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Verfahren : 2006/2085(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0299/2006

Eingereichte Texte :

A6-0299/2006

Aussprachen :

PV 25/10/2006 - 16
CRE 25/10/2006 - 16

Abstimmungen :

PV 26/10/2006 - 6.12
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2006)0461

Angenommene Texte
PDF 238kWORD 52k
Donnerstag, 26. Oktober 2006 - Straßburg
"NAIADES": Integriertes Europäisches Aktionsprogramm für die Binnenschifffahrt
P6_TA(2006)0461A6-0299/2006

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Förderung der Binnenschifffahrt: "NAIADES" Integriertes Europäisches Aktionsprogramm für die Binnenschifffahrt (2006/2085(INI))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über die Förderung der Binnenschifffahrt: "NAIADES" (KOM(2006)0006),

–   in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr. 718/1999 des Rates vom 29. März 1999 über kapazitätsbezogene Maßahmen für die Binnenschifffahrtsflotten der Gemeinschaft zur Förderung des Binnenschiffsverkehrs(1),

–   in Kenntnis des Weißbuchs der Kommission "Die Europäische Verkehrspolitik bis 2010: Weichenstellungen für die Zukunft" (KOM(2001)0370),

–   in Kenntnis der Ergebnisse des hochrangigen Treffens zur Binnenschifffahrt vom 13. bis 15. Februar 2006 in Wien,

–   unter Hinweis auf die Lissabonner Agenda für Arbeitsplätze und Wachstum,

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A6-0299/2006),

A.   in der Erwägung, dass mit einem Anwachsen der Verkehrsströme zu rechnen ist, und dass bei den Binnenwasserstraßen noch große freie Kapazitäten herrschen, und dass sie zu konkurrenzfähigen Transportlösungen durch den Einsatz einer Kombination von Verkehrsträgern beitragen können,

B.   in der Erwägung, dass in Europa mehr Ehrgeiz vonnöten ist, um die freien Kapazitäten auf den Binnenwasserstraßen und das Marktpotenzial der Binnenschifffahrt an sich und als Glied multimodaler Verkehrsketten überall in Europa, einschließlich durch Einbeziehung öffentlicher und privater Parteien auf nationaler und gemeinschaftlicher Ebene, auszuschöpfen, um das Verkehrsaufkommen in der Binnenschifffahrt mit relativ niedrigen Infrastrukturkosten zu erhöhen,

C.   in der Erwägung, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen der Kommission, den Flusskommissionen, den Mitgliedstaaten und allen interessierten privaten Parteien von ausschlaggebender Bedeutung ist, um die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und die Binnenschifffahrt zu entwickeln,

Das NAIADES Aktionsprogramm

1.   verkennt nicht, dass das europäische Verkehrssystem zunehmend mit Kapazitätsproblemen zu kämpfen hat, die zu Überlastungen und Verspätungen führen, und dass die Binnenschifffahrt dazu beitragen kann, Überlastungen abzubauen, die Güterverkehrssicherheit zu verbessern, einen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz zu leisten und die Umwelt zu schützen;

2.   unterstützt deshalb die Initiative der Kommission, ein integriertes europäisches Aktionsprogramm für die Binnenschifffahrt "NAIADES" (Navigation and inland waterway action and development in Europe) aufzulegen;

3.   ersucht die Mitgliedstaaten, die nationalen Maßnahmen zur Förderung der Binnenschifffahrt unter Berücksichtigung des Europäischen Aktionsprogramms weiterzuentwickeln und regionalen, örtlichen und Hafenbehörden sowie dem Wirtschaftszweig nahe zu legen, dies ebenfalls zu tun;

Märkte

4.   betont, dass die bestehenden Märkte insbesondere dadurch konsolidiert werden sollten, dass die Infrastruktur zuverlässiger und besser in die gesamte Beschaffungskette integriert wird;

5.   weist darauf hin, dass die Verbindungen zu den neuen Mitgliedstaaten in Ost- und Mitteleuropa und auch zu Rumänien und Bulgarien ausgebaut und auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden müssen, wobei hierbei an Zusatzinfrastrukturmaßnahmen zu denken ist und Vorkehrungen für Intermodalität und Interoperabilität zu treffen sind;

