Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007, Einzelplan I - Europäisches Parlament, Einzelplan II - Rat, Einzelplan IV -Gerichtshof, Einzelplan V - Rechnungshof, Einzelplan VI - Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, Einzelplan VII - Ausschuss der Regionen, Einzelplan VIII (A) - Europäischer Bürgerbeauftragter, Einzelplan VIII (B) - Europäischer Datenschutzbeauftragter (C6-0300/2006 – 2006/2018B(BUD))
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 272 des EG-Vertrags,
– gestützt auf den Beschluss 2000/597/EG, Euratom des Rates vom 29. September 2000 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften(1),
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(2),
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(3),
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 6. Mai 1999 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens(4), insbesondere deren Nummer 26,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. März 2006 zu den Leitlinien für die Einzelpläne II, IV, V, VI, VII, VIII (A) und VIII (B) und zu dem Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags des Europäischen Parlaments (Einzelplan I) für das Haushaltsverfahren 2007(5),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Juni 2006 zu dem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2007(6),
– in Kenntnis des von der Kommission am 3. Mai 2006 vorgelegten Vorentwurfs des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007 (SEK(2006)0531),
– in Kenntnis des vom Rat am 14. Juli 2006 aufgestellten Entwurfs des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007 (C6-0300/2006),
– gestützt auf Artikel 69 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für internationalen Handel, des Entwicklungsausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres sowie des Petitionsausschusses (A6-0356/2006),
A. in der Erwägung, dass 2007 das erste Jahr des neuen Finanzrahmens (2007-2013) ist, für den die Obergrenze der Rubrik 5 (Verwaltungsausgaben) auf 7 115 000 000 EUR zu laufenden Preisen festgesetzt wurde,
B. in der Erwägung, dass im Vorentwurf des Haushaltsplans (HVE) aller Organe unter der Obergrenze der Rubrik 5 der Finanziellen Vorausschau für das Haushaltsjahr 2007 eine Marge von 160 750 000 EUR verblieben ist,
C. in der Erwägung, dass der Entwurf des Haushaltsplans (HE) nach dem Beschluss des Rates unter der Obergrenze der Rubrik 5 für 2007 eine Marge von 285 190 000 EUR aufweist,
Allgemeiner Rahmen
1. stimmt mit dem Rat darin überein, dass Haushaltsdisziplin und Produktivitätsgewinn wesentliche Grundsätze für alle Institutionen darstellen sollten; ist mit dem Rat in der Frage der linearen Kürzung nicht einverstanden; ist der Auffassung, dass Haushaltsanträge von Fall zu Fall bewertet werden sollten, was ein klareres und genaueres Bild des tatsächlichen Bedarfs und der Prioritäten jedes Organs ergeben würde;
2. bekräftigt erneut die Tatsache, dass die Organe einen stärker operativ ausgerichteten, tätigkeitsbezogenen, mehrjährigen Ansatz unter Beachtung des Grundsatzes der Jährlichkeit und des administrativen Charakters des Haushaltsplans verfolgen sollten; ist der Auffassung, dass dieser Ansatz die kurz- und mittelfristige Entwicklung und die Erfordernisse der Organe realistischer und effektiver widerspiegelt;
3. erwartet, dass die Organe sicherstellen, dass von den Steuerzahlern finanzierte Politiken und Tätigkeiten für die Bürger einen wirklichen Mehrwert erbringen und dass die Haushaltsmittel gemäß den Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung und des Kosten-Nutzen-Verhältnisses verwendet werden; hat daher beschlossen, die Erhöhung der Haushaltsmittel für 2007, ausschließlich der erweiterungsbedingten Kosten, auf 4,79 % zu begrenzen;
4. weist darauf hin, dass mehrere Organe im Laufe der Jahre dafür Sorge getragen haben, dass in ihren Voranschlägen ständig sehr hohe Margen vorgesehen waren, was zu Sammelmittelübertragungen in sehr hohem Umfang und bisweilen zur Annullierung von Mitteln geführt hat; hält es zwar für sinnvoll, über angemessene Margen zu verfügen, ist jedoch der Auffassung, dass unrealistische, überhöhte Margen unter normalen Umständen und insbesondere dann, wenn sich der Prozess des Ankaufs bzw. Erwerbs von Gebäuden zu verlangsamen beginnt, unangebracht sind;
5. beschließt, unter der Obergrenze der Rubrik 5 eine Marge zu belassen; empfiehlt die Wiedereinsetzung von 30 389 840 EUR der 47 812 781 EUR, die vom Rat im Haushaltsplan der anderen Organe (mit Ausnahme der Kommission) gekürzt wurden;
6. ist der Ansicht, dass die Politik des Ankaufs von Büros und Gebäuden unter normalen Umständen fortgesetzt werden sollte, insbesondere da diese Politik im Laufe der Jahre durchaus im Interesse des Europäischen Parlaments lag, Einsparungen erbracht und damit die Finanzierung anderer Vorhaben ermöglicht hat; ist jedoch der Auffassung, dass einige Organe diese Politik möglicherweise allein im Hinblick auf den Erwerb von Eigentum verfolgen; fordert, dass im Rahmen dieser Politik auch damit verbundene Aspekte wie z. B. Bürofläche/-größe pro Bedienstetem berücksichtigt werden und auch die erheblichen Kosten, z. B. für Sicherheit und Instandhaltung, hinreichende Beachtung finden, vor allem da die Immobilienausgaben mehr als 16 % der Mittel der Rubrik 5 ausmachen; drängt ferner darauf, dass die Organe für jeden künftigen Vorschlag, der einen Erwerb vorsieht, Angaben über die damit verbundenen zusätzlichen Kosten, die mittelfristig anfallen würden, vorlegen; empfiehlt die Durchführung einer Politik der mehrjährigen Planung für Immobilieninvestitionen anstelle eines jährlichen Plans;
