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Verfahren : 2006/2159(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0105/2007

Eingereichte Texte :

A6-0105/2007

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 24/04/2007 - 7.16

Angenommene Texte :

P6_TA(2007)0118

Angenommene Texte
PDF 261kWORD 131k
Dienstag, 24. April 2007 - Straßburg
Entlastung 2005: Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
P6_TA(2007)0118A6-0105/2007
Beschluss/Entscheidung
 Beschluss/Entscheidung
 Entschließung

1.Beschluss des Europäischen Parlaments vom 24. April 2007 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2005 (C6-0392/2006 – 2006/2159(DEC))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2005(1),

–   in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über die endgültigen Rechnungsabschlüsse 2005 der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zusammen mit den Antworten der Agentur(2),

–   in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 27. Februar 2007 (5711/2007 – C6-0080/2007),

–   gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(3), insbesondere auf Artikel 185,

–   gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates vom 18. Juli 1994 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz(4), insbesondere auf Artikel 14,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates(5), insbesondere auf Artikel 94,

–   gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A6-0105/2007),

1.   erteilt dem Direktor der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2005;

2.   legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.   beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und für ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu sorgen.

(1) ABl. C 266 vom 31.10.2006, S. 19.
(2) ABl. C 312 vom 19.12.2006, S. 24.
(3) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 (ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1).
(4) ABl. L 216 vom 20.8.1994, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1112/2005 (ABl. L 184 vom 15.7.2005, S. 5).
(5) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


2.Beschluss des Europäischen Parlaments vom 24. April 2007 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2005 (C6-0392/2006 – 2006/2159(DEC))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2005(1),

–   in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über die endgültigen Rechnungsabschlüsse 2005 der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zusammen mit den Antworten der Agentur(2),

–   in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 27. Februar 2007 (5711/2007 – C6-0080/2007),

–   gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(3), insbesondere auf Artikel 185,

–   gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates vom 18. Juli 1994 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz(4), insbesondere auf Artikel 14,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates(5), insbesondere auf Artikel 94,

–   gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A6-0105/2007),

1.   nimmt Kenntnis von den folgenden in den endgültigen Rechnungsabschlüssen der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für die Haushaltsjahre 2004 und 2005 ausgewiesenen Zahlen:

Einnahmen- und Ausgabenrechnung für die Haushaltsjahre 2004 und 2005 (in 1000 EUR)

 

2005

2004

Einnahmen

 

 

Zuschüsse der Gemeinschaft

12 209

9 542

Sonstige Zuschüsse

150

66

Sonstige Einnahmen

66

111

PHARE-Einnahmen

340

121

Einnahmen insgesamt (a)

12 765

9 840

Ausgaben

 

 

Personal - Titel I des Haushaltsplans

 

 

Zahlungen

3 435

3 379

Übertragene Mittel

75

60

Verwaltung - Titel II des Haushaltsplans

 

 

Zahlungen

1 052

966

Übertragene Mittel

331

248

Operative Tätigkeiten - Titel III des Haushaltsplans

 

 

Zahlungen (1)

4 589

2 426

Übertragene Mittel

2 213

2 549

PHARE-Ausgaben

 

 

Zahlungen

133

0

Übertragene Mittel

206

0

Ausgaben insgesamt (b)

12 035

9 628

Ergebnis des Haushaltsjahres (c = a-b)(2)

730

212

Nach Übertragung verfallene Mittel

404

887

Aus dem Vorjahr wiederzuwendende, aber nicht in Anspruch genommene Mittel

0

Nicht verwendete RO(PHARE II)-Mittel

144

Zahlungen zu Lasten von 2002 freigegebenen Mitteln

0

Wechselkursdifferenzen

0

Der Kommission zu erstattender PHARE-Betrag

-39

Berichtigungen

24

3

Ergebnis des Haushaltsjahres ohne Berichtigung von Wertansätzen (d)

1 158

1 208

Aus dem Vorjahr übertragener Saldo

-779

-1 987

Kumuliertes Ergebnis ohne Berichtigung von Wertansätzen (e)

379

-779

Einzuziehende Haushaltseinnahmen

 

0

Sonstige einzuziehende Einnahmen

 

0

Anschaffung von Vermögenswerten

171

57

Abschreibungen

-161

-174

Bestand

0

-6

Ausmusterung von Sachanlagen

0

-91

Abschreibungen

0

88

Verschiedene Ausgaben

 

