Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juni 2007 zu dem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2008 (2007/2018(BUD))
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 272 Absatz 2 des EG-Vertrags,
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(1), insbesondere auf Artikel 31,
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(2),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. März 2007 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2008 – Einzelpläne II, IV,V, VI, VII, VIII und IX – und zu dem Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags des Europäischen Parlaments (Einzelplan I) für das Haushaltsverfahren 2008(3),
– in Kenntnis des Berichts des Generalsekretärs an das Präsidium im Hinblick auf die Aufstellung des Vorentwurfs des Haushaltsvoranschlags des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2008,
– unter Hinweis auf den Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags, der am 28. März 2007 gemäß Artikel 22 Absatz 6 und Artikel 73 der Geschäftsordnung des Parlaments vom Präsidium beschlossen wurde,
– gestützt auf Artikel 73 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A6-0202/2007),
A. in der Erwägung, dass die Erhöhung bei Rubrik 5 (Verwaltungsausgaben) des mehrjährigen Finanzrahmens für 2008 4,8 % beträgt und damit über der Inflationsrate von 2 % liegt,
B. in der Erwägung, dass sich der Haushaltsplan 2008 an dem Haushaltsvolumen des Jahres 2007, erhöht um die Inflationsrate von 2 %, orientieren sollte, sofern es keine besonderen Gründe gibt, hiervon abzuweichen,
C. in der Erwägung, dass das Jahr 2008 das letzte volle Jahr vor den nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament ist,
D. in der Erwägung, dass die politischen Prioritäten für 2008 in der Bereitstellung wirksamer Dienstleistungen für die Mitglieder zur Ermöglichung einer besseren Rechtsetzung, der Erhöhung der Wirksamkeit der Kommunikationsinstrumente des Europäischen Parlaments und seiner Fraktionen und der Verbesserung der Zuweisung der Haushaltsmitteln bestehen,
E. in der Erwägung, dass die Kostenvoranschläge für eine Reihe neuer Projekte, die vom Präsidium am 28. März 2007 angenommen wurden, nicht vor der Vorlage des Berichtigungsschreibens im September bekannt sein werden,
Finanzielle Aspekte
1. weist darauf hin, dass der Haushaltsplan 2008 ein "Haushaltsplan für den EU-Steuerzahler" sein sollte, der auf eine verantwortungsbewusste Haushaltsführung aller an dem Prozess beteiligten Akteure abzielt, wobei die Beschlüsse über die Finanzmittel hieb- und stichfest begründet werden sollten;
2. weist darauf hin, dass die Empfehlung für 2008, wie sie im Rahmen seiner oben genannten Entschließung vom 29. März 2007 angenommen wurde, einerseits dahingehend lautet, dass der Haushaltsplan auf der Grundlage des begründeten und tatsächlichen Bedarfs an Haushaltsmitteln auf einer Höhe festgesetzt werden sollte, die dem Organ innerhalb einer vernünftigen Höhe von Finanzmitteln ein möglichst effizientes Arbeiten ermöglicht, und andererseits vorsieht, die Erhöhung des Haushaltsvolumens des Europäischen Parlaments auf die Anpassung an die laufenden Preise zu beschränken;
3. unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass der Prozess des Ankaufs der Gebäude des Europäischen Parlaments an seinen drei Arbeitsorten langfristig zu deutlichen Einsparungen für den EU-Steuerzahler führen sollte; ist bereit, die Verwendung des nötigen Teils des Spielraums zwischen der Inflationsrate und dem im mehrjährigen Finanzrahmen vorgesehenen Erhöhungssatz zu prüfen, je nachdem, wie sich der finanzielle Bedarf im Zusammenhang mit der besonderen Situation des Erwerbs des Eigentums an den Gebäuden des Parlaments darstellt;