7. begrüßt die Tatsache, dass die Organe den neuen Eingliederungsplan angenommen haben, durch den die Darstellung der Haushaltsdokumente für die Bürger verständlicher und transparenter wird, ist jedoch der Ansicht, dass er weiter verbessert werden könnte;
8. hat festgestellt, dass es für die Organe bisweilen schwierig ist, besonderes Fachpersonal wie Buchhalter und Mitarbeiter aus dem Bereich der Informationstechnologie auf dem Arbeitsmarkt zu finden; nimmt den immer ausgeprägteren Trend zur Kenntnis, Bedienstete auf Zeit einzustellen und bestimmte Dienste auszulagern; hält es für ratsam, sich mit der Frage zu befassen, welche Politik die Organe in Bezug auf die Auslagerung von Diensten und die Einstellung von Mitarbeitern mit Zeitverträgen verfolgen sollten;
9. ersucht die Organe, die Übersetzungsdienste umzustrukturieren und dabei insbesondere die Anzahl und Länge der zu übersetzenden Texte zu berücksichtigen; ersucht die Organe, einen Bericht über das Kosten-Nutzen-Verhältnis ihrer Übersetzungsdienste vorzulegen;
10. ist der Auffassung, dass die Organe mehr Informationen über die Bilanz der Durchführung ihrer Kerntätigkeiten vorlegen sollten, um die Verwendung ihrer Finanzmittel zu rechtfertigen; unterstreicht die Notwendigkeit, die Frage zu prüfen, ob zusätzliche Mittel die Organe mehr oder weniger effektiv und effizient machen; ist der Ansicht, dass die Organe neben den Berichten über die Ausführung des Haushaltsplans mehr informative Berichte über ihre Tätigkeit erstellen sollten, die der Haushaltsbehörde spätestens in der ersten Septemberwoche jedes Jahres vorzulegen sind. Anhand dieser Berichte könnten zusätzliche Anträge auf Bereitstellung von Mitteln besser erklärt und die Haushaltsbehörden in die Lage versetzt werden, eine fundiertere Entscheidung über die Zuweisung dieser Mittel zu treffen;
11. zeigt sich enttäuscht darüber, dass sich nicht alle Organe darauf festgelegt haben, Umschichtungen als sinnvolle Lösung vorzunehmen; begrüßt Bemühungen, die von einigen Organen – insbesondere der Verwaltung des Parlaments, wenn auch in sehr begrenztem Maße – unternommen werden, um eine Umschichtungspolitik über mehrere Jahre hinweg erfolgreich durchzuführen; empfiehlt, dass die Organe in den nächsten Jahren dafür Sorge tragen, dass eine Umschichtungspolitik bei der Vorbereitung der jährlichen Voranschläge integraler Bestandteil des Planungsverfahrens ist, wodurch sichergestellt wird, dass die beantragten personellen Ressourcen den operativen Erfordernissen entsprechen;
12. stellt fest, dass die meisten Anträge auf Bereitstellung von zusätzlichem Personal in einem Zusammenhang mit dem Erweiterungsprozess stehen, der weiterhin oberste Priorität hat; stimmt der Politik des Rates zu, alle erweiterungsbedingten neuen Stellen zu akzeptieren; ist jedoch der Auffassung, dass mehr Informationen darüber vorgelegt werden müssen, wie zusätzliches Personal wirksam eingesetzt wird, um insbesondere zu gewährleisten, dass die neu eingestellten Bediensteten auch tatsächlich dafür eingesetzt werden, mit der Erweiterung verbundene Aufgaben zu erfüllen;
13. ist der Auffassung, dass die Mittel so weit wie möglich einen Bezug zu spezifischen Tätigkeiten haben sollten, womit die Annullierung von Mitteln sowie Sammelmittelübertragungen am Ende des Jahres vermieden würden;
14. ist nicht mit der Entscheidung des Rates einverstanden, die "pauschale Kürzung" auf ein verhältnismäßig hohes Niveau anzuheben und als Grundlage dafür den derzeitigen Anteil freier Stellen heranzuziehen, da dies möglicherweise einige unnötige Probleme verursachen könnte, vor allem wenn erfolgreiche Bewerber aufgrund fehlender Mittel nicht eingestellt werden können;
15. empfiehlt Formen einer Zusammenarbeit zwischen den Organen mit dem Ziel, Synergien zu schaffen und zu finanziellen Einsparungen und größerer Effizienz beizutragen, wodurch den Bürgern dabei geholfen würde, die Rolle der Europäischen Union in ihrem Alltag besser zu verstehen;
16. fordert die Organe nachdrücklich auf, bei der Erstellung ihrer Voranschläge einen stärker harmonisierten und standardisierten Ansatz, mit klaren und präzisen Begründungen, zu wählen, da dies ihre Analyse erleichtern würde;
Einzelplan I – Europäisches Parlament Umfang der Haushaltsmittel
17. fordert das Präsidium auf, die selbst festgelegte Obergrenze von 20 % der Rubrik 5 in den nächsten Jahren erneut zu überprüfen und dabei der Entwicklung und dem entsprechenden Bedarf des Parlaments für 2009 und die nachfolgenden Jahre Rechnung zu tragen;
18. bedauert, dass die Haushaltsbehörde keine Reaktion der Verwaltung auf ihre Forderung nach Minimierung der Kosten in Bereichen erhalten hat, in denen sich aufgrund der Existenz der drei Arbeitsorte unnötige Ausgaben ergeben haben; erinnert daran, dass die Kosten dieser geografischen Aufsplitterung etwa 16 % der Gesamtausgaben des Parlaments ausmachen; fordert die Verwaltung auf, einen Bericht über die Zahl der Beamten vorzulegen, die während der Plenartagung in Straßburg anwesend sein müssen;
19. nimmt das Berichtigungsschreiben des Präsidiums vom 6. September 2006 zur Kenntnis, in dem vorgeschlagen wird, den Haushaltsplan mit dem höchstmöglichen Satz von 20 % der Rubrik 5 festzulegen, was einen Anstieg von 7,72 % gegenüber dem Haushaltsplan 2006 bedeutet; weist darauf hin, dass die Sammelmittelübertragung im Jahr 2005 ein Volumen von 123 800 000 EUR aufwies und für 2006 mit einem Überschuss von etwa 100 000 000 EUR gerechnet wird; verweist die Mitglieder auf seine oben erwähnte Entschließung vom 1. Juni 2006 (Ziffern 1 und 2), in der betont wurde, dass der Haushaltsplan den tatsächlichen Haushaltsbedarf widerspiegeln sollte;
