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Verfahren : 2006/2087(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0365/2006

Eingereichte Texte :

A6-0365/2006

Aussprachen :

PV 16/11/2006 - 3
CRE 16/11/2006 - 3

Abstimmungen :

PV 16/11/2006 - 6.10
CRE 16/11/2006 - 6.10
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2006)0500

Angenommene Texte
PDF 152kWORD 68k
Donnerstag, 16. November 2006 - Straßburg
Weißbuch über eine europäische Kommunikationspolitik
P6_TA(2006)0500A6-0365/2006

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Weißbuch über eine europäische Kommunikationspolitik (2006/2087(INI))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission: "Weißbuch über eine europäische Kommunikationspolitik" (KOM(2006)0035),

–   unter Hinweis auf Teil II des EG-Vertrags,

–   unter Hinweis auf die Artikel 195, 211 und 308 des EG-Vertrags,

–   unter Hinweis auf die Artikel 11, 41, 42 und 44 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission(1),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung an die Kommission "Aktionsplan für eine bessere Kommunikationsarbeit der Kommission zu Europa" (SEK(2005)0985),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "Der Beitrag der Kommission in der Zeit der Reflexion und danach: Plan D für Demokratie, Dialog und Diskussion" (KOM(2005)0494),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2002 zu der Mitteilung der Kommission betreffend einen neuen Rahmen für die Zusammenarbeit bei Maßnahmen im Bereich der Informations- und Kommunikationspolitik der Europäischen Union(2),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. April 2003 zu der Informations- und Kommunikationsstrategie der Europäischen Union(3),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Mai 2005 zur Umsetzung der Informations- und Kommunikationsstrategie der Europäischen Union(4),

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Kultur und Bildung sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (A6-0365/2006),

A.   in der Erwägung, dass Kommunikation ein wichtiges Element sowohl der repräsentativen als auch der partizipatorischen Demokratie bildet,

B.   in der Erwägung, dass aus diesem Grund eine der Stärken der demokratischen Elemente der Europäischen Union mit den Kommunikationsstrukturen auf europäischer Ebene zusammenhängt, die die Institutionen mit den Bürgern verbinden,

C.   in der Erwägung, dass das Recht auf Information und die Meinungsfreiheit das Herzstück der Demokratie in Europa und das Fundament der politischen Systeme auf europäischer und nationaler Ebene bilden sollte und der Öffentlichkeit folglich, soweit möglich, Informationen zur Verfügung gestellt werden sollten,

D.   in der Erwägung, dass die Erfahrung der Europawahlen und Volksabstimmungen zeigt, dass diejenigen, die für EU-Themen sensibilisiert und an ihnen interessiert waren, eher teilnahmen, während diejenigen, denen Informationen fehlten, dies eher weniger taten,

E.   in der Erwägung, dass es derzeit keine gefestigte europäische öffentliche Sphäre gibt, sondern sehr lebendige nationale öffentliche Sphären, und dass diese nationalen öffentlichen Sphären sich in Bezug auf das Ausmaß, in dem europäische Themen wie auch ihr Inhalt diskutiert werden, stark unterscheiden,

F.   in der Erwägung, dass es eine wichtige Verbesserung darstellen würde, wenn europäische Themen in den nationalen öffentlichen Sphären stärker hervortreten würden,

G.   in der Erwägung, dass ein erster Schritt zur Schaffung einer europäischen öffentlichen Sphäre die Überwindung der Isolierung der nationalen Sphären durch eine europäische kommunikative Aktion wäre, was eng verknüpft mit europaweiten oder wenigstens transnationalen Medienstrukturen ist,

H.   in der Erwägung, dass die mangelnde Information der Bürger über europäische Themen offenkundig ist, was sich auch in den Ergebnissen der verschiedenen Eurobarometer-Umfragen widerspiegelt,

I.   in der Erwägung, dass Kommunikation auch mit Transparenz, vereinfachten Verfahren, Bürgerschaft und gemeinsamen Werten verknüpft ist,

J.   unter Hinweis darauf, dass europäische Fragen und der "Mehrwert" der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften in nationalen Debatten nur selten anerkannt werden und nationale Politiker sich europäische "Erfolgsstories" häufig als Verdienst anrechnen, während sie umgekehrt schnell mit Kritik an der Europäischen Union bei der Hand sind, und zwar häufig wegen politischer Versäumnisse, die ihren Ursprung auf nationaler Ebene haben,

