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Verfahren : 2006/2150(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0334/2006

Eingereichte Texte :

A6-0334/2006

Aussprachen :

PV 25/10/2006 - 13
CRE 25/10/2006 - 13

Abstimmungen :

PV 26/10/2006 - 6.10
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2006)0459

Angenommene Texte
PDF 137kWORD 52k
Donnerstag, 26. Oktober 2006 - Straßburg
Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen EG/Syrien
P6_TA(2006)0459A6-0334/2006

Entschließung des Europäischen Parlaments mit der Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zu dem Abschluss eines Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Syrien andererseits (2006/2150(INI))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des von Véronique De Keyser im Namen der PSE-Fraktion eingereichten Vorschlags für eine Empfehlung an den Rat zu den Verhandlungen im Hinblick auf ein Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Syrien andererseits (B6-0373/2006),

–   in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Syrien andererseits (KOM(2004)0808),

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Syrien, insbesondere die vom 8. September 2005 zur Lage politischer Gefangener in Syrien(1) und vom 15. Juni 2006 zu Syrien(2),

–   unter Hinweis auf das Siebte Interparlamentarische Treffen Europäisches Parlament - Syrien, das vom 11. bis 18. Juni 2005 in Syrien stattgefunden hat,

–   unter Hinweis auf die Erklärung zum Barcelona-Prozess vom 28. November 1995 und die Entschließung des Parlaments vom 27. Oktober 2005 zu "Der Barcelona-Prozess - neu aufgelegt"(3),

–   in Kenntnis der Resolutionen der Vereinten Nationen zu den Beziehungen zwischen Syrien und dem Libanon, insbesondere der Resolutionen 1559 (2004) vom 2. September 2004 und 1701 (2006) vom 11. August 2006 des UN - Sicherheitsrats, und des jüngsten Berichts von Serge Brammertz vom 25. September 2006, dem Kommissar der unabhängigen internationalen Untersuchungskommission der Vereinten Nationen, der im Einklang mit den Resolutionen des UN - Sicherheitsrates den Mordanschlag auf den ehemaligen libanesischen Ministerpräsidenten Rafik Hariri untersucht,

–   gestützt auf Artikel 83 Absatz 5 und Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0334/2006),

A.   in Anbetracht der geostrategischen Bedeutung Syriens in dieser Region des Nahen und Mittleren Ostens und insbesondere seiner potenziellen Rolle als ein Bindeglied zwischen den Parteien im Friedensprozess und ein Vermittler im Hinblick auf eine Lösung des regionalen Konflikts; in der Erwägung, dass diese Rolle durch eine Intensivierung des Dialogs mit diesem Land verstärkt werden könnte,

B.   in der Erwägung, dass derzeit die Voraussetzungen für die Unterzeichnung eines Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Syrien noch nicht gegeben sind, aber überzeugt davon, dass Syrien das Potenzial besitzt, die erforderlichen Bedingungen zu erfüllen,

C.   in der Erwägung, dass der Irak-Krieg, die strategischen Beziehungen Syriens zum Iran und die Verwicklung Syriens in die Angelegenheiten des Libanon die Beziehungen Syriens zu seinen Nachbarn und zur übrigen internationalen Staatengemeinschaft beeinflusst haben,

D.   in der Erwägung, dass das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Syrien darauf abzielt, den Übergang zu einem demokratischen politischen System, in dem die Menschenrechte und die bürgerlichen Freiheiten geachtet werden, und zu einer offenen Marktwirtschaft – stets jedoch im Rahmen eines wirksamen Dialogs und einer echten Partnerschaft – zu fördern und zu begleiten,

E.   in der Erwägung, dass Syrien bereits eine Reihe von wirtschaftlichen Maßnahmen ergriffen hat, die in dem künftigen Assoziationsabkommen empfohlen werden,

F.   unter Hinweis darauf, dass der Schutz der Grundfreiheiten die Basis jeglicher Entwicklung einer starken und unabhängigen Zivilgesellschaft darstellt und dass die Position der Regierung in den letzten Jahren mehrdeutig war, aber dennoch Anlass zur Hoffnung auf eine stärkere Öffnung des politischen Systems Syriens gab,

