1.Beschluss des Europäischen Parlaments vom 24. April 2007 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten für das Haushaltsjahr 2005 (C6-0400/2006 – 2006/2167(DEC))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten für das Haushaltsjahr 2005(1),
– in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2005 des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten zusammen mit den Antworten des Zentrums(2),
– in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 27. Februar 2007 (5711/2007 – C6-0080/2007),
– gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(3), insbesondere auf Artikel 185,
– gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten(4), insbesondere auf Artikel 23,
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates(5), insbesondere auf Artikel 94,
– gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6-0119/2007),
1. erteilt der Direktorin des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Zentrums für das Haushaltsjahr 2005;
2. legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung der Direktorin des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und für ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu sorgen.
2.Beschluss des Europäischen Parlaments vom 24. April 2007 zum Rechnungsabschluss des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten für das Haushaltsjahr 2005 (C6-0400/2006 – 2006/2167(DEC))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten für das Haushaltsjahr 2005(1),
– in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2005 des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten zusammen mit den Antworten des Zentrums(2),
– in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 27. Februar 2007 (5711/2007 – C6-0080/2007),
– gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(3), insbesondere auf Artikel 185,
– gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten(4), insbesondere auf Artikel 23,
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates(5), insbesondere auf Artikel 94,
– gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6-0119/2007),
1. nimmt Kenntnis von den folgenden in den endgültigen Rechnungsabschlüssen des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten für das Haushaltsjahr 2005 ausgewiesenen Zahlen:
Einnahmen- und Ausgabenrechnung für das Haushaltsjahr 2005 (in EUR)(6)
2005
EINNAHMEN
Zuschuss der Kommission (für den operativen Haushaltsplan der Agentur)
3 402 280,45
Freie Einnahmen
Sonstige Einnahmen
EINNAHMEN INSGESAMT (a)
3 402 280,45
AUSGABEN
Titel I: Personal
Zahlungen
-500 909,02
Übertragene Mittel
-361 771,74
Titel II: Sachausgaben
Zahlungen
-597 024,15
Übertragene Mittel
-534 581,62
Titel III: Operative Ausgaben
Zahlungen
-69 773,55
Übertragene Mittel
-540 654,36
AUSGABEN INSGESAMT (b)
-2 604 714,44
ERGEBNIS DES HAUSHALTSJAHRES (a-b)
797 566,01
Nach Übertragung aus dem Vorjahr nicht verwendete und daher verfallene Zahlungsermächtigungen
Berichtigung für die Übertragung von zum 31.12. verfügbaren Mitteln des Vorjahres aus zweckgebundenen Einnahmen
Wechselkursdifferenzen des Haushaltsjahres (Gewinn +/Verlust -)
-10 168,55
Saldo der Ausführung des Haushaltsplans für das betreffende Haushaltsjahr
787 397,46
An die Kommission zurückzuzahlender Teil des Zuschusses
-787 397,46
Auswirkungen auf das Vermögen
Auswirkungen Vermögen & Abschreibungen
222 011,07
Auswirkungen auf die Periodenabgrenzung des Haushaltsjahres
Übertragungen
1 437 007,72
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
-363 538,58
Sonstige Berichtigungen
Ausstehende Verbindlichkeiten
-448 377,86
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
20 636,80
Transitwaren
63 108,90
Zahlungen für Dienstleistungen der Kommission
-8 490,00
Außerordentliche Einnahmen
31 250,85
Ergebnis der wirtschaftlichen Berichtigungen für das Haushaltsjahr (e)
953 608,90
Hinweis: Eventuelle Abweichungen zwischen den Gesamtbeträgen erklären sich aus der Rundung der Zahlen.
Quelle: Angaben des Zentrums. In dieser Tabelle sind die vom Zentrum in seinem Jahresabschluss ausgewiesenen Angaben zusammengefasst.
2. billigt den Rechnungsabschluss des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten für das Haushaltsjahr 2005;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss der Direktorin des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und für seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu sorgen.
Die Zahlen beziehen sich nur auf 2005, da es sich um eine neu geschaffene Agentur handelt.
