Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Mai 2007 zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (2005/2246(INI))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 13. Dezember 2001 zur WTO-Konferenz in Qatar(1), vom 25. September 2003 zur 5. WTO-Ministerkonferenz in Cancún(2), vom 12. Mai 2005 zu der Bewertung der Doha-Runde nach dem Beschluss des Allgemeinen Rates der WTO vom 1. August 2004(3), vom 6. Juli 2005 zur Armut(4), vom 1. Dezember 2005 zu den Vorbereitungen für die sechste WTO-Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation in Hongkong(5), vom 23. März 2006 zu den Auswirkungen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) auf die Entwicklung(6), vom 4. April 2006 zur Bewertung der Doha-Runde im Anschluss an die WTO-Ministerkonferenz in Hongkong(7), vom 1. Juni 2006 zu Handel und Armut: Konzipierung von handelspolitischen Maßnahmen zur Optimierung des Beitrags des Handels zur Armutsminderung(8) und vom 7. September 2006 zur Aussetzung der Verhandlungen über die Entwicklungsagenda von Doha (DDA)(9),
– unter Hinweis auf die am 23. November 2006 in Barbados angenommene Entschließung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU zur Überprüfung der Verhandlungen über Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA),
– unter Hinweis auf die Erklärung von Kapstadt, die am 21. März 2002 von der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU einstimmig angenommen wurde und in der zur Aufstellung von Entwicklungsmaßstäben aufgefordert wird, mit denen der Verlauf und die Ergebnisse der handelspolitischen Verhandlungen zwischen AKP und Europäischer Union zu bewerten sind,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Tagung 2006 der Parlamentarischen Konferenz zur WTO, die am 2. Dezember 2006 in Genf verabschiedet wurde,
– unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 9. März 2005 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen(10),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 980/2005 des Rates vom 27. Juni 2005 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen(11),
– unter Hinweis auf das zwischen der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten andererseits am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichnete Partnerschaftsabkommen (Abkommen von Cotonou),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen vom 10. und 11. April 2006 und vom 16. Oktober 2006 und die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 15. und 16. Juni 2006,
– unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union: "Der Europäische Konsens" (Der Europäische Konsens über Entwicklungspolitik), die am 20. Dezember 2005 unterzeichnet wurde(12),
– unter Hinweis auf das Arbeitspapier der Dienststellen der Kommission über die handels- und entwicklungsbezogenen Aspekte der WPA-Verhandlungen (SEK(2005)1459),
– unter Hinweis auf das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT), insbesondere auf Artikel XXIV,
– unter Hinweis auf die Ministererklärung der Vierten WTO-Ministerkonferenz, die am 14. November 2001 in Doha verabschiedet wurde,
– unter Hinweis auf den Beschluss des Allgemeinen Rates der WTO, der am 1. August 2004 gefasst wurde,
– unter Hinweis auf die Ministererklärung der Sechsten WTO-Ministerkonferenz, die am 18. Dezember 2005 in Hongkong verabschiedet wurde,
– unter Hinweis auf den Bericht und die Empfehlungen der Task Force "Handelsförderung" ("Aid for Trade"), die am 10. Oktober 2006 vom Allgemeinen Rat der WTO angenommen wurden,
– unter Hinweis auf den Bericht Sutherland über die Zukunft der WTO,
– unter Hinweis auf die Millenniumserklärung der Vereinten Nationen vom 8. September 2000, in der die Millenniums-Entwicklungsziele als von der internationalen Gemeinschaft gemeinsam festgelegte Kriterien für die Beseitigung der Armut dargelegt sind,
– unter Hinweis auf die Ergebnisse des Weltgipfels der Vereinten Nationen von 2005,