6.   weist auf die Notwendigkeit hin, Gelegenheiten für innovative multimodale Dienste zu entwickeln, um neue Märkte zu schaffen, auf denen die Zusammenarbeit zwischen Binnenschifffahrtsakteuren und -nutzern sowie nationalen und regionalen Behörden von wesentlicher Bedeutung sein wird;

7.   fordert von der Kommission und den Mitgliedstaaten angesichts der Tatsache, dass die Branche hauptsächlich aus kleinen Unternehmen besteht, den Zugang zu Finanzmitteln und insbesondere Risikokapital für Neugründungen zu verbessern, wobei der besonderen Struktur der Branche bei der Planung und Durchführung dieser Programme in vollem Umfang Rechnung zu tragen ist;

8.   unterstützt insofern nachdrücklich die Initiative der Kommission, Informationsquellen für Finanzierungsfragen, z.B. ein Finanzierungshandbuch mit einem Verzeichnis europäischer, nationaler und regionaler Beihilfeinstrumente für die Binnenschifffahrt, vorzulegen, in dem gegebenenfalls auch die Finanzierung durch den Europäischen Investitionsfonds behandelt wird;

9.   ersucht die Kommission, so bald wie möglich Leitlinien für staatliche Beihilfen für Unterstützungsprogramme in der Binnenschifffahrt zu veröffentlichen, und bezüglich der Geringfügigkeitsgrenzen Regeln zu erlassen, die den Bedürfnissen des Binnenschifffahrtssektors gebührend Rechnung tragen;

10.   begrüßt den Plan der Kommission, bestehende Verkehrsengpässe auf nationaler und europäischer Ebene zu ermitteln, die die Entwicklung der Binnenschifffahrt bremsen; fordert die beteiligten öffentlichen und privaten Parteien auf, an dieser Ermittlung mitzuarbeiten, potenzielle Lösungen zu prüfen und bewährte Praktiken aufzuspüren, wobei die Ergebnisse der Ermittlung berücksichtigt werden sollten, wenn neue Rechtsvorschriften formuliert oder neue Maßnahmen ergriffen werden;

11.   betont, dass administrative Engpässe beseitigt und Verfahren insbesondere dadurch vereinfacht werden sollten, dass die elektronische Kommunikation optimal eingesetzt und Anlaufstellen, in denen alle Verfahren zentral abgewickelt werden können (one-stop-shops), eingerichtet werden; ist der Meinung, dass besondere Aufmerksamkeit den Verfahren in See- und Binnenhäfen sowie denjenigen Rechtsvorschriften in den Bereichen Umwelt, Abfall und Lebensmittelsicherheit, die zu einer Unterbrechung der logistischen Prozesse führen, geschenkt werden sollte;

Infrastruktur

12.   weist darauf hin, dass die Zuverlässigkeit des Binnenwasserstraßennetzes und die Verfügbarkeit multifunktionaler (Binnen-)Häfen die wichtigste Vorbedingung für die weitere Entwicklung der Binnenschifffahrt insbesondere als Teil der multimodalen Güterverkehrsketten und für die Branche in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht sind, und betont die besondere Verantwortung der Mitgliedstaaten, ihre Bemühungen zu steigern, um für eine angemessene und zuverlässige Infrastruktur zu sorgen, ohne die Umweltrisiken und -aspekte zu vernachlässigen;

13.  betont, dass der Verbesserung der Wasserwege in den neuen Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte, da in diesen Ländern den Wasserwegen mehr Aufmerksamkeit als in den anderen Mitgliedstaaten geschenkt werden muss;

14.   weist auf die Bedeutung von Binnenschifffahrtsinformationsdiensten (RIS) als Beitrag zu einer effizienteren und sichereren Nutzung des Binnenwasserstraßennetzes sowie seiner Anbindung an andere Verkehrsträger hin; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die RIS als Teil des Mehrjahresrichtprogramms für transeuropäische Verkehrsnetze (TEN-V) aufzunehmen und das Potenzial der RIS in vollem Umfang auszuschöpfen, um zu einer nachhaltigen Logistik zu gelangen;

15.   betont die Notwendigkeit, das Binnenschifffahrtssystem mit der Seeschifffahrt durch die Verbesserung des Zugangs zum Meer, die Verbesserung der Schnittstellen zwischen Binnenschifffahrts- und Seeschifffahrtssystemen und Investitionen in neue kombinierte Binnen-/Seeschiffe, einschließlich Schiffen innovativer Bauart, zu verknüpfen;

