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Verfahren : 2006/2633(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B6-0048/2007

Eingereichte Texte :

B6-0048/2007

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 14/02/2007 - 5.9
CRE 14/02/2007 - 5.9

Angenommene Texte :

P6_TA(2007)0040

Angenommene Texte
PDF 190kWORD 99k
Mittwoch, 14. Februar 2007 - Straßburg
Vorbereitungen für den Europäischen Rat (8. bis 9. März 2007)
P6_TA(2007)0040B6-0048/2007

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Beitrag zur Frühjahrstagung 2007 des Europäischen Rates im Hinblick auf die Lissabon-Strategie

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates mit dem Titel "Jetzt aufs Tempo drücken: Die neue Partnerschaft für Wachstum und Arbeitsplätze" (KOM(2006)0030),

–   in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission mit dem Titel "Gemeinschaftsprogramm von Lissabon: Technischer Durchführungsbericht 2006" ("Community Lisbon Programme: Technical Implementation Report 2006") (SEK(2006)1379),

–   unter Hinweis auf die 25 nationalen Reformprogramme (NRPs) für Wachstum und Arbeitsplätze, die von den Mitgliedstaaten vorgelegt wurden,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel "Strategische Überlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union" (KOM(2006)0689),

–   in Kenntnis der strategischen Leitlinien der Gemeinschaft zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, 2007-2013, den Leitlinien der Kommission für die Ausführung der Strukturfonds im Einklang mit der Strategie von Lissabon,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel: "Ein wettbewerbsfähiges Europa in einer globalen Welt - Ein Beitrag zur EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung" (KOM(2006)0567),

–   in Kenntnis der Mitteilung des Kommissionspräsidenten im Einvernehmen mit Vizepräsident Verheugen und den Kommissionsmitgliedern Almunia und Špidla zu den integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (2005-2008) (KOM(2005)0141),

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates in Lissabon vom 23. und 24. März 2000, des Europäischen Rates in Stockholm vom 23. und 24. März 2001, des Europäischen Rates in Brüssel vom 22. und 23. März 2005 und des Europäischen Rates in Brüssel vom 23. und 24. März 2006,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Dezember 2006 über eine Europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie – Grünbuch(1),

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über die makroökonomischen Auswirkungen des Anstiegs des Energiepreises (A6-0001/2007),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament – Eine Energiepolitik für Europa (KOM(2007)0001),

–   unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung von 2003 über bessere Rechtsetzung(2),

–   unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf(3),

–   gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

Allgemeine Bemerkungen

1.   begrüßt die Anstrengungen der Kommission und der Mitgliedstaaten, die Lissabon-Strategie zum Erfolg zu führen, und stellt fest, dass die Lissabon-Strategie die Antwort Europas auf die Herausforderungen der Globalisierung ist; weist außerdem noch einmal nachdrücklich darauf hin, dass Wachstum und Beschäftigung sowie die Interdependenz von wirtschaftlichen, sozialen und umweltbezogenen Reformen zur Schaffung einer dynamischen und innovativen Wirtschaft und Gesellschaft Voraussetzung für einen Erfolg der Lissabon-Strategie sind; warnt davor, die Strategie auf nur einige wenige Prioritäten im Zusammenhang mit der Vollendung des Binnenmarkts und der besseren Rechtsetzung zu beschränken; verweist darauf, dass sich die neue Strategie für nachhaltige Entwicklung und die Strategie von Lissabon in zahlreichen Aspekten ergänzen, beispielsweise in Bezug auf die gemeinsamen Ziele in den Bereichen Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, Schaffung von mehr und qualitativ besseren Arbeitsplätzen, bessere soziale Integration, Umweltschutz und Risikovorbeugung;

2.   begrüßt die Wiederbelebung der Lissabon-Strategie auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rates 2005 und die dabei erfolgte Klärung der Zuständigkeiten für die Umsetzung einzelner Maßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft;

3.   ist der Auffassung, dass die Europäische Union in einer Welt mit begrenzten Ressourcen und einem fragilen Ökosystem danach streben sollte, der Wirtschaftsraum mit der weltweit effizientesten Nutzung von Ressourcen und Energie zu werden; weist in diesem Zusammenhang auf die Kosten der Untätigkeit oder eines verspäteten Handelns hin und betont das enorme wirtschaftliche Potenzial der energieeffizienten Technologien und der erneuerbaren Energieträger auf dem Weltmarkt, für dessen Nutzung in der Europäischen Union die besten Voraussetzungen bestehen;

4.   ist der Auffassung, dass die Innovation eine entscheidende Rolle für die Fähigkeit der Europäischen Union spielt, sich erfolgreich auf die Herausforderungen und Chancen der Weltwirtschaft und auch auf andere Herausforderungen wie die Klimaänderung einzustellen;

5.   weist darauf hin, dass für die Umsetzung der Strategie von Lissabon hinreichende und zielgerichtet eingesetzte Finanzmittel aus dem Gemeinschaftshaushalt erforderlich sind; bedauert in diesem Zusammenhang, dass keine Finanzmittel für die Erreichung der in der Strategie von Lissabon gesteckten ehrgeizigen Ziele zweckgebunden sind;

6.   erkennt den einzigartigen Mehrwert der Regionalpolitik für die Verwirklichung der Lissabon-Ziele an, was sich auch in der Mitteilung der Kommission "Die Kohäsionspolitik im Dienste von Wachstum und Beschäftigung: Strategische Leitlinien der Gemeinschaft für den Zeitraum 2007-2013" widerspiegelt; verweist darauf, dass die EU-15 für den laufenden Programmplanungszeitraum 60 % der Ausgaben für das Konvergenzziel der Strukturfonds und 75 % der Ausgaben für das Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung veranschlagen müssen, um die Ziele der Lissabon-Agenda zu verfolgen; fordert die Kommission auf zu verfolgen, wie die Mitgliedstaaten die Lissabon-Ziele durch ihre Strukturfondsmaßnahmen erreichen;

Verbesserte Gestaltung der Lissabon-Strategie im Hinblick auf eine bessere Rechtsetzung
Bessere Rechtsetzung

7.   unterstützt alle von den Institutionen unternommenen Anstrengungen, die eine bessere Rechtssetzung voranbringen sollen; ist der Ansicht, dass das Parlament seine Führungsrolle bei der Förderung einer besseren Rechtssetzung beibehalten sollte, indem es die Grundlage für gemeinsame Verfahren mit anderen Institutionen im Hinblick auf eine unabhängige Folgenabschätzung für die vorgeschlagenen Rechtsvorschriften, eine größere Offenheit bei der Beschlussfassung des Rates sowie eine bessere demokratische Kontrolle bei der Annahme delegierter Rechtsvorschriften durch die Kommission sichert; verweist darauf, dass eine bessere Rechtsetzung nicht Deregulierung oder ein Minimum an Regulierung heißt;

8.   fordert die vollständige Anerkennung der Rolle des Europäischen Parlaments im Bereich des Ausschusswesens, was einen Beitrag zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften leisten würde, indem reine Durchführungsmaßnahmen entfallen würden und die umfassende Achtung der Legislativbefugnisse des Europäischen Parlaments gewährleistet wäre; stellt fest, dass demokratische Belastungen und kostenintensive Verpflichtungen nicht alleine aus Gesetzgebung erwachsen, sondern vor allem auch aus Komitologiebeschlüssen; fordert deshalb, dass auch bei Komitologiebeschlüssen eine umfassende und unabhängige Gesetzesfolgenabschätzung vorgenommen werden muss;

