Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2007 zu der jährlichen Strategieplanung der Kommission für das Haushaltsverfahren 2008 (2007/2017(BUD))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Jährliche Strategieplanung für 2008 (KOM(2007)0065),
– unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(1),
– gestützt auf Artikel 272 des EG-Vertrags und Artikel 177 des Euratom-Vertrags,
– gestützt auf Artikel 112 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Ausschusses für internationalen Handel (A6-0123/2007),
A. in der Erwägung, dass der EU-Haushaltsplan für 2008 der zweite sein wird, der im Rahmen der Interinstitutionellen Vereinbarung (IIV) vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung vereinbart werden wird,
B. in der Erwägung, dass der Haushaltsplan 2008 der erste Haushaltsplan sein wird, der mit Rumänien und Bulgarien als Mitgliedstaaten der EU vereinbart werden wird,
C. in der Erwägung, dass der Prozess der Globalisierung – mit all den dazugehörigen Chancen und Herausforderungen auf wirtschaftlichem, sozialem und ökologischem Gebiet – zügig voranschreitet; in der Erwägung, dass mit dem Haushaltsplan 2008 sichergestellt werden muss, dass die EU weiterhin in der Lage ist, mit Hilfe eines angemessenen Mix von zukunftsgerichteten internen und externen Politiken die Chancen der Globalisierung zu nutzen, ihren Herausforderungen zu begegnen und ihrer Verantwortung als globaler Akteur gerecht zu werden,
D. in der Erwägung, dass 2007 das erste Jahr der Durchführung vieler neuer EU-Ausgabenprogramme für den Finanzplanungszeitraum 2007-2013 sein wird, nachdem im Laufe des Jahres 2006 viele neue Rechtsgrundlagen angenommen worden sind; in der Erwägung, dass Daten zur Ausführung des Haushaltsplans 2007, insbesondere bei den Verpflichtungsermächtigungen, wichtige Informationen über die Fähigkeit der Kommission und der Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Prioritäten des Parlaments liefern werden,
Politischer Kontext
1. unterstreicht, dass der Haushaltsplan 2008 vor dem Hintergrund des 50. Jahrestages der Unterzeichnung des Vertrags von Rom und eines erneuten Engagements mit dem Ziel, Fortschritte beim Verfassungsvertrag herbeizuführen, vorbereitet, präsentiert und debattiert werden wird; stellt fest, dass im Jahre 2007 mit den Vorbereitungsarbeiten für die in den Jahren 2008 und 2009 anstehende vollständige und umfassende Überprüfung (Halbzeitüberprüfung) des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2007-2013 begonnen werden wird; verweist ferner auf seine Entschließung vom 29. März 2007 zur Zukunft der Eigenmittel der Europäischen Union(2);
2. unterstreicht die Bedeutung, die es der Fähigkeit einer EU mit 27 Mitgliedstaaten beimisst, die Globalisierung zu einer Chance für ihre Bürger zu machen und international eine Vorreiterrolle bei der Bewältigung der mit der Globalisierung einhergehenden Herausforderungen zu übernehmen; unterstreicht in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, dafür Sorge zu tragen, dass die Finanzmittel und Humanressourcen der EU angemessen zugewiesen werden, um die angemessene Funktionsfähigkeit der EU sicherzustellen;
3. nimmt die Vorschläge zur Kenntnis, die die Kommission unter den Überschriften "Wohlstand", "Solidarität", "Sicherheit" und "Außenwirkungen" darlegt; stimmt der Auffassung zu, dass die EU gleichzeitig an ihrer Schwerpunktsetzung auf die Agenda von Lissabon und insbesondere auf nachhaltige Entwicklung, Wachstum und Arbeitsplätze, Wettbewerbsfähigkeit und KMU wie auch den sozialen Zusammenhalt festhalten muss; vertritt die Auffassung, dass diese Vorschläge in vielen Fällen – z.B. im Bereich der Energiepolitik und des Klimawandels – ein Beispiel für einen flexibleren Ansatz der EU sind, sich auf die wirklichen Herausforderungen einzulassen, mit denen die europäischen Bürger konfrontiert sind; weist jedoch darauf hin, dass die Fähigkeit der EU, auf politische Veränderungen auf der Ebene des Haushalts zu reagieren, infolge der sehr geringen Margen unter den verschiedenen Ausgabenobergrenzen extrem begrenzt ist;
4. betrachtet es als seine Verantwortung als Haushaltsbehörde, dafür Sorge zu tragen, dass die dem EU-Haushalt zugewiesenen Finanzmittel mit Blick auf die Erzielung eines Gegenwerts für die eingesetzten Mittel ausgegeben werden und insbesondere ein optimaler Einsatz der begrenzten Ressourcen erreicht wird; beabsichtigt, auf einen ergebnisorientierten Haushalt hinzuarbeiten und dabei auf dem Ansatz aufzubauen, der beim Haushaltsplan 2007 in Zusammenarbeit mit den Fachausschüssen initiiert wurde;
5. bekräftigt seine Forderung, dass die jährlichen politischen Prioritäten der EU in einer Weise dargelegt werden, die den Bürgern Europas effektiv vermittelt werden kann, und unterstreicht, dass in der vorliegenden Entschließung die Standpunkte des Europäischen Parlaments zum bevorstehenden Haushaltsverfahren dargelegt werden; bedauert zutiefst, dass die JSP die Prioritäten des Parlaments nicht angemessen widerspiegelt; erwartet, dass dieser Entschließung im Vorentwurf des Haushaltsplans (VEH) für 2008 gebührend Rechnung getragen wird; unterstreicht, dass die verschiedenen Initiativen, die die Kommission in der JSP 2008 vorschlägt, im Kontext der erst vor kurzem vereinbarten Ausgabenprogramme und politischen Prioritäten gesehen werden sollten, die der für den MFR 2007-2013 in der IIV vom 17. Mai 2006 vereinbarten Gesamtmittelausstattung zugrunde liegen;
