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Verfahren : 2006/2247(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0001/2007

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A6-0001/2007

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P6_TA(2007)0054

Angenommene Texte
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Donnerstag, 15. Februar 2007 - Straßburg
Anstieg der Energiepreise
P6_TA(2007)0054A6-0001/2007

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den makroökonomischen Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise (2006/2247(INI))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf den Bericht der Kommission "Energie und Verkehr in Europa: Szenarien hoher Öl- und Gaspreise", der im September 2006 veröffentlicht wurde,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission "Aktionsplan für Energieeffizienz: Das Potenzial ausschöpfen" (KOM(2006)0545),

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates auf seiner Tagung vom 15. und 16. Juni 2001 in Göteborg sowie auf seinen Tagungen vom 23. und 24. März 2006 und vom 15. und 16. Juni 2006 in Brüssel,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der informellen Tagung der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union vom 27. Oktober 2005 in Hampton Court, mit der der Grundstein für die künftige Energiepolitik der EU gelegt wurde,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Februar 2004 zur Lage der Europäischen Wirtschaft – Bericht über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik(1),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. März 2006 zur Sicherheit der Energieversorgung in der Europäischen Union(2),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Juni 2006 zu dem Grünbuch "Energieeffizienz oder Weniger ist mehr"(3), insbesondere seine Aufforderung an die Kommission und die Mitgliedstaaten, Aktionspläne zur Steigerung der Energieeffizienz vorzulegen,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Dezember 2006 zu dem Thema "Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie" - Grünbuch(4),

–   unter Hinweis auf das integrierte Energie- und Klimapaket der Kommission zur Emissionsverminderung im 21. Jahrhundert, das am 10. Januar 2007 veröffentlich wurde,

–   unter Hinweis auf den Stern-Bericht "Die wirtschaftlichen Folgen des Klimawandels", der im Oktober 2006 veröffentlicht wurde,

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für internationalen Handel und des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A6-0001/2007),

A.   in der Erwägung, dass der Ölpreisanstieg Auswirkungen auf die Europäische Union als Nettoimporteur von Öl hat und zur Abschwächung des Wachstums des Bruttoinlandsprodukts (BIP), zum Rückgang von Beschäftigung und Investitionen sowie zu einer Zunahme des Inflationsdrucks und zum Anstieg der Zinsen führt,

B.   in der Erwägung, dass höhere Ölpreise zweifellos die Preise anderer Brennstoffe in die Höhe treiben werden und dadurch die nachteiligen makroökonomischen Auswirkungen steigender Ölpreise weiter verstärken,

C.   in der Erwägung, dass die bisherigen Ölpreisschocks durch größere Unterbrechungen der Ölversorgung verursacht wurden, während die derzeitige Ölpreissteigerung hauptsächlich durch einen wesentlichen Zuwachs der Ölnachfrage in Asien und den Vereinigten Staaten sowie durch die geopolitische Instabilität in den Erdöl exportierenden Regionen bedingt ist,

D.   in der Erwägung, dass die Unsicherheiten im Hinblick auf den Ausgleich zwischen dem Angebot von Öl und der Nachfrage nach diesem Rohstoff seinen Preis noch weiter in die Höhe getrieben und die am Markt bestehende Volatilität zusätzlich verstärkt haben,

E.   in der Erwägung, dass niedrige Ölpreise die Weltwirtschaft über 50 Jahre lang geprägt haben und die Aussicht auf dauerhaft hohe Ölpreise bereits jetzt zu grundlegenden wirtschaftlichen Veränderungen beiträgt; in der Erwägung, dass Europas Abhängigkeit von Energieimporten ohne entsprechende Gegenmaßnahmen bis zum Jahr 2030 von 50 % auf 70 % ansteigen wird, wobei 94 % des Öls importiert werden,