4. erinnert daran, dass in seiner oben erwähnten Entschließung zu den Leitlinien vereinbart wurde, dass alle Anträge auf Bereitstellung von Haushaltsmitteln auf einem begründeten Bedarf beruhen sollten; stellt fest, dass der Haushaltsbehörde nicht hinreichend detaillierte und genaue Informationen über alle Mittelzuweisungen vorgelegt wurden; weist darauf hin, dass im Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags ein Betrag in Höhe von 55 000 000 EUR in Kapitel 10 6 ("Reserve für vorrangige Projekte in der Entwicklungsphase") und 10 300 000 EUR für die Kampagne zur Vorbereitung auf die Wahlen ausgewiesen wurde, ohne dass eine detaillierte Begründung gegeben wurde; erinnert ferner daran, dass in den Leitlinien betont wurde, dass der Haushaltsplan des Parlaments für 2008 unter Berücksichtigung der Anpassung an die laufenden Preise auf dem Niveau von 2007 festgesetzt werden sollte, sofern keine Begründung auf der Grundlage des tatsächlichen Bedarfs vorliegt, wobei bei diesem Verfahren sichergestellt werden sollte, dass die effiziente Arbeit der Institution nicht beeinträchtigt wird; wiederholt, dass der Anteil von 20 % der Rubrik 5 die Obergrenze des Haushaltsplans darstellen sollte; ist enttäuscht darüber, dass das Präsidium das Volumen des Haushaltsplans auf 1 491 400 000 EUR festgesetzt hat, was den gesamten 20 % der Rubrik 5 entspricht;
5. betont, dass der Entwurf des Haushaltsvoranschlags für 2008 ungeachtet der Einsparungen, die dadurch erzielt wurden, dass der ausführliche Sitzungsbericht nicht mehr übersetzt wird (9 000 000 EUR), und der Übertragung der Verwaltung der Kosten im Zusammenhang mit der Vergütung beim Ausscheiden aus dem Dienst auf die Kommission gegenüber dem Haushaltsplan 2007 eine Erhöhung von 6,7 % aufweist;
6. wird die Vorschläge für die bei Kapitel 10 6 ("Reserve für vorrangige Projekte in der Entwicklungsphase") vorgesehenen Projekte im Einzelnen prüfen; fordert nachdrücklich, dass seinem zuständigen Ausschuss die die Projekte erläuternden Informationen rechtzeitig übermittelt werden; zieht es zum jetzigen Zeitpunkt vor, bei Kapitel 10 4 ("Reserve für die Informations- und Kommunikationspolitik") und Kapitel 10 6 ("Reserve für vorrangige Projekte in der Entwicklungsphase") einen "p.m."-Vermerk auszuweisen, womit der Haushaltsplan auf 1 436 400 000 EUR festgesetzt würde, was gegenüber dem Haushaltsplan 2007 eine Erhöhung um 2,8 % darstellen würde; ist bereit, über den für diese Projekte bereitzustellenden Betrag zu entscheiden, sobald die konkreten Informationen vorliegen;
7. ist besorgt über den hohen Betrag der Sammelübertragungen in den vergangenen Jahren, die im Jahr 2005 auf 124 144 556 EUR und im Jahr 2006 auf 105 871 425 EUR anstiegen; weist darauf hin, dass durch die zahlreichen Anträge auf Mittelübertragung, die im Laufe des Haushaltsjahres gestellt werden, die von der Haushaltsbehörde beschlossene Mittelzuweisung geändert wird; fordert die Verwaltung auf, die Mittel korrekter zu veranschlagen;
8. stellt fest, dass der belgische Staat dem Europäischen Parlament im Jahr 2008 eine Vorauszahlung in Höhe von 22 700 000 EUR zurückerstatten wird, die geleistet wurde, als der Beschluss über den Bau der derzeitigen Gebäude in Brüssel gefasst wurde; stellt darüber hinaus fest, dass dieser Betrag unter den zweckgebundenen Einnahmen ausgewiesen und nur zur Finanzierung von Ausgaben für die Gebäude verwendet werden wird;
Informationspolitik
9. nimmt Kenntnis von den Vorschlägen, insgesamt 41 800 000 EUR für die Informationspolitik bereitzustellen, darunter 10 300 000 EUR für eine Sensibilisierungskampagne für die Europawahlen 2009, 9 000 000 EUR für die Realisierung des Fernsehkanals des Parlaments (WebTV), 15 700 000 EUR für das Audiovisuelle Zentrum und 6 800 00 EUR für die Fertigstellung des Besucherzentrums;