– unter Hinweis auf den Bericht der von Professor Jeffrey Sachs geleiteten Task Force für das Millenniumsprojekt der Vereinten Nationen mit dem Titel "In die Entwicklung investieren: Ein praktischer Plan zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele",
– unter Hinweis auf das Kommuniqué von Gleneagles, das am 8. Juli 2005 von der Gruppe der Acht in Gleneagles herausgegeben wurde,
– unter Hinweis auf den Bericht der Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen (UNCTAD) "The Least Developed Countries 2006: Developing Productive Capacities" (Die am wenigsten entwickelten Länder 2006: Schaffung von Produktionskapazitäten),
– unter Hinweis auf den Wirtschaftsbericht der VN-Wirtschaftskommission für Afrika aus dem Jahr 2004 mit dem Titel "Unlocking Africa´s Trade Potential" (Das Handelspotenzial Afrikas freisetzen),
– unter Hinweis auf die vom AKP-Ministerrat am 27. Juni 2002 in Punta Cana (Dominikanische Republik) angenommenen AKP-Leitlinien für die Verhandlungen über die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen sowie den auf dem dritten Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der AKP-Staaten am 19. Juli 2002 in Nadi (Fidschi) gefassten Beschluss über die Aushandlung der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen und die Beteiligung am internationalen Handelssystem,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Vierten Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs der AKP-Staaten vom 23. und 24. Juni 2004 in Maputo (Mosambik) zu der Dimension wirtschaftlicher Entwicklung,
– unter Hinweis auf die Erklärung der 81. Tagung des AKP-Ministerrats vom 21. und 22. Juni 2005 in Brüssel,
– unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 2/LXXXIII/06 der 83. Tagung des AKP-Ministerrats vom 28. bis 31. Mai 2006 in Port Moresby (Papua-Neuguinea),
– unter Hinweis auf die Erklärung, die auf dem Fünften Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der AKP-Staaten vom 8. Dezember 2006 in Karthum (Sudan) verabschiedet wurde,
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für internationalen Handel (A6-0084/2007),
A. in der Erwägung, dass die gegenwärtige Handelsbeziehung der Europäischen Union mit den AKP-Staaten, durch die diesen Staaten ein präferenzieller Zugang zu den EU-Märkten ohne Gegenseitigkeit gewährt wird, nicht im Einklang mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) steht,
B. in der Erwägung, dass im Abkommen von Cotonou festgehalten ist, dass die Vertragsparteien übereinkommen, eine neue WTO-konforme Handelsregelung zu vereinbaren, zwischen ihnen bestehende Handelshemmnisse schrittweise zu beseitigen und die Zusammenarbeit in allen handels- und entwicklungsrelevanten Bereichen zu verstärken,
C. in der Erwägung, dass die Verhandlungen in den sechs Regionen nicht in derselben Geschwindigkeit voranschreiten und somit zu befürchten ist, dass die Verhandlungen nicht in allen Regionen bis Ende 2007 abgeschlossen sein könnten,
D. in der Erwägung, dass eine weit verbreitete Besorgnis darüber herrscht, dass die Verhandlungen nicht so weit fortgeschritten sind, wie sie es in dieser Phase des Verhandlungsprozesses sein sollten,
E. in der Erwägung, dass der Hauptgrund für die Verzögerung darin liegt, dass es beide Seiten versäumt haben, rechtzeitig Vorschläge vorzulegen und auf solche zu reagieren,
F. in der Erwägung, dass eine weitere formale WTO-Ausnahmeregelung in politischer Hinsicht kostspielig und zudem schwer durchsetzbar wäre,
G. in der Erwägung, dass die Informationen über den WPA-Prozess und die Einbeziehung darin auf Länderebene in vielen AKP-Staaten erschreckend gering sind,
H. in der Erwägung, dass der Mangel an Fortschritten bei den Verhandlungen über die Entwicklungsagenda von Doha auf WTO-Ebene die WPA-Verhandlungen noch schwieriger macht,
I. in der Erwägung, dass sich zwar beide Parteien über die zentrale Rolle der "Entwicklungsdimension" für die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen einig sind, aber es den Verhandlungsführern bei weitem nicht gelungen ist, eine Einigung über eine gemeinsame Definition des Konzepts zu erzielen,