K.   in der Erwägung, dass der Europäische Rat von Brüssel vom 16. und 17. Juni 2006 das Thema Reform der Institutionen erneut auf die Tagesordnung gesetzt hat,

L.   in der Erwägung, dass das Ziel einer "Zeit der Reflektion" darin besteht, die Union demokratischer und effektiver zu machen und sie mit den Bürgern "wieder zu verbinden",

Kommunikationspolitik und die europäische öffentliche Sphäre

1.   begrüßt die Vorlage des Weißbuchs und unterstützt die Kommission in ihrer Absicht, die Kommunikationspolitik zu einer eigenständigen Politik mit eigenem Inhalt zu machen;

2.   sieht die Notwendigkeit, die Kommunikation zwischen der Europäischen Union und ihren Bürgern zu verbessern; unterstützt deshalb den Versuch, die Art und Weise, wie die Kommunikation mit den Bürgern organisiert ist, gründlich zu überprüfen; unterstreicht, dass bessere Kommunikation keinen Ausgleich für unzureichende politische Konzepte bieten kann, jedoch das Verständnis für die verfolgte Politik verbessern kann;

3.   begrüßt, dass die Kommission anerkennt, dass Kommunikation nie von dem abgekoppelt werden kann, was kommuniziert wird, und ein interaktiver Prozess sein muss, der eine Anhörung der Bürger erfordert, bedauert jedoch, dass diese in der Einleitung des Weißbuchs aufgestellten Grundsätze keine praktische Umsetzung erfahren; fordert daher die Kommission auf näher darzulegen, wie sie den Bürgern Gehör schenken will, und schlägt in diesem Zusammenhang vor, etwaige Initiativen anderer Institutionen einzubeziehen, wie die Initiative "Agora" für die Konzertierung mit den Vertretern der Zivilgesellschaft, die das Parlament beschlossen hat, auf den Weg zu bringen;

4.   fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Schaffung einer europäischen öffentlichen Sphäre zu unterstützen, die in erster Linie durch nationale, lokale und regionale Medien geprägt wird, jedoch ohne die wichtige Rolle aus dem Blickfeld zu verlieren, die qualitativ hochwertige nationale und regionale Zeitungen und Fernsehnachrichten spielen, wenn sie europäischen Angelegenheiten ausreichend Raum geben; fordert darüber hinaus zu diesem Zweck die Mitgliedstaaten auf, die nationalen öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehsender entsprechend zu ermutigen, die Bürger über die auf europäischer Ebene verfolgte Politik zu informieren;

5.   stellt fest, dass das Ziel der europäischen Kommunikationspolitik nicht die Schaffung eines Kommunikationsraums sein sollte, der in Konkurrenz zu den nationalen öffentlichen Sphären tritt, sondern vielmehr eine enge Anlehnung der nationalen Debatten an die Debatten auf EU-Ebene;

6.   fordert die Kommission nachdrücklich auf, bei der Ausarbeitung einer Kommunikationspolitik die konkreten Vorschläge in Betracht zu ziehen, die in seiner oben genannten Entschließung vom 12. Mai 2005 unterbreitet wurden;

Definition gemeinsamer Grundsätze

7.   unterstützt die Idee, eine Kommunikation in beide Richtungen zwischen der Europäischen Union und ihren Bürgern auf den Weg zu bringen, die in der Lage und willens ist, mehr auf das zu hören, was die Bürger über Europa zu sagen haben; hält jedoch die Vorstellung, dass die Bürger zur treibenden Kraft der Beteiligung und des Dialogs werden, nicht für vernünftig, denn es sind nicht Bürger, die nach Informationen suchen sollten, sondern vielmehr sollten die Informationen nach den Bürgern suchen;

8.   hält es nicht für zweckmäßig, das Parlament einem Verhaltenskodex zu unterwerfen, der seine Kommunikation mit den EU-Bürgern regelt;