20. hat nach sorgfältiger Prüfung des Finanzbedarfs des Parlaments beschlossen, den endgültigen Umfang des Haushaltsplans des Parlaments auf 1 397 460 174 EUR festzusetzen, was gegenüber dem Haushaltsplan 2006 einen Anstieg um 5,74 % und eine Verringerung des Haushaltsvolumens des Parlaments um 25 539 826 EUR unter der Obergrenze von 20 % der Rubrik 5 bedeutet; unterstreicht, dass dies das Recht des Parlaments, die selbst festgesetzte Obergrenze für 2007 und die nachfolgenden Jahre vollständig auszunutzen, in keiner Weise einschränkt; ist zuversichtlich, dass mit diesem Haushaltsvolumen die Fähigkeit der Institution, auch weiterhin effizient zu arbeiten und zu funktionieren, in keiner Weise eingeschränkt wird;
Informations- und Kommunikationspolitik
21. bekräftigt erneut seine Politik, wonach das Europäische Parlament seine Anstrengungen fortsetzen sollte, eine wirksame und benutzerfreundliche Informationsstrategie zu entwickeln, deren Hauptziel die Verbesserung der Beziehungen zwischen der Institution und den europäischen Bürgern ist; vertritt die Auffassung, dass dies nur erreicht werden kann, wenn ein umfassendes und kohärentes Konzept für die Unterrichtung der Bürger und für die Kommunikation mit ihnen vorgesehen wird und nachdem der Mehrwert der einzelnen Informationsmittel analysiert worden ist;
22. beschließt, den Eingliederungsplan zu ändern und zwei neue Haushaltsposten für das Besucherzentrum und Web-TV einzurichten, um die finanzielle Transparenz und Rechenschaftspflicht zu erhöhen;
23. nimmt die Vorschläge des Präsidiums zur Kenntnis, die für Web TV vorgesehene Summe von 6 700 000 EUR aus der Reserve für die Informations- und Kommunikationspolitik freizugeben; hat beschlossen, die vom Präsidium für Web TV vorgesehenen 6 700 000 EUR in Kapitel 104 ("Reserve für die Informations- und Kommunikationspolitik") zu belassen, ebenso wie die fünf mit diesem Vorhaben verbundenen Stellen, bis der Haushaltsbehörde im Hinblick auf ihren endgültigen Beschluss Prototyp, Inhalt und Kosten des Projektes einschließlich der Strukturen und der Art der Beteiligung der Fraktionen bei der Festlegung der Programminhalte vorgestellt werden;
24. bedauert, dass in den letzten Jahren unnötige Verzögerungen bei der allgemeinen Verbesserung des Besucherprogramms aufgetreten sind; weist darauf hin, dass die Fragen im Zusammenhang mit diesem Dienst äußerst wichtig sind, um das Verhältnis zwischen den Mitgliedern und ihren Wahlkreisen zu verbessern; ist der Auffassung, dass dieser direkte Kontakt mit den europäischen Bürgern einen positiven Multiplikatoreffekt bezüglich der Art und Weise hat, wie die Bürger ihr Parlament wahrnehmen;
25. wiederholt die von ihm in Ziffer 37 seiner Entschließung vom 1. Juni 2006 erhobene Forderung nach Sofortmaßnahmen zur Lösung des heiklen Problems der nicht in Anspruch genommenen 5 000 000 EUR für das Besucherprogramm; begrüßt den Beschluss des Präsidiums, den Vorschlag der Quästoren zur Änderung der Regelungen für Besuchergruppen anzunehmen, um den zur Deckung der Kosten verfügbaren Betrag anzuheben und die Anzahl der Besucher pro Mitglied auf 100 zu erhöhen; begrüßt ferner die baldige Übergabe des D4-Gebäudes, in dem das Besucherzentrum untergebracht ist; fordert den Generalsekretär auf, die Haushaltsbehörde bis Ende März 2007 über die Auswirkung der Umsetzung der neuen Regelungen und die Effizienz des Systems zu unterrichten;
26. betont, dass der Empfang von Besuchergruppen unter optimalen Bedingungen erfolgen sollte; fordert deshalb die Verwaltung auf, praktische Vorkehrungen wie den Zugang zum neuen Besucherzentrum, die Bedingungen für den Besuch des Plenarsaals und die Verfügbarkeit von Sitzungsräumen sorgfältig zu prüfen;
27. würdigt die Anstrengungen der Verwaltung zur Beseitigung der Mängel im Besucherdienst; fordert die Verwaltung jedoch auf, sich um die Beschwerden wegen der Nichtverfügbarkeit von Zeitnischen für den Empfang von Besuchern zu kümmern;
28. hat beschlossen, den folgenden Vorschlägen des Präsidiums in Bezug auf verschiedene Mittel zuzustimmen:
–
Bereitstellung eines zusätzlichen Betrags von 2 700 000 EUR für das Besucherprogramm,
–
Bereitstellung von 6 800 000 EUR für die Ausstattung der Räumlichkeiten des Besucherzentrums; von diesem Betrag werden 2 600 000 EUR von Kapitel 104 ("Reserve für die Informations- und Kommunikationspolitik") übertragen;
–
Beibehaltung eines Betrags von 15 700 000 EUR in Kapitel 104 ("Reserve für die Informations- und Kommunikationspolitik") für die audiovisuelle Ausstattung des D5-Gebäudes;
29. hat beschlossen, den Beschluss des Präsidiums zur Initiative "Bürger-Agora" für einen Versuchszeitraum zu bestätigen; ersucht das Präsidium, das Parlament vor einer Umsetzung dieses Vorhabens über die Kostenabschätzung und den Inhalt dieser Initiative zu unterrichten;
Erweiterung
30. bestätigt den Beschluss, Mittel in Höhe von 48 000 000 EUR für erweiterungsbezogene Ausgaben (Rumänien und Bulgarien) einzusetzen, die sich folgendermaßen aufschlüsseln:
1.
Personalausgaben im Zusammenhang mit den neuen Mitgliedern (35 Rumänen und 18 Bulgaren);
2.
zusätzliches Personal (die verbleibenden 113 Stellen der 226 Dauerplanstellen und 22 Stellen auf Zeit für die Fraktionen);
3.
