Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Verfahren : 2006/2212(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0467/2006

Eingereichte Texte :

A6-0467/2006

Aussprachen :

PV 13/02/2007 - 13
CRE 13/02/2007 - 13

Abstimmungen :

PV 14/02/2007 - 5.10
CRE 14/02/2007 - 5.10

Angenommene Texte :

P6_TA(2007)0041

Angenommene Texte
PDF 149kWORD 65k
Mittwoch, 14. Februar 2007 - Straßburg
Frequenzpolitik der EU
P6_TA(2007)0041A6-0467/2006

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Weg zu einer europäischen Frequenzpolitik (2006/2212(INI))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen "Marktorientierter Ansatz für die Frequenzverwaltung in der Europäischen Union" (KOM(2005)0400),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament mit dem Titel "Eine zukunftsgerichtete Frequenzpolitik in der Europäischen Union: Zweiter Jahresbericht" (KOM(2005)0411),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen "Frequenzpolitischen Prioritäten der EU für die Digitalumstellung im Hinblick auf die bevorstehende regionale Funkkonferenz 2006 (RRC-06)" (KOM(2005)0461),

–   unter Hinweis auf die Entscheidung Nr. 676/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen Rechtsrahmen für die Frequenzpolitik in der Europäischen Gemeinschaft (Frequenzentscheidung)(1),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Überprüfung des EU-Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (KOM(2006)0334),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel "Erster Jahresbericht über die Frequenzpolitik in der Europäischen Union – Stand der Durchführung und Ausblick" (KOM(2004)0507),

–   unter Hinweis auf die Stellungnahme der Gruppe für Frequenzpolitik vom 19. November 2004 zum Sekundärhandel mit Funkfrequenzen (RSPG04-54 Rev.),

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates (Verkehr, Telekommunikation und Energie) vom 9. und 10. Dezember 2004 zum ersten Jahresbericht über die Frequenzpolitik in der Europäischen Union,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zu "i2010 – Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung" (KOM(2005)0229) und des ergänzenden Arbeitspapiers der Dienststellen der Kommission über eine erweiterte Folgenabschätzung (SEK(2005)0717),

–   unter Hinweis auf die Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmenrichtlinie)(2),

–   unter Hinweis auf die Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienst-Richtlinie)(3),

–   unter Hinweis auf die Richtlinie 2002/20/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste (Genehmigungsrichtlinie)(4),

–   unter Hinweis auf die Richtlinie 2002/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und dazugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung (Zugangsrichtlinie)(5),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2006 zu einer europäischen Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung(6),

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Brüssel vom 22. und 23. März 2005,

–   unter Hinweis auf die Richtlinie 2005/82/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2005 zur Aufhebung der Richtlinie 90/544/EWG des Rates über die Frequenzbänder für die koordinierte Einführung eines europaweiten terrestrischen öffentlichen Funkrufsystems in der Gemeinschaft(7),

–   unter Hinweis auf die Empfehlung der Kommission vom 6. April 2005 zur elektronischen Breitband-Kommunikation über Stromleitungen(8),

–   unter Hinweis auf die Empfehlung der Kommission vom 20. März 2003 zur harmonisierten Gewährung des öffentlichen Funk-LAN-Zugangs zu öffentlichen elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten in der Gemeinschaft(9),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen "Elektronische Kommunikation – der Weg zu einer wissensbestimmten Wirtschaft" (KOM(2003)0065),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen "Hochgeschwindigkeitsverbindungen für Europa: Neue Entwicklungen in der elektronischen Kommunikation" (KOM(2004)0061),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen "eEurope 2005: Eine Informationsgesellschaft für alle – Aktionsplan zur Vorlage im Hinblick auf den Europäischen Rat von Sevilla am 21./22. Juni 2002" (KOM(2002)0263),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen "i2010 – Erster Jahresbericht über die europäische Informationsgesellschaft" (KOM(2006)0215),

–   in Kenntnis der Mitteilung von Präsident Barroso im Einvernehmen mit Vizepräsident Verheugen für den Frühjahrsgipfel des Europäischen Rates 2005 "Zusammenarbeit für Wachstum und Arbeitsplätze – Ein Neubeginn für die Strategie von Lissabon" (KOM(2005)0024),