9.   begrüßt die Initiative der Kommission zur Verringerung der Verwaltungskosten und der finanziellen Belastung der Unternehmen; fordert, in größerem Umfang in die Erstellung solider Kosten-Nutzen-Analysen als Grundlage für die Entscheidungsfindung in Kenntnis aller Umstände einbezogen zu werden, und fordert die Kommission daher auf, eine Methode für eine unabhängige Ex-ante-Bewertung der Verwaltungskosten zu entwickeln; fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten dringend auf, sich bei der bevorstehenden Frühjahrstagung des Europäischen Rates 2007 zu einem gemeinsamen Ziel im Hinblick auf die Senkung der Verwaltungskosten zu bekennen; fordert die Kommission auf, sich regelmäßig damit zu befassen, dass durch alle politischen Instrumente, einschließlich legislativer und nichtlegislativer Maßnahmen, die gewünschten Ziele erreicht werden; verlangt, dass sämtliche Initiativen zur Vereinfachung vollständig mit den Grundsätzen und Bedingungen im Einklang stehen, die in seiner Entschließung vom 16. Mai 2006 zu der Strategie zur Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds(4) dargelegt sind;

10.   gibt zu bedenken, dass eine Verringerung der Verwaltungskosten in den Mitgliedstaaten um 25 % zu einem Anstieg des realen BIP um 1 bis 1,4 % führen würde; fordert alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, quantitative und qualitative Ziele in diesem Bereich festzulegen und im Rahmen der besseren Umsetzung insbesondere zur Vereinfachung der bestehenden Rechtsvorschriften beizutragen sowie Verfahren für die Folgenabschätzung einzuführen und gleichzeitig mit den maßgeblichen Beteiligten Konsultations- und Beschwerdeverfahren festzulegen; betont, dass die einzelstaatlichen Parlamente und erstrebenswerte Strukturen für diese Zusammenarbeit dabei von Bedeutung sind;

Frühzeitige und bessere Umsetzung

11.   fordert im Interesse der größeren Transparenz und der besseren Verständlichkeit der Strategie von Lissabon und ihrer Umsetzung, dass gemeinsame kohärente Strukturen für die nationalen Reformprogramme entwickelt werden, was die vergleichende Analyse der Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen auf der Ebene der Mitgliedstaaten sowie einen offenen und konstruktiven Dialog über die erzielten Fortschritte auf europäischer Ebene erleichtern würde; spricht sich in diesem Zusammenhang dafür aus, länderspezifische Empfehlungen auszuarbeiten und ein "Ranking" für bewährte Verfahren bei den Reformagenden in den einzelnen Politikbereichen einzurichten; fordert alle nationalen Regierungen auf, bei der Umsetzung von EU-Richtlinien den Wortlaut der Bestimmungen, die so genannten Entsprechungstabellen, zu veröffentlichen und der Kommission zu übermitteln;

12.   fordert die umfassende Einbeziehung der Zivilgesellschaft, damit sich der Wandel zu mehr Wachstum und mehr Arbeitsplätzen tatsächlich vollzieht; verweist darauf, dass der Erfolg von Reformen von der Einbeziehung der gesamten Gesellschaft und ihrer Identifikation mit der Reform abhängt; schlägt daher vor, einen Meinungsaustausch über bewährte Verfahren zur Beteiligung von Vertretern der Zivilgesellschaft an diesem Reformprozess einzuleiten;

Verbesserte Gestaltung der Lissabon-Strategie und stärkeres Engagement der Mitgliedstaaten

13.   betont, dass die mitgliedstaatsspezifischen Empfehlungen im Rat erörtert und angenommen werden müssten, um einen echten europäischen Rahmen zu schaffen, die Koordinierung im Bereich Wirtschaft und Beschäftigung zu verstärken und eine stärkere Identifikation der Einzelstaaten mit diesen Empfehlungen zu fördern;

14.   bekräftigt, dass die wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Probleme der Europäischen Union ohne das aktive Engagement der Parlamente auf einzelstaatlicher und europäischer Ebene nicht überwunden werden können; unterstützt die Forderung der Kommission, dass die Mitgliedstaaten eine umfassende Erörterung ihrer nationalen Reformprogramme und Umsetzungsberichte einschließlich der nationalen Empfehlungen in ihren nationalen Parlamenten fördern und die nationalen Reformprogramme enger mit den nationalen Haushaltsdebatten verknüpfen sollten;

15.   ermuntert die Kommission, eine Art "Kontrolle durch Benchmarking" einzuführen, bei der unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Förderung von Innovation und Arbeitsplatzschaffung strukturpolitische Indikatoren mit einer deutlichen Verbindung zur wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Leistung sowie Indikatoren, die die strukturelle Überwachung untermauern, eingesetzt werden;

16.   betont, dass die jeweiligen Regierungsvertreter, die speziell für die Umsetzung der Lissabon-Strategie in jedem Mitgliedstaat verantwortlich sind, eine wichtigere Rolle auf höchster politischer Ebene spielen müssen, um die nationalen Entscheidungsträger zu überzeugen, den "Policy-Mix" dieser Reformagenda sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene zu verbessern;

17.   weist darauf hin, dass der Europäische Rat bei seiner Frühjahrstagung 2007 aufgrund seiner Führungsrolle die Agenda der Europäischen Union für die Reform für Wachstum und Beschäftigung festlegen muss; fordert den Europäischen Rat auf, die ausgewogene Beteiligung aller zuständigen Ratsformationen sicherzustellen; unterstreicht seine Rolle für die Überwachung der Umsetzung der Lissabon-Strategie insgesamt;

Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit
Schaffung von mehr Arbeitsplätzen und Chancen auf dem Arbeitsmarkt

18.   ist der Ansicht, dass die Reform des Arbeitsmarkts auf einen Ausgleich zwischen den Wünschen der Industrie nach größerer Flexibilität und den Forderungen der Arbeitnehmer nach mehr Sicherheit abzielen muss, beispielsweise indem neue Beschäftigungsmöglichkeiten und neue Formen der Sicherheit geschaffen werden; ist überzeugt, dass diese Kombination von Flexibilität und sozialer Sicherheit es den Arbeitnehmern, Unternehmen und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) erleichtert, sich an die Herausforderungen einer dynamischen Wirtschaft und einer Gesellschaft im Wandel anzupassen; fordert daher den Europäischen Rat und die Mitgliedstaaten auf, klare und objektive Grundsätze, ein intensiviertes Benchmarking-Verfahren und einen stärkeren Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren für die Entwicklung und Umsetzung der Flexibilität und Beschäftigungssicherheit festzulegen;

