Entschließung des Europäischen Parlaments zur Initiative für ein weltweites Moratorium für die Todesstrafe
Das Europäische Parlament,
‐ unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu einem weltweiten Moratorium für die Todesstrafe, insbesondere auf seine Entschließungen vom 23. Oktober 2003(1), 6. Mai 1999(2) und 18. Juni 1998(3),
‐ unter Hinweis auf die von verschiedenen UN-Gremien, u.a. von der UN-Menschenrechtskommission, angenommenen Resolutionen zu einem Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe,
‐ in Kenntnis der Erklärungen der Europäischen Union zugunsten eines weltweiten Moratoriums für die Vollstreckung der Todesstrafe und der am 19. Dezember 2006 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vorgelegten Erklärung über die Abschaffung der Todesstrafe, die von 85 Staaten aus aller Welt unterzeichnet wurde,
‐ in Kenntnis der vom Rat "Allgemeine Angelegenheiten" am 29. Juni 1998 angenommenen Leitlinien für die Politik der Europäischen Union gegenüber Drittländern hinsichtlich der Todesstrafe,
‐ gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Todesstrafe eine grausame und unmenschliche Bestrafung sowie eine Verletzung des Rechts auf Leben darstellt,
B. in der Erwägung, dass die Abschaffung der Todesstrafe einen Grundwert der Europäischen Union darstellt und von Ländern, die eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union anstreben, verlangt wird,
C. äußerst besorgt darüber, dass es auch heute noch in Dutzenden Ländern weltweit nationale Gesetze gibt, die die Todesstrafe vorsehen, oder dass solche Gesetze wiedereingeführt wurden und dass daher jedes Jahr Tausende Menschen hingerichtet werden,
D. in der Erwägung, dass die Tendenz zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe gleichzeitig anhält; in der Erwägung, dass es zu begrüßen ist, dass die Todesstrafe in Liberia, Mexiko, den Philippinen und Moldau in den vergangenen Jahren gänzlich abgeschafft wurde und dass das peruanische Parlament einen Gesetzentwurf zur Einführung der Todesstrafe für terroristische Straftaten abgelehnt hat,
E. in der Erwägung, dass die Europäische Union im Rahmen ihrer angenommenen Leitlinien für die Politik der Europäischen Union gegenüber Drittländern hinsichtlich der Todesstrafe beschlossen hat, sich in internationalen Gremien für die Abschaffung der Todesstrafe einzusetzen,
F. in der Erwägung, dass die italienische Regierung und der Europarat am 9. Januar 2007 beschlossen haben, gemeinsam eine möglichst breite Unterstützung für eine Initiative der laufenden Generalversammlung der Vereinten Nationen für ein weltweites Moratorium für Hinrichtungen mit dem Ziel der völligen Abschaffung der Todesstrafe zu finden,
G. in der Erwägung, dass die italienische Abgeordnetenkammer am 27. Juli 2006 einstimmig eine Entschließung angenommen hat, in der die italienische Regierung aufgefordert wird, der nächsten Generalversammlung der Vereinten Nationen nach Konsultation ihrer EU-Partner, jedoch unter Verzicht auf das Einstimmigkeitsverfahren einen Resolutionsentwurf für ein weltweites Moratorium für die Todesstrafe mit dem Ziel ihrer weltweiten vollständigen Abschaffung zu unterbreiten, sowie in der Erwägung, dass der Rat "Allgemeine Angelegenheiten" der Europäischen Union am 22. Januar 2007 übereingekommen ist, dass der deutsche EU-Vorsitz in New York die Möglichkeiten und Modalitäten für die Wiederaufnahme der Debatte und einen Beschluss über den Vorschlag für ein weltweites Moratorium für die Todesstrafe prüfen wird,
H. unter Verurteilung der Hinrichtung Saddam Husseins und der Ausschlachtung seiner Erhängung in den Medien und mit Bedauern über die Art und Weise, in der sie ausgeführt wurde,
1. bekräftigt seinen seit langer Zeit vertretenen Standpunkt gegen die Todesstrafe in allen Fällen und unter allen Umständen und bringt einmal mehr seine Überzeugung zum Ausdruck, dass die Abschaffung der Todesstrafe zur Stärkung der Menschenwürde und zur weiteren Förderung der Menschenrechte beiträgt;
2. fordert, dass im Hinblick auf die weltweite Abschaffung der Todesstrafe durch eine Resolution der laufenden Generalversammlung der Vereinten Nationen unverzüglich und bedingungslos ein weltweites Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe verhängt wird, wobei der Generalsekretär der Vereinten Nationen in die Lage versetzt werden sollte, die tatsächliche Umsetzung zu kontrollieren;
3. fordert den EU-Vorsitz auf, umgehend die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, damit eine solche Resolution unverzüglich der laufenden Generalversammlung der Vereinten Nationen unterbreitet wird; fordert den EU-Vorsitz und die Kommission auf, das Europäische Parlament über die in der laufenden Generalversammlung der Vereinten Nationen hinsichtlich eines weltweiten Moratoriums für die Todesstrafe erzielten Ergebnisse auf dem Laufenden zu halten;
4. fordert die Organe der Europäischen Union und die Mitgliedstaaten auf, auf politischem und diplomatischem Wege alles daran zu setzen, damit dieser Resolution in der laufenden Generalversammlung der Vereinten Nationen Erfolg beschieden ist;
5. unterstützt nachdrücklich die auch vom Rat der Europäischen Union, von der Kommission und vom Europarat unterstützte Initiative der italienischen Abgeordnetenkammer und der italienischen Regierung;
6. fordert alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union nachdrücklich auf, das Zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, das die vollständige Abschaffung der Todesstrafe vorsieht, unverzüglich zu ratifizieren;
7. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Vorsitz der Generalversammlung der Vereinten Nationen und allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zu übermitteln.