6. nimmt die Ausführungen von Kommissionsmitglied Wallström vom 8. Februar 2007 vor der Konferenz der Präsidenten zum Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2007 zur Kenntnis, bedauert jedoch die mangelnde Wechselbeziehung zwischen dem Legislativ- und Arbeitsprogramm und dem Haushaltsverfahren; besteht entsprechend der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission auf einer besseren Kohärenz zwischen den beiden Verfahren; erinnert die Kommission an ihre während des Haushaltsverfahrens 2007 abgegebene Verpflichtung und an das Schreiben von Präsident Barroso von Dezember 2006 bezüglich einer verbesserten Abstimmung von legislativen Prioritäten und Haushaltsbeschlüssen; nimmt in diesem Kontext die in der JSP-Mitteilung dargelegten Prioritäten der Kommission zur Kenntnis und erwartet von der Kommission, dass sie diese Prioritäten auf der Grundlage der Beschlüsse anpasst, die im Verlauf des jährlichen Verfahrens von der Haushaltsbehörde zu fassen sind;
Ein ergebnisorientierter Haushalt – transparente Präsentation, klare Zielvorgaben, genaue Ausführung
7. unterstreicht erneut die Bedeutung, die es Ausgabenprogrammen der EU beimisst, welche effektiv den politischen Zielvorgaben entsprechen, zu deren Verwirklichung sie verabschiedet wurden; ist der Auffassung, dass die Erfüllung der politischen Zielvorgaben und die Erbringung eindeutiger Belege dafür seit jeher von grundlegender Bedeutung für die Legitimität der EU in den Augen ihrer Bürger sind; bekräftigt deshalb seine Absicht, seine Arbeit zum Haushaltsplan 2008 unter das Leitmotiv der Ergebnisorientiertheit zu stellen; unterstreicht, dass diese Ergebnisse nicht nur unter Zugrundelegung von Rechnungslegungskriterien bewertet werden, und verweist darauf, dass dieser Ansatz in einem Geist der soliden interinstitutionellen Zusammenarbeit umgesetzt werden wird;
8. unterstreicht die Bedeutung von Klarheit, Konsequenz und Transparenz bei der Präsentation des Haushaltsplans als ersten Schritt hin zu einem ergebnisorientierten Haushalt; unterstützt den Ansatz der tätigkeitsbezogenen Budgetierung (ABB), der darauf abzielt, die Finanzmittel und die Humanressourcen in Einklang mit den politischen Zielvorgaben entsprechend den Politikbereichen der Ausgabentätigkeit der Kommission zu bringen; stellt fest, dass der ABB-Eingliederungsplan nicht ohne Schwierigkeiten mit den Unterteilungen der MFR-Rubriken in Einklang zu bringen ist; bedauert ferner, dass die in der JSP vorgenommene Einteilung in die Rubriken "Wohlstand", Solidarität", "Sicherheit" und "Außenwirkungen" ein drittes Klassifizierungssystem darstellt, das im Hinblick auf die Klassifizierung von Politikbereichen unter den verschiedenen Kapiteln eher willkürlich ist, unter haushaltsspezifischem Gesichtspunkt nicht von großem Nutzen ist und nicht ohne weiteres mit den Unterteilungen der ABB und des MFR in Einklang zu bringen ist; fordert, dass die Kommission die Strukturen der ABB und des MFR sorgfältiger beachtet und klare Angaben zur Übereinstimmung zwischen dieser dritten Klassifizierung und den Haushaltsrubriken der IIV vom 17. Mai 2006 liefert;
9. vertritt die Auffassung, dass die von der Kommission für jeden Politikbereich im VEH erstellten Tätigkeitserklärungen ein Schlüsselelement für die effektive Kontrolle der EU-Ausgaben durch die Haushaltsbehörde sind; unterstreicht, dass eine effektive Bewertung der Politik unmöglich ist, wenn die politischen Zielvorgaben nicht klar sind; fordert eine größere Klarheit bei der Präsentation dieser Tätigkeitserklärungen im VEH 2008; fordert eine stärkere Schwerpunktsetzung auf die politischen Zielvorgaben und auf die Messung von Ergebnissen und weniger Informationen über den administrativen Prozess, wie sie in früheren VEH-Dokumenten häufig gegeben wurden;
10. unterstreicht die Notwendigkeit der Überwachung der Haushaltsausführung als Mittel für die Prüfung der Durchführung der Politik; begrüßt die jüngsten Verbesserungen bei der Bereitstellung von Daten zur Ausführung durch die Kommission, insbesondere das Frühwarnsystem für die Haushaltsausführung; stellt fest, dass erste Zahlen zur Ausführung für das erste Jahr der Ausgabentätigkeit bei den neuen Programmen für den Zeitraum 2007-2013 aufgrund des Frühwarnsystems für die Haushaltsausführung im Laufe des Jahres 2007 verfügbar werden; ist der Auffassung, dass sich diese Information als nützlich erweisen kann, um die Kommission und die Mitgliedstaaten dazu zu drängen, die im Haushaltsplan 2007 und in der vorliegenden Entschließung festgelegten politischen Prioritäten des Parlaments uneingeschränkt zu beachten;
Humanressourcen – angemessene Zuweisung, persönliche Verantwortung, überwachte Auslagerung von Tätigkeiten