J. in der Erwägung, dass die Wirtschaftspartnerschaften unbedingt zur nachhaltigen sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung sowie zur Verringerung der Armut in den AKP-Staaten beitragen sollten,
K. in der Erwägung, dass in einer zunehmend globalisierten Welt eine Erosion von Präferenzregelungen unvermeidbar ist,
L. in der Erwägung, dass die Initiative "Alles außer Waffen" bislang nicht wesentlich zur Steigerung der EU-Exporte der am wenigsten entwickelten Länder beigetragen hat und dass dies ein Zeichen dafür sein kann, dass die Freigabe der Zölle und Quoten allein arme Länder nicht wettbewerbsfähiger macht,
M. in der Erwägung, dass die verstärkte Reziprozität zwischen der Europäischen Union und den AKP-Staaten eigentlich die Wettbewerbsfähigkeit der AKP-Staaten fördern sollte, wahrscheinlich jedoch den nicht wettbewerbsfähigen Branchen, dem kaum modernisierten und diversifizierten Agrarsektor und den anfälligen Volkswirtschaften eher schadet,
N. in der Erwägung, dass Konfigurationen von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen nicht immer zu den bestehenden regionalen Maßnahmen zur wirtschaftlichen Integration passen, was dem prioritären Ziel der Stärkung der regionalen Integration in den AKP-Ländern zuwiderläuft,
O. in der Erwägung, dass die Landwirtschaft in den meisten AKP-Staaten eine treibende Kraft für die Entwicklung darstellt und die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen die Herausforderungen, denen sich der Landwirtschaftssektor in den AKP-Staaten gegenübersieht, angehen müssen, um ein Instrument für die Entwicklung sein zu können,
P. in der Erwägung, dass die Schaffung eines echten regionalen Marktes eine wesentliche Grundlage für die erfolgreiche Umsetzung der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen ist und dass eine echte regionale Integration eine wichtige Grundlage für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung der AKP-Staaten gemäß dem Abkommen von Cotonou bietet,
Q. in der Erwägung, dass eine in den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vorgesehene Steigerung des intraregionalen Handels durch eine schwache Infrastruktur innerhalb der Regionen und eine Vielzahl von nichttariflichen Handelshemmnissen behindert wird,
R. in der Erwägung, dass dadurch, dass die regionalen vorbereitenden Task Forces ihre beabsichtigte Funktion nicht erfüllt haben, die Verhandlungen erschwert wurden und die zukünftige Effizienz von WPA-bezogenen Überwachungsmechanismen in Zweifel gezogen wurde,
S. in der Erwägung, dass durch einen Mangel an Daten zur Analyse der Volkswirtschaften in den AKP-Staaten die Durchführung einer vollständigen WPA-Folgenabschätzung erheblich erschwert wurde,
T. in der Erwägung, dass verbesserte Handelsbestimmungen von verstärkten Maßnahmen für eine handelsbezogene Unterstützung begleitet werden müssen,
U. in der Erwägung, dass die Initiative "Handelsförderung" ("Aid for Trade") darauf abzielt, die Kapazitäten von Entwicklungsländern zur Ausnutzung neuer Handelsmöglichkeiten zu unterstützen,
V. in der Erwägung, dass für das Problem der Anpassungskosten im Zusammenhang mit den Vorbereitungen und der Umsetzung der als Teil der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen geforderten Liberalisierung eine Lösung gefunden werden muss,
W. in der Erwägung, dass gemäß Artikel 37 Absatz 4 des Abkommens von Cotonou eine förmliche und umfassende Überprüfung der für alle AKP-Staaten geplanten Regelungen durchgeführt werden muss, um sicherzustellen, dass für die Vorbereitungen bzw. die Verhandlungen keine zusätzliche Zeit benötigt wird, und dass diese Überprüfung zu einer kritischen Bewertung der laufenden Verhandlungen über die WPA führen muss,
