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Verfahren : 2007/2540(RSO)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B6-0100/2007

Eingereichte Texte :

B6-0100/2007

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 14/03/2007 - 5.2

Angenommene Texte :

P6_TA(2007)0066

Angenommene Texte
PDF 111kWORD 35k
Mittwoch, 14. März 2007 - Straßburg
Anzahl und zahlenmäßige Zusammensetzung der interparlamentarischen Delegationen
P6_TA(2007)0066B6-0100/2007

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 14. März 2007 über die Zahl und die zahlenmäßige Zusammensetzung der interparlamentarischen Delegationen

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 188 seiner Geschäftsordnung,

–   unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 10. März 2004 über die Zahl der interparlamentarischen Delegationen, der Delegationen in den Gemischten Parlamentarischen Ausschüssen und der Delegationen in den parlamentarischen Kooperationsausschüssen(1),

–   unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 14. September 2004 über die zahlenmäßige Zusammensetzung der interparlamentarischen Delegationen, der Delegationen in den Gemischten Parlamentarischen Ausschüssen und der Delegationen in den parlamentarischen Kooperationsausschüssen(2),

1.   beschließt, die Mitgliederzahl der folgenden interparlamentarischen Delegationen wie folgt zu ändern:

Delegation für die Beziehungen zu den Ländern Südosteuropas: 25 Mitglieder

Delegation für die Beziehungen zu Belarus: 19 Mitglieder

Delegation für die Beziehungen zu Israel: 25 Mitglieder

Delegation für die Beziehungen zu dem Palästinensischen Legislativrat: 25 Mitglieder

Delegation für die Beziehungen zu den Maghreb-Ländern

und der Union des Arabischen Maghreb (einschließlich Libyen): 25 Mitglieder

Delegation für die Beziehungen zu den Maschrik-Ländern: 23 Mitglieder

Delegation für die Beziehungen zu den Golfstaaten, einschließlich Jemen: 19 Mitglieder

Delegation für die Beziehungen zu Iran: 21 Mitglieder

Delegation für die Beziehungen zu den Vereinigten Staaten: 42 Mitglieder

Delegation für die Beziehungen zu Kanada: 22 Mitglieder

Delegation für die Beziehungen zu den Ländern Mittelamerikas: 26 Mitglieder

Delegation für die Beziehungen zu den Ländern der Andengemeinschaft: 20 Mitglieder

Delegation für die Beziehungen zu dem Mercosur: 28 Mitglieder

Delegation für die Beziehungen zu Japan: 28 Mitglieder

Delegation für die Beziehungen zu der Volksrepublik China: 39 Mitglieder

Delegation für die Beziehungen zu den Ländern Südostasiens

und der Vereinigung Südostasiatischer Nationen (ASEAN): 22 Mitglieder

Delegation für die Beziehungen zu der Koreanischen Halbinsel: 17 Mitglieder

Delegation für die Beziehungen zu Australien und Neuseeland: 24 Mitglieder

Delegation für die Beziehungen zu Südafrika: 17 Mitglieder

2.   beschließt, die Delegation für die Beziehungen zu den Ländern Südasiens und der Südasiatischen Vereinigung für regionale Zusammenarbeit (SAARC) in drei Delegationen aufzuspalten und die Mitgliederzahl jeder Delegation wie folgt festzulegen:

Delegation für die Beziehungen zu den Ländern Südasiens: 20 Mitglieder

Delegation für die Beziehungen zu Indien: 22 Mitglieder

Delegation für die Beziehungen zu Afghanistan: 16 Mitglieder.

3.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. C 102 E vom 28.4.2004, S. 635.
(2) ABl. C 140 E vom 9.6.2005, S. 49.

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