11. ist zutiefst davon überzeugt, dass ein effektives und kosteneffizientes Verwaltungssystem für die Europäische Union mit Ressourcen im notwendigen Umfang ausgestattet werden muss; erwartet mit Interesse die Ergebnisse des Screening, das die Dienststellen der Kommission bis zum 30. April 2007 zum tatsächlichen Personalbedarf der Kommission durchführen sollen; ist davon überzeugt, dass dieses Screening des Personals der Kommission eine wichtige Maßnahme ist, die es der Kommission gestattet, ihr wirkliches Potential zu ermitteln und mehr Personal für die neuen politischen Prioritäten wie Energie, Klimawandel, Einwanderung, die Umsetzung von Mehrjahresprogrammen und die Kontrolle der Umsetzung des EU-Rechts in den Mitgliedstaaten bereitzustellen; wird das Ergebnis des Screening eingehend bewerten, um künftigen politischen Herausforderungen ab dem Haushaltsverfahren 2008 zu begegnen;
12. begrüßt die in der JSP für 2008 enthaltenen zusätzlichen Hinweise auf die Bemühungen der Kommission, ihre Humanressourcen neu an politischen Prioritäten auszurichten, widersetzt sich jedoch der Präsentation dieser Prioritäten unter den Überschriften "Wohlstand", "Solidarität", "Sicherheit" und "Außenwirkungen"; fordert die Kommission deshalb auf, im VEH in Übereinstimmung mit der ABB-Struktur in klarer Form weitere Informationen über die Politik auf dem Gebiet der Humanressourcen und die Strategie der Umschichtung von Personal für 2008 zu liefern und dabei die Ergebnisse des Screening zu berücksichtigen;
13. bekundet seine Sorge darüber, dass die Ausweitung von bestehenden dezentralen Agenturen die unter den Rubriken des MFR verfügbaren Margen verringern wird; ist außerdem besorgt darüber, dass diese Verringerung der verfügbaren Margen den Spielraum für die Finanzierung neuer Prioritäten wie Pilotvorhaben und vorbereitende Maßnahmen einschränken und auch die für die Ausweitung bestehender Programme verfügbaren Mittel verringern wird; stellt fest, dass Nummer 47 der IIV vom 17. Mai 2006 eine Verpflichtung für die Kommission beinhaltet, bei der Ausarbeitung eines Vorschlags für die Errichtung einer neuen dezentralen Agentur die haushaltsspezifischen Auswirkungen für die betreffende Ausgabenrubrik zu bewerten; wird sich darum bemühen, dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeit von dezentralen Agenturen einen Zusatznutzen erbringt und den Interessen der EU-Bürger dient;
14. weist darauf hin, dass jedwede weitere Ausweitung der Zahl von Exekutivagenturen und sonstigen Einrichtungen aus dem Finanzrahmen des entsprechenden Programms finanziert werden müsste; bekundet deshalb seine Besorgnis darüber, dass eine weitere Zunahme von Exekutivagenturen und anderen Einrichtungen die innerhalb des Finanzrahmens für die Programme verfügbaren operationellen Mittel verringern kann;
15. ist entschlossen, die Definition, die Rolle und die Kosten aller Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Haushaltsordnung zu klären, die Kostenwirksamkeit solcher Verwaltungsverfahren zu bewerten und auf systematischer Grundlage auf interinstitutioneller Ebene die Anwendung des in Nummer 47 der IIV vom 17. Mai 2006 festgelegten Verfahrens im Verlauf des jährlichen Haushaltsverfahrens 2008 sicherzustellen;
16. vertritt die Auffassung, dass die Dezentralisierung von Verantwortlichkeiten auf die verschiedenen Generaldirektionen und die persönliche Verantwortung von EU-Beamten ein wichtiges Element des Ansatzes des maßnahmenbezogenen Managements sind; stellt fest, dass möglicherweise weitere Arbeiten notwendig sein werden, um einige der Verantwortungsketten innerhalb der EU-Institutionen zu klären; ist der Auffassung, dass dieses Thema angesichts des offensichtlichen Trends hin zum "Outsourcing" bzw. zur "Externalisierung" von Durchführungsaufgaben auf Exekutivagenturen und andere Ad-hoc-Einrichtungen von besonderer Bedeutung ist;
17. ist besorgt darüber, dass die Errichtung von Exekutivagenturen und anderen Ad-hoc-Einrichtungen zu einer Zunahme der Zahl von EU-Beamten und Vertragsbediensteten führen kann, sofern nicht in der entsprechenden Generaldirektion der Kommission eine Stellenkürzung vorgenommen wird, um einen Ausgleich für den Anstieg zu schaffen, sowie zu einer Schwächung der Kontrolle der EU-Verwaltung; fordert die Kommission auf, im VEH 2008 zu erklären, wie Stellen, die in neuen Exekutivagenturen und anderen Ad-hoc-Einrichtungen beantragt werden, durch Stellenkürzungen in der verantwortlichen Generaldirektion ausgeglichen werden; fordert die Kommission ferner auf, im VEH 2008 die Frage einer angemessenen Kontrolle von Exekutivagenturen und anderen Ad-hoc-Einrichtungen anzugehen, um eine demokratische Rechenschaftspflicht zu gewährleisten; fordert dringend eine Verbesserung des Verhaltenskodex zur Errichtung von Exekutivagenturen, insbesondere was die Prüfung der Finanzierung und der Personalausstattung der Agenturen durch das Parlament betrifft;
Mehrjähriger Finanzrahmen – Planung, Spielräume, Front- und Backloading
