Beschluss des Europäischen Parlaments über die Änderung der Artikel 15 und 182 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments – Wahl der Quästoren und Vorstand der Ausschüsse (2006/2287(REG))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags zur Änderung seiner Geschäftsordnung (B6-0628/2006),
– gestützt auf die Artikel 201 und 202 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (A6-0464/2006),
1. beschließt, an seiner Geschäftsordnung nachstehende Änderungen vorzunehmen;
2. beschließt, dass diese Änderungen am 1. Januar 2007 in Kraft treten;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und, zur Information, der Kommission zu übermitteln.
Derzeitiger Wortlaut
Änderungsvorschläge
Abänderung 1 Artikel 15 Absatz 2 a (neu)
Ungeachtet Absatz 1 wählt das Parlament für den Zeitraum von Januar 2007 bis Juli 2009 sechs Quästoren.
Abänderung 2 Artikel 182 Absatz 1 Unterabsatz 1 a (neu)
Ungeachtet Unterabsatz 1 gehören dem Vorstand der Ausschüsse für den Zeitraum von Januar 2007 bis Juli 2009 vier stellvertretende Vorsitzende an.