1. ist der Auffassung, dass Wirtschaftspartnerschaftsabkommen als Entwicklungsinstrumente gestaltet werden müssen und zu einem stärkeren Wirtschaftswachstum, zur regionalen Integration und zur Verringerung der Armut beitragen müssen;
2. bekräftigt seine Ansicht, dass die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, sofern sie entsprechend gestaltet sind, eine Möglichkeit bieten, die AKP-EU-Handelsbeziehungen zu beleben, die Diversifikation der Wirtschaft und die regionale Integration in den AKP-Staaten zu fördern und die Armut in diesen Staaten zu verringern;
3. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für die Kohärenz ihrer politischen Maßnahmen im Interesse der Entwicklung zu sorgen; betont, dass der Europäische Konsens zur Entwicklungspolitik (Erklärung zur Entwicklungspolitik (DPS)), insbesondere Punkt 36, den WPA-Verhandlungsführern Leitlinien an die Hand gibt; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission mit Nachdruck auf, an den Prinzipien Asymmetrie und Flexibilität festzuhalten;
4. hält es für wichtig, dass die AKP-Staaten und die Europäische Union uneingeschränkt die notwendige Verantwortung übernehmen, um das Recht der AKP-Staaten auf Entwicklung und Wohlstand zu gewährleisten; fordert die Regierungen dieser Länder auf, die Vorgaben einer verantwortungsvollen Staatsführung in die Tat umzusetzen, und zwar auch mit der technischen Hilfe im Rahmen des Instruments "Aid for Trade";
5. erinnert daran, dass sich mit Beendigung der WPA-Verhandlungen kein AKP-Staat im Hinblick auf seine Handelsbeziehungen nach 2007 in einer schlechteren Lage befinden sollte, als es aufgrund der gegenwärtig bestehenden Vereinbarungen der Fall ist;
6. äußert seine Besorgnis über das langsame Tempo der Verhandlungen und den dadurch bedingten Mangel an konkreten Fortschritten und weist darauf hin, dass in vielen kritischen Fragen noch eine Erörterung erforderlich ist oder eine Einigung erzielt werden muss;
7. fordert die Verhandlungsführer nachdrücklich auf, in so komplexen und äußerst wichtigen Verhandlungen nicht unter übermäßigem Druck oder unter Zeitdruck zu arbeiten; fordert die Kommission nachdrücklich auf, flexibler auf die Belange der AKP-Staaten einzugehen;
8. fordert die Kommission auf, keinen übermäßigen Druck auszuüben und – sollten die Verhandlungen nicht bis zum 1. Januar 2008 abgeschlossen sein – sich auf WTO-Ebene darum zu bemühen, dass eine Unterbrechung der bestehenden AKP-Einfuhren in die Europäische Union, solange eine Lösung noch aussteht, vermieden wird;
9. verlangt mehr Transparenz in Bezug auf den Fortschritt und den Inhalt der Verhandlungen; fordert alle Parteien auf, sicherzustellen, dass Parlamentarier und andere Beteiligte in den AKP-Staaten und der Europäischen Union zu den Verhandlungen über Wirtschaftspartnerschaftsabkommen konsultiert werden, um deren adäquate Umsetzung herbeizuführen;
10. fordert die Kommission auf, alles in ihrer Kraft Stehende zu tun, damit die Verhandlungen über die Entwicklungsagenda von Doha abgeschlossen werden können, und sicherzustellen, dass die Liberalisierungsvereinbarungen die Entwicklung in den armen Ländern fördern;
11. ist der Auffassung, dass die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen eine Einigung über die Entwicklungsagenda von Doha ergänzen und keine Alternative dazu sein sollten; ist zudem der Ansicht, dass ein entwicklungsfreundlicher Abschluss der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen ein erster Schritt in Richtung eines entwicklungsorientierten multilateralen Abkommens sein könnte;
12. stellt fest, dass sich der präferenzielle Marktzugang nicht als hinreichendes Instrument herausgestellt hat, durch das alleine die Entwicklung der AKP-Staaten ermöglicht wird, und hält es für unverzichtbar, flankierende Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der AKP-Staaten einzuführen, um dieses Ziel zu erreichen;