19.   fordert mehr Investitionen und besser ausgebildete hochqualifizierte Arbeitnehmer, damit die Produktivität und Beschäftigungsrate steigt und die Ziele der Strategie von Lissabon erreicht werden, wodurch die Europäische Union in der Lage sein sollte, im weltweiten Wettbewerb zu bestehen; weist darauf hin, dass die Modernisierung der Beschäftigungsbedingungen und der Systeme der sozialen Sicherheit in allen Mitgliedstaaten, einschließlich der Förderung aktiver Arbeitsmarktmaßnahmen (wie im dänischen Modell), ein politisches Muss ist und dass die Ziele Wohlstand und Solidarität der Lissabon-Strategie sich durchaus gegenseitig unterstützen;

20.   weist darauf hin, dass vor allem schwache Bevölkerungsgruppen von Arbeitslosigkeit betroffen sind, insbesondere gering qualifizierte Arbeitskräfte; ist der Ansicht, dass daher besondere Anstrengungen erforderlich sind, um eine aktive Politik im Bereich der Umschulung arbeitsloser Personen, die auch gering qualifiziert sein können, voranzutreiben und das Schulsystem zu verbessern, damit die hohe Schulabbrecherquote gesenkt wird;

21.   ist der Auffassung, dass Schaffung von Arbeitsplätzen hinderliche Faktoren, einschließlich solcher Faktoren, die Menschen von der Aufnahme einer moderat bezahlten Beschäftigung abhalten, ausgeräumt werden müssen; erkennt an, dass Arbeitslose die Verantwortung haben, Stellenangebote anzunehmen; ist sich bewusst, dass Arbeitszeitregelungen flexibel genug sein müssen, um den Bedürfnissen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gerecht zu werden und es zu ermöglichen, Arbeit und Familie miteinander zu vereinbaren;

22.   bedauert, dass der Anteil an erwerbstätigen Frauen noch immer weit von den Zielen der Lissabon-Strategie entfernt ist; ist der Ansicht, dass ältere Arbeitnehmer die Möglichkeit haben sollten, auf freiwilliger Basis im Erwerbsleben zu verbleiben, wobei sie mit angemessener Weiterbildung und Gesundheitsfürsorge am Arbeitsplatz unterstützt werden sollten; vertritt außerdem die Auffassung, dass der vorzeitige Eintritt in den Ruhestand nicht gefördert werden darf und dass die Arbeitnehmer freiwillig über das gesetzmäßige Rentenalter hinaus arbeiten dürfen, wenn sie und ihre Arbeitnehmer dies wünschen; betont nachdrücklich, dass diese Maßnahmen notwendig sind, um das Wirtschaftswachstum anzukurbeln und die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen zu stärken;

23.   betont, dass der Anteil der älteren Arbeitnehmer an der Erwerbsbevölkerung und der Produktionskraft der Wirtschaft der Europäischen Union steigt; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen zur Umgestaltung der Steuersysteme und der Systeme der sozialen Sicherheit zu verstärken, um ein längeres aktives Arbeitsleben zu fördern, und fordert eine effiziente Umsetzung der Rechtsvorschriften über altersbedingte Diskriminierung;

24.   stellt fest, dass in der Europäischen Union ein Mangel an qualifizierten Arbeitskräften besteht und dass das lebenslange Lernen ausschlaggebend für die Erreichung der Ziele der Lissabon-Strategie ist; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, gemeinsam mit den Sozialpartnern ihre Anstrengungen im Hinblick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und eine höhere Beschäftigungsquote von Jugendlichen, Frauen und älteren Arbeitnehmern insbesondere durch folgende Maßnahmen zu verstärken:

   Gewährleistung, dass jedem Schulabgänger innerhalb von sechs Monaten nach Verlassen der Schule eine Stelle, Weiterbildungsmöglichkeiten oder andere Maßnahmen zur Förderung seiner Beschäftigungsfähigkeit angeboten werden, und Verbesserung des Zugangs von Arbeitslosen zu Weiterbildungsangeboten, ungeachtet von Geschlecht, Religion oder Glauben, Behinderung, Alter oder sexueller Neigung,
   Gewährleistung einer höheren Beschäftigungsrate bei Behinderten unter umfassender Nutzung ihrer schöpferischen Fähigkeiten,
   Gewährleistung, dass die Anlaufphase für eine Unternehmensgründung nicht mehr als eine Woche beträgt und die Gebühren und Verwaltungskosten für die Unternehmungsgründung gering gehalten werden,
   mehr Investitionen in umfassende Kinderbetreuungsnetze und andere Betreuungsnetze,
   weitere Verringerung der steuerlichen Belastung des Faktors Arbeit,
   Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und der Diskriminierung und Ausarbeitung von Maßnahmen in den Bereichen Immigration und Integration, die den Erfordernissen der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft gerecht werden,
   Schaffung einer neuen Dynamik im Bereich Wissen und Innovation durch größere Investitionen, Festlegung klarerer Rechte und Pflichten im Bereich der Bildung, der beruflichen Bildung und des lebenslangen Lernens, Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT); effizientere Wechselbeziehung zwischen den Bildungssystemen und den Bedürfnissen der neuen Arbeitsmärkte, und Aufnahme von Lehrinhalten des Unternehmertums in die Lehrpläne der Schulen;

25.   unterstützt die Politik, die darauf ausgerichtet ist, eine private Finanzierung von Universitäten zuzulassen, und ermutigt den privaten Sektor, seine Ansichten zu der in der Wirtschaft benötigten Aus- und Weiterbildung mitzuteilen;

26.   ist der Ansicht, dass die gesundheitspolitischen Aspekte des demographischen Wandels äußerst wichtig sind, und weist darauf hin, dass Menschen desto länger wirtschaftlich aktiv sein können und werden und keine eskalierenden Gesundheitskosten verursachen, je länger sie gesund bleiben; ist davon überzeugt, dass unbedingt in Maßnahmen zum Schutz der Menschen vor Faktoren, die chronische und langwierige Erkrankungen auslösen, investiert werden muss; vertritt die Ansicht, dass gleichzeitig Anstrengungen unternommen werden sollten, um sicherzustellen, dass Menschen, die an diesen Krankheiten leiden, am Arbeitsplatz nicht diskriminiert werden;

27.   fordert die Mitgliedstaaten eindringlich auf, ineffiziente Sozialmodelle unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Tragfähigkeit, der sich verändernden Gesamtdynamik und der demographischen Strukturen zu überprüfen, um sie nachhaltiger zu gestalten;

Überwindung der noch immer bestehenden Defizite im Binnenmarkt

28.   betont, dass die europäische Wirtschaft, wenn sie weltweit wettbewerbsfähig sein soll, auch einen dynamischen Binnenmarkt braucht; empfiehlt, den Marktzugang zu erleichtern und innovationsfreundliche Maßnahmen zu fördern, wobei die Grundsätze des öffentlichen Interesses und eines starken Verbraucherschutzes zu achten sind, damit den Bürgern der Binnenmarkt uneingeschränkt zugute kommt; begrüßt die Initiative der Kommission zur Überprüfung des Funktionierens des Binnenmarkts und unterstützt uneingeschränkt deren Absicht, dieses Vorhaben endlich abzuschließen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Gestaltung des Binnenmarkts in ihre Hand zu nehmen und eine Kultur der Zusammenarbeit zu schaffen, um die Beteiligung von Unternehmen an EU-weiten Aktivitäten zu überwachen und zu fördern; betont insbesondere die Notwendigkeit der ordnungsgemäßen Um- und Durchsetzung des EU-Rechts und stellt in diesem Zusammenhang die wichtige Rolle von angemessen ausgebildeten nationalen Richtern heraus;