G.   in der Erwägung, dass Syrien trotz seiner aktiven und konstruktiven Beteiligung am Barcelona-Prozess das einzige Land ist, mit dem die Europäische Gemeinschaft noch kein Assoziationsabkommen unterzeichnet hat, wodurch die umfassende Entwicklung der Partnerschaft Europa-Mittelmeer behindert wird,

H.   in der Erwägung, dass das Notstandsdekret vom März 1963 sowie alle damit zusammenhängenden Rechtsakte bis zum heutigen Tag immer noch gelten, obwohl in den Empfehlungen im Anschluss an den 10. Regionalkongress der Baath-Partei (der vom 6. bis 9. Juni 2005 stattfand) ihre Überarbeitung vorgesehen war,

I.   unter Hinweis darauf, dass die Schlussfolgerungen der genannten unabhängigen internationalen Untersuchungskommission von grundlegender Bedeutung für die Unterzeichnung eines künftigen Assoziationsabkommens sind,

J.   in der Erwägung, dass sich die Menschenrechtslage in dem Land seit der genannten Entschließung des Parlaments zu Syrien vom 15. Juni 2006 verschlechtert hat; in der Erwägung, dass die im Mai 2006 wegen der Unterzeichnung einer Petition für die Verbesserung der syrisch-libanesischen Beziehungen festgenommenen Aktivisten nicht alle freigelassen wurden,

1.   ist davon überzeugt, dass das Assoziationsabkommen den für die Verbesserung der Lage im Land erforderlichen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Reformen den entscheidenden Schwung verleihen könnte;

2.   bekräftigt jedoch erneut, dass die Achtung der demokratischen Werte, der Menschenrechte und bürgerlichen Freiheiten unerlässliche Vorbedingen sind und dass deshalb gewährleistet werden sollte, dass ein wirkungsvoller Kontrollmechanismus in die Menschenrechtsklausel des Abkommens einbezogen wird; fordert vor allem eine stärkere Achtung ethnischer Minderheiten und bestätigt erneut die Notwendigkeit der Erhaltung der Religionsfreiheit;

3.   vertritt die Auffassung, dass die feste Einbindung Syriens in die Partnerschaft Europa-Mittelmeer die Beziehungen Syriens zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den Partnern an der Südküste des Mittelmeeres verstärken und den Friedensprozess im Nahen Osten erleichtern wird;

4.   ersucht den Rat und die Kommission, Aufschluss über die nächsten Schritte zur Unterzeichnung des bereits am 19. Oktober 2004 paraphierten Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommens zu geben;

5.   fordert den Rat auf, seine Initiativen im Hinblick auf die Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Syrien und schließlich die Unterzeichnung dieses Abkommens zu intensivieren und dabei folgenden Empfehlungen Rechnung zu tragen:

   Maßnahmen der syrischen Regierung im Hinblick auf die Einrichtung eines demokratischen Systems zu fördern und zu unterstützen;
   Syrien aufzufordern, die Souveränität des Libanon zu achten und von einer Einmischung in seine internen Angelegenheiten abzusehen, insbesondere in uneingeschränkter Zusammenarbeit mit der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL) Waffenlieferungen zu stoppen und die Hisbollah-Milizen an der Wiederbewaffnung zu hindern und weitere Anstrengungen zu unternehmen, um einen glaubhaften Friedensprozess in der Region einzuleiten, der zu einer umfassenden Lösung und zur Rückgabe der Golanhöhen an Damaskus führt;
   die vom 10. Regionalkongress der Baath-Partei ausgehenden politischen Signale zu berücksichtigen, wobei das sichtbarste der Wechsel in der Führungsriege und die Aufnahme jüngerer, Präsident Al-Assad nahe stehender Verantwortlicher ist, wie dies die Ernennung von Abdallah Dardari zum stellvertretenden Ministerpräsidenten zeigt;
   der Anwendung von in dem Assoziationsabkommen enthaltenen Klauseln eine besondere Aufmerksamkeit zu widmen, durch die die öffentlichen Aufträge transparenter gestaltet werden sollen; die Kommission aufzufordern, dafür zu sorgen, dass weitere bilaterale oder multilaterale Abkommen diesen Ansatz verfolgen;
   die syrische Regierung aufzufordern, Maßnahmen in den Bereichen Demokratie und Menschenrechte zu ergreifen, um das internationale Menschenrecht im Hinblick auf die Achtung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, den Schutz von Menschenrechtsaktivisten, die Verhütung und die Bekämpfung von Folter und die Abschaffung der Todesstrafe einzuhalten; insbesondere auf die erforderliche Reform des syrischen Vereins- und Verbandsrechts hinzuweisen, um alle größeren Beschränkungen der Tätigkeit von Menschenrechtsorganisationen aufzuheben;
   dennoch der syrischen Regierung gegenüber tiefe Besorgnis über die fehlende Entwicklung in Bereichen, wie z.B. der Öffnung für ein Mehrparteiensystem und der Achtung der Menschenrechte und der bürgerlichen Freiheiten zum Ausdruck zu bringen; zu unterstreichen, dass die Achtung der Menschenrechte ein Kernpunkt des Assoziationsabkommens ist, und Syrien aufzufordern, seine Verpflichtungen im Rahmen des Barcelona-Prozesses und im Einklang mit der Europäischen Nachbarschaftspolitik zu erfüllen; Syrien gemäß diesem Ziel in diesem Zusammenhang aufzufordern, die nötigen Schritte einzuleiten, um den Notstand unverzüglich aufzuheben;
   die syrische Regierung aufzufordern, die Fälle der politischen Gefangenen erneut zu prüfen und alle Gefangenen aus Gewissensgründen und friedlichen Aktivisten freizulassen, Gruppierungen, wie z.B. die Unterzeichner der am 16. Oktober 2005 von fünf verbotenen Parteien sowie von unabhängigen Persönlichkeiten unterzeichneten "Erklärung von Damaskus" sowie die Unterzeichner der Erklärung "Beirut – Damaskus, Damaskus – Beirut" vom 12. Mai 2006 zuzulassen; Syrien aufzufordern sicherzustellen, dass festgenommene oder inhaftierte Personen gut behandelt werden, nicht gefoltert werden und einen unverzüglichen, regelmäßigen und uneingeschränkten Zugang zu ihren Anwälten, Ärzten und Familien haben; die syrische Regierung aufzufordern, gemäß der Vereinbarung zwischen dem syrischen und libanesischen Ministerpräsidenten vom 5. Mai 2005 uneingeschränkt mit der libanesischen Regierung zusammenzuarbeiten, um konkrete Ergebnisse in den Fällen zu erzielen, in denen syrische und libanesische Staatsangehörige verschwunden sind, und zwar im Rahmen des zu diesem Zweck geschaffenen gemeinsamen Untersuchungsausschusses;
   der syrischen Regierung gegenüber – wie dies das Europäische Parlament in seiner genannten Entschließung vom 15. Juni 2006 getan hat – Kritik an der Verhaftungswelle infolge der Erklärung "Beirut – Damaskus, Damaskus – Beirut" zu äußern, die die erste gemeinsame Initiative syrischer und libanesischer Intellektueller und Menschenrechtsaktivisten darstellt, und ihre unverzügliche Freilassung zu fordern;
   die Besorgnis der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Einhaltung der Rechte von religiösen und anderen Minderheiten, insbesondere der Kurden, zum Ausdruck zu bringen; die syrische Regierung aufzufordern, Angaben über den Stand der Fortschritte in diesen Fragen zu machen;
   erneut einen echten Dialog mit Syrien zu eröffnen, um dieses Land in die Bemühungen um Frieden einzubinden, damit eine umfassende Lösung des Nahost-Konflikts gefunden werden kann;