F.   in der Erwägung, dass alle Maßnahmen der Europäischen Union zur Verringerung ihrer Abhängigkeit von Öleinfuhren den Klimawandel berücksichtigen müssen; in der Erwägung, dass in dem erwähnten Stern-Bericht bekräftigt wird, dass das Energiepaket der Europäischen Union ein Hauptfaktor bei der Bekämpfung des Klimawandels sein wird, und in der Erwägung, dass im Stern-Bericht außerdem betont wird, dass sich die Europäische Union gewaltige wirtschaftliche Möglichkeiten schaffen könnte, wenn sie bei der Bekämpfung des Klimawandels die Führungsrolle übernimmt,

1.   bekundet seine Besorgnis darüber, dass die Entwicklung des Ölpreises in den vergangenen Jahren von einer starken Volatilität und einem abrupten Preisanstieg von 12 USD pro Barrel vor dem Jahr 2000 auf 79 USD am 8. August 2006 geprägt war, wodurch die Intensität der wirtschaftlichen Erholung Europas gemindert wurde; betont, dass die jüngste Preissteigerung real gesehen den Veränderungen gleicht, die sich von Mitte der siebziger bis Mitte der achtziger Jahre vollzogen haben, es jedoch noch zusätzliche Umstände und Herausforderungen gibt;

2.   ist der Ansicht, dass diese Einschätzungen durch Ängste vor künftigen Ressourcenknappheiten weiter verstärkt wurden, wobei manche Analysten eine unmittelbar bevorstehende Verknappung der physischen Ressourcen vorausgesagt haben, während andere, vor allem Vertreter der Erdölindustrie, ein auf Beruhigung abzielendes Bild der Erdölreserven entwerfen; weist ferner darauf hin, dass die Einschätzungen über künftige Verknappungen die langfristigen Marktpreise beeinflussen;

3.   stellt fest, dass es zunehmend schwieriger wird, neue Erdölquellen zu erschließen, und dass jedes neue Barrel Erdöl in Bezug auf Erschließung und Produktion teurer wird; stellt ferner fest, dass umfangreiche Investitionen im Erdölsektor notwendig sind, um die Produktions- und Raffineriekapazitäten auszubauen und damit der zunehmenden Nachfrage Herr zu werden;

4.   stellt fest, dass sich die gegenwärtigen Ölpreiserhöhungen von früheren Preiserhöhungen unterscheiden, die angebotsbedingt und vorübergehend waren; stellt ferner fest, dass der gegenwärtige Anstieg des Ölpreises in erster Linie auf die schnell wachsende Nachfrage z. B. in China, aber auch den hohen Verbrauch in den USA sowie auf Unsicherheiten in den Förderregionen zurückzuführen ist und fehlende Investitionen in die Infrastruktur zu Versorgungsengpässen führen, weshalb der jüngste Preisanstieg im Wesentlichen eine dauerhafte Komponente aufweist;

5.   bekundet seine Besorgnis darüber, dass die Nachfrage nach Erdöl nicht nur im Energiesektor zunimmt, sondern auch in anderen Sektoren wie etwa der petrochemischen Industrie; vertritt die Auffassung, dass Erdöl nicht zur Stromerzeugung eingesetzt werden sollte;

6.   nimmt zur Kenntnis, dass die Schätzungen und Meinungen bezüglich der verbleibenden Ölreserven und des Zeitpunkts, zu dem keine Steigerung der Förderkapazitäten mehr möglich sein wird, stark voneinander abweichen; setzt sich in diesem Zusammenhang dafür ein, die Transparenz der statistischen Energiedaten, insbesondere hinsichtlich der Öllagerbestände, weiter zu verbessern; unterstreicht jedoch, dass sich Europa in zunehmendem Maße der Herausforderung dauerhaft hoher und unbeständiger Ölpreise und den damit einhergehenden wirtschaftlichen Folgen stellen muss und dass in jüngster Zeit entdeckte Lagerstätten kleiner und mit höheren Erschließungskosten verbunden sind, da sie zunehmend außerhalb der Küstengewässer liegen, und die Kosten für Erkundung, Erschließung und Förderung steigen, weswegen es immer dringlicher wird, auf alternative Energieträger umzusteigen und energiesparende und erneuerbare Technologien zu entwickeln;