–   in Kenntnis des Arbeitspapiers der Kommissionsdienststellen mit dem Titel "Zusammenarbeit für Wachstum und Beschäftigung – Nächste Schritte in der Umsetzung der neu gestalteten Lissabon-Strategie" (SEK (2005)0622/2),

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates (Verkehr, Telekommunikation und Energie) vom 1. Dezember 2005 über die Beschleunigung des Übergangs vom analogen zum digitalen Rundfunk,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Ergebnisse der Weltfunkkonferenz 2003 (WRC-03) (KOM(2003)0707),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Weltfunkkonferenz 2003 (WRC-03) (KOM(2003)0183),

–   unter Hinweis auf die Stellungnahme der Gruppe für Frequenzpolitik vom 23. November 2005 zum drahtlosen Zugang für elektronische Kommunikationsdienste (WAPECS = Wireless Access Policy For Electronic Communications Services) (Ein flexiblerer Ansatz für die Frequenzverwaltung) (R SPG05-111),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. November 2005 zur Beschleunigung des Übergangs vom analogen zum digitalen Rundfunk(10),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Beschleunigung des Übergangs vom analogen zum digitalen Rundfunk (KOM(2005)0204),

–   in Kenntnis der Stellungnahme der Gruppe für Frequenzpolitik vom 19. November 2004 zu den Auswirkungen des Übergangs zum digitalen Rundfunk auf das Funkspektrum (RSPG04 55 Rev.),

–   in Kenntnis des im Anhang des Vertrags von Amsterdam enthaltenen Protokolls über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den Mitgliedstaaten,

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und des Ausschusses für Kultur und Bildung (A6-0467/2006),

A.   in der Erwägung, dass Europa in den vergangenen Jahren eine rasante technologische Entwicklung erlebt hat, bei der Kupferleitungen durch Glasfasernetze ersetzt und drahtlose Kommunikations- und Multimediaplattformen verstärkt genutzt wurden,

B.   in der Erwägung, dass die technologische Konvergenz den Verbrauchern zugute kommt, weil sie eine größere Auswahl an Infrastrukturen und Dienstleistungen bietet,

C.   in der Erwägung, dass Funkfrequenzen für die Bereitstellung einer breiten Palette von Dienstleistungen von entscheidender Bedeutung sind,

D.   in der Erwägung, dass der Mangel an Frequenzen die Entwicklung neuer Dienstleistungen behindert hat,

E.   in der Erwägung, dass der Erfolg der WiFi-Technologie gezeigt hat, dass es heutzutage möglich ist, lizenzfreie Frequenzbänder effizienter als je zuvor zu nutzen,

F.   in der Erwägung, dass eine effiziente Nutzung der Frequenzen eine entscheidende Voraussetzung dafür ist, für verschiedene Interessengruppen, die Dienstleistungen anbieten möchten, den Zugang zu Frequenzen sicherzustellen, und daher einen Schlüsselfaktor für Wachstum, Produktivität und Entwicklung der europäischen Industrie im Einklang mit der Lissabon-Strategie darstellt,

G.   in der Erwägung, dass eine wirksame und angemessene Nutzung der Frequenzen den kulturellen Zielen dient, für die die Europäische Union gestützt auf Artikel 151 Absatz 4 des EG-Vertrag Maßnahmen ergreift, und kultureller und sprachlicher Vielfalt sowie Medienvielfalt förderlich sein sollte,

H.   in der Erwägung, dass für den Zugang zu Frequenzen gemeinsame technische Parameter erforderlich sind,

I.   in der Erwägung, dass durch die digitale Umstellung und den Übergang von analogem zu digitalem Rundfunk Frequenzen von mehreren hundert Megahertz frei werden und sich somit Möglichkeiten zur Neuzuweisung von Frequenzen und neue Chancen für eine Expansion des Marktes bieten,

J.   in der Erwägung, dass der Rechtsrahmen für elektronische Kommunikation eine Voraussetzung für einen offenen und vom Wettbewerb geprägten Markt für elektronische Kommunikation darstellt, dass jedoch nicht alle Mitgliedstaaten die Vorschriften rechtzeitig und ordnungsgemäß umgesetzt haben,