16.   fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und betroffenen Drittstaaten einen europäischen Entwicklungsplan zu erstellen, der eine aktuelle Bestandsaufnahme der europäischen Binnenwasserstraßen enthalten sollte, und mehr Informationen über Binnenwasserstraßen zu liefern, die einer Instandsetzung und anderer Verbesserungen der Infrastruktur bedürfen; fordert die Kommission des weiteren auf, hierbei auf die vorhandenen Erkenntnisse aus wissenschaftlichen Untersuchungen und Gutachten in den Mitgliedstaaten zurückzugreifen;

17.   fordert die Kommission auf, einen europäischen TEN-V-Koordinator für die Binnenschifffahrt so bald wie möglich und spätestens bis Ende 2006 zu benennen, um die Umsetzung der vorrangigen TEN-V-Vorhaben im Bereich der Binnenschifffahrt zu unterstützen; dabei sollte auf die Erfahrungen mit vorhandenen Koordinatoren zurückgegriffen werden;

18.   fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, eine höhere Präferenzquote von mindestens 20% für alle Binnenschifffahrtsprojekte von gemeinsamem Interesse vorzusehen und Binnenschifffahrtsprojekten von gemeinsamem Interesse im mehrjährigen TEN-V-Programm höhere Priorität einzuräumen;

19.   fordert die Mitgliedstaaten auf, das Potenzial der Binnenschifffahrt bei der Raumplanung und der Wirtschaftspolitik auf lokaler, regionaler und Bundesebene nicht außer Acht zu lassen und aktiv die Entwicklung von Gewerbegebieten und Logistikeinrichtungen an Wasserläufen zu fördern, wobei der nachhaltige Verkehr und die Schaffung von Arbeitsplätzen in Industrie und Vertrieb zu berücksichtigen sind, sowie kleinen Wasserstraßen besondere Aufmerksamkeit zu schenken, bei denen ein ungenutztes Potenzial für eine erhöhte Güterverkehrsintensität besteht;

Flotte

20.   weist erneut auf die Notwendigkeit hin, im Jahr 2007 strengere gemeinschaftliche Grenzwerte für SOx-, PM-, NOx- und CO2-Emissionen festzulegen, insbesondere durch die Förderung von Treibstoff mit geringem Schwefelgehalt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Anreize zu schaffen, um die Einführung von verbrauchsgünstigen und umweltfreundlichen Motoren in der Binnenschifffahrt zu beschleunigen, um ihre Energieeffizienz zu verbessern;

21.   ist sich der Tatsache bewusst, dass die Emissionen in engem Zusammenhang mit der Qualität des auf dem Markt verfügbaren Treibstoffs stehen, und legt der Kommission nahe, möglichst bald einen Vorschlag zur Festlegung strengerer Standards für Schiffstreibstoffe in der Binnenschifffahrt vorzulegen;

22.   legt der Kommission nahe, im Jahr 2007 einen Vorschlag für einen Europäischen Schifffahrtsfonds für Innovation zur Finanzierung neuer nachfrageorientierter Investitionen und innovativer logistik-, technologie- und umweltinnovationsbezogener Konzepte von europäischem Interesse, die eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Interoperabilität erfordern; ist der Meinung dass dieser Fonds als ein zentrales Instrument des NAIADES-Aktionsprogramms zu einem Drittel von der Branche (dem bestehenden (Reserve-) Fonds für die Binnenschifffahrt, der unter der Verordnung (EG) Nr. 718/1999 als Hilfsmittel der Kofinanzierung geschaffen wurde), zu einem weiteren Drittel durch die EU und zu einem Drittel durch die Mitgliedstaaten finanziert werden sollte; legt der Kommission darüber hinaus nahe, in enger Zusammenarbeit mit der Branche die Bedingungen festzulegen, unter denen der Fonds geschaffen werden sollte; betont, dass die Unterstützung von Informationsbüros als eine Option gesehen werden sollte;

23.   betont die Notwendigkeit, die Entwicklung sauberer und effizienter Schiffe unter dem Siebten Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung zu fördern; weist insofern auf Entwicklungen im Bau von Schiffen für den Einsatz in verschiedenen Arten von Gewässern, einschließlich Gewässern begrenzten Tiefgangs, hin, die die Binnenschifffahrt selbst auf Gewässern mit geringen oder schwankenden Wasserständen ohne Belastung der natürlichen Umwelt fördern können; ist der Auffassung, dass dabei insbesondere die Informations- und Kommunikationstechnologien, die Bauart der Schiffe, ihre Ökoeffizienz und Ausrüstung behandelt werden sollten;