Dolmetscher und Konferenztechniker;
4.
Ausstattung und Mobiliar;
5.
operative Ausgaben;
6.
Ausgaben für die Informationstätigkeit und satzungsgemäß vorgesehene Ausgaben für Fraktionen und Parteien;
31. fordert die Verwaltung auf, dafür Sorge zu tragen, dass in den erweiterungsbedingten Einstellungsverfahren nicht dieselben Verzögerungen auftreten wie bei der EU-10-Erweiterung; fordert die Verwaltung auf, den Bericht über die Einstellungen im Zuge der Erweiterung zu aktualisieren und in regelmäßigen Abständen der Haushaltsbehörde vorzulegen;
Stellenplan
32. weist darauf hin, dass die Konsolidierung des Stellenplans in Verbindung mit den Umschichtungsmaßnahmen das wesentliche Ziel der strategischen Planung bei der Einstellung von Personal im Rahmen des Stellenplans 2007 bleibt; vertritt weiterhin die Auffassung, dass eine schlankere Organisationsstruktur erreicht werden muss, insbesondere durch die Rationalisierung neuer Stellen, die Festsetzung prioritärer Ziele und den Verzicht auf Tätigkeiten, die keine Kerntätigkeiten sind und keinen Mehrwert erbringen; bekräftigt erneut, dass die Besetzung von Stellen, die durch Eintritt in den Ruhestand frei werden, nicht als automatischer Prozess akzeptiert wird;
33. stellt fest, dass sich gemäß dem Berichtigungsschreiben des Präsidiums das Volumen der beantragten neuen Stellen, vor der Umschichtungsmaßnahme, auf einen Betrag von 3 062 347 EUR beläuft, was 106 Stellen entspricht; ist nach einer genaueren Prüfung der Begründung für diese Stellen der Auffassung, dass der Gesamtbetrag erheblich über dem wesentlichen Bedarf des Parlaments für 2007 liegt, und hat daher die folgenden neuen Stellen gebilligt:
Haushaltskontrolle: 1 AD 5 und Direktion D: 1 AST3;
–
Erweiterung des KAD-Gebäudes: 1 AD5 und 2 AST3, davon eine Stelle in der Reserve;
–
Web TV: 1 AD9, 2 AD5 und 2 AST3 in der Reserve;
–
EMAS: 1 AST3;
34. hat beschlossen, die folgenden Stellen aus der Reserve freizugeben:
–
Internalisierung (frühere Tagungshilfskräfte): 8 AST1 (audiovisueller Sektor), 4 AD5 und 4 AST1, von denen 2 AD5 und 2 AST1 in der Reserve verbleiben (Protokoll und CRE), sowie 4 AD5-Stellen auf Zeit (Lehrer);
–
Instandhaltung der Gebäude: 3 AST3, von denen eine Stelle in der Reserve verbleibt;
–
Besucherzentrum: 1 AD5 und 1 AST3;
–
Sonstige: 1 AST3 (audiovisueller Sektor) und 1 AST3 (Ärztlicher Dienst);
–
Streichung der übrigen 47 Stellen in der Reserve;
35. hat ebenfalls beschlossen, die notwendigen Mittel zur Schaffung von zwei AD5-Planstellen für grundlegende interne Kommunikation bereitzustellen; ist ferner mit der Umwidmung von drei befristeten AD5-Planstellen und einer befristeten AST3-Planstelle zu unbefristeten Planstellen beim Juristischen Dienst im Hinblick auf die Bedeutung, die die Institution der Verbesserung der Qualität der Rechtssetzung beimisst, einverstanden;
36. ist sich darüber im Klaren, dass eine Höherstufung von wesentlicher Bedeutung für die Motivation des Personals ist, weist jedoch darauf hin, dass dies immer im Einklang mit dem Statut erfolgen sollte; nimmt die von der Verwaltung beantragten Höherstufungen zur Kenntnis und hat beschlossen, die vom Präsidium für Dauerplanstellen und Stellen auf Zeit beantragten Höherstufungen zu bestätigen: 2 AST2 auf AST3, 168 AST3 auf AST4, 15 AST4 auf AST5, 205 AST5 auf AST6, 225 AST6 auf AST7, 30 AST7 auf AST8, 25 AST8 auf AST9, 10 AST10 auf AST11, 57 AD5 auf AD6, 19 AD7 auf AD8, 25 AD12 auf AD13, 2 AD13 auf AD14 und 1 AD10 auf AD11, 1 AD8 auf AD9, 2 AST7 auf AST8, 1 AST5 auf AST6, 1 AD8 auf AD10, 1 AD6 auf AD10 sowie 1 AD8 auf AD9;
37. hat ebenfalls beschlossen, die von den Fraktionen beantragten Höherstufungen zu bestätigen: 8 AD12 auf AD13, 9 AD11 auf AD12, 6 AD10 auf AD11, 1 AD9 auf AD10, 4 AD6 auf AD7, 9 AD5 auf AD6, 10 AST10 auf AST11, 1 AST9 auf AST10, 5 AST8 auf AST9, 5 AST7 auf AST8, 14 AST6 auf AST7, 14 AST5 auf AST6, 1 AST4 auf AST5, 9 AST3 auf AST4, 7 AST2 auf AST3, 2 AST1 auf AST2;
38. hat beschlossen, die folgenden Umwandlungen zu bestätigen und die entsprechenden Mittel bereitzustellen:
–
4 AST3 in AD5;
–
2 AST und 2 AD5 (Stellen auf Zeit mit befristeter Laufzeit) in unbefristete Stellen auf Zeit;
39. würdigt die Anstrengungen des Generalsekretärs, zumindest die Durchführung des Umschichtungsprozesses für die nächsten drei Jahre in Gang zu bringen; ist der Auffassung, dass diese Maßnahme mit der erforderlichen Kooperation und dem nötigen Engagement aller Beteiligten in einem größeren Umfang durchgeführt werden könnte; hat aufgrund der Vermittlungssitzung vom 5. Oktober 2006 mit dem Präsidium beschlossen, zum 1. Januar 2007 15 Planstellen aus dem Stellenplan des Europäischen Parlaments zu streichen; ersucht die Verwaltung, gemäß dem angenommenen Umschichtungsplan sicherzustellen, dass alle freiwerdenden Planstellen nicht automatisch nachbesetzt werden, bis eine entsprechende Bedarfsbeurteilung stattgefunden hat; ist der Ansicht, dass eine Umschichtung von weiteren 10 Planstellen spätestens bis zur ersten Lesung des Haushaltsplans 2008 vollzogen werden kann; stellt fest, dass von diesen 10 Planstellen sechs zur Schaffung einer begrenzten Anzahl von Planstellen zur Stärkung des Finanzmanagement, eine zur Verwaltung der Vergütungen für die Mitglieder und eine der verbleibenden für die Dienststelle Menschenrechte vorgesehen sind;