18. nimmt die jüngste Aktualisierung der Finanzplanung 2007-2013 durch die Kommission zur Kenntnis; nimmt die begrenzten und in einigen Fällen zurückgehenden Margen zur Kenntnis, die unter den Rubriken 1a und 3 verbleiben, und widersetzt sich entschieden dem Vorschlag der Kommission, die unter diesen beiden Rubriken verfügbar bleibenden kleinen Margen für neue Initiativen zu nutzen; bekundet seine starke Besorgnis darüber, dass zusätzliche Margen überwiegend durch ein Backloading bestehender Mehrjahresprogramme geschaffen würden; ist der Auffassung, dass die geringen Margen die Möglichkeit einschränken, dringliche oder neue politische Prioritäten effizient anzugehen; fordert die Kommission auf, in der nächsten Trilogsitzung eine Übersicht über die Margen in den verschiedenen Rubriken, eine Aktualisierung der Finanzplanung gemäß Nummer 46 der IIV vom 17. Mai 2006 und die potentiellen finanziellen Auswirkungen der im Legislativprogramm angekündigten Vorschläge vorzulegen;
19. will Möglichkeiten für eine bessere Präsentation sondieren und dazu für ein leichteres und besseres Verständnis der verschiedenen Finanzplanungs- und Haushaltsdokumente sorgen, die der Haushaltsbehörde vorgelegt werden (Finanzplanung und JSP-Dokument); weist darauf hin, dass es gegenwärtig weder klare Angaben zu den genauen Änderungen gibt, die in den der Finanzplanung als Anhang beigefügten Tabellen im Vergleich zur vorherigen Finanzplanung vorgenommen worden sind, noch klare Angaben dazu, wie Anhebungen ausgeglichen werden oder wie Back- und Frontloading-Maßnahmen stattfinden;
20. verweist darauf, dass – was Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen für das Haushaltsverfahren 2008 betrifft – gemäß Anhang II Teil D der IIV vom 17. Mai 2006 "die beiden Teile der Haushaltsbehörde die Kommission bis Mitte Juni von ihren diesbezüglichen Absichten in Kenntnis [setzen]"; bekundet seine Besorgnis darüber, dass in einigen Rubriken und Teilrubriken des Haushaltsplans möglicherweise keine ausreichenden Margen für größere neue Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen vorhanden sind;
21. nimmt mit Besorgnis die möglichen Auswirkungen der Veränderungen, die die Kommission in Abschnitt III der JSP 2008 an der Finanzplanung vorschlägt, auf bereits kleine Margen und/oder operationelle Programme zur Kenntnis, insbesondere infolge einer Mittelaufstockung für die Agenturen oder der Schaffung von neuen Mitteln; bedauert, dass solche Vorschläge weniger als einen Monat nach der jüngsten Aktualisierung der Finanzplanung vorgelegt wurden; erwartet, dass die Kommission diese Vorschläge zu gegebener Zeit im VEH 2008 und im Zusammenhang mit der nächsten Finanzplanung vorlegt, insbesondere dann, wenn sie eine Änderung des MFR bedingen würden;
22. bekundet seine Besorgnis über das vorgeschlagene Backloading bestimmter Programme in der JSP für 2008 und die Probleme, die dies unter Umständen für künftige Jahre des MFR schaffen könnte, wenn man das Problem der zunehmenden RAL berücksichtigt; stellt ferner fest, dass das Parlament im Haushaltsplan 2007 für seine eigenen prioritären Bereiche Mittel für Verpflichtungen in einer Höhe verabschiedet hat, die über der durchschnittlichen Höhe der Verpflichtungen liegen, die in den Finanzrahmen der Mehrjahresprogramme für eine Reihe von Programmen vorgesehen sind; stellt fest, dass möglicherweise ein bestimmtes Maß an interinstitutioneller Zusammenarbeit beim Front- und Backloading von Verpflichtungen über den Haushalt hinweg notwendig ist, um eine in sich schlüssige Planung der Verpflichtungen über die gesamte Laufzeit des MFR unter Einhaltung der in der IIV vom 17. Mai 2006 bekundeten Prioritäten des Parlaments sicherzustellen;
Spezifische Punkte
23. unterstützt die Absicht der Kommission, die Konzepte der besseren Rechtsetzung und der Verfahrensvereinfachung in sämtliche neuen Initiativen, Reformen und Arbeitsmethoden einzubeziehen, um sie für die Bürger verständlicher zu machen; erinnert daran, dass – wie in seiner Entschließung vom 13. Dezember 2006 zum Gesetzgebungs- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2007(3) ausgeführt – bei der Umsetzung des Konzepts "Bessere Rechtsetzung" die Grundsätze und Auflagen, wie sie in seiner Entschließung vom 16. Mai 2006 zu der Strategie zur Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds (4) festgelegt worden sind, uneingeschränkt eingehalten werden sollten;
24. unterstreicht, dass die Energieeffizienz eine in höchstem Maße zukunftsorientierte Priorität bei der Bewältigung des Problems des Klimawandels ist; teilt die Auffassung, dass eine solche Politik eine bereichsübergreifende Strategie erfordert, und fordert die Kommission auf, weiterhin entschiedene Maßnahmen in Richtung auf dieses Ziel zu ergreifen;
25. begrüßt die Absicht der Kommission, Schlüsselinitiativen auf dem Gebiet Forschung und Innovation zu ergreifen, um die Umsetzung der Strategie von Lissabon im Jahre 2008 voranzubringen; unterstützt insbesondere die Vorbereitungsarbeit, mit der sichergestellt werden soll, dass im Laufe des Jahres 2007 ein Beschluss über die Errichtung eines Europäischen Technologie-Instituts (ETI) gefasst wird; fordert die Kommission dringend auf, mehr Klärungen zur Finanzierung des ETI bereitzustellen, und erwartet, dass seine Finanzierung mithilfe zusätzlicher Finanzmittel und nicht durch eine Kürzung von Finanzmitteln des RP7 sichergestellt wird; erwartet weitere Informationen über die vorgeschlagene Exekutivagentur für die Verwaltungsaspekte des RP7;
