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Verfahren : 2007/2584(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B6-0238/2007

Eingereichte Texte :

B6-0238/2007

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 20/06/2007 - 5.7
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2007)0272

Angenommene Texte
PDF 114kWORD 32k
Mittwoch, 20. Juni 2007 - Straßburg
Galileo
P6_TA(2007)0272B6-0238/2007

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Juni 2007 zu der Finanzierung des europäischen Satellitennavigationsprogramms (Galileo) im Rahmen der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 und des mehrjährigen Finanzrahmens 2007-2013

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates bezüglich der Umsetzung der Aufbau- und der Betriebsphase des europäischen Satellitennavigationsprogramms (KOM(2004)0477),

–   unter Hinweis auf seinen diesbezüglichen Standpunkt vom 6. September 2005(1),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. April 2007 zu den Galileo-Konzessionsverhandlungen(2),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "Galileo am Scheideweg: die Umsetzung der europäischen GNSS-Programme" (KOM(2007)0261),

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(3),

–   gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

1.   weist den Rat und die Kommission darauf hin, dass der mehrjährige Finanzrahmen für die operationellen Ausgaben von Galileo im Zeitraum 2007-2013 einen Betrag von ca. 1 Milliarde EUR veranschlagt und dass der Referenzbetrag des geänderten Vorschlags für eine Verordnung bezüglich der Umsetzung der Aufbau- und der Betriebsphase des europäischen Satellitennavigationsprogramms 1,005 Milliarden EUR zu laufenden Preisen umfasst;

2.   äußert Sorge über die Möglichkeit, dass die notwendigen zusätzlichen Finanzmittel zum Ausgleich des Defizits in Folge des Scheiterns der öffentlich-privaten Partnerschaft auf Ebene der Regierungen beschlossen werden könnten;

3.   wird sich jedweder Lösung widersetzen, die die Gemeinschaftsfinanzierung mit einer von Seiten der Regierungen beschlossenen zusätzlichen Finanzierung kombinieren würde;

4.   weist darauf hin, dass die Kommission einen geänderten Vorschlag für eine Verordnung zur Finanzierung des Programms Galileo vorlegen muss, der vom Europäischen Parlament und vom Rat im Mitentscheidungsverfahren beschlossen werden muss;

5.   bekräftigt seine Unterstützung für das Programm Galileo, das einen riesigen europäischen Mehrwert hat, und bekundet sein nachdrückliches Engagement dafür, das Programm Galileo unter der Verantwortung der Europäischen Union fortzuführen;

6.   vertritt die Auffassung, dass das Programm Galileo unter diesen Umständen vollständig aus dem Haushaltsplan der Europäischen Union finanziert werden sollte;

7.   vertritt die Auffassung, dass, falls der öffentliche Sektor die gesamte Finanzierung des Projekts ebenso wie einige oder alle Risiken und Verbindlichkeiten übernimmt, dieser Faktor in einem künftigen geänderten Konzessionsvertrag berücksichtigt werden sollte, insbesondere was eine Regelung zur Rückerstattung der öffentlichen Finanzbeiträge und die Preise der Dienstleistungen betrifft;

8.   ersucht daher die Kommission, die Initiative zu ergreifen, eine Änderung des Finanzrahmens vorzuschlagen, wie in Nummer 22 der oben genannten Interinstitutionellen Vereinbarung vorgesehen oder auf sonstigem in dieser Vereinbarung vorgesehenen Weg;

9.   ersucht den Rat, Verhandlungen mit dem Parlament zu beginnen, sobald die Kommission einen solchen Vorschlag vorgelegt hat;

10.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. C 193 E vom 17.8.2006, S. 61.
(2) Angenommene Texte, P6_TA(2007)0164.
(3) ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

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