40. weist darauf hin, dass die Mittel für den geänderten Stellenplan somit von 2 760 616 EUR auf 1 608 096 EUR gekürzt wurden, was Einsparungen in Höhe von 1 152 520 EUR entspricht;
41. begrüßt die Tatsache, dass sich in den vergangenen Jahren die Fortbildungskurse und die Lehrgänge bei Dienstantritt, darunter auch jene in Verbindung mit Mobilität und Umschichtung, die von der Europäischen Verwaltungsschule für das Personal abgehalten wurden, erfolgreich entwickelt haben;
42. bedauert jedoch, dass Lehrgänge bei Dienstantritt, die für die Assistenten der Mitglieder vorgesehen sind, noch nicht in geeigneter Weise ausgearbeitet wurden; fordert den Generalsekretär nachdrücklich auf, in Zusammenarbeit mit der Europäischen Verwaltungsschule spezifische Fortbildungsprogramme für die Assistenten der Mitglieder zu entwickeln;
43. begrüßt die Tatsache, dass das, in den Leitlinien für 2007 erwähnte, Ausbildungsprogramm zugunsten von Personen mit Behinderungen ausgearbeitet wurde und sich derzeit recht gut entwickelt;
Immobilienpolitik
44. nimmt zur Kenntnis, dass das Präsidium in seinem Berichtigungsschreiben vom 7. September 2006 vorgeschlagen hat, in die Reserve für Gebäude zusätzlich zu den im Haushaltsvoranschlag des Parlaments beantragten 50 000 000 EUR 19 000 000 EUR einzusetzen; ist nach einer Prüfung des Immobilieninvestitionsplans für 2007 der Auffassung, dass der Betrag von 19 000 000 EUR zum jetzigen Zeitpunkt keinem realistischen Bedarf entspricht; hat beschlossen, die 50 000 000 EUR in der Reserve der vorläufig eingesetzten Mittel für Gebäude zu belassen, um die Immobilieninvestitionen der Institution gemäß Kapitel 105 ("Vorläufig eingesetzte Mittel für Gebäude") abzudecken;
45. fordert die Verwaltung auf, insbesondere nach der "Erfahrung von Straßburg" beim Ankauf von Gebäuden strengere, verlässlichere und transparentere Verfahren anzuwenden;
46. stellt fest, dass die Mittelansätze, die der im Haushaltsplan 2006 neu eingerichteten Haushaltslinie für Informationsbüros (Artikel 325) zugewiesen werden müssen, aufgrund der Beschränkungen des Eingliederungsplans nicht aktiviert worden sind; fordert die Verwaltung auf, jährlich eine ausführliche Aufstellung der Ausgaben im Zusammenhang mit den Informationsbüros als Anlage zum Entwurf des Haushaltsvoranschlags vorzulegen;
47. vertritt die Auffassung, dass die Vereinbarung mit der Kommission über das Management für den Erwerb von Gebäuden einschließlich Verbesserungen, Umbaumaßnahmen und Wartungsarbeiten, vor allem von Informationsbüros in den Mitgliedstaaten, überprüft und überarbeitet werden sollte; erwartet, dass der Haushaltsbehörde spätestens bis März 2007 ein Bericht zu dieser Frage unterbreitet wird;
48. weist mit aller Deutlichkeit darauf hin, dass es der Bindung nicht genutzter Mittel innerhalb der 20 % von Rubrik 5 - mit Hilfe von Nachtragshaushaltsplänen - in jeder Hinsicht zustimmen würde, falls das Parlament zusätzliche Mittel für unvorhergesehene Ausgaben insbesondere im Zusammenhang mit dem Ankauf und dem Erwerb wichtiger neuer Gebäude benötigen sollte;
49. erinnert die Verwaltung an die Forderung in Ziffer 20 seiner Entschließung vom 26. September 2006 zur Entlastung 2004: Einzelplan I – Europäisches Parlament(7) zur Erstellung eines Berichts zur Prüfung der Möglichkeit der Schaffung eines Europäischen Bauamtes, das für den Bau und die Wartung der Gebäude der Organe und Einrichtungen der Europäischen Union zuständig sein könnte, und fordert, dass dieser Bericht dem Haushaltsausschuss unterbreitet wird;
50. nimmt den Antrag des Präsidiums zur Kenntnis, die jeweiligen Beträge für den Ankauf folgender Gebäude zuzuweisen, und hat beschlossen, folgende Beträge zu genehmigen:
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einen zusätzlichen Betrag von 4 000 000 EUR für die Erweiterung des KAD-Gebäudes in Luxemburg;
–
7 832 000 EUR für die Ausstattung und Instandsetzung des D4-Gebäudes aufgrund der frühzeitigen Übergabe;
–
350 000 EUR für Umbaumaßnahmen im Plenarsaal des Parlaments in Brüssel im Zuge des Beitritts von Rumänien und Bulgarien;
51. vertritt die Auffassung, dass das Parlament die Normen über das Umweltmanagement und das Auditschema alsbald praktisch umsetzen sollte; bekräftigt seine Forderung nach einer energischeren Politik zur Senkung der Energiekosten, insbesondere der Kosten für Klimaanlagen im Sommer;
Sicherheit
52. begrüßt die Bemühungen der belgischen Behörden in Bezug auf die Sicherheit im Umfeld des Parlaments; vertritt die Ansicht, dass die Kosten für die Sicherheit innerhalb des Parlaments übermäßig hoch ansteigen und hat beschlossen, 10 % der Mittelansätze in Kapitel 100 ("Vorläufig eingesetzte Mittel") einzusetzen; bekundet seine Bereitschaft, die Mittel freizugeben, sofern ihm ein Bericht unterbreitet wird, aus dem die Effizienz und die Qualität der Dienstleistungen im Vergleich zu den Kosten und den damit verbundenen Risiken an den drei Arbeitsorten und in den Europa-Häusern hervorgehen;
Mehrsprachigkeit
53. weist auf den Wert und die Bedeutung der Mehrsprachigkeit für die Organe hin; vertritt die Auffassung, dass dieser Dienst für die Arbeit der Mitglieder und für die Bürger von wesentlicher Bedeutung ist;