29.   stellt fest, dass die nachhaltige Stärkung des Binnenmarktes eine zentrale Aufgabe sowohl zur Erreichung der Ziele der Lissabon-Strategie als insbesondere auch zur nachhaltig wettbewerbsfähigen Positionierung der Europäischen Union im Globalisierungsprozess ist; fordert alle europäischen Institutionen und die Mitgliedstaaten ebenso auf, in ihren Bemühungen nicht nachzulassen, dieses zentrale Integrationselement zu stärken;

30.   betont, dass der freie Warenverkehr einer der Eckpfeiler des Binnenmarkts ist; weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 28 und 30 des EG-Vertrags für den innergemeinschaftlichen Handel mit Erzeugnissen, die nicht gemeinschaftsweit harmonisiert wurden, keine Hindernisse aufrechterhalten oder schaffen dürfen; fordert daher die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, alle Hindernisse für den freien Warenverkehr in der Europäischen Union endgültig auszuräumen;

31.   stellt fest, dass es im Bereich der gegenseitigen Anerkennung für nicht harmonisierte Produkte noch wesentliche Defizite beim freien Warenverkehr gibt; unterstützt deshalb die Pläne der Kommission, durch einen Rechtsakt die einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in allen Mitgliedstaaten verbindlich zu machen;

32.   betont die Verpflichtung der Kommission, – im Anschluss an die endgültige Annahme der Dienstleistungsrichtlinie – den Mitgliedstaaten eine Orientierung an die Hand zu geben und ihre Fortschritte zu überwachen; fordert die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten nachdrücklich zur Mitarbeit auf, um eine kohärente Umsetzung der Richtlinie in der gesamten Europäischen Union sicherzustellen; betont, dass dies für die europäische Wirtschaft wesentlich ist, damit sie die Bestimmungen des Vertrags einhalten und weiterhin an der Vollendung des Binnenmarkts arbeiten kann;

33.   betont, dass der freie Dienstleistungsverkehr einer der Eckpfeiler des Binnenmarkts ist; weist darauf hin, dass auf Dienstleistungen ein Anteil von mindestens 70 % des BIP bzw. des Arbeitsmarkts entfällt; fordert eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsdiensten, insbesondere was die Mobilität von Patienten betrifft;

34.   betont, dass die Durchsetzung und der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums in Europa immer noch relativ kostspielig und zeitaufwändig ist, was die Wettbewerbsfähigkeit im Bereich Innovation beeinträchtigt; ist der Ansicht, dass bislang der Frage der Normierung weder auf europäischer noch auf einzelstaatlicher Ebene die notwendige Aufmerksamkeit gewidmet wurde; bekräftigt seine Forderung, die Rahmenbedingungen für eine bessere Politik im Bereich des geistigen Eigentums und der Patente durch EU-weite Normen, eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den einzelstaatlichen Normierungsbehörden und vereinfachte Verfahren zu erreichen; weist erneut darauf hin, dass Fälschungen im Interesse der Sicherheit der Patienten wirksam bekämpft werden müssen (z. B. Arzneimittelfälschungen);

35.   bedauert außerordentlich, dass es bisher nicht gelungen ist, mit der europäischen Patentpolitik Fortschritte zu erzielen, und hält es für nicht hinnehmbar, dass es nicht gelungen ist, in diesem Feld eine einheitliche europäische Patentstrategie zu entwickeln; verweist auf das Ergebnis aus seiner ersten Lesung zur europäischen Patentverordnung, das einen Lösungsweg für die im Rat im Streit befindlichen Problemfelder aufzeigt; fordert die Kommission auf, umgehend konkrete Vorschläge für eine neue Patentstrategie zu unterbreiten, damit alsbald eine neue Verhandlungsgrundlage für die Gespräche im Rat gefunden wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, ein effektives Patentsystem einzuführen, das auf den Ergebnissen der vergangenen Konsultationen beruht, einschließlich der dabei erwogenen Beteiligung am Europäischen Übereinkommen über Patentstreitigkeiten, damit so bald wie möglich Fortschritte und Rechtssicherheit erzielt werden;

36.   betont, wie wichtig es ist, ein effektives, innovatives und gut funktionierendes öffentliches Auftragswesen zu haben, um einen von Wettbewerb geprägten Binnenmarkt zu schaffen; fordert die Kommission auf, die Überarbeitung des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen fortzusetzen, damit eine möglichst hohe Beteiligung und ein möglichst geringer Verwaltungsaufwand erreicht werden, und zu prüfen, wie die gleichberechtigte Teilnahme von KMU an öffentlichen Ausschreibungsverfahren am besten gewährleistet werden kann;

37.   begrüßt die Fortschritte, die durch die Umsetzung des ersten Aktionsplans für Finanzdienstleistungen erzielt wurden, und weist darauf hin, dass ein gut funktionierender Finanzmarkt wesentlich für die Wachstumsaussichten der europäischen Wirtschaft ist; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission nachdrücklich auf, sicherzustellen, dass die europäischen Rechtsvorschriften über Finanzdienstleistungen ordnungsgemäß in allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden;

38.   weist darauf hin, dass effiziente Finanzmärkte wesentlich für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts sind; ist der Ansicht, dass die ungehinderte Entwicklung hochwertiger Finanzprodukte auf grenzüberschreitender Basis zu innovativen Unternehmen in Europa beitragen wird; ist der Ansicht, dass die innovative Entwicklung und die rasche Zunahme von internationalen Finanztransaktionen neue Herausforderungen sowohl für den Unternehmenssektor als auch für das internationale Finanzsystem schaffen; fordert die Kommission auf, die Transparenz zu erhöhen und wirksamere Regulierungsmaßnahmen festzulegen, um die finanzielle Stabilität, einen angemessenen Verbraucherschutz und die Marktintegrität zu fördern; fordert den Rat und die Kommission auf, zu prüfen, inwieweit wirksamere Aufsichtsregeln bei Kapitalanlagefonds im Privatsektor und bei Hedge-Fonds notwendig sind;

39.   fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, den freien Kapitalverkehr in die Praxis umzusetzen; bedauert die jüngsten Zwischenfälle, bei denen einzelstaatliche Regierungen versucht haben, grenzüberschreitende Zusammenschlüsse innerhalb der Europäischen Union zu verhindern; lobt die Kommission für ihre unnachgiebige Verteidigung des EG-Vertrags in diesem Zusammenhang; fordert die Kommission daher auf, auch im Bereich des Gesellschaftsrechtes alsbald neue Vorschläge zu machen, die die Mobilität von Firmen und Kapital in der Europäischen Union erleichtern; stellt fest, dass dies insbesondere für die 14. Richtlinie zur Verlegung des Registerorts wie auch für die europäische Privatgesellschaft gilt;

40.   fordert, dass anderen begleitenden Maßnahmen, die das Funktionieren des Binnenmarkts erleichtern, mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird; ist der Ansicht, dass insbesondere dem Verkehr und der Demonstration des Potenzials einer besseren Logistik und der rascheren Umsetzung der TEN Vorrang eingeräumt werden sollte; unterstützt die Initiative des deutschen Ratsvorsitzes in diesem Bereich;