9.   fordert die Kommission auf, einen Entwurf einer Interinstitutionellen Vereinbarung zu unterbreiten, der die gemeinsamen Grundsätze definiert, die der Zusammenarbeit zwischen den europäischen Institutionen im Bereich Kommunikation einen Weg bahnen könnten;

10.   fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Möglichkeit auszuloten, ein echtes Gemeinschaftsprogramm für Information und Kommunikation zu Europa aufzulegen, um die auf diesem Gebiet bestehenden interinstitutionellen Partnerschaftsmechanismen zu verbessern; stellt fest, dass, sollte die Kommission einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten, das Parlament in die Festlegung und Ausarbeitung des genauen Inhalts und der Reichweite des Programms umfassend eingebunden sein wird;

11.   ist der Meinung, dass stärker auf die in der Charta der Grundrechte verankerten Grundsätze und Werte Bezug genommen werden sollte, um die Reichweite einer europäischen Kommunikationspolitik zu bestimmen;

12.   weist darauf hin, dass in der Charta der Grundrechte bereits Rechte der Bürger hinsichtlich ihrer Information verankert sind, und dass jedes neue Instrument die Rechte des Parlaments als gewählter Versammlung, insbesondere sein Recht, sich ungehindert an die Bürger in der gesamten Union zu wenden, achten muss; fordert seinen zuständigen Ausschuss für konstitutionelle Fragen auf, die mögliche Form und den möglichen Inhalt dieses interinstitutionellen Instruments zu untersuchen;

13.   betont die Bedeutung einer Verfassung für Europa, durch die die Union politischer, demokratischer und attraktiver für die Bürger würde; weist auf die politische Verantwortung hin, die das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission im Hinblick auf die Unterstützung dieses Prozesses haben;

Stärkung der Rolle der Bürger

14.   begrüßt den von der Kommission geäußerten Wunsch, Europa auf allen Ebenen sichtbar zu machen, mit anderen Worten europäische Themen auf die nationale, regionale und lokale Ebene zu bringen, um die Botschaft zu dezentralisieren, und beharrt auf der Notwendigkeit, dass eine solche Kommunikation sehr regelmäßig stattfindet; begrüßt den Aktionsplan der Kommission und erwartet seine unverzügliche Umsetzung;

15.   ist der Auffassung, dass die Entwicklung einer bürgernahen europäischen Verwaltung, die die Vielzahl der derzeitigen Anlauf- und Informationsstellen für Fragen zu Europa unterstützt, dazu beitragen würde, wichtige direkte Kontakte zwischen der Union und ihren Bürgern zu knüpfen, insbesondere durch die Erleichterung ihres Zugangs zu den sie betreffenden europäischen Initiativen und Programmen; ist der Ansicht, dass die Informationsbüros der Kommission und des Europäischen Parlaments in den Mitgliedstaaten dabei eine wichtige Rolle spielen; sieht in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, die bisherigen Arbeiten dieser Informationsbüros eingehend zu überprüfen und zu überdenken, da die dort betriebene Öffentlichkeitsarbeit die Bürger nicht anspricht und die dafür aufgebrachten Mittel wesentlich effizienter verwendet werden könnten; wünscht deshalb, dass diese aktiver und weniger bürokratisch sein sollen;

16.   begrüßt die im November 2005 von der Kommission auf den Weg gebrachte Transparenzinitiative, die betont, das hohe Transparenzstandards zur Legitimität jeder modernen Verwaltung gehören; ist der Ansicht, dass die europäische Öffentlichkeit das Recht hat, effiziente, verantwortliche und dienstleistungsorientierte öffentliche Institutionen zu erwarten;

17.   betrachtet die Regionen und Städte als die geeignetsten Plattformen, um Werbung für die europäische Idee bei den Bürgern zu machen, und verlangt die Einbeziehung des Ausschusses der Regionen in die Umsetzung einer künftigen Kommunikationspolitik;

18.   unterstützt die Idee, Debatten in den nationalen und regionalen Parlamenten in den Vordergrund zu rücken;

19.   ermutigt die nationalen Parlamente, die Kontrollfunktion bezüglich ihrer Regierungen, wenn sie im Rat agieren, zu stärken und so die Bewusstseinsbildung und damit die demokratische Rechenschaftspflicht der EU-Institutionen zu verbessern;

