Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Juni 2007 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Abgaben, Zölle, Steuern und sonstige Maßnahmen (kodifizierte Fassung) (KOM(2006)0605 – C6-0409/2006 – 2006/0192(CNS))
(Verfahren der Konsultation – Kodifizierung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2006)0605),
– gestützt auf die Artikel 93 und 94 des EG-Vertrags, gemäß denen es vom Rat konsultiert wurde (C6-0409/2006),
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten(1),
– gestützt auf Artikel 80, Artikel 51 und Artikel 43 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A6-0200/2007),
1. billigt den Vorschlag der Kommission;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.