13. fordert einen vollkommen zoll- und kontingentfreien Marktzugang für die AKP-Staaten sowie vereinfachte, liberalisierte und flexiblere Ursprungsregeln in den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, als es bei der Initiative "Alles außer Waffen" der Fall ist, wobei das unterschiedliche Niveau der industriellen Entwicklung in den EU- und den AKP-Staaten wie auch zwischen den AKP-Staaten berücksichtigt werden muss;
14. fordert, das Tempo, den Zeitplan und den Umfang der Liberalisierung flexibel zu gestalten und schrittweise vorzugehen, um die regionale Integration und die Wettbewerbsfähigkeit in den AKP-Staaten zu verbessern und sicherzustellen, dass Entwicklungszielen wie zum Beispiel der Vermeidung negativer sozialer Auswirkungen, insbesondere auf Frauen, Vorrang eingeräumt wird;
15. fordert, dass in den Verhandlungen über die WPA die besondere Situation der überseeischen Gebiete und Regionen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union umfassend berücksichtigt wird, insbesondere die der Regionen in äußerster Randlage gemäß Artikel 299 Absatz 2 des EG-Vertrags;
16. fordert die AKP-Staaten nachdrücklich auf, das Problem in Bezug auf die Mitgliedschaft in sich überschneidenden regionalen Gruppen zu lösen;
17. fordert die Verhandlungsführer auf, eine Strategie der Diversifizierung, der Modernisierung und der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der AKP-Staaten – insbesondere im Landwirtschaftssektor – zu entwickeln, die über den Marktzugang hinausgeht;
18. stellt fest, dass funktionsfähige Schutzmechanismen, durch die den AKP-Regionen ermöglicht wird, dem Anstieg der Einfuhren aus der Europäischen Union, insbesondere bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, entgegenzuwirken von wesentlicher Bedeutung sind;
19. fordert die Europäische Union auf, den fairen Handel und andere Mittel zur Verbesserung der Bedingungen für kleine und marginalisierte Erzeuger und arme Arbeitnehmer zu unterstützen;
20. erinnert die Verhandlungsführer daran, dass in AKP-Staaten bei der Verbesserung der Strategien für die Wettbewerbsfähigkeit im Landwirtschaftssektor die Lebensmittelsicherheit gebührend berücksichtigt werden sollte;
21. hält es für außerordentlich wichtig, dass den AKP-Staaten auch weiterhin das Recht zugestanden wird, einige sensible Produkte zu schützen;
22. stellt fest, dass die Nachhaltigkeitsprüfungen keine bedeutenden Auswirkungen auf die Verhandlungen hatten, und fordert die Kommission auf, den Zusammenhang zwischen den Nachhaltigkeitsprüfungen und den Verhandlungspositionen klarzustellen und zu überprüfen, um den beteiligten Interessengruppen die Möglichkeit zu bieten, angehört zu werden;
23. fordert sowohl auf regionaler als auch auf nationaler Ebene die Einführung eines angemessenen und transparenten Überwachungsmechanismus mit einer klaren Rolle und mit Einfluss, um die Auswirkungen der Wirtschaftpartnerschaftsabkommen mit einer verstärkten AKP-Eigenverantwortung und mit umfassender Konsultation der beteiligten Interessengruppen zu flankieren;
24. fordert den Rat und die Kommission auf, klarzustellen, in welchem Umfang die Finanzierung der "Entwicklungsdimension" der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen über den 10. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) hinaus möglich sein wird;
25. begrüßt den Entschluss des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen vom 16. Oktober 2006, einen erheblichen Anteil des Beitrags der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten den AKP-Staaten zukommen zu lassen und somit die handelsbezogene Unterstützung auf 2 Milliarden Euro bis 2010 zu erhöhen, bedauert aber, dass diese Mittel nicht vollständig zusätzlich zu den Finanzmitteln des EEF gewährt werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die genauen Bedingungen dieser Verpflichtungen klarzustellen, dafür zu sorgen, dass diese Unterstützung nicht von dem Ergebnis der WPA-Verhandlungen abhängig ist, und die im Rahmen der Initiative "Aid for Trade" verfügbare Summe in dem Umfang, wie der Bedarf der AKP-Staaten steigt, beträchtlich zu erhöhen;