K.   in der Erwägung, dass die digitale elektronische Kommunikation nach Ansicht der Kommission für die gesamte Volkswirtschaft, für den Lissabon - Prozess und die i2010-Strategie von grundlegender Bedeutung ist, weshalb eine Überarbeitung des Systems der Frequenzverwaltung notwendig ist,

L.   in der Erwägung, dass die Informations- und Kommunikationstechnologie der europäischen Industrie neue Chancen für Wachstum und Entwicklung bietet und gleichzeitig zum gesellschaftlichen Wohlstand beitragen kann,

M.   in der Erwägung, dass der Zugang zu Frequenzen die Entwicklung technologiegestützter Märkte fördern kann,

N.   in der Erwägung, dass die Kommission in ihren zahlreichen in den Jahren 2005 und 2006 veröffentlichten Mitteilungen zu Funkfrequenzen einen flexibleren und wirksameren Ansatz für die Frequenzverwaltung vorgeschlagen hat, der die Handelbarkeit von Frequenzen einschließt,

1.   ist der Auffassung, dass die Europäische Union im Hinblick auf Frequenzen einen nachhaltigen Ansatz verfolgen muss, der den Wettbewerb und die Entwicklung innovativer Technologien fördert, das Horten von Frequenzrechten sowie den Zusammenschluss von Monopolen verhindert und den Verbrauchern zugute kommt, und dass bei diesem Ansatz der technologische Wandel ebenso Berücksichtigung finden sollte wie die Bedürfnisse der Marktteilnehmer und der Bürgerinnen und Bürger;

2.   unterstreicht, dass die Bedeutung von Frequenzen in den vergangenen Jahren zugenommen hat und dass das Wachstum des Technologiesektors auch von der effizienten Nutzung der Frequenzen abhängt;

3.   verweist darauf, dass sich die Verfahren für die Frequenzzuteilung an die Interessenten von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterscheiden und dass diese Unterschiede zusätzliche Verzögerungen und Kosten verursachen können; ist daher der Ansicht, dass die Europäische Union wirksame und flexible Leitlinien für gemeinsame Beschlussfassungsmechanismen benötigt und mit der Vollendung, Ausweitung und Zugänglichkeit der EFIS-Datenbank zudem ein europäisches Register erforderlich wird;

4.   stimmt mit der Kommission darin überein, dass ein Teil der Frequenzdividende für die technische Harmonisierung auf europäischer Ebene vorgesehen werden sollte;

5.   fordert die Kommission auf, der Tatsache der Frequenzdividende bei der Festlegung der künftigen Richtung der Frequenzpolitik Rechnung zu tragen und zu prüfen, ob es angemessen ist, Personen mit lizenzfreien Nutzungsrechten den Zugang zur Frequenzdividende zu ermöglichen;

6.   betont, dass die Schaffung neuer Voraussetzungen für die Frequenznutzung die uneingeschränkte Wahl der verwendbaren Technologie und der zu erbringenden Dienstleistung in einem bestimmten Frequenzband gewährleisten muss;

7.   begrüßt die Entwicklung neuer Funktechnologien, die auf effiziente und flexible Art und Weise Funkfrequenzen nutzen und somit Interoperabilität und Koexistenz ermöglichen;

8.   lehnt ein einseitiges Marktmodell zur Frequenzverwaltung ab und fordert die Kommission auf, das System der Frequenzverwaltung dahingehend zu überarbeiten, dass die Koexistenz verschiedener Lizenzierungsmodelle – nämlich traditionelle Verwaltung, Nutzung ohne zahlenmäßige Beschränkungen und neue, marktbasierte Ansätze – ermöglicht wird; betont, dass es das Ziel sein muss, die wirtschaftliche und technische Effizienz ebenso wie den Nutzen dieser wertvollen Ressource für die Gesellschaft zu fördern;

9.   betont im Hinblick auf die Frequenzverwaltung die Grundprinzipien der technologischen Neutralität in Verbindung mit der Dienstneutralität für die Förderung von Wettbewerb und Innovation im Rahmen der Lissabon-Strategie; verweist darauf, dass die Frequenzen in einer flexiblen und transparenten Art und Weise verwaltet werden sollten, die die kulturelle und sprachliche Vielfalt, das Recht auf freie Meinungsäußerung und den Medienpluralismus fördert und die technischen, sozialen, kulturellen und politischen Bedürfnisse aller Mitgliedstaaten berücksichtigt;

