Erklärung des Europäischen Parlaments zu Hepatitis C
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 116 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass 12 Millionen Menschen in Europa mit dem Hepatitis-C-Virus (HCV) infiziert sind,
B. in der Erwägung, dass HCV ein dringliches Problem ist, weil das Virus die Leber angreift und zu chronischer Hepatitis C führt, wodurch es zu Leberzirrhose, Leberversagen oder Leberkrebs kommen kann und so immer mehr Transplantationen notwendig werden,
C. in der Erwägung, dass HCV, weil es sich dabei um einen "stillen Killer" und eine "heimtückische" Krankheit handelt, häufig nicht entdeckt und folglich bei vielen Patienten nicht diagnostiziert wird, während die Patienten, bei denen es diagnostiziert wurde, vielfach unter einer Stigmatisierung leiden,
1. fordert die Kommission und den Rat auf:
–
Hepatitis C als eine die öffentliche Gesundheit betreffende dringliche Frage anzuerkennen und in Programmen künftiger Ratsvorsitze prioritäre Aktionen festzulegen;
–
eine Empfehlung des Rates zu Vorsorgeuntersuchungen bezüglich Hepatitis C anzunehmen, um eine Früherkennung und einen breiteren Zugang zu Behandlung und Versorgung zu gewährleisten;
–
die Empfehlungen der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Juli 2006 zum Schutz der in Europa im Gesundheitsbereich tätigen Arbeitnehmer vor durch Blut übertragbaren Infektionen aufgrund von Verletzungen mit Injektionsnadeln(1) umzusetzen;
–
weitere Forschungsarbeiten betreffend die Behandlung von Hepatitis-C-Patienten, die zugleich mit HIV und/oder Hepatitis B infiziert sind, in Verbindung mit dem Siebten Forschungsrahmenprogramm zu erleichtern;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung mit den Namen der Unterzeichner dem Rat und der Kommission zu übermitteln.