10. begrüßt die Initiative, die das Präsidium mit seinem Vorschlag für eine Informationskampagne für die nächsten Europawahlen ergriffen hat; bedauert jedoch, dass die Festlegung der Maßnahmen, die im Rahmen dieser Kampagne vorgeschlagen werden, nicht vor Ende 2007 erfolgen wird; fordert die Verwaltung auf, vor der ersten Lesung des Haushaltsplans einen Vorschlag zu unterbreiten, und besteht auf der Einbeziehung entsprechender sachdienlicher Vorschläge zur Förderung einer direkten Kommunikation mit den Bürgern; hat beschlossen, den für Wahlzwecke veranschlagten Betrag von 10 300 000 EUR bis zur Vorlage ausführlicherer Informationen über die Verwendung dieser Mittel in Kapitel 10 0 ("Vorläufig eingesetzte Mittel") einzustellen und die entsprechenden Haushaltslinien um diesen Betrag zu kürzen;
11. ist der Ansicht, dass die Entwicklung eines besonderen Programms entsprechend dem Programm für die Besuchergruppen, das sich auf die kleinen und lokalen Medien konzentriert, als eines der wirksamsten Mittel zur Sensibilisierung der Unionsbürger für die Tätigkeiten des Europäischen Parlaments für die Mitglieder von Interesse wäre; ersucht die Quästoren zu untersuchen, inwieweit es möglich ist, die einzelnen Mitglieder mit Mitteln auszustatten, die sie in die Lage versetzen, lokale Journalisten zum Europäischen Parlament einzuladen;
12. stellt fest, dass sich das WebTV-Projekt deutlich, bis zum Herbst 2007, verzögert; betont, dass die im Haushaltsplan 2007 hierfür bereitgestellten und bei Kapitel 10 4 ("Reserve für die Informations- und Kommunikationspolitik") ausgewiesenen Mittel nicht, wie ursprünglich vorgesehen, verwendet werden können; ist der Ansicht, dass dieser Betrag vorbehaltlich der endgültigen Genehmigung des Prototyps auf 2008 übertragen werden kann und somit den Bedarf des Haushaltsjahres decken könnte; ist daher der Auffassung, dass die für 2008 beantragten 9 000 000 EUR in Kapitel 10 1 ("Rückstellungen für unvorhergesehene Ausgaben") eingesetzt werden sollten, bis eine genauere Schätzung der Kosten des Projekts, falls es gebilligt wird, sowie weitere Informationen über die Aufnahmefähigkeit für einen solchen Betrag vorliegen;
13. anerkennt, dass die für die Fertigstellung des Besucherzentrums und des Audiovisuellen Zentrums beantragten Mittelzuweisungen den ursprünglichen Vorausschätzungen entsprechen; betont, dass ihre Ausführung in hohem Maße von den Übergabeterminen für die Gebäude D4 und D5 abhängt, die sich gemäß der Auskunft, die der Generalsekretär am 12. März 2007 dem Präsidium erteilt hat, leicht verzögern könnte; fordert daher die Verwaltung auf, seinen zuständigen Ausschuss auf dem Laufenden zu halten, damit er im Haushaltsplan 2008 die notwendigen Änderungen vornehmen kann;
Mehrsprachigkeit
14. ist bereit, einen Vorschlag zur Umstrukturierung des Dolmetschdienstes zu prüfen, während es gleichzeitig darauf besteht, dass die Verwaltung den Verhaltenskodex für die Mehrsprachigkeit aktiver durchsetzt, um eine angemessene und wirksame sprachliche Unterstützung für die Mitglieder, vor allem bei offiziellen Sitzungen der Organe des Parlaments, zu gewährleisten und Defiziten in Bezug auf diesen Dienst bzw. einer verantwortungslosen oder missbräuchlichen Inanspruchnahme dieses Dienstes vorzubeugen; ist bereit, in diesem Zusammenhang eine etwaige Erweiterung dieses Dienstes hin zu einer stärker persönlich orientierten sprachlichen Unterstützung zu prüfen; erinnert daran, dass alle Mitglieder unabhängig von ihrer Muttersprache gerecht behandelt werden müssen;