10.   betont die Bedeutung technischer Neutralität für die Förderung von Innovationen und Interoperabilität; fordert eine flexiblere und transparentere Politik zur Berücksichtigung der öffentlichen Interessen;

11.   ist der Auffassung, dass der bislang verfolgte Ansatz der Frequenznutzung angesichts der technologischen Entwicklung angepasst werden muss, um den Anforderungen einer sich rasch verändernden Informationsgesellschaft gerecht zu werden und gleichzeitig Garantien für die Erbringung hochwertiger Dienstleistungen und den damit verbundenen Verbraucherschutz zu bieten; ist der Ansicht, dass die Frequenzverwaltung nicht nur auf Gesichtspunkten des Marktes basieren darf, sondern darüber hinaus weitere soziale, kulturelle und politische Erwägungen berücksichtigen muss;

12.   begrüßt den Vorschlag der Kommission, unterschiedliche Frequenzverwaltungsmodelle anzunehmen, einschließlich des lizenzfreien Modells, das zusätzliche Flexibilität durch einen kostenfreien Zugang mit einigen technischen Einschränkungen bietet; ist der Auffassung, dass die richtige Kombination der unterschiedlichen Lizenzierungsmodelle eine wichtige Rolle beim Erreichen der politischen Ziele der Europäischen Union spielen wird;

13.   räumt ein, dass Funkfrequenzen eine Schlüsselressource für viele wesentliche Dienste in der Gesellschaft und wichtig für das Funktionieren des Binnenmarkts sind; betont, dass die Marktmechanismen die Interessen der Verbraucher wahren sowie die Einführung innovativer Produkte und Dienste fördern sollten; ist ferner der Ansicht, dass soziale, kulturelle und politische Überlegungen gemäß Artikel 151 Absatz 4 EG-Vertrag berücksichtigt werden müssen; ist im Übrigen der Auffassung, dass die audiovisuelle Politik, die Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt sowie der Medienpluralismus Ausnahmen von dem Grundsatz der Technologie- und Dienstneutralität rechtfertigen können;

14.   ist der Auffassung, dass die Verwaltungsverfahren für die Zuteilung von Frequenzrechten dadurch ergänzt werden können, dass auf der Ebene der Mitgliedstaaten eine größere Anzahl von Frequenzen für eine lizenzfreie und somit gegebenenfalls gemeinsame Nutzung freigegeben und der Handel mit Frequenzen zugelassen wird, unter der Voraussetzung, dass diese Zuteilung die Kontinuität und die Qualität der Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Sicherheit der Bevölkerung und ihrer Information nicht beeinträchtigt; ist der Ansicht, dass der Frequenzhandel sowie seine Standardbedingungen präzisiert werden sollten;

15.   betont die Bedeutung der Kommunikation für ländliche und weniger entwickelte Regionen, für die die Verbreitung von Breitbandtechnologie, mobiler Kommunikation in niedrigeren Frequenzbereichen und neuen drahtlosen Technologien effiziente Lösungen bieten könnte, um mit Blick auf eine nachhaltige Raumordnung zu einer generellen Abdeckung der Union der 27 Mitgliedstaaten zu gelangen, wobei dies nicht dadurch erfolgen darf, dass diese Aufgabe auf die betroffenen Regionen abgewälzt wird;

16.   betont das Risiko eines Frequenzmangels sowie von Interferenzproblemen infolge von analog-digitaler Simultansendung zwischen den Mitgliedstaaten und den angrenzenden Drittstaaten und betont auch, dass alle Staaten und Regionen der Europäischen Union Nutzen aus der digitalen Dividende ziehen sollten;