   Syrien nachdrücklich aufzufordern, eine konstruktive Rolle bei der Umsetzung der Resolutionen 1559 (2004) und 1701 (2006) des UN - Sicherheitsrates zu spielen, und es insbesondere zu ersuchen, die Kontrollen auf seiner Seite der libanesisch-syrischen Grenze zu verstärken, um Waffenlieferungen an nicht staatliche Gruppen zu verhindern;
   hervorzuheben, dass die Zusammenarbeit seitens der syrischen Behörden mit der unabhängigen internationalen Untersuchungskommission der Vereinten Nationen sich verbessert hat, aber darauf zu bestehen, dass sie weiter verstärkt wird und dass der Untersuchung konkrete Maßnahmen folgen und dabei die Ergebnisse der Untersuchung umgesetzt werden;
   nachdrücklich zu fordern, dass Syrien die Resolutionen 1559 (2004), 1562 (2004), 1680 (2006) und 1701 (2006) des UN - Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und die Erklärung des Europäischen Rats vom 16. und 17. Juni 2006 zum Libanon uneingeschränkt beachtet, in denen Syrien und der Libanon aufgefordert werden, ihre gemeinsame Grenze festzulegen, um die regionale Stabilität zu stärken; Syrien aufzufordern, einen positiven Beitrag zu der Klärung des endgültigen Status des Gebiets der Schebaa - Farmen zu leisten, und zwar gemäß den am 12. September 2006 vom Generalsekretär der Vereinten Nationen abgegebenen Empfehlungen sowie dem Völkerrecht;
   in diesem Zusammenhang den Rückzug der syrischen Truppen aus libanesischen Gebieten positiv zu bewerten; von der syrischen Regierung dagegen entschieden die Aufnahme offizieller diplomatischer Beziehungen zum Libanon zu fordern, was bisher verweigert wurde, sowie die Einstellung der Unterstützung der Hisbollah;
   die syrische Regierung aufzufordern, sich zu den zur Bekämpfung der Verbreitung von Waffen, des Terrorismus und von Al Quaida, zur Kontrolle seiner Grenzen zur Verhinderung des Waffenschmuggels und des Einsickerns von Terroristen in Nachbarstaaten unternommenen konkreten Maßnahmen zu äußern;
   in diesem Zusammenhang die Unterzeichnung eines am 15. Juni 2006 mit dem Iran geschlossenen Militärabkommens betreffend die Verstärkung der gegenseitigen Zusammenarbeit angesichts der amerikanischen und israelischen "Bedrohung" zu bedauern;
   Syrien gegenüber die Bedeutung seiner potenziellen Rolle im Nahen und Mittleren Osten, im Hinblick auf eine friedliche Lösung von Konflikten in der Region hervorzuheben; die Besorgnis über die syrische Unterstützung der in Damaskus ansässigen militanten palästinensischen Gruppen der Hamas und des islamischen Dschihad auf Kosten gemäßigter palästinensischer Kräfte, die die Koexistenz und den Frieden mit Israel anstreben, anzusprechen
   die syrische Regierung aufzufordern, die Lebens- und Umweltbedingungen in den palästinensischen Flüchtlingslagern in Syrien im Einklang mit internationalen Menschenrechtsstandards zu verbessern;
   die syrische Regierung aufzufordern, Yacoub Hanna Shamoun, einen assyrischen Christen, der seit über zwanzig Jahren ohne ein ordnungsgemäßes Verfahren und ohne bekanntes Datum für seine Freilassung in naher Zukunft inhaftiert ist, freizulassen;
   die Rückführung von Einwanderern und Flüchtlingen religiöser Minderheiten nach Syrien mit Umsicht zu handhaben, solange die Unterdrückung andauert; auf jeden Fall die Koordinierung der nationalen Konzepte der verschiedenen Mitgliedstaaten in dieser Frage zu verbessern;
   die Unterstützung eines Dialogs zwischen Syrien und dem Europäischen Parlament über diese verschiedene Punkte zu fordern, um die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Syrien im Hinblick auf die Unterzeichnung des Assoziationsabkommens voranzutreiben;

6.   ersucht den Rat, zusätzliche Anreize und Vorteile für Syrien in Erwägung zu ziehen, die über die im Rahmen des Assoziationsabkommens gewährten hinausgehen, um Syrien zu ermutigen, seine derzeitige Außenpolitik und regionale Ausrichtung dergestalt neu festzulegen, dass sie zur Förderung des Friedens, der Stabilität und des Wohlstands in der Region, und insbesondere zur Anerkennung des Existenzrechts des Staates Israel sowie zu Syriens Unterstützung des Friedensprozesses im Nahen Osten, beitragen;

7.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung mit der Empfehlung des Europäischen Parlaments dem Rat, der Kommission sowie der Regierung und dem Parlament (Majlis al-Sha'ab) der Arabischen Republik Syrien zu übermtteln.

(1) ABl. C 193 E vom 17.8.2006, S. 349.
(2) Angenommene Texte, P6_TA(2006)0279.
(3) Angenommene Texte, P6_TA(2005)0412.

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