Rezessive Auswirkungen

7.   unterstreicht die spürbaren Auswirkungen des Ölpreisanstiegs auf die Europäische Union als Nettoimporteur von Öl, die zur Abschwächung des Wachstums des BIP, zum Rückgang von Investitionen und Beschäftigung sowie zu einer Zunahme des Inflationsdrucks und zum Anstieg der Zinsen führen;

8.   betont, dass sich die Auswirkungen des Ölpreisanstiegs je nach Grad der Abhängigkeit vom Öl und den Produktionsstrukturen von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterscheiden und dass die Folgen in den Ländern am stärksten empfunden werden, die in hohem Maße von Ölimporten abhängig sind, wie auf der einen Seite den Ländern des Euroraums, in denen das BIP Schätzungen zufolge um mindestens 0,5 % zurückgegangen ist, und auf der anderen Seite den neuen Mitgliedstaaten, deren Volkswirtschaften von einer höheren Energieintensität geprägt sind;

9.   ist beunruhigt über den zunehmenden Druck, den die höheren Energiepreise auf die Verbraucherpreise ausüben und der zu einem Anstieg des Harmonisierten Verbraucherpreisindexes im Euroraum und der Europäischen Union auf 2,3 % geführt hat; weist auf den Anstieg der industriellen Erzeugerpreise im Euroraum um 5,9 % im Juli 2006 sowie den Umstand hin, dass es nach wie vor kaum zu sekundären Auswirkungen des starken Anstiegs des Ölpreises auf Löhne und Gehälter kommt, da Letztere moderat angehoben wurden; bekundet seine Besorgnis darüber, dass sich der Anstieg des Ölpreises negativ auf die Nachfrage der Haushalte auswirkt, da diesen weniger Einkommen zur Verfügung steht;

10.   äußert seine Besorgnis über die sozialen Konsequenzen der steigenden Kosten für Wohnung, Heizung und Verkehr, die insbesondere die schlechter verdienenden, armen und schwachen Gruppen der Bevölkerung treffen, und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Erschwinglichkeit und den Zugang zu diesen Dienstleistungen trotz des Ölpreisanstiegs zu gewährleisten, um so Mobilität zu fördern sowie soziale Ausgrenzung und Verarmung zu vermeiden;

11.   stellt fest, dass die Europäische Zentralbank seit Dezember 2005 bereits sechsmal die Leitzinsen angehoben hat; äußert seine Sorge darüber, dass die Kreditkosten für kleine und mittlere Unternehmen in zunehmendem Maße unberechenbar sind und es zu negativen Folgen für Investitionen und Beschäftigung in der Europäischen Union kommt; bedauert, dass der von den hohen Ölpreisen ausgelöste Inflationsdruck in Kombination mit möglichen Zweitrundeneffekten eine restriktivere Geldpolitik unvermeidbar macht;

12.   betont die für das Wachstum entstehenden Risiken einer Steigerung der Zinssätze im Kontext eines unbeständigen Aufschwungs und weist auf die Risiken hin, die mit der Entwicklung des Euro-Wechselkurses und des Ölpreises verbunden sind, da beide Faktoren wegen ihrer Auswirkung auf die Kaufkraft der Haushalte bei dem schwachen Wachstum im Jahr 2005 eine Rolle gespielt haben; regt zum Nachdenken darüber an, ob im Euroraum Öl und Ölprodukte in Euro statt in Dollar abgerechnet werden könnten und welche Möglichkeiten sich daraus für den Euroraum ergeben könnten;

13.   stellt fest, dass die bestehenden Unsicherheiten im Hinblick auf die künftige Ausgewogenheit zwischen Angebot und Nachfrage auf den Finanzmärkten zu Anreizen für neue Akteure geführt haben, z. B. in Form von Deckungsgeschäften (Hedging) oder Finanzderivaten in Verbindung mit den Preisen für Öl und andere Energieträger; weist auf die Tatsache hin, dass diese Aktivitäten einerseits in einigen Fällen möglicherweise bestimmte Entwicklungen in negativer Hinsicht verstärkt haben, andererseits jedoch dazu beitragen können, die Liquidität auf dem Markt zu erhöhen und damit die Volatilität zu senken; regt an, nach geeigneten Wegen zur transparenteren Gestaltung dieser Aktivitäten zu suchen, um so die bezüglich ihrer laufenden Entwicklung bestehenden Bedenken auszuräumen;