17.   verweist angesichts der knappen Verfügbarkeit der Ressource darauf, dass eine angemessene Menge an Frequenzen bereitgestellt werden sollte, um die Bedürfnisse der Verbraucher und die sich durch Dienstleistungen von allgemeinem Interesse ergebenden Bedürfnisse – unter Einschluss von Rundfunkdiensten – zu befriedigen; betont ferner, dass eine Klausel über die Neuzuteilung der Frequenzen eingeführt werden muss für den Fall, dass die bei der Zuteilung der Frequenzen eingegangenen Verpflichtungen nicht eingehalten werden;

18.   fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, eine Entscheidung darüber zu treffen, welche Priorität der Schutz des öffentlichen Interesses und der Frequenzen von strategischer Bedeutung als ein Grundprinzip bei der Entwicklung politischer Konzepte im Bereich der Frequenzbewirtschaftung erhalten soll;

19.   betrachtet die Frequenzeffizienz als gemeinsame Aufgabe der Mitgliedstaaten, der nationalen Regulierungsbehörden und der Branche; hält es für dringend notwendig, die Stabilität und Kontinuität der von den Rundfunkbetreibern bereitgestellten Mediendienste sicherzustellen; hebt aber auch die Bedeutung gleicher Bedingungen für neue Marktteilnehmer und neue Technologien hervor; ist der Ansicht, dass im Interesse der Verbraucher, der Unternehmen und der Arbeitnehmer im Allgemeinen Spielraum für Innovationen gewährleistet sein muss; fordert die Kommission auf, die spezifischen Risiken in Bezug auf Interferenzen und die Bedingungen für die Anwendung neuer Bestimmungen in den neuen Mitgliedstaaten klarzustellen und entsprechend angepasste Lösungen vorzuschlagen;

20.   fordert die Kommission auf, bei der Überprüfung des Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste sicherzustellen, dass die Bedeutung des Rundfunks unter dem Aspekt der individuellen und öffentlichen Meinungsfreiheit sowie der Meinungsvielfalt bei der Verteilung von Übertragungskapazitäten auf europäischer Ebene angemessen berücksichtigt wird;

21.   verweist darauf, dass die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse an die technologische Entwicklung angepasst werden müssen, um ihre hohe Qualität beizubehalten;

22.   verweist darauf, dass der Zugang zu einheitlichen Frequenzbändern für die Entwicklung neuer Dienstleistungen und neuer Arten drahtloser Technologie von entscheidender Bedeutung ist, da die Industrie gemeinsame Nutzungsbedingungen anstrebt, die Flexibilität und eine wirksame Nutzung der Frequenzen gewährleisten, um zu vermeiden, dass dem Wachstum des Sektors der Informations- und Kommunikationstechnologie in der Europäischen Union große Hindernisse entgegenstehen, falls keine Frequenzen zur Befriedigung dieses neuen Bedarfs zugeteilt werden;

23.   begrüßt den Vorschlag der Kommission, ein marktorientiertes Frequenzkonzept einzuführen und räumt ein, dass das herkömmliche Regelungsmodell weiterhin eine Rolle spielen wird, insbesondere wenn wichtige öffentliche Interessen auf dem Spiel stehen;

24.   ist der Auffassung, dass die Einführung eines marktorientierten Ansatzes zur Frequenzbewirtschaftung am meisten Wirkung erzielen wird, wenn sie auf einem Konsens zwischen Regulierungsbehörden, Betreibern und anderen Akteuren beruht; weist in diesem Zusammenhang auf die Arbeit der Gruppe Europäischer Regulierungsstellen (ERG) und der Radio Spectrum Policy Group (RSPG) hin;

25.   fordert, die Vorschläge der Kommission zu Frequenzverwaltung und -handel sorgfältig zu prüfen und eine Übereinkunft auf politischer Ebene zur Umsetzung dieser Vorschläge anzustreben;

26.   verweist darauf, dass die Freigabe von Frequenzen für die gegenwärtigen Nutzer eine Reihe von Problemen aufwirft, und fordert daher einen klaren Rechtsrahmen, der wettbewerbsorientierte Lösungen bietet und in dem u.a. die Bedingungen für den Zugang und die Rückgabe, die Beibehaltung von Frequenzrechten, die Verantwortung hinsichtlich Interferenzen und Streitbeilegungsmechanismen definiert werden;