3.Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2007 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten für das Haushaltsjahr 2005 sind (C6-0400/2006 – 2006/2167(DEC))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten für das Haushaltsjahr 2005(1),
– in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2005 des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten zusammen mit den Antworten des Zentrums(2),
– in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 27. Februar 2007 (5711/2007 – C6-0080/2007),
– gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(3), insbesondere auf Artikel 185,
– gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten(4), insbesondere auf Artikel 23,
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates(5), insbesondere auf Artikel 94,
– gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6-0119/2007),
A. in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2005 zu Ende gegangene Haushaltsjahr zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,
Allgemeine Punkte, die die Mehrzahl der EU-Agenturen betreffen, denen auf individueller Grundlage Entlastung erteilt werden muss
1. ist der Auffassung, dass sich die immer größer werdende Zahl der Gemeinschaftsagenturen und die Tätigkeit einiger dieser Agenturen anscheinend nicht in einen globalen Orientierungsrahmen einfügen und dass die Aufgaben einiger Agenturen nicht immer dem tatsächlichen Bedarf der Union und auch nicht den Erwartungen der Bürger entsprechen, und stellt fest, dass die Agenturen generell nicht immer über ein gutes Image und eine gute Presse verfügen;
2. fordert daher die Kommission auf, einen globalen Orientierungsrahmen für die Errichtung neuer Gemeinschaftsagenturen festzulegen, vor der Errichtung einer neuen Agentur eine Kosten-Nutzen-Analyse vorzulegen und darauf zu achten, dass sich die Tätigkeiten der Agenturen nicht untereinander und auch nicht mit den Aufgaben anderer europäischer Organisationen überschneiden;
3. fordert den Rechnungshof auf, zu der Kosten-Nutzen-Analyse Stellung zu nehmen, ehe das Parlament seinen Beschluss fasst;
4. fordert die Kommission auf, alle fünf Jahre eine Studie über den Zusatznutzen der einzelnen bestehenden Agenturen vorzulegen; fordert alle zuständigen Organe auf, im Falle einer negativen Beurteilung des Zusatznutzens einer Agentur die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, indem der Auftrag dieser Agentur neu festgelegt oder die Agentur geschlossen wird;
5. bedauert angesichts der wachsenden Zahl von Regelungsagenturen, dass die Verhandlungen über den Entwurf einer interinstitutionellen Vereinbarung über einen gemeinsamen Rahmen für diese Agenturen noch zu keinem Ergebnis geführt haben, und fordert die zuständigen Dienststellen der Kommission auf, in Absprache mit dem Rechnungshof alles in ihrer Macht Stehende zu tun, damit eine solche Vereinbarung rasch zustande kommt;
6. stellt fest, dass die Haushaltsverantwortung der Kommission eine engere Anbindung der Agenturen an die Kommission erforderlich macht; fordert Kommission und Rat auf, alle nötigen Schritte einzuleiten, um der Kommission bis 31. Dezember 2007 eine Sperrminorität in den Aufsichtsgremien der Regelungsagenturen einzuräumen und bei Neugründungen dies von vornherein so vorzusehen;
7. fordert den Rechnungshof auf, in seinen Jahresbericht ein zusätzliches Kapitel aufzunehmen, in dem alle Agenturen behandelt werden, denen im Rahmen des Jahresabschlusses der Kommission Entlastung erteilt werden muss, damit besser ersichtlich wird, wie die EU-Mittel von den Agenturen verwendet wurden;
8. erinnert an den Grundsatz, dass alle Gemeinschaftsagenturen, unabhängig davon, ob sie einen Zuschuss erhalten oder nicht, der Entlastung durch das Parlament unterliegen, selbst wenn ihr Gründungsakt eine Entlastungsbehörde vorsieht;
9. fordert den Rechnungshof auf, alle Agenturen einer Leistungskontrolle zu unterziehen und den zuständigen Ausschüssen des Parlaments einschließlich des Haushaltskontrollausschusses hierüber Bericht zu erstatten;
10. stellt fest, dass die Zahl der Agenturen ständig zunimmt und dass die für die Errichtung und Überwachung der Agenturen zuständigen Generaldirektionen entsprechend der politischen Verantwortung der Kommission für die Funktionsweise der Agenturen, die weit über eine bloße logistische Unterstützung hinausgeht, daher umso mehr einen gemeinsamen Ansatz für die Agenturen entwickeln müssen; ist der Auffassung, dass eine Struktur für die Koordinierung zwischen den betroffenen Generaldirektionen, die der von den Agenturen geschaffenen Struktur vergleichbar ist, eine pragmatische Lösung auf dem Weg zu einem gemeinsamen Ansatz der Kommission in allen die Agenturen betreffenden Fragen darstellen würde;
11. fordert die Kommission auf, die administrative und technische Unterstützung für die Agenturen zu verbessern, da die Verwaltungsvorschriften der Gemeinschaft und die technischen Probleme immer komplizierter werden;