20.   betont, dass die nationalen Parlamente danach streben sollten, europäischen Gesetzesvorhaben in einem viel früheren Stadium des Entscheidungsfindungsprozesses mehr Aufmerksamkeit zu widmen;

21.   macht auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes der Konferenz der Präsidenten der Parlamente in der Europäischen Union (in Budapest am 6. und 7. Mai 2005) aufmerksam, in denen die nationalen Parlamente aufgefordert wurden, eine jährliche Aussprache, vorzugsweise in einer Plenarsitzung, über das Jahresgesetzgebungs- und Arbeitsprogramm der Kommission abzuhalten;

22.   hebt die Bedeutung der Einberufung von interparlamentarischen Foren zur Zukunft Europas hervor und weist darauf hin, dass eines dieser Foren anlässlich des 50. Jahrestages der Römischen Verträge stattfinden wird; fordert, dass den Diskussionen auf der Ebene der Vertreter der europäischen Bevölkerung im Rahmen der europäischen Kommunikationspolitik Rechnung getragen wird;

23.   unterstreicht die Bedeutung der politischen Bildung zum Thema EU-Integration, da ein gewisses Verständnis für Europa eine Voraussetzung für eine erfolgreiche interaktive Kommunikation mit der Europäischen Union und für einen Beitrag zu einem europäischen Bürgergefühl ist;

24.   bedauert es, dass die Unterstützung für sektorspezifische Programme mit einem starken Multiplikatoreneffekt wie Leonardo da Vinci, Sokrates und Erasmus gekürzt wurde, betonen sie doch die europäische Dimension und erleichtern den Aufbau transnationaler Netzwerke;

25.   ist der Auffassung, dass es, um die Bürger zu erreichen, wichtig ist, sich besser zu verständigen und die Bedeutung und die Auswirkung von EU-Beschlüssen für den Alltag durch Zusammenarbeit mit regionalen und lokalen Institutionen aufzuzeigen; ist der Ansicht, dass der Schwerpunkt auf der regelmäßigen Kommunikation mit den Bürgern über wichtige regionale und lokale Projekte mit EU-Beteiligung liegen sollte, um ein gemeinsames europäisches Projekt voranzubringen;

26.   ist der Ansicht, dass bei der Debatte den besonderen Bedürfnissen und Tätigkeiten von Menschen mit Behinderungen und Minderheitengruppen sowie des nationalen und lokalen Publikums und besonderer Zielgruppen Rechnung getragen werden sollte; weist darauf hin, dass stärker auf eine Kanalisierung relevanter sowie regionalisierter Informationen geachtet werden müsste, um bestimmte Zielgruppen zu erreichen, wodurch eine Verbindung zwischen europäischen Themen und dem täglichen Leben der Bürger hergestellt würde;

27.   begrüßt die Initiativen einiger Vertretungen der Kommission und nationaler Verwaltungen, bei Informationskampagnen mit EU-Bezug zusammenzuarbeiten; weist darauf hin, dass eine solche Zusammenarbeit zur Herstellung einer direkteren Verbindung zwischen Bürgern und Institutionen beitragen könnte;

28.   fordert die Kommission auf, eine Konsultation der beteiligten Akteure und der Öffentlichkeit in einem frühen Stadium der Ausarbeitung der Politik zu gewährleisten; ist der Ansicht, dass wichtige Vorschläge mit einem zusätzlichen Abschnitt in der Folgenabschätzung versehen werden könnten, in dem erläutert wird, wie den Besorgnissen der Bürger bei der Ausarbeitung des Vorschlags Rechnung getragen wurde; weist darauf hin, dass die Auswirkungen der öffentlichen Konsultation auf den Entscheidungsprozess der Europäischen Union klar herausgestellt werden sollten;

29.   fordert die Kommission auf, eine dynamische und reaktionsfähige Kommunikationspolitik auszuarbeiten, die, anstatt größtenteils über den erzielten endgültigen Konsens zu berichten, stärker auf die Berichterstattung über die Entwicklung der in unterschiedlichen Phasen des Entscheidungsprozesses gefassten Beschlüsse ausgerichtet ist; ist der Ansicht, dass das Ziel der Kommunikationspolitik der Union darin besteht, den Bürgern ein klares Bild davon zu vermitteln, wie europäische Gesetze gemacht werden;