26. begrüßt das Ergebnis des Trilogs vom 7. März 2007 zur Finanzierung des Gemeinsamen Unternehmens ITER und zur Weiterentwicklung des in Nummer 47 der IIV vom 17. Mai 2006 vorgesehenen Verfahrens; die Schlussfolgerungen des Trilogs sind in Anlage I dieser Entschließung beigefügt;
27. ist besorgt über das von der Kommission für viele der neuen Programme unter der Rubrik 1a vorgeschlagene "Backloading"; ist der Auffassung, dass dies keine angemessene Art und Weise der Finanzplanung ist; fordert die Kommission auf, Informationen über die Auswirkungen zu liefern, die dieses Backloading auf sämtliche Programme hat, einschließlich derjenigen, für die die Rechtsgrundlage noch nicht angenommen worden ist, und über die Auswirkungen auf die verfügbaren Margen für die kommenden Jahre; erinnert die Kommission daran, dass Nummer 37 der IIV vom 17. Mai 2006 es der Haushaltsbehörde und der Kommission gestattet, um bis zu 5 % von dem im Rechtsakt vorgesehenen Betrag abzuweichen;
28. fordert die Kommission mit Blick auf die Verwirklichung von mehr Solidarität und Wohlstand auf, ihre Absichten zu klären, was die Finanzplanung für das Programm "Lebenslanges Lernen" betrifft, und dieses als Priorität zu behandeln; vertritt die Auffassung, dass bei einer Aufstockung der Finanzmittel für die vier Agenturen (ERA, EMSA, EASA, GSA) jedwede Kürzung beim TEN-V-Finanzierungsprogramm vermieden werden sollte, und fordert deshalb eine Klärung der Frage, wie die Kommission in den kommenden Jahren einen Ausgleich für das TEN-V-Programm schaffen wird, damit der für die TEN-V im MFR vereinbarte Gesamtfinanzrahmen ausgeführt wird;
29. teilt die Auffassung der Kommission, dass 2008 ausschlaggebend für die europäische Kohäsionspolitik sein wird, da es sich um das erste volle Jahr der Ausführung der neuen operationellen Programme 2007-2013 handelt; hofft deshalb, dass die Kohäsionspolitik während des Haushaltsverfahrens 2008 weiterhin eine Priorität für beide Teile der Haushaltsbehörde sein wird;
30. nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission vorschlägt, die Marge für Rubrik 2 um einen Betrag von 2 Millionen EUR zu kürzen, um zusätzliche Aktivitäten der Europäischen Umweltagentur abzudecken; nimmt ferner die Absicht der Kommission zur Kenntnis, unter der Rubrik 3a die Mittel für Frontex im Jahre 2008 um 10.900.000 EUR aufzustocken und den Mittelansatz für EUROJUST um einen zusätzlichen Betrag von 2.500.000 EUR jährlich für den Zeitraum 2008-2013 zu verstärken; erinnert die Kommission daran, dass all diese Aufstockungen von der Haushaltsbehörde im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens und/oder von der Legislativbehörde gebilligt werden müssen, wenn es zu einer Änderung der Richtbeträge von angenommenen Programmen kommt;
31. erinnert die Kommission daran, dass die meisten Finanzmittel für die Bereiche der Umweltpolitik in der IIV vom 17. Mai 2006 unter Rubrik 2 konzentriert sind; nimmt den IIV-Beschluss zur Kenntnis, einen zusätzlichen Betrag von 100 Millionen EUR auf Rubrik 2 zu verteilen und davon 50 Millionen EUR für das neue Finanzinstrument für die Umwelt LIFE+ vorzubehalten; verweist darauf, dass am 27. März 2007 eine abschließende Einigung über LIFE+ für die Jahre 2007-2013 erzielt worden ist; unterstreicht die Notwendigkeit, ausreichende Margen zu belassen, bis alle anhängigen Legislativverfahren abgeschlossen sind;
32. erwartet präzise Vorschläge der Kommission zur Halbzeitrevision der gemeinsamen Agrarpolitik; fordert daher eine Unterrichtung über die Modalitäten sowie den Umfang der Halbzeitüberprüfung, die die Kommission durchführen will, um die ersten Ergebnisse der Reform des Jahres 2003 zu bewerten;
33. ist der Auffassung, dass die Kernaufgabe der Kommunikations- und Informationspolitik darin besteht, die EU-Bürger über die von der Europäischen Union durchgeführten Aktionen und Programme und die in den letzten Jahren herbeigeführten Verbesserungen zu unterrichten; ist der Ansicht, dass die Kampagne zu den politischen Prioritäten auf einer späteren Stufe des Haushaltsverfahrens unter Berücksichtigung der Prioritäten des Parlaments und mit Schwerpunktsetzung auf Politikbereiche, die zum Zeitpunkt der ersten Lesung ordnungsgemäß ermittelt worden sind, festgelegt werden sollte;
34. verweist darauf, dass sämtliche Organe das Recht haben, die Kommunikationspolitik als Teil ihrer institutionellen Autonomie, wie sie in Artikel 49 der Haushaltsordnung festgelegt ist, durchzuführen; ermutigt die Kommission, weiterhin ebenso wie die übrigen Organe ihre eigene diesbezügliche Autonomie zu verteidigen; erkennt die Notwendigkeit einer Koordinierung der verschiedenen von den Organen durchgeführten kommunikationspolitischen Maßnahmen innerhalb der Interinstitutionellen Gruppe Information und Kommunikation an; fordert die Interinstitutionelle Gruppe auf, bis Ende Oktober 2007 einen konkreteren und besser koordinierten Arbeitsplan für 2008 vorzulegen; fordert die Kommission in dieser Hinsicht auf, bei ihrer Kommunikationspolitik gegenüber den Bürgern weiterhin Ehrgeiz an den Tag zu legen, wobei sie sich vor Augen führen sollte, dass 2008 das Jahr vor den nächsten Europawahlen ist und es notwendig ist, das Terrain für die erwartete Wiederbelebung der institutionellen Reform vorzubereiten;
