Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Juni 2007 zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates gemäß Artikel 122 Absatz 2 EG-Vertrag über die Einführung der einheitlichen Währung durch Malta am 1. Januar 2008 (KOM(2007)0259 – C6-0150/2007 – 2007/0092(CNS))
(Verfahren der Konsultation)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2007)0259),
– unter Hinweis auf den Konvergenzbericht 2007 der Kommission zu Malta (KOM(2007)0258) und den Konvergenzbericht der Europäischen Zentralbank vom Mai 2007,
– unter Hinweis auf das dem Konvergenzbericht 2007 der Kommission zu Malta beigefügte Arbeitsdokument der Dienststellen der Kommission (SEK(2007)0622),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Juni 2006 zu der Erweiterung des Eurogebiets(1),
– gestützt auf Artikel 122 Absatz 2 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0150/2007),
– gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A6-0243/2007),
1. billigt den Vorschlag der Kommission;
2. befürwortet die Einführung des Euro durch Malta am 1. Januar 2008;
3. fordert die Mitgliedstaaten auf, der Kommission die Möglichkeit zu geben, die Erfüllung der Kriterien von Maastricht auf der Grundlage präziser, aktueller, zuverlässiger und qualitativ hochwertiger Daten zu überprüfen;
4. fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;
5. fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;
6. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.