Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit technischen Erhaltungsmaßnahmen für bestimmte Bestände weit wandernder Arten (KOM(2006)0100 – C6-0106/2006 – 2006/0030(CNS))
(Verfahren der Konsultation)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2006)0100)(1),
– gestützt auf Artikel 37 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0106/2006),
– gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Fischereiausschusses (A6-0476/2006),
1. billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;
2. fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 250 Absatz 2 des EG-Vertrags entsprechend zu ändern;
3. fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;
4. fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;
5. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
Vorschlag der Kommission
Abänderungen des Parlaments
Abänderung 1 Erwägung 4 a (neu)
(4a) Dem wissenschaftlichen Ausschuss der ICCAT zufolge sind die Fangmengen an Rotem Thun - wenn die Fischbewirtschaftung in derselben Weise weiterbetrieben wird - auf Dauer nicht haltbar, so dass die Europäische Union der ICCAT dringend Maßnahmen zur Wiederherstellung der Bestände vorschlagen sollte, was erforderlichenfalls auch einen Wiederauffüllungsplan sowie Kontrollmaßnahmen beinhaltet, die sowohl zur Lösung des Problems der Überfischung wie auch des Problems der Falscherklärungen von Fängen beitragen.
Abänderung 2 Erwägung 4 b (neu)
(4b) Laut wissenschaftlichen Studien besteht die Gefahr eines Einbruchs beim Fang von Rotem Thun, so dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten dringend Kontrollmaßnahmen beschließen sollten, wie dies in den wissenschaftlichen Studien empfohlen wird, um zur Lösung des Problems der Überfischung beizutragen; damit einhergehen sollte ein Wiederauffüllungsplan.
Abänderung 3 Erwägung 4 c (neu)
(4c) Um wirksam zu sein, müssen diese Kontrollmaßnahmen allgemeinen Rückhalt finden, weshalb die Kommission und die Mitgliedstaaten in den internationalen Foren dringend eine aktive Politik zugunsten dieser Maßnahmen betreiben müssen, namentlich in den regionalen Fischereiorganisationen, die mit der Bewirtschaftung dieser Bestände betraut sind, und gegenüber jenen Ländern, wie beispielsweise Japan, in die Roter Thun vorrangig geliefert wird.
Abänderung 4 Erwägung 4 d (neu)
(4d) Die wachsende Nachfrage nach Rotem Thun hat eine Zunahme des Befischungsdrucks sowohl zum direkten Verkauf als auch zur Lieferung von Zuchtexemplaren an Thunfischfarmen zur Folge, was seitens der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten eine strenge Kontrolle und eine Verbesserung der Information sowohl über die Fangtätigkeit als auch über die Zuchtfarmen erforderlich macht, da dies unerlässlich ist, um die Lage der Bestände wissenschaftlich beurteilen zu können.
Abänderung 5 Erwägung 4 e (neu)
(4e) Die übermäßigen Kapazitäten, die durch die Mastbetriebe für Roten Thun aufgebaut wurden und die dazu dienen, die wachsende Nachfrage zu befriedigen, haben zu einer Zunahme des Drucks auf diese Art geführt, was seitens der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten eine strenge Kontrolle ihrer Tätigkeit und eine Verbesserung der Information über diese Betriebe erforderlich macht, da dies unerlässlich ist, um die Lage der Bestände wissenschaftlich beurteilen zu können.
Abänderung 6 Erwägung 6 a (neu)
(6a) Angesichts der Bedrohung, unter der gewisse Bestände wandernder Arten derzeit leiden, sollte die Europäische Union aufgrund der im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik eingegangenen Verpflichtungen die Anwendung selektiverer und für die Meeresumwelt schonenderer Fanggeräte fördern und unterstützen.
Abänderung 7 Erwägung 13 a (neu)
(13a) Der hohe Handelswert, den einige dieser wandernden Arten auf dem Weltmarkt für Fisch erreichen, erfordert eine strenge Politik der Überwachung zur Aufdeckung illegaler Fangpraktiken, die für den schlechten Zustand, in dem sich einige dieser Bestände derzeit befinden, verantwortlich sind.