Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2006 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006, Einzelplan III - Kommission (13561/2006 – C6-0333/2006 – 2006/2202(BUD))
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 272 Absatz 4 vorletzter Unterabsatz,
– gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 177,
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(1), insbesondere auf die Artikel 37 und 38,
– unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006, der am 15. Dezember 2005 endgültig festgestellt wurde(2),
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 6. Mai 1999 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens(3),
– in Kenntnis des Vorentwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2006 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006, der von der Kommission am 20. Juli 2006 vorgelegt wurde (SEK(2006)0996),
– in Kenntnis des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2006, der vom Rat am 5. Oktober 2006 aufgestellt wurde (13561/2006 – C6-0333/2006),
– gestützt auf Artikel 69 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A6-0340/2006),
A. in der Erwägung, dass der Berichtigungshaushaltsplan Nr. 5/2006 drei verschiedene Elemente berücksichtigt, nämlich die Mobilisierung neuer Mittel für die finanzielle Unterstützung zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der türkisch-zyprischen Gemeinschaft, eine Aufstockung der Mittelansätze für das Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle 2007 und die Schaffung zweier neuer Haushaltslinien infolge der Modernisierung des Systems der Rechnungsführung der Kommission,
B. in der Erwägung, dass die 120 Mio. EUR an neuen Verpflichtungsermächtigungen, die die Kommission zur Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung der türkisch-zyprischen Gemeinschaft vorschlägt, auf den Beschluss des Rates vom 26. April 2004 in Luxemburg im Anschluss an die Ergebnisse der Volksabstimmungen in Zypern zurückgehen und auf Grund von Verzögerungen bei der Annahme der Rechtsgrundlage noch nicht verbucht worden sind,
C. in der Erwägung, dass die Aufstockung um den Betrag von 4 Mio. EUR für das Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle 2007 notwendig ist, um die Mittelansätze im Haushaltsplan 2006 an die im einschlägigen Beschluss Nr. 771/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(4) vom 17. Mai 2006 vermerkten Beträge anzupassen,
D. in der Erwägung, dass der erste vorläufige Jahresabschluss im Anschluss an die Modernisierung des Systems der Rechnungsführung der Kommission die Schaffung einer neuen Haushaltslinie für die Deckung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung der Kassenmittel und die Schaffung einer neuen Haushaltslinie für den Beitrag des Europäischen Entwicklungsfonds zu den gemeinsamen Verwaltungs- und Unterstützungsausgaben erfordert,
1. billigt den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2006 ohne Änderungen;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
ABl. C 172 vom 18.6.1999, S. 1. Vereinbarung zuletzt geändert durch den Beschluss 2005/708/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 269 vom 14.10.2005, S. 24).