Verkehrssektor

14.   stellt fest, dass sich die Auswirkungen des Ölpreisanstiegs je nach Wirtschaftszweig beträchtlich voneinander unterscheiden, wobei der Verkehrssektor, auf den 56 % des gesamten Ölverbrauchs der Europäischen Union entfallen, und der Wohnungssektor am stärksten betroffen sind, während andere Branchen ihre Ölabhängigkeit durch Verbesserungen ihrer Energieeffizienz und Veränderungen des Energiemix erfolgreich verringert haben; betont, dass der Verkehrs- und der Wohnungssektor die größten Ausgabenposten der Haushalte darstellen und dass der Ölpreisanstieg die Kaufkraftunterschiede zu Ungunsten der am schlechtesten gestellten Haushalte weiter vergrößert;

15.   fordert eine umfassende Strategie der Europäischen Union zum allmählichen Abbau fossiler Brennstoffe im Verkehrsbereich, was zu einer allmählichen Verringerung der Abhängigkeit der Europäischen Union von Erdöl und zu einem allmählichen Einsatz sauberer Energien im Verkehrswesen führen könnte;

16.   vertritt die Überzeugung, dass die Kraftstoffversorgung durch eine Unterstützung der Produktion nichtkonventioneller Öl- und flüssiger Kraftstoffe auf der Grundlage von Naturgas oder Kohle ausgeweitet werden könnte, sofern dies wirtschaftlich vertretbar ist; unterstützt die Entwicklung und Produktion von Fahrzeugen mit alternativem Antrieb, wie Kraftfahrzeugen mit Wasserstoff betriebenen Brennstoffzellen oder Hybridantrieb, und von alternativen Kraftstoffen, wie Biokraftstoff; unterstützt ferner die Bemühungen zur Suche nach innovativen Lösungen für die Organisation des Verkehrswesens insgesamt, einschließlich Maßnahmen zur Fahrzeugenergieeffizienz;

Handelsbilanz; globale Ungleichgewichte

17.   verweist auf die negativen Auswirkungen des Ölpreisanstiegs auf die Handelsbilanz der Erdöl importierenden Länder und die damit einhergehende Umverteilung von Wohlstand hin zu den ölexportierenden Ländern, die dadurch im Kontext der globalen Ungleichgewichte und des Recyclings von Petrodollars, das bereits zu einer beträchtlichen Anhäufung von Auslandsvermögen geführt hat, zu wichtigen Akteuren werden;

18.   begrüßt, dass das von den ölexportierenden Ländern betriebene Recycling von Petrodollars dem Euroraum infolge positiver Auswirkungen auf Investitionen aus dem Ausland und einer steigenden Nachfrage nach Waren und Dienstleistungen aus dem Euroraum Nutzen gebracht hat, wodurch die dämpfenden Auswirkungen der Ölpreiserhöhungen teilweise aufgewogen werden;

Wettbewerb

19.   verweist auf die dringende Notwendigkeit, angemessene Energiepreise auf den einzelstaatlichen Energiemärkten zu gewährleisten; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Energiemärkte weiterhin national geprägt sind und von einigen wenigen privaten und öffentlichen Unternehmen dominiert werden, die häufig auch die Infrastruktur besitzen; fordert die Kommission sowie die nationalen Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden auf, den Energieversorgern besondere Aufmerksamkeit zu widmen;

20.   ruft dazu auf, den Energiebinnenmarkt durch Maßnahmen zur Beseitigung der bestehenden Unterschiede im Hinblick auf die Befugnisse der Regulierungsstellen, das Fehlen einer europäischen Regulierungsstelle zur Untersuchung grenzüberschreitender Fragen, das Nichtvorhandensein eines vorrangigen Verbundplans sowie Maßnahmen zum Abbau von Netzvorschriften und Vorschriften für den Lastenausgleich und die Gasspeicherung zu vollenden;