Umgang mit den Medien und Nutzung der neuen Technologien

30.   betont die Bedeutung der Medien als Vermittler, Meinungsmacher und Träger von Botschaften an die Bürger in der europäischen öffentlichen Sphäre, die die Kommission entwickeln will; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission nachdrücklich auf, konkrete Initiativen zu unterstützen, wie z. B. Diskussionsforen zu europäischen kulturellen und politischen Themen, bei denen Materialien in mehreren Sprachen erhältlich wären, so dass viele europäische Bürger miteinander agieren und sich austauschen könnten;

31.   betont, dass der informierte Bürger die Basis eines funktionierenden demokratischen Systems ist;

32.   fordert die Kommission auf, so genau wie möglich zu definieren, welche Rolle sie den Medien zuweisen würde, und betont die Notwendigkeit, einen Modus zu finden, der nationale, regionale und lokale Medien stärker in die Kommunikationspolitik einbindet, wobei auch der Rückgriff auf alternative Medien als Kommunikationsträger in Erwägung gezogen werden sollte;

33.   ist der Auffassung, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit über europäische politische Themen zwischen regionalen und lokalen Medien verstärkt werden muss; ist der Ansicht, dass die europäische Zusammenarbeit zwischen Medien und Journalisten der Berichterstattung über die Europäische Union zugute kommt, und ersucht die Kommission, im Rahmen des Haushaltsplans einen "Europäischen Fonds für den (investigativen) Journalismus" einzurichten, der Projekte unterstützt, bei denen Journalisten aus mehreren Mitgliedstaaten zusammen ein europäisches Thema vertiefen und nach den unterschiedlichen lokalen und regionalen Gegebenheiten veranschaulichen;

34.   begrüßt es, dass der Vorschlag der Gründung einer EU-Nachrichtenagentur zurückgezogen wurde;

35.   empfiehlt der Kommission, eine klare und prägnante Sprache zu verwenden, wenn sie mit den Bürgern und den Medien kommuniziert, und dies systematisch in den Amtssprachen ihrer Herkunfts- oder Wohnsitzmitgliedstaaten tut; ist der Meinung, dass der EU-Jargon die Kluft zwischen den EU-Institutionen und den Bürgern eher vergrößert als überbrückt;

36.   empfiehlt die Einführung eines regelmäßigen Meinungsaustausches zu europäischen Kommunikationsthemen zwischen den europäischen Institutionen, insbesondere dem Parlament, und den Medien;

37.   sieht es als die Verantwortung der Kommission im Allgemeinen und der Mitgliedstaaten im Besonderen an, objektive, verlässliche und unparteiische Informationen über europäische Politik als eine Grundlage für eine gut informierte Debatte zu liefern; appelliert zu diesem Zweck an die Mitgliedstaaten, die Information der Beamten der Mitgliedstaaten über die auf europäischer Ebene verfolgte Politik zu verbessern;

38.   begrüßt es, dass das Weißbuch in Bezug auf die neuen Technologien im Einklang mit dem letzten Bericht des Parlaments über die Informations- und Kommunikationsstrategie der Europäischen Union steht;

39.   begrüßt die Vorschläge der Kommission, die dazu dienen, die neuen Kommunikationstechnologien besser zu nutzen, fordert jedoch, dass Maßnahmen ergriffen werden, um zu verhindern, dass die "digitale Kluft" einen Teil der Bürger vom Zugang zur Information über die Union in noch stärkerem Maße ausschließt; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass – im Hinblick auf einen kohärenten Ansatz – die spezifischen Kommunikationsmittel der verschiedenen Institutionen, wie das künftige "Web-TV" des Europäischen Parlaments – unter voller Wahrung seiner Eigenständigkeit – einbezogen werden sollten; betont, dass die klassischen Massenmedien wie das Fernsehen besser genutzt werden müssen;

Ein klares Bild von der europäischen öffentlichen Meinung gewinnen

40.   fordert die Kommission auf, das Parlament über die Bewertung der von ihr durchgeführten Konsultation zu unterrichten;