Stärkung der externen Wettbewerbsfähigkeit der EU

41.   weist darauf hin, dass der freie und faire Handel zu einer Zunahme des Wohlstands in Europa und der Welt führt; stellt fest, dass Unternehmen im Binnenmarkt in einem globalen Umfeld mit voneinander abhängigen Märkten und globalen Akteuren tätig sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, von nationalem Protektionismus Abstand zu nehmen; ist der Ansicht, dass eine weitere wirtschaftliche Integration die Wettbewerbsfähigkeit der EU steigert und das Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Europäischen Union ankurbelt; verweist auf die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Ordnungspolitik, insbesondere in den Bereichen Überwachung, Reform der Rechtsvorschriften und Vereinfachung; erinnert jedoch daran, dass der internationale Handel auch negative Folgen für die am meisten gefährdeten und am wenigsten qualifizierten Arbeitnehmer in einigen Sektoren haben kann;

42.   ist der Ansicht, dass der Marktzugang, ein ausgewogenerer regionaler Ansatz und die Förderung der grundlegenden arbeitsrechtlichen Normen der Internationalen Arbeitsorganisation sowie menschenwürdiger Arbeit auf globaler Ebene für die Stärkung der externen Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union wesentlich sind; ist der Ansicht, dass die Vermeidung von Umweltdumping ein wesentliches Element des fairen Wettbewerbs darstellt; bekräftigt seine Bereitschaft, unter Berücksichtigung der verschiedenen Stadien der sozioökonomischen Entwicklung unserer Handelpartner angemessene handelspolitische Maßnahmen gegen "Trittbrettfahrerländer" in Betracht zu ziehen, die keinen Beitrag zur Bekämpfung des globalen Klimawandels leisten;

43.   weist darauf hin, dass die soziale Verantwortung der Unternehmen (SVU) nicht dahingehend interpretiert werden sollte, dass der Staat den Unternehmen einseitig neue rechtliche Bürden auferlegt, die zu einer Verringerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Kapazität zur Schaffung von Arbeitsplätzen führen würde; ist der Ansicht, dass die SVU stattdessen durch Unternehmensinitiativen, sei es steuerlicher oder anderer Art, umgesetzt werden sollte, sodass die Unternehmen freiwillig Aufgaben von sozialem Interesse übernehmen;

44.   betont, dass im Hinblick auf bessere regelmäßige Produktinnovationen Finanz-, Arbeits- und Steuerbedingungen für KMU erforderlich sind, die ausschlaggebend für die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit Europas sind; erachtet die Umsetzung wirksamer Maßnahmen für unerlässlich, um sich den Herausforderungen der Globalisierung zu stellen;

45.   weist auf die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Ordnungspolitik hin, insbesondere bei der Reform und Vereinfachung von Regelungen; ist der Ansicht, dass die Zusammenarbeit auf der Grundlage des Multilateralismus und der demokratischen Rechenschaftspflicht wieder verstärkt werden sollte, um ausländische Märkte für die Erzeugnisse und Dienstleistungen europäischer Unternehmen zu öffnen; betont in diesem Zusammenhang, dass im Hinblick auf das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen der Welthandelsorganisation wieder ein Gleichgewicht hergestellt werden muss, indem sichergestellt wird, dass zu den in den Verpflichtungen einiger Unterzeichner enthaltenen Ausnahmeregelungen zu Gunsten der KMU in den europäischen Verpflichtungen ein Gegengewicht geschaffen wird – und zwar durch ähnliche Ausnahmeregelungen oder Bestimmungen, die die Unterzeichner dazu berechtigen, den KMU eine Präferenzbehandlung zu gewähren, unter der Voraussetzung, dass die Vorteile dieser Präferenzbehandlung ohne Diskriminierung auch den KMU anderer Unterzeichner zugute kommen;

46.   ist der Ansicht, dass die Unterstützung von Regierungen von Drittländern durch die EU bei der Umsetzung sozialer und umweltbezogener Rechtsvorschriften, die im Einklang mit internationalen Übereinkommen stehen, gemeinsam mit wirksamen Kontrollsystemen eine notwendige Ergänzung zur verstärkten sozialen Verantwortung von europäischen Unternehmen weltweit darstellen; betont, dass die SVU Teil ihres Dialogs mit anderen Märkten sein muss;

Erhöhung der Innovationsfähigkeit der EU

47.   betont, dass die Erhöhung der Investitionen der Europäischen Union in F&E von entscheidender Bedeutung ist und dabei sowohl Produkte als auch Dienstleistungen berücksichtigt werden müssen;

48.   begrüßt die Annahme des Siebten Rahmenprogramms, dessen vorrangiges Ziel die Stärkung der wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der Industrie der Gemeinschaft ist, wodurch ein hoher Grad an Wettbewerbsfähigkeit auf internationaler Ebene sichergestellt werden soll; bekräftigt erneut die Bedeutung des Ziels, 3 % des BIP in die Forschung zu investieren, und fordert die Mitgliedstaaten auf, ihren 2002 auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rates in Barcelona eingegangenen Verpflichtungen umfassend nachzukommen; betont das vorrangige Ziel des Siebten Rahmenprogramms und seinen Beitrag dazu, dass die Europäische Union zum weltweit führenden Forschungsraum wird; weist darauf hin, dass das Europäische Parlament wiederholt die Bedeutung von Forschung und technologischer Entwicklung sowie die immer wichtigere Rolle des Wissens im Hinblick auf das Wirtschaftswachstum, das soziale Wohl und eine gesunde Umwelt hervorgehoben hat;

49.   unterstützt nachdrücklich die Arbeit der gemeinsamen Technologieplattformen hinsichtlich der Förderung kohärenter strategischer Forschungspläne in für die europäische Wettbewerbsfähigkeit ausschlaggebenden Bereichen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Teilnahme kleiner Unternehmen und Forschungsorganisationen an diesen Plattformen zu fördern;

50.   erachtet es als lobenswert, dass die Kommission über die gemeinsamen Technologieinitiativen gezielt Mittel für die Unterstützung der Umsetzung von Forschungskonzepten in konkrete Programme bereitstellt; fordert die Mitgliedstaaten auf, diese Programme im Rahmen ihrer nationalen Innovationsinitiativen zu fördern;

51.   stellt fest, dass in der Europäischen Union weniger Investitionen in IKT pro Arbeitnehmer vorgenommen werden als in den Vereinigten Staaten, und verweist auf den Zusammenhang zwischen IKT-Investitionen und Produktivitätssteigerung; bekräftigt die Notwendigkeit, einen höchst wettbewerbsfähigen IKT-Sektor in der Europäischen Union beizubehalten und weiterzuentwickeln, insbesondere durch die vollständige Umsetzung der europäischen Vorschriften zur elektronischen Kommunikation in allen Mitgliedstaaten;

52.   betont, dass der Einsatz öffentlicher Beschaffungsmittel zur Förderung von Innovationen ein starkes Potenzial birgt; stellt fest, dass die vorwettbewerbliche Beschaffung innovativer Waren und Dienstleistungen im Rahmen des bestehenden öffentlichen Beschaffungswesens möglich ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, diese Maßnahme in ihren Behörden zu fördern; stellt fest, dass die wirksame Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien bei der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen die Kundenzufriedenheit erhöhen und dazu beitragen wird, dass europäische Unternehmen Produkte herstellen, die weltweit wettbewerbsfähig sind;

