Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juni 2007 zu den Entwürfen für Beschlüsse der Kommission zur Ausarbeitung von regionalen Strategiepapieren und regionalen Richtprogrammen für den Mercosur und für Lateinamerika
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit(1),
– in Kenntnis der Entwürfe für Beschlüsse der Kommission zur Ausarbeitung von regionalen Strategiepapieren und regionalen Richtprogrammen für den Mercosur und für Lateinamerika (CMT-2007-0566, CMT-2007-0859),
– in Kenntnis der am 15. Mai 2007 abgegebenen Stellungnahme des in Artikel 35 Absatz 1 jener Verordnung genannten Ausschusses (im Folgenden "DCI-Verwaltungsausschuss" genannt),
– unter Hinweis auf Artikel 8 des Beschlusses 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse(2),
– gestützt auf Artikel 81 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass der DCI-Verwaltungsausschuss am 15. Mai 2007 für die Entwürfe regionaler Strategiepapiere und regionaler Richtprogramme für den Mercosur und für Lateinamerika gestimmt haben (CMT-2007-0566, CMT-2007-0859),
B. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament gemäß Artikel 7 Absatz 3 des Beschlusses 1999/468/EG und Nummer 1 der Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission über die Modalitäten der Anwendung des Beschlusses 1999/468/EG(3) den Entwurf der Durchführungsmaßnahmen, die dem DCI-Verwaltungsausschuss vorgelegt wurden, und die Ergebnisse der Abstimmung erhalten hat,
C. in der Erwägung, dass es in Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 heißt, dass "das wichtigste und übergeordnete Ziele der Zusammenarbeit nach dieser Verordnung … die Beseitigung der Armut in den Partnerländern und -regionen im Kontext einer nachhaltigen Entwicklung [ist]",
D. in der Erwägung, dass es in Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 heißt: "die in Artikel 1 Absatz 1(4) genannten Maßnahmen sind so zu gestalten, dass sie den Kriterien genügen, die der OECD/DAC [Ausschuss für Entwicklungshilfe der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung] für die öffentliche Entwicklungshilfe aufgestellt hat",
E. in der Erwägung, dass der OECD/DAC in seinen "Melderichtlinien für das Gläubigermeldesystem" (DCD/DAC(2002)21) öffentliche Entwicklungshilfe als Finanzströme in Länder auf der vom OECD/DAC erstellten Liste der Empfänger öffentlicher Entwicklungshilfe definiert, für die unter anderem alle Transaktionen mit dem Hauptziel der Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und des Wohlstands der Entwicklungsländer durchgeführt werden(5),
F. in der Erwägung, dass in Artikel 19 Absätze 3 und 8 der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 geregelt ist, dass "Strategiepapiere ... grundsätzlich auf der Grundlage eines Dialogs mit den Partnerländern und -regionen und unter Beteiligung der Zivilgesellschaft und der regionalen und lokalen Behörden ... erstellt [werden]" und dass "die Kommission und die Mitgliedstaaten ... einander sowie weitere Geber und entwicklungspolitische Akteure, einschließlich Vertreter der Zivilgesellschaft und der regionalen lokalen Behörden, in einer frühen Phase des Programmierungsprozesses [konsultieren], um die Komplementarität ihrer Kooperationsmaßnahmen zu fördern",
Lateinamerika
1. vertritt die Ansicht, dass die Kommission in ihrem Entwurf eines regionalen Strategiepapiers und in dem Entwurf eines regionalen Richtprogramms (2007-2010) für Lateinamerika ihre im Basisrechtsakt festgelegten Durchführungsbefugnisse überschreitet, indem sie als Unterbereich des Prioritätsbereichs 3 das Thema "Unterstützung für Projekte von Organisationen, die sich das gegenseitige Verständnis zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika einsetzen," wählt und das spezifische Ziel "gezielte Unterstützung für Projekte und Maßnahmen zugunsten von Entwicklungsthemen durch Organisationen, die sich auf die Förderung und die Analyse der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika spezialisiert haben", aufgenommen hat; vertritt die Auffassung, dass dies nicht im Einklang mit den Bestimmungen von Artikel 2 Absätze 1 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 steht, da das oberste Ziel dieses Unterbereichs des regionalen Strategiepapiers nicht die Beseitigung der Armut ist und dieses Element nicht die vom OECD/DAC aufgestellten Kriterien für öffentliche Entwicklungshilfe erfüllt;
Mercosur
2. vertritt die Ansicht, dass die Kommission in ihrem Entwurf eines regionalen Strategiepapiers und ihrem Entwurf eines regionalen Richtprogramms (2007-2013) für den Mercosur ihre im Basisrechtsakt festgelegten Durchführungsbefugnisse überschreitet, indem sie in die Priorität 3 "Anstrengungen zur Stärkung und Ausweitung der Beteiligung der Zivilgesellschaft, Kenntnis des regionalen Integrationsprozesses, wechselseitiges Verständnis und wechselseitige Sichtbarkeit" (für die sie etwa 20 % der Mittel des regionalen Richtprogramms vorsieht) aufnimmt, da die folgenden Elemente der Priorität 3 insofern nicht im Einklang mit Artikel 2 Absätze 1 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 stehen, als das oberste Ziel dieser Elemente nicht die Beseitigung der Armut ist und sie nicht die vom OECD/DAC für die öffentliche Entwicklungshilfe festgelegten Kriterien erfüllen:
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im Bereich "Stärkung des Sektors Film und audiovisuelle Medien zur Förderung der regionalen Integration" schlägt die Kommission vor, eine Erfolg versprechende Industrie mit dem allgemeinen Ziel zu unterstützen, das Wissen über die regionale Identität und den Integrationsprozess und das diesbezügliche Bewusstsein durch Unterstützung des Sektors Film und audiovisuelle Medien zu stärken;
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im Bereich "Einrichtung von zehn EU-Mercosur-Studienzentren und Unterstützung für die Durchführung des operationellen Plans 2006-2010 des Bildungssektors im Mercosur" wird das allgemeine Ziel als Stärkung des Wissens über den regionalen Integrationsprozess und des diesbezüglichen Bewusstseins beschrieben; eines der spezifischen Ziele ist die Unterstützung der Schaffung von zehn EU-Mercosur-Studienzentren in größeren Universitäten des Mercosur; insbesondere die Initiative zur Schaffung von EU/Mercosur-Dokumentationszentren, zur Einrichtung von EU- und Mercosur-Lehrstühlen und zur Einrichtung von Masterstudiengängen in EU- und Mercosur-Studien hat die Zielgruppe der gut ausgebildeten Elite der Mercosur-Länder im Auge; da es sich hier aber um die Region mit dem höchsten Index sozialer Unausgewogenheit in der gesamten Welt handelt, würden die geplanten Aktionen die Kluft zwischen Arm und Reich eher noch vergrößern, als die armen Bevölkerungsschichten zu unterstützen;
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3. fordert die Kommission auf, ihre Entwürfe für Beschlüsse zur Ausarbeitung von regionalen Strategiepapieren und regionalen Richtprogrammen für den Mercosur und Lateinamerika zurückzuziehen und dem DCI-Verwaltungsausschuss neue Beschlussentwürfe vorzulegen, die die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 einhalten;
4. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
Artikel 1 Absatz 1: "Die Gemeinschaft finanziert Maßnahmen zur Unterstützung der Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern und in Entwicklung befindlichen Gebieten und Regionen ..."