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Verfahren : 2007/2073(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0196/2007

Eingereichte Texte :

A6-0196/2007

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 07/06/2007 - 5.6

Angenommene Texte :

P6_TA(2007)0224

Angenommene Texte
PDF 206kWORD 35k
Donnerstag, 7. Juni 2007 - Brüssel
Berichtigungshaushaltsplan Nr. 3/2007
P6_TA(2007)0224A6-0196/2007

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juni 2007 zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2007 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007, Einzelplan III - Kommission (9256/2007 – C6-0133/2007 – 2007/2073(BUD))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 272 Absatz 4 vorletzter Unterabsatz,

–   gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 177,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(1), insbesondere auf Artikel 15 Absatz 3 sowie die Artikel 37 und 38,

–   unter Hinweis auf den am 14. Dezember 2006 endgültig festgestellten Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007(2),

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(3),

–   in Kenntnis des Vorentwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2007 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007, der von der Kommission am 13. April 2007 vorgelegt wurde (SEK(2007)0483),

–   in Kenntnis des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2007, der vom Rat am 14. Mai 2007 aufgestellt wurde (9256/2007 – C6-0133/2007),

–   gestützt auf Artikel 69 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A6-0196/2007),

A.   in der Erwägung, dass mit dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2007 der Überschuss aus dem Haushaltsjahr 2006 in Höhe von 1 847 631 711 EUR in den Haushaltsplan 2007 eingesetzt werden soll,

B.   in der Erwägung, dass die drei wichtigsten Komponenten dieses Überschusses Übereinnahmen in Höhe von 914 569 139,79 EUR, eine Nichtausschöpfung der verfügbaren Ausgabenmittel in Höhe von 949 899 477,07 EUR und ein negativer Fremdwährungssaldo (- 16 836 905,86 EUR) sind,

C.   in der Erwägung, dass der Umfang der Nichtausschöpfung der Zahlungsermächtigungen, verglichen mit den Vorjahren, auf 949 899 477,07 EUR (etwa 0,9 %) der Mittel des gesamten EU-Haushaltsplans 2006 von 107 378 469 621 EUR zurückgegangen ist,

D.   in der Erwägung, dass die Nichtausschöpfung der Zahlungsermächtigungen für die Landwirtschaft im Jahr 2006 426 Millionen EUR, oder 0,85 %, von 50 210 Millionen EUR betrug, der entsprechende Betrag für die Strukturmaßnahmen 54 Millionen EUR (0,17 %) von insgesamt 32 495 Millionen EUR betrug, sich für die externen Politikbereiche auf 154 Millionen EUR (2,85 %) der insgesamt bereitgestellten 5 407 Millionen EUR belief, für die Verwaltungsausgaben bei 51 Millionen EUR (0,77 %) von insgesamt 6 654 Millionen EUR lag und sich für die Heranführungsstrategie auf 127 Millionen EUR (5,33 %) von insgesamt 2 383 Millionen EUR belief,

E.   in der Erwägung, dass im Vergleich zu 2005 erhebliche generelle Verbesserungen bei der Verwendung der Mittel in den Bereichen der Heranführungsstrategie zu verzeichnen waren, da im Jahr 2005 463 Millionen EUR, oder 13,5 %, der gesamten Haushaltsmittel in Höhe von 3 428 Millionen EUR nicht ausgegeben wurden,

F.   in der Erwägung, dass noch weitere Verbesserungen möglich sind, insbesondere im Bereich der Landwirtschaft, in dem der nicht verwendete Betrag, verglichen mit 2005, auf 426 Millionen EUR gestiegen ist, was 0,85 % der insgesamt bereitgestellten Mittel ausmacht (0,3 % im Jahr 2005),

1.   begrüßt die positive Entwicklung bei der Ausführung des Haushaltsplans in den letzten Jahren;

2.   fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen um eine vollständige Verwendung der Haushaltsmittel fortzusetzen, was angesichts der beschränkten Mittel, die in dem neuen Finanzrahmen 2007 - 2013 zur Verfügung stehen werden, umso wichtiger ist;

3.   hat beschlossen, den vom Rat aufgestellten Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2007 ohne Änderungen zu akzeptieren;

4.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 (ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1).
(2) ABl. L 77 vom 16.3.2007.
(3) ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

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