Sicherung einer nachhaltigen Energieversorgung

53.   ist der Überzeugung, dass die Lissabon-Strategie nur erfolgreich sein kann, wenn weitere Anstrengungen hin zu einer gemeinschaftlichen Energiepolitik unternommen werden, die jedoch ihrer Ansicht nach nicht zu einer Vergemeinschaftung und Vereinheitlichung der nationalen Energiepolitiken, aber zu mehr Wettbewerb und Verbrauchernutzen führen dürfen; erinnert daran, dass in der Vielfalt nicht nur Europas Stärke sondern auch Europas Sicherheit in der Energieversorgung liegt;

54.   erinnert an die Bedeutung der drei zentralen energiepolitischen Ziele, und zwar Versorgungssicherheit, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit für die Stabilität und das Wachstum in der Europäischen Union; weist auf die Notwendigkeit hin, diese drei Ziele stets den sich ändernden Gegebenheiten anzupassen und eine neue Balance zu finden;

55.   erinnert an die fundamentale Bedeutung einer ausreichenden und preisgünstigen Energieversorgung für die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum der europäischen Industrie;

56.   begrüßt das Grünbuch der Kommission über eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie (KOM(2006)0105), legt jedoch Wert auf die Feststellung, dass sich die Bedingungen im umfassenderen globalen Energiemarkt ständig ändern, und unterstreicht, dass die Erzeuger-Perspektive zu einem systematischen Ansatz ausgeweitet werden muss, der Erzeugung, Verteilung und Verbrauch umfasst, damit eine europäische Energiepolitik entwickelt werden kann, die erschwingliche Energie für europäische Unternehmen und Haushalte sicherstellt;

57.   stimmt mit der Kommission darin überein, dass ein wesentliches Element einer gemeinsamen Energiepolitik die Stärkung der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten sein sollte, um die Probleme im Zusammenhang mit der physischen Sicherheit von Infrastrukturen und der Versorgungssicherheit zu bewältigen; vertritt ferner die Auffassung, dass eine derartige verstärkte Solidarität die Kapazität der Europäischen Union, ihr gemeinsames Interesse in Energiefragen auf internationaler Ebene zu verteidigen, erheblich stärken würde;

58.   stellt fest, dass die Energiepolitik und insbesondere die Versorgungssicherheit in die gemeinsame Außen-, Handels-, Entwicklungs- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union einfließen muss, und fordert als Beweis für die Solidarität innerhalb der Europäischen Union eine gemeinsame Strategie zur Sicherung und Diversifizierung der Versorgung und der Transitrouten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang dringend auf, die konkrete Gefahr, dass nach 2010 die Gaslieferungen aus Russland unter anderem aufgrund fehlender Investitionen zurückgehen, überaus ernst zu nehmen; fordert nachdrücklich, dass die Mitgliedstaaten und die Europäische Union in ihren Gesprächen mit Russland über Energiefragen die Unterzeichnung und Ratifizierung des Transitprotokolls und die Ratifizierung der Energiecharta fordern; ist der Meinung, dass Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Schaffung eines stabilen, aber offenen Regelungsrahmens in den Lieferstaaten eingesetzt werden sollten und dass dem für Energie zuständigen Kommissionsmitglied ein klar umrissenes Mandat erteilt werden sollte, in dem eine europäische Vision für die langfristige Planung der Energieversorgung dargelegt wird;

59.   betont, dass die Erfahrungen aus dem Winter 2005/2006 und der drastisch zunehmende Energiebedarf aufstrebender Volkswirtschaften (z. B. China und Indien) gezeigt haben, dass jeder nachhaltige und sichere Energieträger genutzt werden muss, um die Energieversorgungssicherheit zu gewährleisten;

60.   begrüßt die Bemühungen, die in Kyoto vereinbarten CO2–Reduktionsziele zu erreichen; räumt ein, dass die Kernenergie in vielen Mitgliedstaaten einen bedeutenden Teil des Energie-Mix ausmacht; stellt fest, dass die Kernenergie derzeit in einigen Mitgliedstaaten bei der Aufrechterhaltung der Energieversorgungssicherheit, als Teil des Energie-Mix und zur Verhinderung von CO2-Emissionen eine wichtige Rolle spielt; unterstreicht jedoch, dass es im Zusammenhang mit der Erzeugung von Kernenergie unberechenbare Risiken und noch keine endgültigen Lösungen für die Aufbereitung von nuklearem Abfall gibt; unterstützt Forschungsmaßnahmen in den Bereichen Reaktorsicherheit und neue Technologien; ist der Auffassung, dass die Entscheidung darüber, ob die Kernenergie in bestimmten Mitgliedstaaten weiterhin eine Rolle spielen sollte, entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip nur auf einzelstaatlicher Ebene getroffen werden kann;

61.   erinnert an die steigende Abhängigkeit der Europäischen Union beim Import von Erdöl und Erdgas, die im Jahr 2030 bis zu 94 % respektive 85 % erreichen könnte, während die Importabhängigkeit bei festen Brennstoffen lediglich auf 59 % steigen wird; weist darauf hin, dass die Importe von Erdöl und Erdgas in zunehmendem Maße aus politisch instabilen Regionen erfolgen wird, in die durch die Importe große Geldmengen fließen und sich deren Verwendung dem Einfluss der Europäischen Union entzieht;

62.   betont, dass der Inflationsdruck infolge des Anstiegs der Ölpreise die Unsicherheit über das Ausmaß der damit verbundenen Verschärfung der monetären Bedingungen vergrößert und somit zu einer größeren Risikowahrnehmung, knapperer globaler Liquidität und zu größeren Schwankungen, insbesondere auf den Rohstoff- und Aktienmärkten, führt; warnt vor den negativen Auswirkungen der Ölpreisspekulation auf die Finanzmärkte, die die Ölpreiskrise noch verschärfen; fordert die Kommission und den Rat auf, einen detaillierten Plan auszuarbeiten, um die Abhängigkeit der Europäischen Union von Ölimporten zu verringern und auf saubere Energieträger umzusteigen; fordert einen integrierten EU-Notfallmechanismus für die Versorgungssicherheit;

63.   betont, dass eine neue Form des politischen Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen den Verbraucherländern, insbesondere mit den Vereinigten Staaten, China, Indien und Japan, unumgänglich ist; stellt fest, dass auch ein Dialog zwischen den wichtigsten Verbraucher- und Erzeugerländern erforderlich ist, um einen globalen Ansatz im Hinblick auf Energiefragen zu entwickeln; ist der Ansicht, dass diese neue Formen des globalen Energiedialogs darauf abzielen sollten, die Energiemärkte stabil, sicher und transparent zu gestalten, und gleichzeitig einen ständigen Anreiz für die Nutzung von sauberen Energiequellen und für die Energieeffizienz schaffen sollten;