54. anerkennt die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Kontrolle dieses großen Ausgabenpostens, der nahezu 33 % der Gesamtausgaben des Parlaments ausmacht; vertritt die Ansicht, dass mehr Disziplin und Kontrolle nötig sind, um diesen Dienst effizient zu verwalten; begrüßt die Initiative des Präsidiums, einen Leitfaden für bewährte Verfahren auszuarbeiten; empfiehlt jedoch, dass der Verhaltenskodex Mehrsprachigkeit Sanktionen und Strafen für jede Form der verantwortungslosen oder missbräuchlichen Inanspruchnahme dieser Dienste durch gleich welchen Zuwiderhandelnden enthalten sollte; hat beschlossen, 3 000 000 EUR in die Reserve einzustellen; fordert, dass die Verwaltung eine Durchführbarkeitsstudie in Bezug auf einen Helpdesk für offizielle Dolmetschdienste für Mitglieder erstellt;
55. hat beschlossen, in Bezug auf die irische Sprache folgende Haushaltsmittel zu bewilligen:
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100 000 EUR in Haushaltsposten 1420 Externe Leistungen;
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150 000 EUR für Haushaltsposten 3240 Amtsblatt;
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112 000 EUR für Haushaltsposten 2100 Ausstattung, Betriebskosten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung und der Telekommunikation;
–
50 000 EUR für Haushaltsposten 3222 Ausgaben für Archivbestände;
Assistenz und Dienstleistungen für die Mitglieder
56. nimmt den Bericht des Generalsekretärs über die abschließende Prüfung der Maßnahme "Raising the game" ("Die Zeit drängt") einschließlich der Ergebnisse der Überprüfung der Qualität zur Ermittlung des Dienstleistungsniveaus, das den Mitgliedern geboten wird, zur Kenntnis; stimmt darin überein, dass die notwendigen strukturellen Veränderungen stattgefunden haben und dass die wichtigsten Zielsetzungen zur Verbesserung der Unterstützung der Organe und der Mitglieder des Parlaments insgesamt erreicht wurden; bekundet seine Besorgnis darüber, dass die Ergebnisse dieser Überprüfung gezeigt haben, dass die Mitglieder vielfach keine umfassende Kenntnis über die verfügbaren Unterstützungsdienste haben; ersucht den Generalsekretär, bis zum 15. Dezember 2006 eine Informationsstrategie vorzusehen, um dieses Problem zu beheben;
57. ist nach wie vor der Auffassung, dass sowohl die Ressourcen des Parlaments als auch das im Hause tätige hochqualifizierte Fachpersonal besser eingesetzt werden könnten, vor allem wenn es um größere Berichte des Parlaments geht;
58. fordert die Verwaltung nachdrücklich auf, sich der Notwendigkeit anzunehmen, die Mitglieder mit wesentlichen Grundinformationen zu allen Themen und Fragen zu versehen, mit denen sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben konfrontiert werden; weist darauf hin, dass derartige von den Forschungsdienststellen des Parlaments bereitzustellende Grundinformationen die Mitglieder in die Lage versetzen würden, eine klare Position zu komplexen Sachverhalten zu beziehen;
59. nimmt die verbesserte Überwachung der Umsetzung des EU-Haushalts in seiner Haushaltsabstimmung zur Kenntnis; fordert die einschlägigen Ausschüsse auf, den Aufbau der Struktur und eines Verfahrens zur Prüfung der Umsetzung des EU-Haushalts für das Jahr 2007 mit den Fachausschüssen zu untersuchen; auf diese Weise wird es auch die Vorbereitung für die Haushaltsüberprüfung 2008/2009 unterstützen; fordert den Generalsekretär auf, die Logistik (Sitzungssäle und Dolmetschdienst) der Organisation regelmäßiger Überwachungssitzungen nach Maßgabe der von den betroffenen Ausschüssen festzulegenden Prioritäten zu erleichtern;
60. nimmt die Schlussfolgerungen des Beurteilungsberichts über die Beschaffung von Fachwissen (Haushaltsposten 320) zur Kenntnis; stellt fest, dass es zu einer Intensivierung der Gesamtdienstleistung gekommen ist; vertritt jedoch die Auffassung, dass dieser Dienst effizienter sein könnte, vor allem in Bezug auf den Umstand, dass das entsprechende Fachwissen nicht in allen Fällen rechtzeitig vorgelegt wurde; hat beschlossen, 1 500 000 EUR freizugeben und 500 000 EUR in der Reserve zu belassen;
61. ermutigt den Generalsekretär, regelmäßig Prüfungen in Bezug auf die den Mitgliedern bereitgestellten Dienste durchzuführen, insbesondere hinsichtlich Computer, Reiseagentur, Telefondienste, Fahrbereitschaft und Juristischer Dienst;
62. vertritt die Auffassung, dass die Informationstechnologie ein wesentliches und grundlegendes Element für eine sorgfältige Arbeit der Mitglieder und ihrer Mitarbeiter darstellt; stellt fest, dass es bei der Bereitstellung dieser Dienste zu Verbesserungen gekommen ist, vertritt jedoch die Ansicht, dass die Mitglieder nach wie vor nicht optimal bedient werden; beschließt, 2 000 000 EUR von Haushaltslinie 2102 ("Externe Leistungen") in Verbindung mit dem Betrieb, der Entwicklung und der Wartung der Software-Systeme in die Reserve einzustellen;
Verschiedene Aspekte
63. nimmt die Absicht des Präsidiums zur Einsetzung des Europa-Lateinamerika- Parlaments (EUROLAT) zur Kenntnis; wird diese Frage prüfen, wenn alle nötigen Informationen einschließlich der finanziellen Auswirkungen vorliegen;
64. nimmt die am 23. Juli 2006 in Kraft getretene Vereinbarung über die Komitologie-Bestimmungen zur Kenntnis; weist auf die Bedeutung hin, die dieses neue Regelungsverfahren künftig für das Parlament beim Beschlussfassungsprozess haben wird; vertritt die Auffassung, dass es notwendig ist, die künftige Arbeitsbelastung, die mit dieser Vereinbarung verbunden sein wird, sorgfältig zu analysieren;