15. weist darauf hin, dass Empfehlungen für den Dolmetschdienst dem Bericht des Rechnungshofs Rechnung tragen und auf einem umfassenden Qualitätskontrollsystem unter Einbeziehung qualitativer Indikatoren basieren sollten;
16. ist höchst besorgt darüber, dass die Übersetzungen der Dokumente für die Ausschussdebatten häufig nicht in allen Sprachen vorliegen – eine Situation, die sich negativ auf die Arbeit der Ausschüsse auswirkt und zu einer ineffizienten Verwendung der verfügbaren Ressourcen (insbesondere angesichts der Vielzahl außerordentlicher Sitzungen) führt; unterstreicht nachdrücklich, dass es wichtig ist, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um ein wirksames Übersetzungssystem aufrechtzuerhalten, um die Gleichbehandlung aller Mitglieder und den reibungslosen Ablauf der parlamentarischen Tätigkeit sicherzustellen; fordert die Verwaltung mit Nachdruck auf, alle erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, die geeigneten Mittel bereitzustellen und eine adäquate Organisation des Übersetzungsdienstes zu gewährleisten, um Mängel und daraus entstehende Kostensteigerungen, insbesondere wenn Fristen für Beschlüsse im Vertrag festgelegt sind, zu vermeiden;
Gebäude
17. ist erstaunt über die deutliche Erhöhung bei Posten 2000 ("Mieten") um 5 131 200 EUR, die die Hälfte der Ersparnisse aufzehrt, die durch den Ankauf der Gebäude in Straßburg erzielt wurden; geht davon aus, dass die Erhöhung von 19,85 % auf die Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt und die Notwendigkeit der Anmietung eines zusätzlichen Gebäudes in Luxemburg während der Arbeiten zur Erweiterung des KAD-Gebäudes zurückzuführen ist; empfiehlt der Verwaltung, diese Faktoren zu bedenken, bevor sie weitere Ankäufe von Außenbüros vorschlägt, die im Vergleich zu den drei Arbeitsorten nicht als Priorität gelten können;
18. nimmt Kenntnis von der Verzögerung des Erweiterungsbaus zum KAD-Gebäude, die vor allem auf den Beschluss des luxemburgischen Staates zurückzuführen ist, auf die Errichtung einer Gewerbefläche zu verzichten; räumt ein, dass dieser Beschluss die Verwaltung des Gebäudes, vor allem unter Sicherheitsaspekten, erleichtern wird; bedauert jedoch, dass mit dem Bau nicht rechzeitig begonnen werden kann, womit sich der Bezug des Erweiterungsbaus bis Ende 2012 verzögern und die Mietdauer für die vorübergehend genutzten Gebäude verlängern wird; fordert daher, über die weiteren Entwicklungen im Zusammenhang mit diesem Projekt auf dem Laufenden gehalten zu werden;
19. weist darauf hin, dass Posten 2007 ("Herrichtung der Diensträume") gegenüber dem Haushaltsplan 2007 um 72,24 % auf 30 008 000 EUR erhöht wurde; beschließt, den bei Unterposten 2007/03 ("Herrichtung, Brüssel") für das Sportzentrum vorgesehenen Betrag von 3 000 000 EUR in die Reserve einzustellen, bis die zuständigen Organe des Parlaments einen endgültigen Beschluss über das Projekt und seine Finanzierung gefasst haben; wartet auf den für den 30. April 2007 angekündigten Bericht über den Gebäudebedarf und die Unterhaltskosten;
20. ist nachdrücklich der Auffassung, dass bei Entscheidungen über die Anmietung, den Ankauf oder die Herrichtung von Gebäuden eine globale Strategie verfolgt werden muss; ist der Ansicht, dass bei jedem die Gebäudepolitik betreffenden Beschluss die längerfristigen finanziellen Auswirkungen berücksichtigt werden müssen; wird die übermittelten Angaben zu den Gesamtkosten seiner Gebäudepolitik analysieren, ehe es die beantragten Mittel bereitstellt; fordert die Verwaltung auf, detaillierte Informationen zu den Herrichtungsarbeiten, insbesondere den für Brüssel und die neu erworbenen Gebäude in Straßburg vorgesehenen Arbeiten, vorzulegen;