64.   fordert die Kommission und den Rat auf, ein international anerkanntes Schlichtungssystem für Konflikte und Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Lieferung und Verteilung von Energie zu fördern; vertritt die Auffassung, dass die Europäische Union einen solchen Prozess durch den Aufbau eines Schlichtungssystems im Rahmen ihrer Nachbarschaftspolitik und zusätzlich in Bezug auf andere maßgebliche Lieferstaaten einleiten und dieses Schlichtungssystem weltweit tatkräftig fördern könnte; ist der Meinung, dass die EU deshalb einen modellhaften Ansatz zur internationalen Bewirtschaftung der Energieverteilung ausarbeiten sollte;

65.   begrüßt das Projekt des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft als einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung Südosteuropas, zur Öffnung der Energiemärkte und zur Sicherheit der Transitrouten in Europa; fordert die schrittweise Ausweitung der Energiegemeinschaft auf Norwegen und die Türkei sowie auf alle Staaten, die an der Europäischen Nachbarschaftspolitik beteiligt sind;

Umweltverträgliche Gestaltung der Energiepolitik

66.   betont, dass die erforderliche Änderung des derzeitigen Energie-Mix keine Belastung, sondern eine Chance darstellt, und ist der Ansicht, dass die Nutzung von Solar- und Windenergie, Biomasse, Wasserkraft und Erdwärme sowie der vermehrte Einsatz von energieeffizienten Technologien einen Beitrag zur Erfüllung der Verpflichtungen im Rahmen des Kyoto-Protokolls und des UN-Rahmenübereinkommens über Klimaänderungen leisten und die Innovation, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Wettbewerbsfähigkeit in Europa fördern wird;

67.   unterstützt daher die Anstrengungen beim Ausbau regenerativer Energien zur Förderung einer nachhaltigen Energieversorgung; begrüßt das anhaltende Wachstum in dieser Branche und damit verbundenen positiven Beschäftigungsimpuls; sieht ein großes Exportpotential für Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung in Drittstaaten;

68.   fordert den Europäischen Rat dringend auf, bei seiner Frühjahrstagung 2007 den von der Kommission vorgeschlagenen Aktionsplan zur Verbesserung der Energieeffizienz zu billigen, der zumindest Folgendes umfassen sollte: eine Energiepolitik, bei der die Verbraucher, unabhängig davon, ob es sich um private oder gewerbliche bzw. industrielle Nutzer handelt, im Mittelpunkt stehen, einen Fahrplan auf der Ebene des Rates und der Kommission, wonach bis 2040 ein Anteil der erneuerbaren Energiequellen von 50 % erreicht werden muss, ein Ziel für eine Verringerung des CO2-Ausstoßes um 30 % bis 2020 auf EU-Ebene eine EU-Zielvorgabe für Energieeffizienzsteigerungen von mindestens 20 % bis 2020 sowie um 60 bis 80 % bis 2050, eine Reform der europäischen Emissionshandelsregelung, die darauf ausgerichtet ist, den Markt zu Investitionen in eine Wirtschaft mit geringem Kohlenstoffausstoß zu bewegen, die sich an dem Ziel für die Kohlenstoffemissionen der EU bis 2020 orientiert, einschließlich des Ziels, bis 2020 25 % der Energie aus erneuerbaren Quellen zu gewinnen, sowie eines verbindlichen Ziels für Autoabgase, eine stufenweise Verbesserung der Energieeffizienz, die Beschleunigung der Umsetzung bestehender gemeinschaftlicher Vorschriften in den Mitgliedstaaten oder, wenn dies scheitern sollte, konkrete Verbesserungen des Regelungsrahmens, deutlichere Abgrenzung der Energieerzeugung von der Energieverteilung durch eine verstärkte unabhängige Regulierungskontrolle, die die Interessen ganz Europas berücksichtigt, Bemühungen um die Beseitigung fehlender Vernetzungen, Schaffung von Anreizen für Investitionen und Innovationen, verbindliche Mindest-Leitlinien für Regelungsbehörden einschließlich eines Verfahrens für die Benennung der Regelungsbehörden, Unabhängigkeit, Transparenz und Rechenschaftspflicht, eine anspruchsvolle F&E-Strategie für saubere Energietechnologien, einschließlich einer Aufstockung der jährlichen Ausgaben für Energieforschung um mindestens 50 % in den kommenden sieben Jahren, Schaffung eines wirksamen Solidaritätsmechanismus, um mit Energieversorgungskrisen umgehen zu können, eine gemeinsame Energieaußenpolitik, um in verstärktem Maße ein einheitliches Auftreten gegenüber Drittländern zu gewährleisten, Verdopplung der Bemühungen um weltweite Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels, da es sich nicht nur um ein Problem der Europäischen Union handelt, und die volle Umsetzung aller bestehenden gemeinschaftlichen Energievorschriften; fordert schließlich die Kommission auf, einen Optionsrahmen für harmonisierte Systeme zur Unterstützung für erneuerbare Energieträger als Teil des Fahrplans für erneuerbare Energien vorzuschlagen;

69.   ist sich dessen bewusst, dass der Klimawandel ernsthafte Umweltschäden hervorruft, die unverzügliches Handeln auf gemeinschaftlicher und internationaler Ebene erfordern; ist der Ansicht, dass bis 2050 der weitaus größte Teil des Energiebedarfs der EU durch kohlenstofffreie Energieträger oder durch Technologien ohne Treibhausgasemissionen gedeckt werden muss, wobei die Schwerpunkte auf Energieeinsparungen, Energieeffizienz und erneuerbaren Energieträgern liegen müssen, und dass daher ein klarer "Fahrplan" für die Erreichung dieser Ziele festgelegt werden muss; fordert die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, bis zum Ende des nächsten Jahres ein verbindliches Ziel für den CO2-Ausstoß bis 2020 sowie einen Richtwert für den CO2-Ausstoß bis 2050 festzulegen; fordert die Kommission auf, sich ehrgeizige, jedoch realistische Ziele zu setzen, damit zur Unterstützung der europäischen Klima- und Versorgungssicherheitsziele 60 % des Strombedarfs der EU durch Energietechnologien mit extrem niedrigem bzw. ohne CO2-Ausstoß und durch CO2-neutrale Energietechnologien aufgebracht werden;

70.   anerkennt die bedeutende Rolle von erneuerbarer Energie für kleine und mittlere Unternehmen zur Erreichung der Ziele der Lissabon Strategie; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, konkrete Maβnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von kleinen und mittleren Unternehmen zu setzen; dazu gehören insbesondere bewusstseinsbildende Maβnahmen und die Erleichterung des Zugangs zu finanziellen Mitteln unter anderem der Strukturfonds, der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und der Europäischen Investitionsbank, damit Unternehmen Investitionen zur Senkung des Energieverbrauchs tätigen zu können;

71.   fordert den Rat und die Kommission auf, sicherzustellen, dass die Europäische Union bis 2020 die energieeffizienteste Wirtschaft der Welt bleibt und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in allen Wirtschaftssektoren in der Europäischen Union als horizontale Priorität vorzusehen; fordert die Kommission auf, die fristgerechte Umsetzung der EG-Richtlinien in diesem Bereich sicherzustellen, und fordert den Rat dringend auf, die Vorschläge im Aktionsplan der Kommission zur Verbesserung der Energieeffizienz in der Europäischen Gemeinschaft (KOM(2000)0247) anzunehmen, und drängt die Mitgliedstaaten, die bewährten Verfahren ihren nationalen Energieeffizienz-Aktionsplänen zugrundezulegen, die gemäß der Richtlinie 2006/32/EG bis zum 30. Juni 2007 vorgelegt werden müssen; weist darauf hin, dass bereits 50 % des EU-Ziels, bis 2020 20 % der Energie einzusparen, erreicht würden, wenn die Mitgliedstaaten die bestehenden Gemeinschaftsvorschriften voll umsetzen würden; fordert den Präsidenten der Kommission auf, sich für ein globales Übereinkommen im Bereich Energieeffizienz einzusetzen;