Beschäftigung, Fachwissen und Image

24.   verkennt nicht die Tatsache, dass der Mangel an Unternehmern und Mitarbeitern für die Binnenschifffahrtsbranche wegen des Alterns der derzeit Beschäftigten und der mangelnden Attraktivität für Neueinsteiger zum Problem wird;

25.   fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in ihren Bemühungen um eine Harmonisierung der Besatzungsvorschriften und der Schifferpatente nicht nachzulassen und die gegenseitige Anerkennung von Befähigungsnachweisen z.B. über den Europäischen Qualifikationsrahmen zu fördern;

26.   fordert die Kommission, die Flusskommissionen und die Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit der Branche moderne und marktorientierte Schulungsprogramme für die Branche möglichst unter Einsatz gemeinsamer Schulungsstandards auch in Zusammenarbeit mit Ausbildungsprogrammen für die Seeschifffahrt, wie "Leadership" zu entwickeln, um Neueinsteiger für die Arbeit in einem internationalen Umfeld zu gewinnen und attraktive Karriereaussichten zu bieten;

27.   betont die Bedeutung der Durchsetzung von bestehenden Sozialvorschriften, um gute Arbeitsbedingungen zu sichern;

28.   stellt fest, dass die Möglichkeiten des Gütertransports durch die Binnenschifffahrt, insbesondere hinsichtlich des Potenzials an Flexibilität und Nachhaltigkeit der Binnenschifffahrt, immer noch nicht ausreichend wahrgenommen werden;

29.   ist sich der Tatsache bewusst, dass der wirtschaftliche Wert und die ökonomischen Möglichkeiten der Binnenschifffahrt der Erläuterung und der Werbung bedürfen, um in vollem Umfang genutzt und erfolgreich zu werden; fordert deshalb Unterstützung für die bestehenden Büros zur Förderung der Binnenschifffahrt und die Einrichtung neuer Büros in den Mitgliedstaaten mit einem Binnenschifffahrtspotenzial, die Benutzer von Verkehrsträgern beraten und ermuntern können, die Binnenschifffahrt zu nutzen, und um die Behörden bei der Ermittlung von Problemen und der Bestimmung politischer Maßnahmen zu unterstützen;

30.   schlägt vor, dass dieses europäische Netz zur Förderung der Binnenschifffahrt Teil eines europäischen Netzes zur Förderung der Intermodalität ist, das die bestehenden Strukturen und erworbenen Erfahrungen bei der Förderung anderer Verkehrsträger nutzt, insbesondere des Kurzstreckenseeverkehrs auf europäischer Ebene;

31.   fordert die Mitgliedstaaten und die betroffenen Akteure auf, für die finanzielle Tragfähigkeit dieses Netzes zu sorgen, solange es keine entsprechende Gemeinschaftsfinanzierung gibt;

32.   nimmt die Bedeutung eines europäischen Marktbeobachtungssystems zur Kenntnis, an dem alle Akteure beteiligt sind und vergleichbare Marktinformationen liefern und das insbesondere rechtzeitige und verantwortungsvolle Investitionsentscheidungen ermöglicht, um Stark- und Schwachpunkte festzustellen und mögliche neue Märkte zu ermitteln;

Institutioneller Rahmen

33.   betont, dass das Wachstum und das Wohlergehen der Binnenschifffahrt ein zentraler Punkt für künftige Debatten über den institutionellen Rahmen sein müssen; betont, dass hierbei den derzeitigen Zuständigkeiten aller relevanten Beteiligten Rechnung zu tragen, der Sachverstand internationaler Organisationen zu nutzen und zusätzliche Bürokratie zu vermeiden sind;

34.   fordert eine intensivere und verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Flusskommissionen und der Gemeinschaft, die in einer gemeinsamen Erklärung verankert werden sollte, die zumindest Folgendes abdecken:

   Umsetzung des NAIADES-Aktionsprogramms;
   besserer Austausch von Erfahrungswissen und Humanressourcen im Bereich der Binnenschifffahrt zwischen der Gemeinschaft, den Mitgliedstaaten und den Flusskommissionen;

o
o   o

35.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. L 90 vom 2.4.1999, S. 1.

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