65. bekräftigt, wie zuvor in seiner Entschließung vom 1. Juni 2006 erwähnt, seine umfassende Unterstützung für die Annahme eines echten und aussagekräftigen Statuts für die Assistenten der Mitglieder; fordert den Rat auf, einen endgültigen Beschluss zu fassen, damit die notwendigen Mittel zugewiesen werden können;
Einzelplan IV - Gerichtshof
66. nimmt die wiederholten Forderungen des Gerichtshofs nach einem dritten Korrektor zur Kenntnis; hat beschlossen, zum jetzigen Zeitpunkt die Einstellung von Vertragsbediensteten für jede Relais-Sprache zu genehmigen; hat beschlossen, die in Haushaltsposten 1406 ("Sonstige Zusatzdienste (Übersetzungsdienst/Dolmetschdienst)") eingesetzten Mittel, mit denen der Sonderbedarf für Korrektoren üblicherweise gedeckt wird, entsprechend zu kürzen;
67. stimmt mit dem Rat darin überein, 111 Höherstufungen zu genehmigen, einschließlich 10 Höherstufungen, die beantragt worden waren, um durch die Schaffung einer neuen Direktion die Verwaltungsstruktur des Gerichtshofs abzuändern; nimmt zur Kenntnis, dass dies künftig keine weiteren finanziellen Auswirkungen haben wird;
68. hat folgende Maßnahmen in Bezug auf den Stellenplan beschlossen:
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Schaffung von 5 neuen Dauerplanstellen (3 AD5 und 2 AST3) zusätzlich zu den 10 neuen Planstellen, die vom Rat in dessen Entwurf des Haushaltsplans bereits genehmigt worden waren; mit diesen fünf Planstellen wird ein im Jahre 2004 eingeleiteter Prozess zur Stärkung der Informationstechnologie-Unterstützung in der Abteilung Informationstechnologie sowie in den finanziellen und Ex-ante-Kontrolldienststellen abgeschlossen;
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Schaffung von 115 Dauerplanstellen für Rumänien und Bulgarien;
69. vertritt die Auffassung, dass die Errichtung eines neuen Gerichts für den öffentlichen Dienst zu einer Verringerung der Arbeitsüberlastung der übrigen Gerichte hätte beitragen müssen; fordert den Gerichtshof auf, bis März 2007 einen Bericht über die Auswirkungen der Errichtung des neuen Gerichts für den öffentlichen Dienst in Bezug auf die Kosten für Gebäude, Personal und sonstige Ausgaben vorzulegen;
70. hat beschlossen, den gestiegenen Haushaltsentwurf des Gerichtshofs in verschiedenen Bereichen wie etwa dem Bereich Informationstechnologie zu begrenzen und die Ausgaben im Finanzrahmen des Haushaltsplans 2007 einzufrieren; hat jedoch die vom Rat im Entwurf des Haushaltsplans bewilligten Haushaltsmittel um 4 633 400 EUR angehoben, was einer Zunahme von 3,45 % ausschließlich der Kosten im Zusammenhang mit der Erweiterung entspricht;
Einzelplan V - Rechnungshof
71. hat die Schaffung von zwei Planstellen für die Personalstelle beschlossen, um die Modernisierung des Personalmanagements zu erleichtern, und hat beschlossen, sich zur Schaffung weiterer zwei Planstellen, die im Haushaltsjahr 2008 benötigt werden, zu verpflichten;
72. hat die Schaffung einer Planstelle bei der Dienststelle "Berufliche Weiterbildung" beschlossen, um ein angemessenes Weiterbildungsprogramm für junge Rechnungsprüfer zu ermöglichen;
73. hat deshalb folgende Maßnahmen in Bezug auf den Stellenplan beschlossen:
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Schaffung von 3 neuen Dauerplanstellen (1 AST3 und 2 AST1) zusätzlich zu den drei neuen Planstellen, die der Rat in seinem Entwurf des Haushaltsplans bereits genehmigt hat;
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Schaffung von 41 Dauerplanstellen für Rumänien und Bulgarien;
74. vertritt die Auffassung, dass beim Rechnungshof in Bezug auf Informationstechnologien Nachholbedarf besteht und dass er sein System aktualisieren muss, um seinen Aufgaben ordnungsgemäß nachkommen zu können; hat beschlossen, 518 000 EUR, die der Rat zu kürzen beschlossen hatte, wieder einzusetzen;
75. hat die vom Rat im Haushaltsvorentwurf bereitgestellten Mittel um 3 579 729 EUR angehoben, was einer Zunahme um 3,12 % ausschließlich der Kosten im Zusammenhang mit der Erweiterung entspricht;
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss und Ausschuss der Regionen
76. vertritt die Auffassung, dass die Schaffung eines gemeinsamen Verwaltungsdienstes für beide Ausschüsse sich als Vorteil erwiesen und zu beträchtlichen Einsparungen im Haushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften geführt hat; erwartet, dass beide Ausschüsse noch vor Jahresende ihre Partnerschaftsvereinbarung erneuern und/oder neue Formen der Zusammenarbeit ausloten;
77. vertritt die Auffassung, dass beide Ausschüsse ihre Effizienz steigern und sich verstärkt auf ihre politischen Missionen konzentrieren könnten, wenn bestimmte Aufgaben, vor allem diejenigen der Fahrer, der Amtsdiener und des Personals der Druckerei in Verbindung mit einer Umverteilung des Personals nach außen vergeben werden könnten; besteht darauf, dass das vorhandene Personal so umverteilt werden sollte, dass es dem künftigen Bedarf in den Bereichen Erweiterung oder Stärkung der politischen Rolle der Ausschüsse gerecht wird;