72.   fordert den Europäischen Rat auf, bei seiner Frühjahrstagung 2007 sicherzustellen, dass die künftige Energiepolitik Europas durch eine ehrgeizige F&E-Strategie im Energiebereich gestützt wird, einschließlich einer angemesseneren öffentlichen Finanzierung und starker Anreize für eine verstärkte private Finanzierung der F&E; ermuntert die Mitgliedstaaten, eine Strategie zur Aufstockung der Mittel für die Forschung im Energiebereich festzulegen, insbesondere bei der Halbzeitüberprüfung der EG-Mittel im Siebten Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration und im Sonderprogramm "Intelligente Energie", und begrüßt daher den Vorschlag der Kommission, eine Steigerung der jährlichen EU-Ausgaben für Energieforschung um mindestens 50 % in den kommenden sieben Jahren vorzusehen; fordert einen europäischen strategischen Energietechnologieplan und erwartet, dass dessen Inhalt Forschungsbereiche umfasst, die sich auf neue Energietechnologien konzentrieren wie alle erneuerbaren Energieträger einschließlich der Wellen- und Gezeitenenergie, der Kohlevergasung und insbesondere der Energiespeicherung, die für die mittel- und langfristige Perspektive interessant ist;

Schaffung des Binnenmarkts für Energie

73.   betont, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind, um durch eine deutlichere Abgrenzung der Energieerzeugung von der Energieverteilung einen funktionierenden Energiebinnenmarkt zu erhalten; begrüßt den Vorschlag der Kommission für weitere Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Abgrenzung in Verbindung mit einer verstärkten unabhängigen Regulierungskontrolle, die die Interessen von ganz Europa berücksichtigt; dringt darauf, dass diese Maßnahmen sowie einzelstaatliche Maßnahmen zur Erreichung des Ziels der EU, den Verbundgrad auf mindestens 10 % zu erhöhen, indem entscheidende Engpässe ausfindig gemacht und Koordinatoren benannt werden, beitragen müssen; ist der Ansicht, dass ein klarer und stabiler politischer Rahmen und ein wettbewerbsfähiger Energiemarkt notwendig sind, um ein hohes Maß an Wettbewerbsfähigkeit, energiepolitischer Unabhängigkeit, langfristiger Stabilität, Effizienz, Umweltverträglichkeit und Versorgungssicherheit zu schaffen; und fordert den Europäischen Rat auf, bei seiner Früjahrstagung 2007 eine umfassendere Vision des gemeinsamen europäischen Interesses im Energiebereich zu präsentieren, damit sich die Vollendung des Binnenmarkts in einen klaren politischen Rahmen einfügt, was derzeit nicht der Fall ist;

74.   ist der Meinung, dass der grenzüberschreitende Handel zur Beseitigung der bestehenden Engpässe zwischen den einzelstaatlichen Märkten führen wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die verbesserte Zusammenarbeit von Betreibern von Verteilungsnetzen (TSO) zu fördern, insbesondere in den Bereichen grenzüberschreitende Kapazitätszuteilung, Transparenz, Intraday-Märkte, Netzplanung und maßgebliche Investitionen für die Entwicklung regionaler Märkte; fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den TSO einen europäischen Netzcode auszuarbeiten, der die Interoperabilität der einzelstaatlichen Energienetze gewährleistet;

75.   beglückwünscht die Kommission zu der Untersuchung im Energiesektor; fordert die Kommission auf, die Durchsetzungsmaßnahmen, einschließlich Geldbußen gegen Unternehmen, die gegen die Wettbewerbsregeln verstoßen, fortzusetzen, und bestärkt die Kommission darin, gegen Mitgliedstaaten vorzugehen, die in unzulässiger Weise nationale Energieriesen schützen;

76.   ist der Ansicht, dass die Verbraucher im Mittelpunkt aller zukünftigen energiepolitischen Maßnahmen stehen müssen und dass die Energiearmut in den Vorschlägen der Kommission deutlicher herausgestellt werden sollte; erinnert daran, dass die Verbraucher, insbesondere die öffentlichen Behörden, die in diesem Bereich mit gutem Beispiel vorangehen müssen, auch Verpflichtungen im Hinblick auf Energieeinsparungen haben; erkennt an, dass intelligente Mess- und Abrechnungssysteme eine zentrale Rolle dabei spielen können, indem sie die Verbraucher stärker dafür sensibilisieren, wie und wozu Energie verwendet wird, und somit das Verhalten der Verbraucher verändern; fordert den Rat und die Kommission auf, Maßnahmen vorzuschlagen, die Haushalten mit geringem Einkommen ermöglichen, Energie einzusparen, wodurch deren Energieausgaben sinken würden und sie für zukünftige Preiserhöhungen besser gewappnet wären;

77.   erinnert daran, dass Energiepolitik kostenintensiver und langfristiger Investitionsentscheidungen bedarf, die ein hohes Maß an Transparenz und Vorhersehbarkeit bedürfen; ruft die Mitgliedstaaten und die Kommission dazu auf, den Unternehmen diese Rechtssicherheit zu geben und es zu vermeiden, in kurzen Abständen neue Regulierungsvorschläge vorzulegen, die zu Verunsicherungen führen und notwendige Investitionen in die Energieinfrastruktur hinauszögern;

78.   bekräftigt seine entschiedene Unterstützung von erneuerbaren Energieträgern; schlägt vor, dass die Kommission zur Förderung der Diversifizierung der Energiequellen einen langfristigen stabilen politischen Rahmen festlegt, um das für Investitionen notwendige Klima zu schaffen; ist der Ansicht, dass dazu auch ein EU-Ziel für eine Verbesserung der Energieeffizienz um mindestens 20 % bis 2020 gehören sollte; fordert die Kommission auf, im Rahmen des "Fahrplans für erneuerbare Energiequellen" Alternativen für harmonisierte Förderregelungen für erneuerbare Energieträger vorzuschlagen;

79.   betont, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind, um durch eine deutlichere Abgrenzung der Energieerzeugung von der Energieverteilung einen funktionierenden Energiebinnenmarkt zu erhalten; fordert daher eine verstärkte unabhängige Regulierungskontrolle, die die Interessen des europäischen Marktes berücksichtigt, sowie einzelstaatliche Maßnahmen zur Erreichung des Ziels der EU, den Verbundgrad auf mindestens 10 % zu erhöhen, indem entscheidende Engpässe ausfindig gemacht und Koordinatoren benannt werden;

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80.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P6_TA(2006)0603.
(2) ABl. C 321 vom 31.12.2003, S.1.
(3) ABl. L 303 vom 2.12.2000, S. 16.
(4) ABl. C 297 E vom 7.12.2006, S. 136.

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