21.   betont, dass die Trennung der Infrastruktur von den Versorgern für das ordnungsgemäße Funktionieren der nationalen Märkte und des Binnenmarktes und als Anreiz für Investitionen in die Infrastruktur von wesentlicher Bedeutung ist;

22.   stellt ferner fest, dass eine zunehmende Konzentration im Binnenmarkt die bestehenden Verzerrungen weiter vergrößern kann und dass daher eine Verbesserung der Regulierungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union erforderlich ist, um die Rechte der Verbraucher und die Einhaltung der EU-Ziele im Bereich der Energieeffizienz zu gewährleisten;

23.   fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ein hohes Maß an Energieeffizienz zu einem Auswahlkriterium im Rahmen des öffentliches Beschaffungswesens zu machen; ist der Ansicht, dass im Zusammenhang mit der Überarbeitung der gemeinschaftlichen Leitlinien für staatliche Umweltschutzbeihilfen Schritte unternommen werden sollten, um Investitionen in Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und der Energiediversifizierung noch stärker zu fördern;

Europa muss jetzt handeln

24.   betont, dass ohne die unverzügliche Einleitung entsprechender Gegenmaßnahmen die Abhängigkeit Europas von Energieimporten von gegenwärtig 50 % bis zum Jahr 2030 auf 70 % steigen wird, wovon 94 % auf Ölimporte entfallen werden, wodurch die negativen Auswirkungen von Ölpreiserhöhungen und heftigen Kursschwankungen auf die europäische Wirtschaft zunehmen;

25.   ersucht die Kommission, bei der Bewertung der staatlichen Beihilfen den Investitionsbedarf für die Innovation zu berücksichtigen und dafür Sorge zu tragen, dass die neuen Beihilfen keine Wettbewerbsverzerrungen zur Folge haben;

26.   betont die Notwendigkeit umfangreicher Investitionen in die Energieinfrastruktur und die Versorgung in den kommenden Jahren; fordert eine umfassende gemeinschaftsweite Debatte über die Diversifizierung der bestehenden Energiequellen, bei der sämtliche Kosten von Energieproduktion, Speicherung, Verteilung, Transport, Verbrauch und Versorgungssicherheit sowie Sicherheits- und Abfallaspekte und deren Beitrag zum Klimawandel, insbesondere in Bezug auf CO2-Emissionen, berücksichtigt werden; fordert die Kommission auf, unter Berücksichtigung dieser Parameter Folgenabschätzungen zu den verschiedenen Energiequellen und Möglichkeiten ihrer Kombinierung auf den Weg zu bringen;

27.   verweist auf seine Entschließung vom 26. Februar 2004, in der bereits "die Bedeutung einer Verringerung der Abhängigkeit Europas von Erdölimporten, die politisch und unter dem Aspekt der Preisvolatilität eine schwere Belastung darstellt," betont wurde, "Technologieplattformen wie die europäische Partnerschaft für eine Wasserstoffwirtschaft" begrüßt wurden und "weitere Investitionen in die kosteneffizientesten erneuerbaren Energien, die die Instabilität der Kosten je Energieeinheit verringern, die Sicherheit der Energieversorgung steigern, die Umweltbelastung mindern und möglicherweise eine industrielle Revolution wie die IT-Industrie-Revolution in den USA auslösen werden", unterstützt wurden;

28.   betont, dass Transformationsländer, Schwellenländer und Entwicklungsländer aufgrund der hohen Energieintensität und der niedrigen Energieeffizienz ihrer Volkswirtschaften besonders nachteilig vom Ölpreisanstieg betroffen sind, und betont die Bedeutung der Agenda der nachhaltigen Entwicklung in der Außenpolitik, der Handelspolitik und der Entwicklungspolitik der Europäischen Union;