12. stellt fest, dass keine der Gemeinschaftsagenturen über ein Disziplinarorgan verfügt, und fordert die Dienststellen der Kommission auf, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, damit ein solcher Mechanismus umgehend eingeführt wird;
13. begrüßt die deutlichen Verbesserungen auf dem Gebiet der Koordinierung zwischen den Agenturen, was es diesen ermöglicht, mit sich wiederholenden Problemen fertig zu werden, und zu einer effizienteren Zusammenarbeit mit der Kommission und dem Parlament führt;
14. ist der Ansicht, dass die Errichtung eines gemeinsamen Unterstützungsdienstes durch mehrere Agenturen mit dem Ziel, die rechnergestützten Haushaltsführungssysteme mit denen der Kommission kompatibel zu machen, eine Maßnahme darstellt, die fortgeführt und ausgeweitet werden muss;
15. fordert die Agenturen auf, ihre Zusammenarbeit und ihren Leistungsvergleich mit den einschlägigen Akteuren zu verbessern; ermutigt die Kommission, die Maßnahmen zu treffen, die sie für erforderlich hält, um die Agenturen dabei zu unterstützen, ihr Image aufzuwerten und die Sichtbarkeit ihrer Tätigkeit zu erhöhen;
16. fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für eine Harmonisierung der Gestaltung der Jahresberichte der Agenturen zu unterbreiten und Leistungsindikatoren zu entwickeln, die einen Vergleich ihrer Effizienz ermöglichen;
17. fordert die Agenturen auf, zu Beginn eines jeden Jahres Leistungsindikatoren vorzulegen, anhand deren sie gemessen werden könnten;
18. fordert alle Agenturen auf, verstärkt SMART-Ziele festzusetzen, die zu einer realistischeren Planung und Verwirklichung der Ziele führen dürften;
19. stimmt mit dem Rechnungshof darin überein, dass die Kommission auch für das (Finanz-) Management der Agenturen verantwortlich ist; fordert daher die Kommission nachdrücklich auf, das Management der verschiedenen Agenturen zu überwachen und, wenn nötig, Anleitung und Hilfestellung zu geben, insbesondere im Hinblick auf eine korrekte Anwendung der Ausschreibungsverfahren, die Transparenz der Einstellungsverfahren, die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung (Nichtausschöpfung der Mittel und Veranschlagung zu hoher Mittelbeträge) und, was besonders wichtig ist, die ordnungsgemäße Anwendung der Vorschriften des internen Kontrollrahmens;
20. ist der Ansicht, dass in den Arbeitsprogrammen der Agenturen deren Beiträge operational und messbar formuliert sein sollten und dass die internen Kontrollnormen der Kommission gebührend berücksichtigt werden sollten;
Besondere Punkte
21. stellt fest, dass die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005 durch eine niedrige Mittelbindungsrate (84 %) und einen hohen Prozentsatz von Übertragungen auf das folgende Haushaltsjahr (insgesamt 35 % und fast 90 % bei den operativen Ausgaben) gekennzeichnet war; stellt fest, dass diese Situation zum Teil auf Probleme zurückzuführen ist, die in der Anlaufphase des Zentrums begründet lagen;
22. stellt fest, dass die Phase der Errichtung des Zentrums durch die weltweite Besorgnis über eine potenzielle Grippepandemie einen weiteren Impuls erhielt; beglückwünscht das Zentrum zu seiner Fähigkeit, seine Position auf dem Gebiet der Überwachung von übertragbaren Krankheiten innerhalb sehr kurzer Zeit zu konsolidieren;
23. weist darauf hin, dass die Kommission (GD SANCO) im Jahre 2005 für die Haushaltsführung des Zentrums zuständig war;
24. stellt fest, dass, obwohl dies in der Finanzregelung des Zentrums vorgesehen ist, kein maßnahmenbezogenes Management eingeführt wurde, wie es auf den Gesamthaushaltsplan angewandt wird, um die Überwachung der Leistung zu verbessern;
25. unterstreicht nachdrücklich, dass die an die Kommission gerichteten Anträge auf Auszahlung von Zuschüssen mittels einer Vorausschätzung des Kassenmittelbedarfs begründet werden sollten(6), und bedauert, dass das Zentrum über kein System für die Erstellung derartiger Vorausschätzungen verfügte;
26. weist darauf hin, dass der Anweisungsbefugte nach der Finanzregelung des Zentrums eine Mittelbindung vornehmen muss, bevor er eine rechtliche Verpflichtung gegenüber Dritten eingeht, und bedauert, dass für die Ausgaben des Zentrums im Jahr 2005 vor Eingehen derartiger rechtlicher Verpflichtungen keine Mittelbindungen vorgenommen wurden; bedauert, dass im gleichen Zeitraum sämtliche Zahlungen des Zentrums vom Rechnungsführer ohne entsprechende vom Anweisungsbefugten ausgestellte Zahlungsanordnungen(7) geleistet wurden;
27. stellt fest, dass die Buchführung des Zentrums im Jahr 2005 entgegen der Finanzregelung des Zentrums nicht nach der Methode der doppelten Buchführung erfolgte, wodurch die Gefahr von Fehlern entsteht; besteht darauf, dass dies so schnell wie möglich korrigiert wird;
28. stellt fest, dass die Dokumentation der Personalauswahlverfahren des Zentrums Lücken aufwies (Fehlen förmlicher Beschlüsse zur Ernennung und Zusammensetzung der Ausleseausschüsse sowie von Abschlussberichten der Ausleseausschüsse über ihre Arbeiten); besteht auf einer strikten Anwendung der Ausleseverfahren.