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Verfahren : 2006/0102(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0374/2006

Eingereichte Texte :

A6-0374/2006

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 14/11/2006 - 9.9

Angenommene Texte :

P6_TA(2006)0476

Angenommene Texte
PDF 208kWORD 39k
Dienstag, 14. November 2006 - Straßburg
Dritter Beitrag der Gemeinschaft zugunsten des Fonds für die Ummantelung des Tschernobyl-Reaktors *
P6_TA(2006)0476A6-0374/2006

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den ersten Teil des dritten Beitrags der Gemeinschaft an die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung zugunsten des Fonds für die Ummantelung des Tschernobyl-Reaktors (KOM(2006)0305 – C6-0251/2006 – 2006/0102(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2006)0305)(1),

–   gestützt auf Artikel 203 des Euratom-Vertrags,

–   gestützt auf Artikel 308 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0251/2006),

–   gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A6-0374/2006),

1.   billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.   fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 250 Absatz 2 des EG-Vertrags und Artikel 119 Absatz 2 des Euratom-Vertrags entsprechend zu ändern;

3.   fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

4.   fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

5.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

Vorschlag der Kommission   Abänderungen des Parlaments
Abänderung 1
Artikel 1 Absatz 2
Die Mittel werden von der Haushaltsbehörde innerhalb der von der finanziellen Vorausschau gesetzten Grenzen bewilligt.
Die Mittel werden von der Haushaltsbehörde innerhalb der von der finanziellen Vorausschau gesetzten Grenzen bewilligt. Der Beitrag wird aus den verfügbaren jährlichen Haushaltsmitteln finanziert.
Abänderung 2
Artikel 2 Absatz 1 Unterabsatz 2
Die Kommission stellt dem Rechnungshof alle einschlägigen Informationen zur Verfügung und holt auf dessen Wunsch bei der EBWE alle zusätzlichen Informationen zu Fragen der Verwaltung des Fonds für die Ummantelung des Tschernobyl-Reaktors ein, soweit sie den Beitrag der Gemeinschaft betreffen.
Die Kommission stellt der Haushaltsbehörde und dem Rechnungshof alle einschlägigen Informationen zur Verfügung und liefert auf deren Wunsch alle zusätzlichen Informationen zu Fragen der Verwaltung des Fonds für die Ummantelung des Tschernobyl-Reaktors, soweit sie den Beitrag der Gemeinschaft betreffen.

(1) Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

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