35. nimmt die von der Kommission für 2008 im Bereich der Kommunikation verfolgten Prioritäten zur Kenntnis, die die Finanzplanung für Rubrik 3b nicht verändern werden;
36. bekräftigt im Großen und Ganzen die in der JSP dargelegten Zielvorgaben für das außenpolitische Handeln, die auf kontinuierlicher Grundlage entwickelt worden sind und im zweiten aufeinanderfolgenden Jahr mit Hilfe der im Jahre 2006 verabschiedeten neuen Palette von außenpolitischen Instrumenten der EU verwirklicht werden sollen; legt großen Nachdruck auf die effektive Umsetzung und die Achtung der Rechte des Parlaments innerhalb dieses Rahmens; fordert, dass bereits in der zweiten Hälfte des Jahres 2007 eine erste Bewertung der Startphase vorgenommen wird;
37. sieht einer sinnvollen Zusammenarbeit mit der Kommission im Rahmen von Arbeitsgruppen entgegen, die vom Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten und vom Entwicklungsausschuss eingesetzt worden sind, um die Planung und Umsetzung der neuen Instrumente auf dem Gebiet der Außenhilfe zu überwachen; nimmt die beabsichtigte Halbzeitüberprüfung der Funktionsfähigkeit der Instrumente auf dem Gebiet der Außenhilfe zur Kenntnis; bekräftigt den Willen des Parlaments, uneingeschränkt in diesen Prozess einbezogen zu werden;
38. unterstreicht die Bedeutung der Mehrsprachigkeit als grundlegendem Bestandteil des europäischen Erbes sowie die Notwendigkeit, dass die Bürger in ihrer Muttersprache mit Informationen versorgt werden;
39. fordert die weitere Verstärkung der Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern, insbesondere in den Bereichen Klimawandel und Migration, sowie kontinuierliche Zusagen für die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele, insbesondere im Bereich der grundlegenden Gesundheitsversorgung und der Grundbildung;
40. nimmt das von der Kommission vorgeschlagene Konzept der "Außenwirkungen" von Prioritäten zur Kenntnis, z.B. den Fonds für globale Energieeffizienz und erneuerbare Energie (GEEREF) oder die Globale Klimapolitik-Allianz, und die Tatsache, dass diese neuen Prioritäten in Rubrik 4 offensichtlich eine Aufstockung um einen Betrag von 23.100.000 EUR im Jahre 2008 erforderlich machen; besteht jedoch auf Klarheit, was den Ursprung der für jede Aktion vorgeschlagenen Finanzmittel betrifft;
41. nimmt zur Kenntnis, dass für Rubrik 4 insgesamt eine Marge von 334 Millionen EUR veranschlagt wird, um eine angemessene Reaktion auf einen künftigen Bedarf wie z.B. aufgrund des Ergebnisses der Verhandlungen über den endgültigen Status des Kosovo und des Nahost-Friedensprozesses zu ermöglichen; unterstreicht nachdrücklich, dass diese Marge in Höhe von 334 Millionen EUR in der Tat insofern künstlich hoch ist, als sie 200 Millionen EUR beinhaltet, die ursprünglich für den Bürgschaftsfonds für Darlehen vorgesehen waren und jetzt lediglich ab 2009 im Zuge einer Übergangsregelung zurückgestellt werden müssen; unterstreicht deshalb, dass 2008 ausnahmsweise ein zusätzlicher Betrag von 200 Millionen EUR verfügbar ist, und fordert mit Nachdruck ein vorsichtiges Vorgehen, damit dass dieser Betrag nicht automatisch einem längerfristigen Bedarf zugewiesen wird, der dann in späteren Jahren nicht zwangsläufig finanziert werden könnte;
42. stellt in der JSP eine zunehmende Schwerpunktsetzung auf die Verknüpfung externer und interner Zielvorgaben und die Verwendung des Begriffes "uneingeschränkte Kohärenz" fest; vertritt die Auffassung, dass dieses Thema einer weiteren Analyse und Erklärung durch die Kommission bedarf, vor allem deshalb, weil einer der wichtigsten Punkte der gegen die Politik der EU gerichteten Kritik in der Vergangenheit in einem behaupteten Mangel an Kohärenz zwischen externen und internen Politikbereichen bestand; unterstreicht außerdem die Bedeutung der Demokratie und des positiven Wandels in Partnerländern und -regionen;
43. besteht darauf, dass die Zuweisung von Mitteln für sämtliche die Außenbeziehungen und die Erweiterung betreffenden Instrumente die Priorität widerspiegelt, die die EU der Unterstützung der Demokratie und der Menschenrechte – einschließlich der Rechte von Minderheiten – beimisst;
44. stellt fest, dass die Kommission plant, im Jahre 2007 Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) mit den AKP-Ländern abzuschließen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, weitere Hilfe zur Unterstützung der AKP-Länder in der Phase der Umstellung von der gegenwärtigen Handelsregelung auf die WPA bereitzustellen;
45. ist der Auffassung, dass die in zügiger Entwicklung begriffene Situation auf dem Gebiet der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) einer kontinuierlichen Prüfung und Zusammenarbeit zwischen den Organen bedarf; unterstreicht diesbezüglich die Bedeutung, die es der Erfüllung der in der IIV vom 17. Mai 2006 enthaltenen Vorschriften über die GASP und den darin bereitgestellten Instrumenten beimisst; ist der Auffassung, dass die Außenpolitik und die im Zusammenhang damit erforderlichen Finanzmittel erst dann angemessen bewertet werden können, wenn der Rat das Parlament bis zum 15. Juni 2007 zu den wichtigsten Aspekten und grundlegenden Entscheidungen der GASP konsultiert hat;