27.   empfiehlt die Ausarbeitung gemeinsamer technischer und verwaltungsrechtlicher Mindestvoraussetzungen im Hinblick auf die Sicherstellung der technischen Koexistenz und die Vermeidung von Interferenzen, um technologische Harmonisierung zu erreichen, wobei besonders darauf geachtet werden sollte, dass sichergestellt wird, dass die Nutzung bereits zugewiesener Frequenzbänder nicht nachteilig beeinflusst wird und dass die grenzüberschreitenden Aspekte geklärt sind;

28.   fordert einen ausgewogenen und effizienten Ansatz für die Frequenzbewirtschaftung, um die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Vorteile, die sich aus der Frequenznutzung ergeben, zu maximieren, den Aufbau innovativer Dienstleistungen zu fördern, Arbeitsplätze und Wachstum im Einklang mit der Lissabon-Strategie zu schaffen und die europäische Wirtschaft im Bereich der elektronischen Kommunikation weltweit führend zu machen;

29.   ist überzeugt davon, dass es künftig noch ausgefeiltere Angebotspakete geben wird als die heute schon existierenden Dreifachangebote aus Sprachtelefondienst, Internetzugang und Fernsehen ("triple-play") und dass sich auf diese Weise die Grenzen zwischen Produkten und Diensten im Bereich der elektronischen Kommunikation in Zukunft noch stärker verwischen werden;

30.   ist der Ansicht, dass neben dem marktgestützten Ansatz auch der Frage Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte, wie der allgemeine Zugang zum Markt für Frequenzen gewährleistet werden kann; stellt fest, dass dieser Zugang dadurch sichergestellt werden sollte, dass entsprechende Informationen, Wissen und technologische Infrastrukturen über den Bildungsweg oder über alternative Weiterbildungsmöglichkeiten bereitgestellt werden;

31.   stellt fest, dass erhebliche Unterschiede zwischen den Regelungen der Mitgliedstaaten für die Zuweisung und Nutzung der Frequenzen bestehen und dass diese Unterschiede das Erreichen des Ziels eines problemlos funktionierenden Binnenmarktes ernstlich behindern;

32.   fordert die Mitgliedstaaten auf, auf die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Behörden für die Frequenzverwaltung hinzuwirken, damit diese prüfen, ob es Bereiche gibt, in denen eine gemeinsame Frequenzzuweisung dazu führen könnte, dass neue Technologien und Dienste entstehen, und damit sie ihren Informationsaustausch intensivieren sowie zu starre regulatorische Anforderungen beseitigen;

33.   weist auf die notwendige Übergangsfrist hin und fordert deshalb ein schrittweises Vorgehen in diesem Bereich; ist der Auffassung, dass die Auswirkungen auf kleinere Netze, insbesondere lokale Funknetze, die zurzeit keiner Lizenz bedürfen, berücksichtigt werden müssen, und dass der Zugang aller zu Breitbanddiensten, insbesondere in ländlichen Gebieten, gefördert werden sollte;

34.   betont den potenziellen Wert der durch die digitale Umstellung (digitale Dividende) freigegebenen Frequenzbereiche, wodurch die flächendeckende Verfügbarkeit erschwinglicher Breitbandfrequenzen für den Mobilfunk bzw. für drahtlose Verbindungen, auch in ländlichen Gebieten, erhöht werden könnte;

35.   fordert nachdrücklich eine klare Festlegung der Rechte und Pflichten, um die Rechtssicherheit zu fördern; hält eine Trennung zwischen Infrastrukturanbietern und Anbietern von elektronischen Kommunikationsdiensten sowie die Verhinderung von Monopolen für wichtig;

36.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. L 108 vom 24.4.2002, S. 1.
(2) ABl. L 108 vom 24.4.2002, S. 33.
(3) ABl. L 108 vom 24.4.2002, S. 51.
(4) ABl. L 108 vom 24.4.2002, S. 21.
(5) ABl. L 108 vom 24.4.2002, S. 7.
(6) ABl. C 291 E vom 30.11.2006, S. 133.
(7) ABl. L 344 vom 27.12.2005, S. 38.
(8) ABl. L 93 vom 12.4.2005, S. 42.
(9) ABl. L 78 vom 25.3.2003, S. 12.
(10) ABl. C 280 E vom 18.11.2006, S. 115.

Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen