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Verfahren : 2006/2106(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0044/2007

Eingereichte Texte :

A6-0044/2007

Aussprachen :

PV 15/03/2007 - 3
CRE 15/03/2007 - 3

Abstimmungen :

Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2007)0082

Angenommene Texte
PDF 139kWORD 53k
Donnerstag, 15. März 2007 - Straßburg
Durch Insellage, Naturgegebenheiten und Wirtschaftsfaktoren bedingte Zwänge im Zusammenhang mit der Regionalpolitik
P6_TA(2007)0082A6-0044/2007

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2007 zu durch Insellage, Naturgegebenheiten und Wirtschaftsfaktoren bedingte Zwänge im Zusammenhang mit der Regionalpolitik (2006/2106(INI))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der Bestimmungen der Strukturfonds für den Zeitraum 2007-2013,

–   in Kenntnis der Entscheidung 2006/702/EG des Rates vom 6. Oktober 2006 über strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft(1),

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Sevilla vom 21. und 22. Juni 2002,

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Brüssel vom 14. und 15. Dezember 2006,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2. September 2003 zu den strukturell benachteiligten Regionen (Inseln, Berggebiete, dünn besiedelte Gebiete) im Rahmen der Kohäsionspolitik und ihrer institutionellen Perspektiven(2),

–   in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 13. März 2002 zu den Problemen der Inselregionen in der Europäischen Union und ihren Perspektiven im Kontext der Erweiterung(3),

–   in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 7. Juli 2005 zu der Überprüfung der Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung(4),

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für regionale Entwicklung (A6-0044/2007),

A.   in der Erwägung, dass es wiederholt auf die problematische Lage von Inseln hingewiesen hat, die unter einer Anhäufung von Benachteiligungen leiden, und die Notwendigkeit hervorgehoben hat, ihnen dabei zu helfen, diese Schwierigkeiten zu überwinden und regionale Diskrepanzen zu verringern,

B.   in der Erwägung, dass die Begriffe der äußersten Randlage und der Insellage nicht miteinander verwechselt werden sollten, selbst wenn es sich bei vielen Regionen in äußerster Randlage gleichzeitig auch um Inseln handelt; in der Erwägung, dass die spezifischen Bestimmungen von Artikel 299 des EG-Vertrags, die eine solide Rechtsgrundlage für Maßnahmen darstellen, durch die ein wirksamer Ausgleich zur Unterstützung der Regionen in äußerster Randlage erfolgen soll, zu unterscheiden sind von den Bestimmungen von Artikel 158 des EG-Vertrags und von der im Vertrag von Amsterdam enthaltenen Erklärung zu den Inselgebieten, die zu keiner Zeit Gegenstand von Durchführungsbestimmungen waren, so dass es in der Folge zu einem Ungleichgewicht in der wirtschaftlichen Entwicklung zwischen dem Kern der Union einerseits und den Inseln an ihrer Peripherie andererseits gekommen ist,

C.   in der Erwägung, dass Kohäsion als eines der Schlüsselziele der Europäischen Union darauf abzielt, durch die Verringerung regionaler Ungleichheiten und durch die Beseitigung von Hindernissen für die Entwicklung, einschließlich von Hindernissen, die mit natürlichen oder geografischen Gegebenheiten zusammenhängen, eine polyzentrische und harmonische Entwicklung zu gewährleisten,

D.   in der Erwägung, dass der Grundsatz des territorialen Zusammenhalts in den Bestimmungen über die Strukturfonds 2007-2013 weiter konsolidiert wurde und dass dieser Grundsatz einen integralen Bestandteil der Kohäsionspolitik darstellt, der weiterhin erhalten und gestärkt werden sollte und der die polyzentrische Integration des Hoheitsgebiets der Europäischen Union zum Ziel hat, um allen Regionen und ihren Bevölkerungen Chancengleichheit zu ermöglichen,

E.   in der Erwägung, dass illegale Einwanderung über das Meer eines der Hauptprobleme ist, mit dem die Europäische Union konfrontiert ist, und dass innerhalb des letzten Jahres der Migrationsdruck an den Außenseegrenzen der Europäischen Union besonders stark war, insbesondere der Druck auf die Inseln im Mittelmeer, die einfach aufgrund ihrer geografischen Lage eine ausgesprochen überproportionale Last tragen müssen,

F.   in der Erwägung, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 14. und 15. Dezember 2006 in Brüssel hervorhob, dass die Einwanderung ein Vorgehen nach einem umfassenden Konzept erfordert und dass die bislang unternommenen Anstrengungen nun noch verstärkt werden müssen, was insbesondere für einige Inselregionen der Union gilt, da sie die Seegrenzen der Union und Migrationsrouten darstellen,

1.   ist der Auffassung, dass Insellage sowohl ein geokulturelles Merkmal ist, das potenziell im Rahmen einer Entwicklungsstrategie ausgeschöpft werden kann, als auch eine dauerhafte Beeinträchtigung mit sich bringt, die die Situation in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit dieser Regionen noch weiter erschwert;

2.   erkennt an, dass in die Regelungen für die Strukturfonds 2007-2013 eine Reihe von konkreten Bestimmungen zugunsten strukturell benachteiligter Regionen aufgenommen wurde; bedauert allerdings, dass der Rat nicht auch weitere wichtige Vorschläge des Parlaments berücksichtigt hat, etwa die Möglichkeit, die Kofinanzierungsrate für Gebiete mit mehr als einer geografischen oder natürlichen Benachteiligung zu erhöhen;

3.   fordert die Kommission im Hinblick auf den Programmplanungszeitraum 2007-2013 betreffend die operationellen Programme für Inselregionen, einschließlich Ziel-2-Regionen, auf, nichts unversucht zu lassen, was ihr die Möglichkeit bietet, Maßnahmen im Zusammenhang mit Infrastrukturvorhaben durchzuführen, die sehr dringend benötigt werden;

4.   begrüßt, dass in den strategischen Leitlinien der Kommission zur Kohäsionspolitik 2007-2013 der territoriale Aspekt der Kohäsionspolitik hervorgehoben wird; nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass die Unterstützung der wirtschaftlichen Diversifizierung von Gebieten mit natürlichen Benachteiligungen zu den Prioritäten für den nächsten Programmplanungszeitraum zählt; fordert daher die Verwaltungsbehörden der betreffenden Mitgliedstaaten dringend auf, bei der Ausarbeitung ihrer einzelstaatlichen strategischen Rahmenpläne und operationellen Programme dieser Priorität uneingeschränkt Rechnung zu tragen;

5.   fordert die Kommission auf, im Vierten Kohäsionsbericht der Situation von Inseln und anderen strukturell benachteiligten Regionen besondere Aufmerksamkeit zu widmen und sich mit ihren Problemen zu befassen;

6.   fordert die Kommission auf, im Rahmen des Arbeitsprogramms des Beobachtungsnetzes für die europäische Raumordnung (ESPON) der Situation von Regionen, insbesondere Inseln, die eine Vielzahl von Beeinträchtigungen aufgrund von Naturgegebenheiten aufweisen, besondere Aufmerksamkeit zu widmen; betrachtet korrekte und umfassende Kenntnisse über die Situation der Inseln als unabdingbare Voraussetzung für einen angemessenen Umgang mit den Besonderheiten der Inseln; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, spezifische Mechanismen zu schaffen, mit deren Hilfe es möglich ist, relevante Daten zu den Inseln auf lokaler Ebene zu erfassen, die in der Folge an ESPON weitergeleitet werden;

7.   fordert die Kommission auf, die statistischen Informationen zu aktualisieren, die sie während aller Studien zu den Inseln 2003 zusammengetragen hat; ist der Auffassung, dass weitere Tätigkeiten darauf ausgerichtet sein sollten, relevantere statistische Indikatoren festzulegen, die besser geeignet sind, ein eindeutiges statistisches Bild des Entwicklungsstandes und ein befriedigendes Verständnis der Regionen, die durch geografische und natürliche Benachteiligungen gekennzeichnet sind, zu liefern, insbesondere wenn eine Anhäufung von Schwierigkeiten vorliegt, wie etwa bei Gebirgszügen, Gruppen von Inseln und in Fällen von doppelter Insellage; hebt hervor, dass es durch diese Indikatoren auch möglich sein sollte, die Unterschiede zwischen diesen Regionen und dem Rest der Europäischen Union, aber auch die Unterschiede innerhalb dieser Regionen besser zu beurteilen; fordert die Kommission auf, diese Indikatoren regelmäßig zu erfassen, darüber zu berichten und dabei Beispiele für bewährte Verfahren anzuführen;

8.   erkennt an, dass die Kommission in den Leitlinien für nationale Regionalbeihilfen 2007-2013 und in den Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikokapitalinvestitionen in kleine und mittlere Unternehmen die besondere Lage von Inseln und Regionen in Randlage hervorhebt; ist allerdings der Auffassung, dass bei der Anwendung bestehender und künftiger Strategien betreffend staatliche Beihilfen mehr Flexibilität herrschen sollte, um die ständige Benachteiligung derartiger Gebiete in stärker befriedigender Weise auszugleichen, ohne dass eine solche Flexibilität inakzeptable Marktverzerrungen innerhalb der Europäischen Union verursacht; ersucht die Kommission, ihre Vorgehensweise einer Überprüfung zu unterziehen, um dem Umstand, dass Inseln zu gleichen Bedingungen wie Regionen auf dem Festland Zugang zum Binnenmarkt haben müssen, besser Rechnung zu tragen; ist diesbezüglich der Auffassung, dass eine bessere Verkehrsanbindung eine prioritäre Maßnahme in diesem Bereich sein sollte, vor allem bei See- und Flughäfen;

9.   fordert die Kommission auf, die Möglichkeit zu prüfen, dass Inselgebiete, auf denen die Treibstoff- und Energiekosten die Wettbewerbsfähigkeit der auf diesen Inseln lebenden Gemeinschaften eindeutig negativ beeinflussen, eine staatliche Beihilfe erhalten; stellt insbesondere fest, dass die beträchtlichen Schwankungen der Treibstoffkosten Transporte zwischen Inselregionen und dem europäischen Festland um vieles beschwerlicher machen können; ist der Auffassung, dass in den nächsten Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung eine Regelung, die Betriebsbeihilfen ermöglicht, auf alle Inselgebiete ausgedehnt werden sollte, die keine Inselstaaten oder Binneninseln sind;

10.   fordert die Kommission auf, regelmäßig eine Bewertung der "besonderen Bedürfnisse" von Inselregionen vorzunehmen und diese Studie dem Parlament vorzulegen, wobei Belangen Rechnung zu tragen ist, die Inseln besonders betreffen, und Maßnahmen vorzuschlagen sind, um diesbezüglich Abhilfe zu schaffen; ist der Auffassung, dass sich eine derartige Bewertung vor allem auf die Auswirkungen der Umsetzung regionalpolitischer Maßnahmen auf den Inseln konzentrieren sollte, einschließlich des Investitionsniveaus, der Verteilung der wirtschaftlichen Aktivität, Arbeitslosigkeit, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Häfen und Flughäfen), Umweltbelastungen und des Gesamtausmaßes der wirtschaftlichen und sozialen Integration von Inseln innerhalb des Binnenmarkts;

11.   fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die ökologischen, kulturellen und sozialen Besonderheiten von Inselregionen wirksam geschützt werden, und dafür Maßnahmen wie die Erstellung angemessener Regionalentwicklungspläne und die Steuerung von Bauvorhaben und Bautätigkeit anzuwenden, und außerdem, in Zusammenarbeit mit der Kommission, integrierte Programme zur Bewahrung des kulturellen Erbes und der ökologischen Ressourcen zu verabschieden;

12.   begrüßt den sektorübergreifenden Ansatz bei der Umsetzung von Gemeinschaftsstrategien, wie er sich im Grünbuch der Kommission mit dem Titel "Die künftige Meerespolitik der Union: Eine europäische Vision für Ozeane und Meere" widerspiegelt, und fordert nachdrücklich, diesen Ansatz vor allem auf Inseln anzuwenden, die nicht wegzudenkender Bestandteil der maritimen Dimension Europas sind; fordert die Kommission auf, den sektorübergreifenden Ansatz auf andere Politikbereiche der Gemeinschaft auszudehnen, sodass diese den besonderen Gegebenheiten von Inselgebieten Rechnung tragen, und so die Fähigkeit dieser Regionen zu fördern, sich uneingeschränkt in den Binnenmarkt und die Strategie von Lissabon zu integrieren und von ihnen zu profitieren;

13.   verweist insbesondere auf Inseln, die weit von großen Bevölkerungszentren entfernt und somit schwer zugänglich sind, Probleme bei der Erbringung von Dienstleistungen haben und höhere Kosten tragen, vor allem im Zusammenhang mit Transport und Verkehr, was für sie einen Wettbewerbsnachteil bedeutet;

14.   unterstützt die Bemühungen in Richtung einer ganzheitlichen Meerespolitik der Gemeinschaft, die über die Grenzen der Europäischen Union hinausgehen wird und in deren Rahmen durch die vorteilhafte geopolitische Position der Inseln der Gemeinschaft starke handelspolitische, wirtschaftliche und politische Beziehungen und technische Zusammenarbeit (Austausch von Wissen und Sachkenntnis) mit Nachbarländern auf der Grundlage des internationalen Seerechts sowie getragen von gegenseitigem Respekt und Nutzen entstehen werden;

15.   ist der Auffassung, dass Inseln mit höheren als den durchschnittlichen Pro-Kopf-Kosten für Infrastruktur in den Bereichen Verkehr und Umwelt sowie für ihren Bedarf an Energie konfrontiert sind und dass es für sie häufig schwieriger ist, bestimmte Teile des gemeinschaftlichen Besitzstandes umzusetzen, die ihren Besonderheiten unter Umständen noch nicht uneingeschränkt Rechnung tragen; fordert die Kommission daher auf, bei der Formulierung von Strategien und bei Rechtsvorschriften, deren Umsetzung für Inseln unter Umständen besonders belastend ist, gegenüber Inseln ein flexibleres Vorgehen zu wählen;

16.   fordert die Kommission auf, in Anlehnung an die bestehende Dienststelle für Regionen in äußerster Randlage innerhalb der Generaldirektion Regionalpolitik eine Dienststelle für die Belange der Inseln einzurichten, um zu gewährleisten, dass den Besonderheiten und den Bedürfnissen von Inseln und ihrer ständigen und nichtständigen Bewohner bei der Formulierung von Strategien systematisch Rechnung getragen wird, die auf das Erreichen von sozialem, wirtschaftlichem und territorialem Zusammenhalt sowie auf die Umsetzung von Maßnahmen abzielen, vor allem in den Bereichen Transport und Verkehr, Energie, Gewährleistung einer ausreichenden Wasserversorgung, Überwachung von regionalen Grenzgebieten und Schutz der sensiblen Umwelt auf den Inseln;

17.   wünscht, dass die Kommission verstärkt die durch den EG-Vertrag gebotene Möglichkeit ausschöpft, Gemeinschaftspolitiken, die negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche, soziale und territoriale Entwicklung dieser Regionen haben könnten, entsprechend anzupassen, um bei den größten Problemen, von denen die einzelnen Regionen oder Gruppen von Inselregionen speziell betroffen sind, so weit wie möglich Abhilfe zu schaffen;

18.   ist der Auffassung, dass besonderes Augenmerk auf jene Bereiche der Wirtschaftstätigkeit gerichtet werden sollte, die auf Inseln stärker vertreten sind, insbesondere Landwirtschaft, Fischerei, Fremdenverkehr und Handwerk; fordert die Kommission daher auf, dafür zu sorgen, dass ihre politischen Initiativen den speziellen Bedürfnissen von Inseln in diesen Bereichen verstärkt Rechnung tragen;

19.   fordert die Kommission auf, zu prüfen, welche Anpassungen des Kriteriums des marktwirtschaftlich handelnden Investors ("market investor test") für staatliche Beihilfen erforderlich sind, damit die Realität des Lebens auf Inseln und in anderen entlegenen Regionen widergespiegelt wird, wo es unter Umständen unmöglich ist, einen marktwirtschaftlich handelnden Investor zu finden oder zu beurteilen, weil es in der Region keinen gibt; auch ist es aufgrund der Kleinheit und Abgeschiedenheit der Märkte sehr unwahrscheinlich, dass der durchschnittliche Ertrag für den betreffenden Sektor erreicht wird, so dass dieser Test für entlegene Inseln kein befriedigendes Ergebnis bringen kann;

20.   fordert die Kommission auf, besonders den Einfluss des Klimawandels auf die Inselregionen sowie vor allem die Zuspitzung bestehender Probleme wie Wassermangel zu prüfen und in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Entwicklung und Anwendung geeigneter Technologien bzw. anderer Maßnahmen zur Bewältigung dieser Probleme zu fördern;

21.   fordert die Kommission auf, die Rahmenbedingungen für öffentliche Aufträge im Verkehrsbereich daraufhin zu prüfen, ob eventuelle Hindernisse im Hinblick auf gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen beseitigt werden können, damit die Verkehrsanbindung der Inselregionen erleichtert werden kann;

22.   fordert die Kommission auf, der Energiesicherheit der Inseln und der Finanzierung zur Entwicklung und Umsetzung von Projekten für die Energieerzeugung, bei denen neue Technologien und erneuerbare Energieträgern genutzt werden, Priorität einzuräumen und den effizienten Einsatz von Energie zu fördern, wobei dem Umweltschutz und der Bewahrung der natürlichen Schönheit des Gebiets Rechnung zu tragen ist;

23.   ermutigt Inselgemeinschaften, bei der überregionalen Zusammenarbeit und beim Austausch bewährter Praktiken sowie bei der Ausarbeitung grenzüberschreitender Projekte und bei einer besseren Einbindung der Inselgemeinschaften in ihre angrenzenden Wirtschaftsräume auf Euroregionen oder ähnliche europäische Netze zurückzugreifen;