78. nimmt zur Kenntnis, dass der Ausschuss der Regionen zwei unabhängige externe Prüfungen der gemeinsamen Dienste durch Joan Colom i Naval und Robert Reynders in Auftrag gegeben hat, und ersucht den Generalsekretär des Ausschusses der Regionen, diese Berichte an den Haushaltsausschuss des Europäischen Parlaments weiterzuleiten;
Einzelplan VI - Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
79. fordert den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss auf, jährlich vor dem 1. September einen Jahresbericht über die Auswirkungen der Beratungstätigkeit dieser Einrichtung für das Europäische Parlament, den Rat und die Kommission vorzulegen;
80. hat beschlossen, die 1 995 120 EUR "Frontload"-Mittel aus dem Haushaltsplan 2006 zu übernehmen, um den Bedarf des Ausschusses für 2007 teilweise zu decken, und seinen Antrag für 2007 entsprechend zu kürzen;
81. vertritt die Auffassung, dass der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss zur Bewältigung seiner zunehmenden Arbeitsbelastung die Länge der Texte seiner Stellungnahmen und anderer Veröffentlichungen kürzen sollte, wie dies auch von den übrigen Organen und Einrichtungen getan wird;
82. hat folgende Maßnahmen in Bezug auf den Stellenplan beschlossen:
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Schaffung von 5 neuen Dauerplanstellen (1 AD5 und 4 AST3) zusätzlich zu den 13 neuen Planstellen, die der Rat in seinem Haushaltsvorentwurf bereits genehmigt hat;
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Schaffung von 6 Dauerplanstellen für Rumänien und Bulgarien;
83. hat die vom Rat im Entwurf des Haushaltsplans bereitgestellten Haushaltsmittel um 1 529 115 EUR angehoben, was einem Anstieg von 1,12 % ausschließlich der Kosten im Zusammenhang mit der Erweiterung entspricht;
Einzelplan VII - Ausschuss der Regionen
84. schließt sich dem Rat in Bezug auf den Antrag auf Höherstufungen im Zusammenhang mit dem neuen Beamtenstatut an, und ebenso in Bezug auf den Antrag auf Höherstufung des Postens eines Dienststellenleiters des Ausschusses der Regionen zum Posten eines Direktors für den gemeinsamen Dienst unter der Voraussetzung, dass dies nicht zu einem Bedarf an zusätzlichem Personal führt und dass aus dieser Höherstufung kein Vorschlag zur Aufteilung der Dienststelle hervorgehen wird, bevor eine eingehende und sorgfältige Analyse und Prüfung der Dienststelle durchgeführt worden ist; vertritt die Auffassung, dass damit eine ausgewogenere Leitung des gemeinsamen Dienstes zwischen dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen gewährleistet wird;
85. nimmt zur Kenntnis, dass keine neuen Planstellen im Zusammenhang mit der Erweiterung um Bulgarien und Rumänien beantragt worden sind;
86. hat folgende Maßnahmen in Bezug auf den Stellenplan beschlossen:
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Schaffung von 3 neuen Dauerplanstellen (2 AD5 und 1 AST3) und einer befristeten Planstelle (AD5) zusätzlich zu den drei neuen Planstellen, die der Rat in seinem Entwurf des Haushaltsplans bereits genehmigt hat;
87. hat die vom Rat im Entwurf des Haushaltsplans bereitgestellten Haushaltsmittel um 581 684 EUR angehoben, was einer Zunahme um 2,53 % ausschließlich der Kosten im Zusammenhang mit der Erweiterung entspricht;
Einzelplan VIII (A) - Europäischer Bürgerbeauftragter
88. stellt fest, dass der Europäische Bürgerbeauftragte nur 10 Höherstufungen beantragt hat und dass diese Beförderungen vom Rat genehmigt wurden;
89. hat beschlossen, die für die Organisation des alle zwei Jahre stattfindenden Seminars für nationale Bürgerbeauftragte, für das der Europäische Bürgerbeauftragte dieses Jahr zuständig ist, bereitgestellten Mittel auf 45 000 EUR zu begrenzen;
90. hat die vom Rat im Haushaltsvorentwurf bereitgestellten Haushaltsmittel um 150 000 EUR angehoben, um die Mittelzuweisung für Übersetzungen anzuheben;
Einzelplan VIII (B) - Europäischer Datenschutzbeauftragter
91. vertritt die Auffassung, dass der Haushaltsvoranschlag, vor allem in Bezug auf Personal und neue Erfordernisse, genauer sein sollte; fordert die Verwaltung des Datenschutzbeauftragten und die Kommission auf, im Rahmen der interinstitutionellen Vereinbarung eine angemessene Unterstützung bereitzustellen, um den Haushaltsvoranschlag für das nächste Haushaltsjahr vorzubereiten;
92. hat folgende Maßnahmen in Bezug auf den Stellenplan beschlossen:
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Schaffung von zwei neuen Dauerplanstellen (1 AD9 und 1 AST5) zusätzlich zu den drei neuen Planstellen (1 AD9, 1 AD8 und 1 AD7), die vom Rat in seinem Entwurf des Haushaltsplans bereits genehmigt wurden;
93. hat die vom Rat im Haushaltsvorentwurf bereitgestellten Haushaltsmittel um 158 846 EUR angehoben, um seinen Ausbaurhythmus aufrechtzuerhalten, was einer Zunahme um 38,28 % ohne Berücksichtigung des Berichtigungshaushaltsplans entspricht;
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94. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung zusammen mit den Abänderungen zu den Einzelplänen I, II, IV, V, VI, VII, VIII (A) und VIII (B) des Entwurfs des Gesamthaushaltsplans dem Rat, der Kommission sowie den anderen betroffenen Organen und Einrichtungen zu übermitteln.
ABl. C 172 vom 18.6.1999, S. 1, Vereinbarung zuletzt geändert durch Beschluss 2005/708/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 269 vom 14.10.2005, S. 24).