-34

An die EG zu erstattendes kumuliertes Ergebnis des Haushaltsjahres 2005

-379

 

PHARE III - Erhaltene Vorfinanzierung

-206

 

Geleistete Vorfinanzierung

-314

 

Langfristige Forderungen

4

 

Berichtigung von Haushaltsausgaben

1 990

 

Berichtigung von Einnahmen

-806

 

Rückbuchung von Abgrenzungsvorgängen

1 585

 

Gezahlte Beträge Übertragung 2004-2005

-2 453

 

Berichtigung von Wertsansätzen (f)

-571

-161

Saldo des Haushaltsjahres (e+f)

587

-940

Quelle: Angaben der Agentur. In dieser Tabelle sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Angaben zusammengefasst.

2.   billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2005;

3.   beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Direktor der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und für seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu sorgen.

(1) ABl. C 266 vom 31.10.2006, S. 19.
(2) ABl. C 312 vom 19.12.2006, S. 24.
(3) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 (ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1).
(4) ABl. L 216 vom 20.8.1994, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1112/2005 (ABl. L 184 vom 15.7.2005, S. 5).
(5) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


3.Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2007 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2005 sind (C6-0392/2006 – 2006/2159(DEC))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2005(1),

–   in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über die endgültigen Rechnungsabschlüsse 2005 der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zusammen mit den Antworten der Agentur(2),

–   in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 27. Februar 2007 (5711/2007 – C6-0080/2007),

–   gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(3), insbesondere auf Artikel 185,

–   gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates vom 18. Juli 1994 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz(4), insbesondere auf Artikel 14,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates(5), insbesondere auf Artikel 94,

–   gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A6-0105/2007),

A.   in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2005 zu Ende gegangene Haushaltsjahr zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,

B.   in der Erwägung, dass das Parlament dem Direktor am 27. April 2006 Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2004 erteilt hat(6) und dass das Parlament in der dem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung unter anderem

   den Rückgang der Mittelübertragungen auf das folgende Haushaltsjahr begrüßt hat;
   die Agentur eindringlich aufgefordert hat, so bald wie möglich Durchführungsbestimmungen zu ihrer neuen Finanzregelung zu erlassen und auf einer Risikoanalyse basierende interne Kontrollverfahren einzuführen;
   darauf bestanden hat, dass sich die Agentur an die für die Laufzeit der Rahmenverträge geltenden Vorschriften hält;
   erwartet hat, dass die Agentur künftig negative Salden des Rechnungsabschlusses in Berichtigungshaushaltsplänen für das folgende Haushaltsjahr ausweist,

Allgemeine Punkte, die die Mehrzahl der EU-Agenturen betreffen, denen auf individueller Grundlage Entlastung erteilt werden muss

1.   ist der Auffassung, dass sich die immer größer werdende Zahl der Gemeinschaftsagenturen und die Tätigkeit einiger dieser Agenturen anscheinend nicht in einen globalen Orientierungsrahmen einfügen und dass die Aufgaben einiger Agenturen nicht immer dem tatsächlichen Bedarf der Union und auch nicht den Erwartungen der Bürger entsprechen, und stellt fest, dass die Agenturen generell nicht immer über ein gutes Image und eine gute Presse verfügen;

2.   fordert daher die Kommission auf, einen globalen Orientierungsrahmen für die Errichtung neuer Gemeinschaftsagenturen festzulegen, vor der Errichtung einer neuen Agentur eine Kosten-Nutzen-Analyse vorzulegen und darauf zu achten, dass sich die Tätigkeiten der Agenturen nicht untereinander und auch nicht mit den Aufgaben anderer europäischer Organisationen überschneiden;

3.   fordert den Rechnungshof auf, zu der Kosten-Nutzen-Analyse Stellung zu nehmen, ehe das Parlament seinen Beschluss fasst;

4.   fordert die Kommission auf, alle fünf Jahre eine Studie über den Zusatznutzen der einzelnen bestehenden Agenturen vorzulegen; fordert alle zuständigen Organe auf, im Falle einer negativen Beurteilung des Zusatznutzens einer Agentur die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, indem der Auftrag dieser Agentur neu festgelegt oder die Agentur geschlossen wird;