29.   verweist insbesondere auf das Potenzial der viel versprechenden Märkte für erneuerbare Energien und Technologien zur Steigerung der Energieeffizienz; betont die positiven Wachstums- und Beschäftigungsraten im Sektor der erneuerbaren Energien; warnt vor der Gefahr, die führende Marktstellung bei Umwelttechnologien an die Vereinigten Staaten und an hoch qualifizierte Schwellenländer zu verlieren; verweist auf die hohe Bedeutung von CO2-Gebäudesanierungsprogrammen für die Energieeinsparung;

30.   stellt fest, dass es nach wie vor europäische Erdölquellen gibt; vertritt die Auffassung, dass eine maximale Ausweitung der Nutzung einheimischer Quellen als wichtiges (wenn auch zeitlich befristetes) Mittel betrachtet werden sollte, dem Anstieg der Erdölimporte nach Europa zu begegnen;

31.   verweist auf die Notwendigkeit, die Energieinfrastruktur auf Kraft-Wärme-Kopplung und auf dezentrale Energieerzeugung auszurichten;

32.   fordert die Kommission und den Rat auf, einen detaillierten Plan zur Verringerung der Abhängigkeit der Europäischen Union von Ölimporten und für einen Wandel in Richtung saubere Energien auszuarbeiten; fordert die Verabschiedung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz; weist darauf hin, dass Energieeffizienz normalerweise bei weitem der billigste Weg ist, CO2-Emissionen zu drosseln und die Energiesicherheit zu erhöhen;

33.   begrüßt den Aktionsplan der Kommission zur Energieeffizienz als maßgeblichen Beitrag zur Energieeinsparung und damit zur Verringerung der Energieabhängigkeit;

34.   betont die Notwendigkeit, in den Struktur- und Kohäsionsfonds sowie im Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation(5) geeignete Politiken und Maßnahmen zur Energieeffizienz vorzusehen; begrüßt den im Aktionsplan für Energieeffizienz enthaltenen Vorschlag, durch diese Instrumente private Finanzmittel zu mobilisieren;

35.   fordert einen integrierten EU-Notfallmechanismus zur Versorgungssicherung, der mit einer Aufstockung des Mindestölvorrats in der Europäischen Union, der derzeit einem Verbrauch von 90 Tagen entspricht, auf 120 Tage einhergeht, und die Anlage eines Mindestgasvorrats, aus dem der Verbrauch mindestens 90 Tage gedeckt werden kann; bedauert in diesem Zusammenhang, dass die Kommission im Rahmen ihres integrierten Energie- und Klimapakets vom 10. Januar 2007 weder die Aufstockung noch die gemeinsame Nutzung der Notvorräte an Öl und Gas vorgeschlagen hat;

36.   weist darauf hin, dass eine wöchentliche Veröffentlichung (auf der Grundlage öffentlicher Informationen wie in den Vereinigten Staaten) der europäischen Reserven an Erdöl und Erdölprodukten sowie der Einfuhren und Ausfuhren, und zwar nach Produktarten (Rohöl, Benzin, Diesel, Heizöl usw.), es erlauben würde, die Spannungen auf dem Weltmarkt besser zu verstehen, daraus einen sichtbaren europäischen Verbrauch abzuleiten und den reflexhaften Zugriff der Marktoperateure auf die amerikanischen Reserven abzuschwächen, was dazu beitragen würde, die Volatilität der Erdölpreise zu verringern;

37.   wiederholt seine Forderung, dass multilaterale Banken und öffentliche Finanzinstitute Energieeffizienzfonds zur Finanzierung von Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz einrichten; ist der Auffassung, dass Ziele der Energieeffizienz auch in andere sektorale Politiken einbezogen werden sollten, insbesondere in die Steuerpolitik, die Verkehrspolitik und die Kohäsionspolitik; glaubt, dass innovative Finanzierungssysteme und Vertragsmodelle wie Mikrokredite und Joint Ventures zwischen privaten Unternehmen und Kommunen gefördert werden sollten, um die lokalen Partner und Entscheidungsträger aktiv einzubeziehen;

