Beschluss des Europäischen Parlaments vom 22. Mai 2007 über die Einsetzung und die Mitgliederzahl der ständigen Delegation in der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 188 seiner Geschäftsordnung,
– gestützt auf seinen Beschluss vom 10. März 2004 über die Zahl der interparlamentarischen Delegationen, der Delegationen in den Gemischten Parlamentarischen Ausschüssen und der Delegationen in den Parlamentarischen Ausschüssen für Zusammenarbeit(1),
– gestützt auf die Gründungsakte der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika vom 8. November 2006,
1. beschließt, eine Delegation für die Parlamentarische Versammlung Europa-Lateinamerika einzusetzen;
2. legt die Anzahl von 60 ordentlichen Mitgliedern und 30 stellvertretenden Mitgliedern fest;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und der Kommission zur Information zu übermitteln.