26. befürwortet die Aufforderung des Rates an die Kommission und die Mitgliedstaaten, die Umsetzung der WPA-bezogenen Reformzusicherungen mit oberster Priorität zu unterstützen, und fordert noch vor Abschluss der WPA-Verhandlungen konkrete Verpflichtungen, die detailliert, quantifiziert und insbesondere WPA-bezogen sein müssen und sowohl der handelsbezogenen Unterstützung als auch den mit den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zusammenhängenden Anpassungskosten Rechnung tragen;
27. fordert, dass die Unterstützung der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen koordiniert und mit dem verstärkten integrierten Rahmen der multilateralen Initiative "Aid for Trade" in Verbindung gebracht wird;
28. besteht darauf, dass im Einklang mit den Pariser Grundsätzen zur Gewährleistung der Wirksamkeit der Hilfe jede Unterstützung unter anderem bedarfsorientiert sein muss, und fordert die AKP-Staaten daher auf, wenn erforderlich mit entsprechender EU-Unterstützung, detaillierte, mit Kostenangaben versehene Vorschläge darüber vorzulegen, auf welche Art und Weise und wofür zusätzliche WPA-bezogene Finanzmittel benötigt werden, insbesondere im Hinblick auf rechtliche Rahmenbedingungen, Schutzmaßnahmen, Handelserleichterungen, Unterstützung bei der Einhaltung internationaler gesundheitlicher und pflanzenschutzrechtlicher Normen und der Normen über Rechte an geistigem Eigentum sowie im Hinblick auf die Zusammensetzung des WPA-Überwachungsmechanismus;
29. fordert die Kommission auf, den AKP-Staaten, sofern gefordert, zusätzliche technische Hilfe bei den Handelsverhandlungen bereitzustellen;
30. fordert die Kommission auf, die AKP-Staaten, sofern gefordert, zu unterstützen, die beschlossen haben Finanzreformprogramme durchzuführen;
31. verweist auf das mangelhafte Niveau bei der Steuererhebung in vielen AKP-Staaten und fordert zusätzliche Unterstützung für Steuerreformen und -maßnahmen zur Vermeidung von Steuerhinterziehungen als Teil einer Strategie, mit der die Auswirkungen des Verlusts an Zolleinnahmen möglichst gering gehalten werden; ist außerdem besorgt, dass sich das geringe Aufkommen an Zolleinnahmen auf die Haushalte der AKP-Länder auswirken und eine Kürzung der öffentlichen Ausgaben in Schlüsselbereichen wie Bildung und Gesundheit zur Folge haben könnte; appelliert an die Europäische Union, die Kompensationsmechanismen einzuführen, die zur Vermeidung solcher Folgen notwendig sind;
32. erinnert daran, dass die AKP-Staaten häufig von Rohstoffen abhängig sind, und fordert die Europäische Union auf, wirksamere Unterstützungsinstrumente sowohl für die Produktionsanpassung und -diversifizierung als auch für die Entwicklung der verarbeitenden Industrie und der KMU in den AKP-Staaten zu schaffen;
33. versteht den Unwillen der AKP-Staaten, über die so genannten Singapur-Themen, die nicht mehr auf multilateraler Ebene verhandelt werden, bilateral zu verhandeln, und stellt fest, dass es den regionalen Gruppen der AKP-Staaten obliegt, die Entwicklungsvorteile, die sich aus Abkommen über diese Themen ergeben, zu beurteilen; erinnert daran, dass sich 77 arme Länder gegen die Aufnahme der Verhandlungen über die Singapur-Themen in die Entwicklungsagenda von Doha ausgesprochen haben;
34. ist der Ansicht, dass Abkommen über Investitionen, Wettbewerb und öffentliche Beschaffungen, die in einen angemessenen Rahmen gefasst sind, in Verbindung mit einem glaubwürdigen Regulierungsumfeld zu den gemeinsamen Zielen der guten Staatsführung und der Transparenz beitragen und somit ein Umfeld schaffen könnten, das in größerem Umfang öffentlich-private Partnerschaften, insbesondere in Zusammenhang mit der Entwicklung wichtiger Infrastrukturen, ermöglichen würde;