Elektronische Datenverarbeitung
21. stellt fest, dass die Erhöhung der IT-Ausgaben in den letzten vier Jahren einen Wert von 28 % erreicht hat; ist der Ansicht, dass die derzeitige Strategie hilfreich für die Modernisierung der IT-Systeme des Europäischen Parlaments, die Verbesserung der den Nutzern angebotenen Leistungen und die Entwicklung einer neuen Website war; unterstreicht jedoch, dass sie dazu geführt hat, dass sich die Zahl der Projekte auf 477 erhöhte und einige zentrale Funktionen von externen Bediensteten wahrgenommen werden; betont, dass angesichts der Tatsache, dass die Verwaltung ihre Mittelanträge begründen muss, die Direktion Informationstechnologie (DIT) im Zusammenhang mit dem Berichtigungsschreiben Vorschläge zur Rationalisierung ihrer Kosten unterbreiten sollte;
22. stellt fest, dass der Ansatz für Telekommunikationsgebühren in etwa dem Ansatz von 2005 entspricht, während die wirklichen Kosten aufgrund der Nutzung neuer Technologien und allgemeiner Preissenkungen in dem Sektor seit 2004 jährlich sinken und 2006 um 2 100 000 EUR unter dem Ansatz lagen; fordert den Generalsekretär auf, dem Haushaltsausschuss über die Nutzung aktueller VOIP-Technologien zur Senkung der Telefonkosten zu berichten;
Personal
23. anerkennt, dass der Antrag des Präsidiums auf Schaffung neuer Planstellen derzeit 16 Stellen (7 AST3 und 9 AD5) umfasst; bedauert, dass nur 10 Stellen im Wege der Umschichtung besetzt werden sollen; fordert die Verwaltung auf, wie in den Leitlinien erwähnt, detaillierte Informationen über die durch die Anwendung der neuen Streamline-Software bedingten Stellenkürzungen und Umschichtungen und über andere kurz- und mittelfristige Strategien in Bezug auf Umschichtungsmöglichkeiten vorzulegen; betrachtet ein jährliches Ziel von 1 % als Minimum; bekräftigt seine Absicht, erst dann einen endgültigen Beschluss zu fassen, wenn es eine Gesamtübersicht und eine Begründung der Anträge erhalten hat; schlägt daher vor, die beantragten Stellen vorerst in die Reserve einzustellen;
24. erinnert an die Forderung nach einer vollständigen Besetzung der für Bedienstete aus den Ländern der EU-10-Erweiterung und Rumänien und Bulgarien bestimmten Stellen; hält dies für eine wirksame Unterstützung der Mitglieder, insbesondere im Hinblick auf sprachbezogene Dienstleistungen, für entscheidend; sieht darin zwar das vorrangige Ziel, fordert die Verwaltung aber gleichzeitig auf, geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung der langfristigen Tragbarkeit dieser Dienstleistungen vorzuschlagen;
25. unterstreicht, dass es nach den jüngsten Beschlüssen des Präsidiums noch einige Unwägbarkeiten hinsichtlich des Personalbedarfs gibt, z. B. was die Auswirkungen des neuen Codex auf die Tätigkeit des medizinischen Zentrums betrifft; erinnert die Verwaltung daran, dass sie zum März und September eines jeden Jahres einen aktualisierten Bericht über die Einstellungssituation im Zusammenhang mit der Erweiterung vorlegen sollte, und erwartet bis zur ersten Lesung ausführliche Informationen zur Rechtfertigung neuer Anträge;
26. nimmt Kenntnis von den Vorschlägen zur Hebung der Dauerplanstellen und Planstellen auf Zeit, zur Umwandlung von Stellen und zu möglichen Ad-personam-Beförderungen im Generalsekretariat des Europäischen Parlaments; beschließt, sie bis zur ersten Lesung zurückzustellen und die entsprechenden Mittel in die Reserve einzustellen;
27. stellt fest, dass die Vorschläge zur Höherstufung der Fraktionsbediensteten zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt werden; ist bereit, sie in erster Lesung zu prüfen;