41.   hält die Einrichtung eines Europäischen Meinungsforschungsinstituts kurzfristig für fragwürdig und ist der Ansicht, dass, bevor man eine solche Aufgabe in Angriff nimmt, die bereits verfügbaren Daten und Ressourcen in koordinierterer Form genutzt werden sollten;

42.   stellt fest, dass es keine zufrieden stellende Kommunikationspolitik ohne eine genaue Kenntnis der Informationsmängel der Unionsbürger geben kann, ob es sich nun um die Inhalte einer Aktion der Gemeinschaft oder die Institutionen und Verfahren zu ihrer Umsetzung handelt; fordert daher, dass die Eurobarometer-Dienststellen mit einer spezifischen und umfassenden Meinungsumfrage beauftragt werden, die eine genaue und differenzierte Ermittlung des Informationsstands der Bürger in der Gemeinschaft nach Mitgliedstaat, gesellschaftlich-beruflicher Kategorie und politischer Ausrichtung ermöglicht;

Zusammenarbeit

43.   fordert die Kommission auf, konkrete Vorschläge für die Durchführung der Kommunikationspolitik auszuarbeiten und ihre rechtlichen und finanziellen Auswirkungen zu bewerten;

44.   ist der Ansicht, das die Arbeit der Interinstitutionellen Gruppe "Information" (IGI) untersucht werden sollte, um festzustellen, ob Verbesserungen möglich sind;

45.   betont die Notwendigkeit einer engeren Einbindung von europaweiten politischen Parteien in den Dialog mit ihren Wahlkreisen über EU-Themen;

46.   misst der Rolle der politischen Parteien bei der Stärkung der parlamentarischen Demokratie auf allen Ebenen besondere Bedeutung bei; bedauert, dass das Potenzial der transnationalen politischen Parteien nach wie vor nicht ausgeschöpft wird; findet es bedauerlich, dass viele nationale Parteien wenig Bereitschaft zeigen, sich die europäische Dimension in einer kohärenten oder überzeugenden Weise zu eigen zu machen; fordert die politischen Parteien nachdrücklich auf, in ihren politischen Entscheidungen und Wahlkampagnen auf die EU-Politik einzugehen und den Bürgern echte politische Entscheidungsmöglichkeiten betreffend die Zukunft Europas zu bieten;

47.   hebt hervor, dass eine Kommunikationspolitik das besondere, häufig von den nationalen politischen Agenden abgekoppelte "Tempo" der europäischen Themen berücksichtigen muss und sich nicht am Rande der konkreten Politiken und Aktionen der Europäischen Union, die ihren eigenen Zeitplan haben, wirklich entwickeln kann; ist daher der Auffassung, dass die Kommission, der Rat und das Parlament sich auf einen Zeitplan für die wichtigen Themen, die für die verschiedenen Ebenen der europäischen öffentlichen Meinung von besonderem Interesse sein könnten, verständigen müssen, um ihre Bemühungen zur Verbesserung der Kommunikation auf diese Themen zu konzentrieren;

48.   fordert die Institutionen auf, die Möglichkeit zu prüfen, eine Koordinierungsgruppe zweiter Stufe einzurichten, in der die zuständigen Generaldirektionen der einzelnen Institutionen und Vertreter der Ausschüsse des Parlaments vertreten sind, um die konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der von der IGI festgelegten Leitlinien zu koordinieren;

49.   wiederholt, dass die Europäische Union von den Bürgern, von denen man nicht erwarten kann, dass sie die institutionellen Details kennen, oft als Einheit gesehen wird und dass daher die Kommunikationspolitiken aller Institutionen in einen gemeinsamen Ansatz eingebunden werden müssen, und zwar unter Achtung der jeweiligen Zuständigkeiten und der jeweiligen Eigenständigkeit; wiederholt seine Aufforderung, jedes Jahr im Plenum eine große interinstitutionelle Debatte in diesem Sinne abzuhalten, um eine gemeinsame Erklärung über die Ziele und Mittel dieser Politik anzunehmen;