35. bringt seine Enttäuschung darüber zum Ausdruck, dass die durch die Überprüfung gebotene Möglichkeit zur Einbeziehung von Parlamentariern und anderen Interessengruppen bislang nur unzulänglich wahrgenommen wurde; ist der Ansicht, dass dieser Prozess durch die Einbeziehung der wichtigsten Interessengruppen und Vertreter der Zivilgesellschaft eine weitere äußerst wichtige konkrete und pragmatische Dimension bekäme;
36. verweist auf die soziale und ökologische Verantwortung der ausländischen Unternehmen und Investoren gegenüber den Gemeinwesen und Gesellschaften, in denen sie investieren; ist der Ansicht, dass persönliche Geschäfts- und Investmentkontakte gefördert und erleichtert werden sollten, damit die sozialen und wirtschaftlichen Vorteile der zunehmenden Liberalisierung optimal genutzt werden können;
37. fordert die Kommission und die AKP-Staaten nachdrücklich auf, die WPA-Überprüfung als Möglichkeit zu nutzen, offen über die Hindernisse zu diskutieren, die dem Abschluss der Verhandlungen im Weg stehen, und detaillierte Vorschläge für deren Überwindung zu unterbreiten;
38. verweist auf die in einer Vielzahl von Foren von den AKP-Staaten geforderten Alternativen zu den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen; stellt jedoch fest, dass vonseiten der AKP-Staaten diesbezüglich keine offiziellen Anträge gemäß Artikel 37 Absatz 6 des Abkommens von Cotonou vorliegen;
39. fordert die Kommission im Einklang mit Artikel 37 Absatz 6 des Abkommens von Cotonou auf, sofern die nicht zu den am wenigsten entwickelten Ländern gehörenden AKP-Staaten nicht in der Lage sein sollten, sich an einem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zu beteiligen, die Möglichkeiten zu prüfen, diesen Ländern einen alternativen Rahmen für den Handel zu bieten, der ihrer aktuellen Lage entspricht und mit den WTO-Regeln vereinbar ist;
40. fordert die Kommission auf, Vorschläge für entwicklungsorientierte Alternativen zu unterbreiten, die im Gegensatz zu der Initiative "Alles außer Waffen" und der Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung (APS+) mehr als einen reinen Marktzugang bieten;
41. fordert die Kommission auf, sich bei den Verhandlungen über den Handel im Rahmen der WPA für Sozialstandards und menschenwürdige Arbeit einzusetzen;
42. fordert die Kommission auf, die Auswirkungen bezüglich der Initiative "Aid for Trade" und der WPA-bezogenen Unterstützung für die Staaten klarzustellen, die sich gegen eine Teilnahme an Wirtschaftspartnerschaftsabkommen entscheiden;
43. fordert die Kommission und den Rat auf, das Verfahren zur Erfüllung der EEF-Anforderungen zu vereinfachen und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand zu verringern sowie die Wissensvermittlung in Zusammenhang mit den EEF-Verfahren in den AKP-Staaten zu verbessern, um die zur Verfügung stehenden Finanzmittel bestmöglich zu nutzen;
44. erinnert daran, dass bei bilateralen Verhandlungen über den Handel mit Dienstleistungen davon Abstand genommen werden muss, die AKP-Staaten dazu zu drängen, eine Liberalisierung der Leistungen der Daseinsvorsorge anzubieten, und das Recht der Staaten geachtet werden muss, Dienstleistungen für die Allgemeinheit ungehindert zu regulieren, und fordert beide Parteien auf, anzuerkennen, dass solide rechtliche Rahmenbedingungen wesentlicher Bestandteil eines wie auch immer gearteten Liberalisierungsprozesses sind;
45. fordert die Europäische Union auf, in die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen keine Bestimmungen über die Rechte an geistigem Eigentum aufzunehmen, da sie zusätzliche Hindernisse für den Zugang zu grundlegenden Arzneimitteln schaffen würden, und den AKP-Staaten im Rahmen der WPA dabei behilflich zu sein, die in der Erklärung von Doha geforderte Flexibilität walten zu lassen; erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass die Europäische Union sich gemäß der Erklärung von Doha von 2001 über die handelsbezogenen Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (TRIPS) und die öffentliche Gesundheit verpflichtet hat, der öffentlichen Gesundheit Vorrang vor ihren kommerziellen Interessen einzuräumen;