5.   bedauert angesichts der wachsenden Zahl von Regelungsagenturen, dass die Verhandlungen über den Entwurf einer interinstitutionellen Vereinbarung über einen gemeinsamen Rahmen für diese Agenturen noch zu keinem Ergebnis geführt haben, und fordert die zuständigen Dienststellen der Kommission auf, in Absprache mit dem Rechnungshof alles in ihrer Macht Stehende zu tun, damit eine solche Vereinbarung rasch zustande kommt;

6.   stellt fest, dass die Haushaltsverantwortung der Kommission eine engere Anbindung der Agenturen an die Kommission erforderlich macht; fordert Kommission und Rat auf, alle nötigen Schritte einzuleiten, um der Kommission bis 31. Dezember 2007 eine Sperrminorität in den Aufsichtsgremien der Regelungsagenturen einzuräumen und bei Neugründungen dies von vornherein so vorzusehen;

7.   fordert den Rechnungshof auf, in seinen Jahresbericht ein zusätzliches Kapitel aufzunehmen, in dem alle Agenturen behandelt werden, denen im Rahmen des Jahresabschlusses der Kommission Entlastung erteilt werden muss, damit besser ersichtlich wird, wie die EU-Mittel von den Agenturen verwendet wurden;

8.   erinnert an den Grundsatz, dass alle Gemeinschaftsagenturen, unabhängig davon, ob sie einen Zuschuss erhalten oder nicht, der Entlastung durch das Parlament unterliegen, selbst wenn ihr Gründungsakt eine Entlastungsbehörde vorsieht;

9.   fordert den Rechnungshof auf, alle Agenturen einer Leistungskontrolle zu unterziehen und den zuständigen Ausschüssen des Parlaments einschließlich des Haushaltskontrollausschusses hierüber Bericht zu erstatten;

10.   stellt fest, dass die Zahl der Agenturen ständig zunimmt und dass die für die Errichtung und Überwachung der Agenturen zuständigen Generaldirektionen entsprechend der politischen Verantwortung der Kommission für die Funktionsweise der Agenturen, die weit über eine bloße logistische Unterstützung hinausgeht, daher umso mehr einen gemeinsamen Ansatz für die Agenturen entwickeln müssen; ist der Auffassung, dass eine Struktur für die Koordinierung zwischen den betroffenen Generaldirektionen, die der von den Agenturen geschaffenen Struktur vergleichbar ist, eine pragmatische Lösung auf dem Weg zu einem gemeinsamen Ansatz der Kommission in allen die Agenturen betreffenden Fragen darstellen würde;

11.   fordert die Kommission auf, die administrative und technische Unterstützung für die Agenturen zu verbessern, da die Verwaltungsvorschriften der Gemeinschaft und die technischen Probleme immer komplizierter werden;

12.   stellt fest, dass keine der Gemeinschaftsagenturen über ein Disziplinarorgan verfügt, und fordert die Dienststellen der Kommission auf, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, damit ein solcher Mechanismus umgehend eingeführt wird;

13.   begrüßt die deutlichen Verbesserungen auf dem Gebiet der Koordinierung zwischen den Agenturen, was es diesen ermöglicht, mit sich wiederholenden Problemen fertig zu werden, und zu einer effizienteren Zusammenarbeit mit der Kommission und dem Parlament führt;

14.   ist der Ansicht, dass die Errichtung eines gemeinsamen Unterstützungsdienstes durch mehrere Agenturen mit dem Ziel, die rechnergestützten Haushaltsführungssysteme mit denen der Kommission kompatibel zu machen, eine Maßnahme darstellt, die fortgeführt und ausgeweitet werden muss;

15.   fordert die Agenturen auf, ihre Zusammenarbeit und ihren Leistungsvergleich mit den einschlägigen Akteuren zu verbessern; ermutigt die Kommission, die Maßnahmen zu treffen, die sie für erforderlich hält, um die Agenturen dabei zu unterstützen, ihr Image aufzuwerten und die Sichtbarkeit ihrer Tätigkeit zu erhöhen;

16.   fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für eine Harmonisierung der Gestaltung der Jahresberichte der Agenturen zu unterbreiten und Leistungsindikatoren zu entwickeln, die einen Vergleich ihrer Effizienz ermöglichen;

17.   fordert die Agenturen auf, zu Beginn eines jeden Jahres Leistungsindikatoren vorzulegen, anhand deren sie gemessen werden könnten;

18.   fordert alle Agenturen auf, verstärkt SMART-Ziele festzusetzen, die zu einer realistischeren Planung und Verwirklichung der Ziele führen dürften;

19.   stimmt mit dem Rechnungshof darin überein, dass die Kommission auch für das (Finanz-) Management der Agenturen verantwortlich ist; fordert daher die Kommission nachdrücklich auf, das Management der verschiedenen Agenturen zu überwachen und, wenn nötig, Anleitung und Hilfestellung zu geben, insbesondere im Hinblick auf eine korrekte Anwendung der Ausschreibungsverfahren, die Transparenz der Einstellungsverfahren, die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung (Nichtausschöpfung der Mittel und Veranschlagung zu hoher Mittelbeträge) und, was besonders wichtig ist, die ordnungsgemäße Anwendung der Vorschriften des internen Kontrollrahmens;

20.   ist der Ansicht, dass in den Arbeitsprogrammen der Agenturen deren Beiträge operational und messbar formuliert sein sollten und dass die internen Kontrollnormen der Kommission gebührend berücksichtigt werden sollten;

Besondere Punkte

21.   stellt fest, dass die Mittelbindungsrate bei den im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 veranschlagten Mitteln über 90 % betrug und dass bei den operativen Ausgaben (Titel III) der Prozentsatz der Übertragungen auf das folgende Haushaltsjahr mit 30 % weiterhin hoch war, während von den übertragenen Mitteln nahezu 15 % in Abgang gestellt wurden; fordert die Agentur auf, ihre Planung zu verbessern und sich strenger daran zu halten; stellt fest, dass die Haushaltsführung durch eine große Zahl von Mittelübertragungen zwischen verschiedenen Haushaltslinien gekennzeichnet war, und hält die Belege für diese Mittelübertragungen für unzureichend; fordert die Agentur auf, dafür zu sorgen, dass die für die Mittelübertragungen geltenden Vorschriften und Obergrenzen eingehalten werden;

22.   hält die Agentur für eine Quelle wichtiger Informationen für alle EU-Organe, für politische Entscheidungen, für die Unternehmen und für die breite Öffentlichkeit;

23.   stellt fest, dass die Einrichtung des internen Kontrollsystems im Jahr 2005 noch nicht abgeschlossen war und dass der Verwaltungsrat noch keine Normen für die interne Kontrolle erlassen hatte; bedauert, dass keine Risikoanalyse stattfindet und dass es keine Checklisten für die Anweisungsbefugten und die mit Funktionsprüfungen betrauten Bediensteten gibt; fordert die Agentur auf, diese Probleme im Interesse der Transparenz und Effizienz zu lösen;

24.   stellt fest, dass die allgemeinen Durchführungsbestimmungen für die Einstellung von Bediensteten der Agentur keine Angaben zu den in den verschiedenen Phasen der Auswahl der Bewerber einzuhaltenden Kriterien und Formalitäten enthalten; weist nachdrücklich darauf hin, dass die in dieser Hinsicht getroffenen Entscheidungen genau dokumentiert werden müssen, um die Transparenz und Objektivität der getroffenen Entscheidungen sicherzustellen;

25.   hält es für bedauerlich, dass bei den Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge die vom Bewertungsausschuss vorgenommene Bewertung der Qualität der Angebote häufig nicht begründet wurde; hält es des Weiteren für bedauerlich, dass die Bewertungsberichte nur vom zuständigen Anweisungsbefugten und nicht von allen Mitgliedern des Bewertungsausschusses unterzeichnet wurden; fordert die Agentur auf, sich noch stärker um eine korrekte Dokumentation der Vergabeverfahren zu bemühen;

26.   ist erfreut, dass die Agentur ihre Kommunikationsmethoden verbessert hat und ihr Fachwissen gerade von den kleinen und mittelständischen Unternehmen vermehrt genutzt wird.

(1) ABl. C 266 vom 31.10.2006, S. 19.
(2) ABl. C 312 vom 19.12.2006, S. 24.
(3) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 (ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1).
(4) ABl. L 216 vom 20.8.1994, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1112/2005 (ABl. L 184 vom 15.7.2005, S. 5).
(5) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(6) ABl. L 340 vom 6.12.2006, S. 96.

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