50.   unterstützt die Stärkung des Dialogs und der gemeinsam von den europäischen Institutionen und den nationalen und regionalen Einrichtungen veranstalteten öffentlichen Debatten; hebt hervor, wie wichtig es ist, die Kommunikation auf Initiativen im Rahmen von die breite Öffentlichkeit ansprechenden Kommunikationsträgern wie Kulturprogramme (Literatur- oder Filmpreise), Sportveranstaltungen usw. zu stützen; ist der Auffassung, dass bei der Kommunikation eine strategische Ausrichtung auf bestimmte Zielgruppen wie die Universitäten, die Gebietskörperschaften oder die Berufsverbände nicht vergessen werden darf;

51.   unterstützt die Stärkung der Rolle des Bürgerbeauftragten in dem Bemühen, der Transparenz größere Glaubwürdigkeit zu verleihen;

52.   beobachtet, dass das PRINCE-Programm sich traditionell auf eine Verbindung von Kommission und Mitgliedstaaten gestützt hat; stellt fest, dass das Parlament in seinem letzten Bericht über die Kommunikationsstrategie der Europäischen Union bereits die Notwendigkeit einer parlamentarischen Beteiligung bei der Festlegung der Prioritäten des PRINCE-Programms betont hat; ist daher der Auffassung, dass die Abgeordneten des Europäischen Parlaments in vollem Umfang an den im Rahmen dieses Programms organisierten Veranstaltungen beteiligt werden sollten;

53.   empfiehlt, die Mittelzuweisungen für bestehende Finanzierungsprogramme wie "Lebenslanges Lernen", "Jugend", "Bürger/innen für Europa", "Media" und "Kultur" im Interesse einer besseren Vermittlung der europäischen Integration aufzustocken , vorausgesetzt, dass die Ziele der einzelnen Programme voll und ganz eingehalten werden;

54.   unterstützt die Ersetzung der derzeit bestehenden fünf Haushaltslinien des PRINCE-Programms durch ein einziges Programm, das die Generaldirektion Kommunikation verwaltet, da dadurch größere Flexibilität und ein zentraler Ansprechpartner geschaffen würden;

55.   betont, dass die von der Europäischen Union gewährte finanzielle Unterstützung in der Öffentlichkeit möglichst sichtbar gemacht werden muss und daher alle Institutionen, Verbände oder Aktivitäten, die einen Zuschuss aus einem Programm der Union erhalten, verpflichtet werden sollten, dessen Publizität zu gewährleisten;

56.   betont, dass für eine erfolgreiche Kommunikation die aktive Beteiligung der Mitgliedstaaten von zentraler Bedeutung ist, und fordert deshalb die Mitgliedstaaten auf, die technischen und finanziellen Mittel zu finden, um zu den gemeinsamen kommunikativen Anstrengungen der Europäischen Union beizutragen;

57.   fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, gemeinschaftliche Rechtsvorschriften ordnungsgemäß und rasch umzusetzen, um die Gleichstellung aller EU-Bürger bei der Ausübung der ihnen durch die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften eingeräumten Rechte zu gewährleisten; fordert die Kommission auf, sich aktiver dafür einzusetzen, dass die gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen angewandt werden; ermutigt die Kommission, zusammen mit den Regierungen der Mitgliedstaaten die Bürger darüber zu informieren, dass sie bei Verstößen gegen ihre Rechte das Recht auf Zugang zu den Gerichten und zu Rechtsmitteln haben;

58.   fordert die Kommission auf, ihre Partnerschaften im Bereich der Kommunikation besser zu gewichten und privilegierte Beziehungen mit Partnern mit "grenzübergreifendem Auftrag" wie den Organisationen der im Aufbau begriffenen europäischen Zivilgesellschaft, den europäischen politischen Parteien und den Journalisten herzustellen; bekräftigt, wie wichtig es ist, hierbei die Jugendmedien im Hinblick auf die Stärkung eines europäischen Raums der Bürgerschaft einzubeziehen;

59.   hebt die Notwendigkeit hervor, die Strategien und Inhalte des Weißbuchs unter Berücksichtigung der gegenwärtig in der europäischen Gesellschaft und unter den Mitgliedstaaten stattfindenden Diskussionen anzupassen und fortzuentwickeln;

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60.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Ausschuss der Regionen, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. L 145 vom 31.5.2001, S. 43.
(2) ABl. C 47 E vom 27.2.2003, S. 400.
(3) ABl. C 64 vom 12.3.2004, S. 591.
(4) ABl. C 92 E vom 20.4.2006, S. 403.

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