46. betont, dass der regionale Aspekt der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen nicht nur für die Stärkung des Nord-Süd-Handels, sondern auch des Süd-Süd-Handels von entscheidender Bedeutung ist; ist der Auffassung, dass dieser Aspekt von europäischer Seite bislang zu wenig beachtet wurde und dass die Schaffung einer tragfähigen intraregionalen Integration unter Umständen noch wichtiger ist als die Einleitung eines Programms für interregionale Integration;
47. fordert ein Streitbeilegungssystem für Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, mit dem auf ausreichend einfache und wirtschaftliche Art und Weise umgehend auf Versäumnisse der Vertragsparteien bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen reagiert werden kann;
48. fordert geeignete Vorschläge, um sich mit den Bedenken der AKP-Staaten gegen Modus IV des Allgemeinen Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) auseinanderzusetzen;
49. empfiehlt der Kommission, sicherzustellen, dass die internationale Agenda für menschenwürdige Arbeit und die Umsetzung grundlegender arbeitsrechtlicher Normen zu dauerhaften Elementen in Handelsverhandlungen und strategischen Partnerschaften werden; fordert die Kommission auf, die Umsetzung von Artikel 50 des Abkommens von Cotonou sicherzustellen, der eine spezifische Bestimmung über Handels- und Arbeitsnormen enthält und die Verpflichtung der Vertragsparteien zur Einhaltung der grundlegenden arbeitsrechtlichen Normen untermauert;
50. ist sich dessen bewusst, dass die strengen Pflanzenschutznormen und andere Normen der Europäischen Union in den Bereichen Gesundheit und Umwelt ein Hindernis für AKP-Exporte, insbesondere bei Agrarerzeugnissen, darstellen könnten, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den AKP-Staaten dabei behilflich zu sein, geeignete Programme zu entwickeln, um diese Normen bald zu erfüllen;
51. fordert die Kommission auf, die Initiative zu ergreifen und internationale Unterstützung zu mobilisieren, um Artikel XXIV des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) im Hinblick auf Freihandelsabkommen zwischen Vertragsparteien, die sich in unterschiedlichen Entwicklungsstufen befinden, zu überarbeiten oder zu präzisieren;
52. fordert die Kommission auf, während der Verhandlungen und nach deren Abschluss eine systematische Analyse der sozialen Auswirkungen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen auf die potenziell am stärksten betroffenen Bevölkerungsgruppen, u. a. junge Menschen und Frauen, in den AKP-Staaten durchzuführen;
53. verweist auf die Bedeutung parlamentarischer Kontrolle, um einen Beitrag zu guter Staatsführung, Rechenschaftspflicht und Transparenz zu leisten;
54. fordert die Schaffung eines Gemeinsamen Parlamentarischen Ausschusses für Handel und Entwicklung im Rahmen jedes einzelnen Wirtschaftspartnerschaftsabkommens, der bei der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU arbeitet und dessen Aufgabe darin besteht, die Auswirkungen der umgesetzten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen auf Handel und Entwicklung öffentlich zu überwachen, Mechanismen zur Gewährleistung der Rechenschaftspflicht zu entwickeln und Anliegen im Zusammenhang mit dem WPA sowohl aus der regionalen Perspektive als auch aus der Perspektive aller AKP-Staaten zu behandeln;
55. fordert die Kommission nachdrücklich auf, regelmäßig die nationalen Parlamente in den AKP-Ländern zu konsultieren, um ihre Überwachung des Prozesses zu erleichtern, und empfiehlt darüber hinaus, dass eine regelmäßige Kontrolle seitens des zuständigen Ausschusses der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU sowie seitens der Abgeordneten des Europäischen Parlaments und der AKP-Länder in den Plenarsitzungen erfolgen sollte;
56. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten und der AKP-Staaten, dem AKP-EU-Rat und der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU zu übermitteln.