38.   unterstreicht die wichtige Rolle der Europäischen Investitionsbank (EIB) bei der Förderung von Investitionen in saubere Energien; begrüßt die Bereitschaft der EIB, ihren Beitrag zu Investitionen in Infrastrukturvorhaben aufzustocken, einschließlich Energiesicherheit, erneuerbare Energiequellen und Transeuropäische Netze, sowie die Verdopplung des Anteils von Investitionen in Vorhaben zur Förderung erneuerbarer Energien von 7 % auf 15 %; betont die dringende Notwendigkeit einer Diversifizierung der Energiequellen und die Verpflichtung der Europäischen Union zu einer nachhaltigen Entwicklung sowie ihre internationalen Verpflichtungen zur Erfüllung des Kyoto-Protokolls; fordert die EIB auf, die Kriterien für CO2-Emissionen in ihre Auswahlkriterien aufzunehmen und bei Vorhaben in den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz noch ehrgeizigere Ziele zu verfolgen;

Besteuerung

39.   weist auf die gestiegenen Energiesteuereinnahmen hin, zu denen es infolge der jüngsten Ölpreiserhöhungen gekommen ist; unterstreicht die Bedeutung angemessener fiskalpolitischer Maßnahmen, darunter auch im Wohnungssektor, als Mittel zur Verringerung der wirtschaftlichen Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, um den Klimawandel anzugehen und Anreize für eine Ausweitung von Investitionen in Energieeffizienz, erneuerbare Energien und umweltfreundliche Produkte und für die Bevorzugung dieser Optionen zu schaffen; betont, dass bei den Steuersystemen ebenfalls nach dem Verursacherprinzip verfahren werden sollte;

40.   betont, dass 56 % des gesamten Ölverbrauchs in der Europäischen Union auf den Verkehrssektor entfallen und dieser deshalb am stärksten vom Ölpreisanstieg betroffen ist; fordert eine Rahmenrichtlinie zur Steigerung der Energieeffizienz im Verkehrssektor; betont, dass die Verlagerung auf andere Verkehrsträger ein wichtiges Mittel zur Verringerung des Ölverbrauchs ist; ruft zur Harmonisierung der gesetzlichen Bestimmungen für Personenkraftwagen auf, einschließlich einer europaweit harmonisierten Besteuerung von Fahrzeugen auf der Grundlage des CO2-Ausstoßes, Zertifizierungs- und Kennzeichnungsverfahren sowie steuerlichen Anreizen zur Diversifizierung der Energiequellen; fordert eine umfassende Strategie zur stufenweisen Reduzierung des Einsatzes von fossilen Energieträgern im Verkehrssektor und zur Förderung des Marktanteils von Fahrzeugen mit niedrigen CO2- Emissionen sowie des Einsatzes modernster Technologien bei mit Biokraftstoffen und/oder Biowasserstoff betrieben Fahrzeugen; betont, dass die Einführung von Biokraftstoffen nicht dazu führen darf, die Automobilindustrie aus ihrer Pflicht zu entlassen, sparsamere und schadstoffärmere Fahrzeuge zu produzieren;

Gemeinsame Energiepolitik: Energiediplomatie

41.   begrüßt den Dialog und die Zusammenarbeit der Europäischen Union mit den ölexportierenden Ländern mit dem Ziel, Unsicherheiten bei Nachfrage und Versorgung zu verringern, auf beiden Seiten Investitionen sowie Entscheidungen über das wirtschaftspolitische Vorgehen und die Diversifizierung der Energiequellen zu erleichtern und ein Klima des Vertrauens und der Zuverlässigkeit zu schaffen;

42.   stellt fest, dass die Energiepolitik, insbesondere die Sicherheit der Energieversorgung, ein integraler Bestandteil der gemeinsamen Außen-, Handels-, und Sicherheitspolitik werden muss, und fordert eine gemeinsame Strategie zur Sicherung und Diversifizierung der Versorgungsquellen und Transitwege, wobei die Solidarität innerhalb der Europäischen Union zu gewährleisten ist; schlägt vor, die Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit den Erdöl fördernden Regionen zu nutzen, um einen stabilen und dennoch offenen Regulierungsrahmen in den Lieferländern zu schaffen und so Investitionen in Förder- und Transportinfrastrukturen anzuregen und die Versorgung langfristig zu sichern;