24.   ermutigt Inselgemeinschaften, die Finanzierungs- und Verwaltungsmöglichkeiten im Rahmen der gemeinsamen Hilfe bei der Unterstützung von Projekten in europäischen Regionen (JASPERS) und der gemeinsamen europäischen Ressourcen für kleinste bis mittlere Unternehmen (JEREMIE) zu nutzen, um die für die Regionalentwicklung verfügbaren Mittel auszuschöpfen und um das Wachstum kleinster, kleiner und mittlerer Unternehmen zu fördern und dabei die Diversifizierung der Wirtschaftszweige auf den Inseln zu unterstützen und das Kernwachstum durch nachhaltige Entwicklung voranzutreiben; ermutigt ferner dazu, auf kommunaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene die Initiative "bessere Rechtsetzung" umzusetzen, um u. a. die Verwaltungsanforderungen zu vereinfachen, vor allem was die Einreichung und die Bewertung von Anträgen auf finanzielle Unterstützung betrifft;

25.   erkennt das positive Ergebnis an, das in Bezug auf den erstmaligen Einsatz der europäischen Mittel für Grenzkontrollen erzielt wurde, und begrüßt den vor kurzem vorgelegten Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bildung von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke (KOM(2006)0401), durch die für die rasche technische und operative Unterstützung eines darum ersuchenden Mitgliedstaats gesorgt werden soll; ist allerdings der Auffassung, dass diese Teams nur dann effektiv arbeiten können, wenn ihre Zuständigkeiten unter entsprechender Berücksichtigung der Zuständigkeiten der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX) festgelegt werden; fordert die Kommission eindringlich auf, die Notwendigkeit der Einrichtung einer europäischen Küstenwache zu prüfen, um gleichzeitig diese Regionen und die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, die Außengrenzen der Europäischen Union zu überwachen;

26.   bekräftigt seine Unterstützung für die Initiativen und Tätigkeiten von FRONTEX und fordert, dass die Agentur die Auswirkungen der illegalen Einwanderung auf die Inselgemeinschaften laufend überwacht; fordert die Kommission und FRONTEX auf, rasch Maßnahmen zur Unterstützung der Inseln zu ergreifen, um den unmittelbaren Druck, mit diesem Problem umzugehen, zu entschärfen und gleichzeitig die gebührende Achtung der Menschenrechte zu gewährleisten; ersucht den Rat und die Kommission, dafür zu sorgen, dass die notwendigen Ressourcen für rasche und wirksame Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden; hebt ferner die Bedeutung einer stärkeren und engeren Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Inseln sowie die Notwendigkeit hervor, diese Regionen stärker in die Bekämpfung der illegalen Einwanderung einzubeziehen;

27.   fordert die Kommission auf, besonderes Gewicht auf die Entwicklung der Breitbanddienste zu legen und Maßnahmen zu fördern, um die besonderen Probleme zu lösen, die die Erbringung von Dienstleistungen in Inselregionen mit sich bringt, wie Gesundheitsdienste und Telemedizin, e-Gouvernance und elektronische Behördendienste;

28.   ist der Auffassung, dass der Fremdenverkehr für die meisten Inseln eine primäre Quelle für die Schaffung von Wohlstand darstellt und direkte Auswirkungen auf das Wachstum anderer Sektoren hat (Landwirtschaft, Handel, Dienstleistungen, Fischerei) und dass es unumgänglich ist, eine integrierte Politik zu schaffen, die in der Lage ist, die Nachhaltigkeit des Inseltourismus zu gewährleisten; vertritt die Ansicht, dass diese Strategie mit einer gut organisierten europäischen Informationskampagne, die sich mit der Schaffung eines Qualitätszeichens und eines Insel-Ursprungszeichens an die europäischen Bürger richtet, sowie mit der Einführung oder dem Ausbau anderer Wirtschaftssektoren auf den Inseln einhergehen muss; fordert die Kommission im Hinblick auf diese Überlegungen auf, eine sektorübergreifende Analyse durchzuführen und dabei besonderes Augenmerk auf die Möglichkeiten zu legen, im Rahmen der regionalen Strategien von Inseln, die weit von Bevölkerungszentren entfernt sind, einen nachhaltigen Fremdenverkehr zu unterstützen;

29.   schlägt vor, dass die Kommission und die anderen Organe das Jahr 2010 zum Europäischen Jahr der Inseln ausrufen;

30.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. L 291 vom 21.10.2006, S. 11.
(2) ABl. C 76 E vom 25.3.2004, S. 111.
(3) ABl. C 192 vom 12.8.2002, S. 42.
(4) ABl. C 31 vom 7.2.2006, S. 25.

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