28. ist der Ansicht, dass Anstrengungen unternommen werden können, um die Zahl der Dienstreisen der Bediensteten nach Straßburg zu begrenzen und nach Möglichkeit besseren Gebrauch von den neuen Technologien, wie z. B. der Videokonferenz, zu machen; beschließt, die bei Artikel 300 ("Dienstreisekosten des Personals") veranschlagten Mittel auf das Niveau des Haushaltsplans 2007 zu begrenzen und die für 2008 beantragte Erhöhung von 1 490 000 EUR in Kapitel 10 0 ("Vorläufig eingesetzte Mittel") einzustellen;
Verschiedenes
29. legt erneut seine Auffassung dar, dass die rasche Umsetzung des neuen Systems der Dienstausweise die Sicherheit in den Gebäuden deutlich verbessern wird; ist erstaunt über die Erhöhung bei Posten 214 ("Material und technische Anlagen"), insbesondere die Erhöhung beim Unterposten Sicherheit dieses Postens, um 36,8 % gegenüber dem Haushaltsplan des vergangenen Jahres aufgrund eines deutlichen Anstiegs der Unterhaltskosten für die Sicherheitsinfrastruktur und einiger Investitionen, wie beispielsweise des neuen Funkübertragungssystems; unterstreicht nachdrücklich, dass die Sicherheit der Gebäude des Europäischen Parlaments, seiner Mitglieder und seiner Bediensteten eine wichtige Frage ist, die aber dennoch, was ihre möglichen finanziellen Auswirkungen betrifft, ein besonnenes Vorgehen erfordert; fordert die Verwaltung auf, ihren Antrag unter Berücksichtigung der oben genannten Punkte noch einmal zu überprüfen und bis zur Vorlage des Berichtigungsschreibens einen neuen Vorschlag zu unterbreiten; beschließt folglich, 2 000 000 EUR für die neuen Projekte in Kapitel 10 0 ("Vorläufig eingesetzte Mittel") einzustellen;
30. erinnert den Generalsekretär daran, dass das Parlament die Verwaltung in seinen Entschließungen vom 1. Juni 2006 zum Haushaltsvoranschlag des Parlaments und vom 26. Oktober 2006 zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007 – Einzelpläne I, II, IV, V, VI, VII und VIII(4) aufgefordert hat, bis zum 15. Dezember 2006 eine Informationsstrategie zu entwickeln, um dem Problem abzuhelfen, dass sich die Mitglieder über die angebotenen Unterstützungsdienste oft nicht vollständig im Klaren sind, und dass seinem zuständigen Ausschuss bis jetzt kein Vorschlag unterbreitet wurde;
31. fordert die Verwaltung auf, ihre Ansätze für den Mittelbedarf im Zusammenhang mit EMAS zu aktualisieren;
32. nimmt Kenntnis von den vorgeschlagenen Änderungen des Eingliederungsplans; erinnert daran, dass es auf einen Bericht über die Finanzierung der Ausgaben für die Delegationen und Versammlungen wartet; beschließt, zum jetzigen Zeitpunkt den Änderungen des Eingliederungsplans in Bezug auf Artikel 214 ("Material und technische Anlagen") und in Bezug auf die Posten 3244 ("Organisation und Empfang von Besuchergruppen, Euroscola und Einladung von Meinungsmultiplikatoren aus Drittländern"), 3245 ("Veranstaltung von Kolloquien, Seminaren und kulturellen Aktionen"), 3246 ("Fernsehkanal des Parlaments (WebTV)"), 3249 ("Informationsaustausch mit den nationalen Parlamenten") und den vorgeschlagenen neuen Posten 3047 ("Verschiedene Organisationskosten der Parlamentarischen Versammlung EUROLAT") nicht zuzustimmen;
33. ist davon überzeugt, dass die Beziehungen zwischen den Mitgliedern des Europäischen Parlaments und den Mitgliedern der nationalen Parlamente in der Europäischen Union und den demokratisch gewählten Parlamenten von Drittstaaten verstärkt werden müssen; ist bereit, das Programm für den Informationsaustausch mit den nationalen Parlamenten (Posten 3249) zu unterstützen, sobald es weitere Detailinformationen erhalten hat;
o o o
34. stellt den Haushaltsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2008 fest;
35. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie dem Königreich Belgien zu übermitteln.