Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2007 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2040/2000 betreffend die Haushaltsdisziplin (KOM(2006)0448 – C6-0277/2006 – 2006/0151(CNS))
(Verfahren der Konsultation)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2006)0448)(1),
– gestützt auf die Artikel 37, 279 und 308 des EG-Vertrags, gemäß denen es vom Rat konsultiert wurde (C6-0277/2006),
– gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A6-0056/2007),
1. billigt den Vorschlag der Kommission;
2. fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;
3. fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;
4. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.