43.   betont die Notwendigkeit, in die neue Energiediplomatie der Europäischen Union einen konstruktiven Dialog mit den ölexportierenden Staaten und Transitländern sowie allen großen Energiekonsumenten, insbesondere den Schwellen- und Entwicklungsländern, über Fragen im Zusammenhang mit Energieeffizienz und Energieeinsparungen einzubeziehen, damit Mindeststandards für die Energieeffizienz von weltweit angebotenen Waren aufgestellt, die Solidarität in der Energiepolitik ausgebaut und Umweltverschmutzung und Klimawandel bekämpft werden;

44.   verweist auf die maßgebliche Bedeutung der Gewährleistung von Sicherheit und Nachhaltigkeit bei der Energieversorgung der Europäischen Union; betont die doppelte Rolle, die eine angemessene Marktregulierung und die Energiediplomatie im Hinblick auf die Schaffung eines stabilen Rahmens für die Energieversorgung spielen sollten;

45.   fordert die Kommission auf, Maßnahmen zur Verringerung der Auswirkungen des Erreichens des Ölfördermaximums auf die Bürger der Europäischen Union zu prüfen, einschließlich der Analyse von Politikvorschlägen, wie z. B. ein "Oil-Depletion"-Protokoll, das beim Übergang zum Verzicht auf fossile Brennstoffe helfen würde;

46.   begrüßt die Rolle des EU-Systems für den Emissionshandel im Hinblick auf die Schaffung von Anreizen zur Verringerung des Energieverbrauchs; fordert, dass diese Regelung auf den Flugverkehr ausgeweitet wird; fordert, dass sich die Kommission an der Einführung eines weltweiten Systems für den Emissionshandel beteiligt;

47.   erkennt an, dass anhaltend höhere Energiepreise Druck auf die Produktionsprozesse ausüben werden, die von Rohstoffen aus einer Vielfalt von geografisch weit entfernten Regionen abhängig sind; fordert die Kommission auf, eine eingehende Analyse der Auswirkungen höherer Energiepreise und des Erreichens des Ölfördermaximums auf die Handelsströme als Teil ihrer Arbeiten in den Bereichen Handel und Wettbewerbsfähigkeit zu liefern;

48.   unterstreicht die Bedeutung der Förderung eines gut funktionierenden Weltmarktes für Erdöl und Gas insbesondere mit Hilfe von Regeln und Leitlinien der Welthandelsorganisation; ist der Auffassung, dass ein solcher Ansatz es gestatten würde, einen wichtigen Beitrag zur Energieeffizienz und damit zur Bremsung des Preisdrucks bei Energie zu leisten;

49.   unterstreicht die Notwendigkeit einer aktiveren Einbeziehung der Welthandelsorganisation in die Energiepolitik und das Erfordernis, auf eine Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedsländern der Organisation der Erdöl exportierenden Länder hinzuarbeiten, um den Anstieg der Energiepreise unter Kontrolle zu halten;

50.   fordert, dass der Verwirklichung eines wirklichen Energiemarktes für Europa und den Mittelmeerraum eine zentrale Rolle eingeräumt wird; nimmt mit Interesse den von der Kommission anlässlich des Forums zur Energieaußenpolitik am 20. und 21. November 2006 bekundeten Wunsch zur Kenntnis, dass Nordafrika und der Nahe Osten in ihrer Energieaußenpolitik eine wichtige Rolle einnehmen, und hofft, dass auf diese Erklärungen konkrete Maßnahmen folgen werden;

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51.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. C 98 E vom 23.4.2004, S. 162.
(2) ABl. C 292 E vom 1.12.2006, S. 112.
(3) ABl. C 298 E vom 8.12.2006, S. 273.
(4) Angenommene Texte, P6_TA(2006)0603.
(5) Beschluss Nr. 1639/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007-2013) (ABl. L 310 vom 9.11.2006, S. 15).

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