46. nimmt den Vorschlag der Kommission für die Zuweisung von Humanressourcen im Jahre 2008 zur Kenntnis, der 890 neue Stellen beinhaltet, die in Verbindung mit den jüngsten Erweiterungen stehen; verweist darauf, dass 2008 das letzte Jahr des Plans für die Humanressourcen in Verbindung mit der Erweiterung 2004 ist, wonach für 2008 640 zusätzliche Stellen beantragt werden; erinnert ferner daran, dass für 2008 250 neue Stellen im Anschluss an die Erweiterung um Bulgarien und Rumänien beantragt werden und für 2009 ein vergleichbarer Antrag erwartet wird; stellt fest, dass nur 50% der zusätzlichen Stellen für 2008 für die Ausweitung von Aktivitäten aufgrund der jüngsten Erweiterungen zugewiesen werden sollen; ist der Auffassung, dass die Überprüfung der Humanressourcen durch die Kommission in Übereinstimmung mit der im Jahre 2006 unter dem Motto "Bessere Rechtsetzung" eingeleiteten Strategie erfolgen sollte, wobei die Notwendigkeit einer angemessenen und effizienten Umsetzung der neuen Ausgabenprogramme für den Finanzplanungszeitraum 2007-2013 uneingeschränkt zu berücksichtigen ist;
47. begrüßt den Grundsatz der Umschichtung von Personal entsprechend den politischen Prioritäten; ist jedoch der Auffassung, dass die Quote der Umschichtung ehrgeiziger sein sollte als 1 %; verweist darauf, dass bei dieser Umschichtung den vom Parlament festgestellten Prioritäten uneingeschränkt Rechnung getragen werden muss; erwartet, dass die Kommission den laufenden Screening-Prozess dazu nutzt, eine beträchtliche Verlagerung bei der Aufstellung von Prioritäten für die Zuweisung von Personal und beim Anteil der Gemeinkosten vorzunehmen; wird die Höhe des Personalbedarfs der Kommission im globalen Kontext von Rubrik 5 während des jährlichen Haushaltsverfahrens prüfen; nimmt die von der Kommission vorgeschlagene Umschichtung von 565 Stellen zur Kenntnis (Umschichtung von 287 Stellen zwischen einzelnen Abteilungen und von 278 Stellen innerhalb einzelner Abteilungen); fordert die Kommission auf, im VEH detailliertere Informationen über die Umschichtung von Personal bereitzustellen, damit das Parlament über die erforderlichen Informationen verfügt, um bewerten zu können, ob der Zielwert von 1 % angemessen ist; ist der Auffassung, dass die Schaffung eines zentralen Pools für die Umschichtung im Einklang mit dem Grundsatz der Verwaltungsvereinfachung und einer besseren Durchführung von Programmen und Maßnahmen unter Vermeidung eines überflüssigen Verwaltungsaufwands stehen sollte;
48. nimmt zur Kenntnis, dass am 18. April 2007 eine Trilogsitzung stattgefunden und dabei zwischen den drei Organen eine Vereinbarung über die unter Artikel 145 der Haushaltsordnung fallenden Einrichtungen der Gemeinschaft erzielt wurde; begrüßt die positive Einstellung des Rates zugunsten einer besseren Kontrolle und Bewertung der Agenturen; unterstreicht die Bedeutung der herausgestellten Themen – z.B. Verhältnis zwischen operationellen Ausgaben und Verwaltungsausgaben, Entlastungsverfahren, Beurteilung, Bewertung und Kosteneffizienz bestehender Agenturen – sowie die Notwendigkeit weiterer Fortschritte bei dem Verfahren nach Nummer 47 der IIV vom 17. Mai 2006; stellt fest, dass – wie aus den in Anlage II beigefügten Erklärungen hervorgeht – in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Haushaltsordnung eine Verfahrensweise gefunden wurde, die dringende Mittelübertragungen zugunsten der Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke (Rapid Border Intervention Teams – RABIT) gestattet; unterstreicht die Notwendigkeit einer umfassenderen Debatte über Fragen, die sich im Zusammenhang mit den Governance-Methoden der Kommission stellen, in Verbindung mit dem Ergebnis des von der Kommission durchgeführten Screening, das bis zum 24. April 2007 abgeschlossen sein soll;
49. vertritt die Auffassung, dass die Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Ausschusses für internationalen Handel wichtige Elemente beigetragen haben, die während des Haushaltsverfahrens 2008 zu berücksichtigen sind;
o o o
50. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln.
Die Trilog-Sitzung wurde in Anwendung von Nummer 47 der Interinstitutionellen Vereinbarung (IIV) vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung organisiert.
Mit diesen Schlussfolgerungen soll eine Bestandsaufnahme der von den drei Organen erzielten Vereinbarung vorgenommen werden.
1.Gemeinsames Unternehmen für ITER
Das Europäische Parlament und der Rat haben vereinbart, dass
· das Gemeinsame Unternehmen ITER als Gemeinschaftsagentur zum Zwecke der Anwendung von Nummer 47 der IIV anzusehen ist;
· dem Europäischen Parlament die Verantwortung für die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens ITER übertragen werden wird.
Das Europäische Parlament und der Rat würdigten den Beitrag der Gemeinschaft zu ITER, der aus dem 7. Rahmenprogramm für Euratom herrührt (maximal 986 Millionen Euro(1) für den Zeitraum 2007-2011), wie von der Kommission vorgeschlagen. Das Projekt ITER wird für einen Zeitraum weit über 2011 hinaus geplant und muss bis 2041 fortgeführt werden. Die entsprechenden Beträge für die Jahre 2012 und 2013 sind in der Finanzplanung veranschlagt. Die künftige Finanzierung wird Gegenstand der Debatten über den nächsten Finanzrahmen sein.
2.Agenturen
Mit Blick auf das Ziel, die Arbeit der bestehenden Agenturen und die auf die Errichtung neuer Agenturen anwendbaren Verfahren zu optimieren, kommen das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission überein, weiterhin eine eingehende Debatte zu führen, insbesondere in Bezug auf eine gründliche Kosten-Nutzen-Analyse einschließlich der Verwaltungskosten, ehe neue Agenturen errichtet werden und die in den spezifischen Verordnungen der bestehenden Agenturen vorgesehenen Überprüfungsklauseln umgesetzt werden.
In diesem Kontext bekunden sie ihre Bereitschaft, auf eine Fortführung und Vertiefung der Debatte über die künftige Entwicklung des in Nummer 47 der IIV vorgesehenen Verfahrens hinzuarbeiten.
Diese Debatten werden in den bevorstehenden Trilog-Sitzungen, von denen die erste am 18. April 2007 stattfindet, fortgesetzt werden.
Von einem indikativen Gesamtbetrag aus dem EU-Haushalt als Beitrag zu dem Gemeinsamen Unternehmen für ITER und zur Entwicklung der Fusionsenergie in Höhe von 1 290 Millionen Euro.
Anlage II
Erklärungen im Anschluss an die Trilog-Sitzung vom 18. April 2007
1.Erklärung des Europäischen Parlaments und des Rates zu den Gemeinschaftsagenturen
"1. Zum Zwecke einer besseren Klarheit und Transparenz ersuchen die beiden Teile der Haushaltsbehörde die Kommission, alljährlich zusammen mit dem Vorentwurf des Haushaltsplans eine Haushaltsübersicht bereitzustellen, die sämtliche bestehenden und künftigen Agenturen der Gemeinschaft, andere unter Artikel 185 der Haushaltsordnung fallende Einrichtungen und die Exekutivagenturen umfasst. Diese Übersicht enthält Haushaltsinformationen über ihre Basisrechtsakte, wichtige Haushaltsindikatoren und die Zahl der Bediensteten sowie das Verhältnis von operationellen Ausgaben und Verwaltungsausgaben.
2. Die beiden Teile der Haushaltsbehörde legen der Kommission nahe, eine gründliche Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen und vor der Errichtung neuer Agenturen das Verfahren gemäß Nummer 47 der IIV strikt einzuhalten und zu fördern.
3. Was die dezentralen Agenturen betrifft, verweisen die beiden Teile der Haushaltsbehörde die Direktoren und Verwaltungsräte dieser Agenturen auf ihre Verpflichtung, realistische Forderungen nach Bereitstellung von Haushaltsmitteln entsprechend dem tatsächlichen Bedarf vorzulegen und die übermäßige Veranschlagung von Haushaltsmitteln zu vermeiden.
4. Die beiden Teile der Haushaltsbehörde fordern die Kommission auf, die bestehenden Gemeinschaftsagenturen regelmäßig zu bewerten und sich dabei insbesondere auf ihr Kosten-Nutzen-Verhältnis zu konzentrieren; sie kommen überein, die Evaluierung der von der Kommission für eine ausgewählte Zahl von Agenturen vorbereiteten Analyse zu bewerten. Als Kriterien für die Auswahl von zu bewertenden Agenturen könnten Folgende herangezogen werden: Übersteigen eines festgelegten Verhältnisses zwischen operationellen Ausgaben und Verwaltungsausgaben; Agenturen, bei denen in den Berichten des Rechnungshofes und im Entlastungsverfahren besondere Probleme ersichtlich werden. Die Ergebnisse dieser Analysen und etwaiger weiterer Analysen, die von anderen Organen durchzuführen sind, sollten jedes Jahr spätestens in der Trilog-Sitzung im Oktober überprüft werden.
5. Die beiden Teile der Haushaltsbehörde fordern die Kommission auf, die in der jeweiligen Verordnung vorgesehenen Überprüfungsklauseln umzusetzen. Die Haushaltsbehörde wird bewerten, ob die bestehende Strategie bei den dezentralen Agenturen fortgeführt werden sollte.
6. Im Anschluss an die Schlussfolgerungen der Trilog-Sitzung vom 7. März 2007 mit Blick auf die Weiterentwicklung des in Nummer 47 der IIV vom 17. Mai 2006 vorgesehenen Verfahrens kommen die Organe grundsätzlich überein, im Rahmen kommender Trilog-Sitzungen ein Verfahren zur Umsetzung von Nummer 47 der IIV auszuarbeiten."
2.Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zu Frontex
"Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission unterstreichen, dass im Falle eines starken und außerordentlichen Drucks an der Außengrenze, der das Eingreifen eines Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke (Rabit) erfordert, und einer möglichen Unzulänglichkeit der Finanzmittel im Haushaltsplan der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Europäischen Union (Frontex) für einen solchen Einsatz, sämtliche Möglichkeiten sondiert werden sollten, um die Finanzierung zu gewährleisten. Die Kommission wird mit äußerster Dringlichkeit prüfen, ob eine mögliche Umschichtung von Mitteln vorgenommen werden könnte. Sollte ein Beschluss der Haushaltsbehörde erforderlich werden, wird die Kommission ein Verfahren einleiten, das den Vorschriften der Haushaltsordnung, insbesondere den Artikeln 23 und 24, entspricht, um einen rechtzeitigen Beschluss der beiden Teile der Haushaltsbehörde über die Mittel sicherzustellen, die als zusätzliche Finanzmittel für Frontex zur Entsendung eines Rabit-Teams bereitzustellen sind. Die Haushaltsbehörde verpflichtet sich, unter Berücksichtigung der Dringlichkeit so schnell wie möglich zu handeln."