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Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B6-0078/2007

Aussprachen :

PV 13/03/2007 - 12
CRE 13/03/2007 - 12

Abstimmungen :

PV 14/03/2007 - 5.8
CRE 14/03/2007 - 5.8
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2007)0072

Angenommene Texte
PDF 122kWORD 39k
Mittwoch, 14. März 2007 - Straßburg
Nichtverbreitung von Kernwaffen und atomare Abrüstung
P6_TA(2007)0072RC-B6-0078/2007

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2007 zur Nichtverbreitung von Kernwaffen und zur atomaren Abrüstung

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die dritte Tagung des Vorbereitungsausschusses (2005) zur Überprüfungskonferenz der Parteien des Vertrags über die Nichtverbreitung von Atomwaffen ("Atomwaffensperrvertrag"), die vom 30. April bis zum 11. Mai 2007 in Wien stattfinden wird,

–   unter Hinweis auf den Konsens innerhalb der Europäischen Union, den Atomwaffensperrvertrag in der Zeit von heute bis zur kommenden Überprüfungskonferenz für diesen Vertrag im Jahr 2010 wieder zu beleben und zu stärken,

–   unter Hinweis auf die Resolutionen des UN-Sicherheitsrats 1540 (2004) und 16734 (2006) über die Nicht-Verbreitung von Massenvernichtungswaffen,

–   unter Hinweis auf die Umsetzung der Europäischen Sicherheitsstrategie und insbesondere der EU-Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, die am 12. Dezember 2003 vom Europäischen Rat angenommen wurde,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Atomwaffensperrvertrag, insbesondere seine am 10. März 2005 angenommene weitreichende Entschließung zur Konferenz zur Überprüfung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen 2005 und den Atomwaffen in Nordkorea und im Iran(1),

–   unter Hinweis auf den Gemeinsamen Standpunkt 2005/329/GASP des Rates vom 25. April 2005 betreffend die im Jahr 2005 vorgesehene Überprüfungskonferenz der Vertragsparteien des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen(2),

–   gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.   unter Hinweis auf den breiten Konsens innerhalb der Europäischen Union, den Atomwaffensperrvertrag in der Zeit von heute bis zur kommenden Überprüfungskonferenz im Jahr 2010 wieder zu beleben und zu stärken,

B.   unter Betonung der Tatsache, dass die Europäische Sicherheitsstrategie, die EU-Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und die Resolution 1540 (2004) des UN-Sicherheitsrates auf die Bedeutung der Nichtverbreitung von Kernwaffen und der atomaren Abrüstung hinweisen, wobei sie die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme als eine der größten Bedrohungen des internationalen Friedens und der Sicherheit einstufen,

C.   unter Hinweis auf die in dem Bericht der Hochrangigen Arbeitsgruppe zu Bedrohungen, Herausforderungen und Wandel des UN-Generalsekretärs "Auf dem Weg zu einer sichereren Welt: unsere gemeinsame Verantwortung" enthaltene Aussage, derzufolge "wir uns auf einen Punkt zubewegen, bei dem der Verfall des Nichtverbreitungssystems unumkehrbar werden und zu einer Kaskade der Verbreitung führen könnte",

D.   unter Hinweis auf den größer werdenden internationalen Konsens über die dringende Notwendigkeit atomarer Abrüstung, wie er von der "New Agenda Coalition" (Koalition für atomare Abrüstung) und in der Erklärung von Rom des Weltgipfels der Friedensnobelpreisträger (einberufen von Michael Gorbatschow und dem Bürgermeister Roms, Walter Veltroni) vom 30. November 2006 vorangetrieben wird,

E.   unter Betonung der Rolle der Parlamente und der Parlamentarier, die Nichtverbreitung von Atomwaffen und Abrüstung zu fördern, und vor diesem Hintergrund unter Begrüßung der Anstrengungen des weltweiten Parlamentarischen Netzwerks für nukleare Abrüstung,

1.   bekräftigt seinen Standpunkt, dass der Atomwaffensperrvertrag der Eckstein des weltweiten atomaren Nichtverbreitungssystems ist, eine wesentliche Grundlage zur Förderung der Zusammenarbeit bei der friedlichen Nutzung der Nuklearenergie bildet und ein wichtiges Element zur Förderung des Ziels einer nuklearen Abrüstung und einer allgemeinen Abrüstung nach Maßgabe von Artikel VI des Vertrags darstellt;

2.   fordert alle Staaten auf, deren Aktivitäten gegen das Nichtverbreitungssystem verstoßen, ihr unkluges und verantwortungsloses Verhalten zu beenden und ihren Verpflichtungen im Rahmen des Atomwaffensperrvertrags umfassend gerecht zu werden; wiederholt seine Forderung an alle Staaten, die den Atomwaffensperrvertrag nicht unterzeichnet haben, freiwillig den Vertrag zu beachten und ihm beizutreten;

3.   fordert den Rat und die Kommission eindringlich auf, sich aktiv an den in Wien anstehenden Gesprächen im Rahmen der Tagung des Vorbereitungsausschusses zum Atomwaffensperrvertrag zu beteiligen und einen koordinierten, substanziellen und sichtbaren Beitrag im Hinblick auf ein positives Ergebnis der für 2010 vorgesehenen Überprüfungskonferenz zu leisten;

4.   fordert den Rat und die Kommission auf, zu klären, welche Schritte sie zu unternehmen gedenken, um den Atomwaffensperrvertrag zu stärken und einen wirksamen Multilateralismus zu verfolgen, wie dies in der EU-Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen im Dezember 2003 erklärt wurde;

5.   ist der Ansicht, dass, im Hinblick auf eine wirksame Umsetzung multilateraler Anstrengungen, diese in eine fundierte Vision, eine atomwaffenfreie Welt zum frühest möglichen Zeitpunkt zu erreichen, eingebunden werden müssen;

6.   fordert den Ratsvorsitz nachdrücklich auf, in den Jahren bis zur Überprüfungskonferenz 2010 regelmäßige Fortschrittsberichte über die Umsetzung jeder einzelnen der 43 Maßnahmen vorzulegen, die im Gemeinsamen Standpunkt 2005/329/GASP angenommen wurden, wie auch eine Liste der neuen Verpflichtungen, die der Rat hofft, bei der Überprüfungskonferenz 2010 zu erreichen;

7.   fordert den Ratsvorsitz nachdrücklich auf, im Vorbereitungsausschuss eine Reihe von Abrüstungsinitiativen voranzubringen, die sich auf die "Erklärung zu Grundsätzen und Zielen", die auf der Überprüfungskonferenz 1995 vereinbart wurden, und auf die "13 praktischen Schritte" stützen, die auf der Überprüfungskonferenz 2000 einstimmig vereinbart wurden und die verbessert und durchgeführt werden sollten, damit sich Fortschritte ergeben (um Rückschritt oder Stillstand zu verhindern);

8.   fordert den Ratsvorsitz insbesondere auf, aus der Sackgasse herauszufinden und einen überprüfbaren Vertrag über das Verbot der Produktion spaltbaren Materials für Nuklearwaffen und andere Sprengkörper einzuführen, die Unterzeichnung und Ratifizierung des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) durch alle Länder zu beschleunigen, insbesondere durch diejenigen, die mit Blick auf das Inkrafttreten des Verbots erforderlich sind, und ein vollständiges Verbot aller Atomwaffentests in der Erwartung zu beschleunigen, dass der CTBT in Kraft tritt, und der Risikobegrenzung von atomarem Terrorismus Vorrang einzuräumen, indem wirksame Export- und Grenzkontrollen für sensible Materialien, Ausrüstung und/oder Technologien in Verbindung mit Massenvernichtungswaffen entwickelt und verstärkt werden;

9.   fordert die internationale Gemeinschaft auf, Initiativen im Hinblick auf ein internationales multilaterales Verfahren der Urananreicherung unter der Kontrolle der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) zu fördern;

10.   empfiehlt, dass das Parlament eine Delegation nach Wien entsendet, um an den Veranstaltungen des Vorbereitungsausschusses zur Überprüfung des Atomwaffensperrvertrags teilzunehmen; ersucht den Ratsvorsitz, Vertreter des Parlaments in die EU-Delegation aufzunehmen (ein Präzedenzfall wurde durch die Delegation zur UN-Überprüfungskonferenz 2006 in New York geschaffen);

11.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, dem Generaldirektor der Internationalen Atomenergie-Organisation, dem Parlamentarischen Netzwerk für nukleare Abrüstung, den "Mayors for Peace" und den anderen Veranstaltern der für den 19. April 2007 im Parlament geplanten Internationalen Konferenz zur atomaren Abrüstung zu übermitteln.

(1) ABl. C 320 E vom 15.12.2005, S. 253.
(2) ABl. L 106 vom 27.4.2005, S. 32.

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