Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Juni 2007 zu den Arbeiten der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU 2006 (2007/2021(INI))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 (Abkommen von Cotonou)(1),
– in Kenntnis der am 3. April 2003 angenommenen Geschäftsordnung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU (PPV)(2), die zuletzt am 23. November 2006 in Bridgetown (Barbados) geändert wurde,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit(3),
– unter Hinweis auf die von der PPV im Jahr 2006 zu folgenden Themen angenommenen Entschließungen:
"Stand der Verhandlungen über die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen"(12),
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Entwicklungsausschusses (A6-0208/2007),
A. unter Hinweis auf die Diskussionen, die in Wien und in Bridgetown (im Juni und November 2006 bei der 11. bzw. 12. Tagung) über den Stand der Verhandlungen über die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen unter Beteiligung von Herrn Peter Mandelson, für den Handel zuständiges Kommissionsmitglied, und Frau Billie Miller, Ministerin für auswärtige Angelegenheiten und Außenhandel von Barbados, stattgefunden haben,
B. in Anbetracht des Erlasses der oben genannten Verordnung zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit durch das Parlament und den Rat, das thematische Programme, die auch für die AKP-Länder gelten, sowie ein Programm von Begleitmaßnahmen für die AKP-Länder, die Unterzeichnerstaaten des Zuckerprotokolls sind, vorsieht,
C. angesichts der wachsenden Bedeutung von Problemen der Migration und des Menschenhandels als Fragen von gemeinsamem Interesse im Rahmen des Abkommens von Cotonou,
D. unter Hinweis auf den Beschluss des PPV-Präsidiums, im Jahr 2006 folgende Informations- und Studiendelegationen zu entsenden:
–
im Februar nach Mauretanien – politischer Übergang und Vorbereitung der Wahlen,
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im April nach Swasiland und nach Mauritius – Reform der Zuckerregelung,
–
im Mai nach Kenia – humanitäre Auswirkungen der Dürre,
–
im Mai nach Togo – politische Lage, insbesondere Anwendung von Artikel 96 des Partnerschaftsabkommens,
–
im Oktober nach Äthiopien – politische Lage nach den Wahlen,
–
im November nach Malta und nach Spanien (Teneriffa) – Situation der Einwanderer aus den AKP-Ländern,
–
im November in die Demokratische Republik Kongo – Wahlbeobachtung,
E. in der Erwägung, dass die Überprüfung des Abkommens von Cotonou, die die Zustimmung der europäischen Institutionen erhalten hat, das Fundament für eine verstärkte und wirkungsvollere Zusammenarbeit zwischen der EU und den AKP-Ländern gelegt hat,
F. in Anbetracht des außergewöhnlichen Echos der Studien- und Informationsreise nach Malta und Spanien betreffend die Situation der Einwanderer aus den AKP-Ländern, die die erste dieser Art war, die Parlamentarier der Herkunftsländer und der europäischen Länder zusammenführte,
G. angesichts des fortdauernden Konflikts in Darfur (Sudan) und der schwerwiegenden und wiederholten Menschenrechtsverletzungen, die dort geschehen, und unter erneutem Hinweis auf die unbedingt notwendige wirksame humanitäre Hilfe,
H. in der Erwägung, dass die Demokratische Republik Kongo, ein jahrzehntelang gequältes Land, schließlich einen Weg beschritten hat, der dank des Engagements der kongolesischen Akteure und der internationalen Gemeinschaft konstruktiv zu werden verspricht,
I. angesichts der Weigerung der eritreischen Behörden, eine Informationsreise des PPV-Präsidiums nach Eritrea zu genehmigen,
J. angesichts der Ablehnung einer Dringlichkeitsentschließung zur Lage in Ostafrika im Anschluss an eine getrennte Abstimmung,
K. in Anbetracht der Arbeiten des Panafrikanischen Parlaments und der Formalisierung der Beziehungen zwischen dem Europäischem Parlament und dem Panafrikanischen Parlament,
L. angesichts der deutlichen Verschlechterung der Lage in Simbabwe,
M. unter Hinweis auf den Beschluss des AKP-Sekretariats, eine Untersuchung über seine interne Organisation vorzunehmen,
N. in Anbetracht des hervorragenden Beitrags des österreichischen EU-Ratsvorsitzes und der Regierung von Barbados zur 11. und zur 12. Tagung,
O. in Anbetracht der wachsenden Teilnahme von nichtstaatlichen Akteuren an den PPV-Tagungen,
1. begrüßt, dass die Paritätische Parlamentarische Versammlung im Jahr 2006 den Rahmen für einen offenen, demokratischen und vertieften Dialog über die Aushandlung von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und den AKP-Subregionen geboten hat; begrüßt ferner die Annahme einer Dringlichkeitsentschließung zum Stand der Verhandlungen über die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen in Bridgetown, in der die Bedenken der Vertreter von EU und AKP hinsichtlich möglicher negativer Auswirkungen auf das übergeordnete Ziel einer nachhaltigen Entwicklung der AKP-Staaten zum Ausdruck gebracht werden;
2. ermutigt die PPV, weiterhin unabhängige Positionen zu vertreten und konkrete Vorschläge für die Verhandlungen über die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen und deren Durchführung vorzulegen, um auf diese Weise die volle Einbeziehung der Zivilgesellschaft und der nationalen Parlamente zu fördern;
3. begrüßt die vom für Entwicklung und humanitäre Hilfe zuständigen Kommissionsmitglied während der Tagung in Bridgetown eingegangene Verpflichtung, die Länder- und Regionalstrategiepapiere für die AKP-Länder (Zeitraum 2008-2013) der demokratischen Prüfung durch die Parlamente zu unterwerfen, bedauert aber, dass dies bisher nicht möglich war;
4. fordert die Kommission auf, diese Verpflichtung auf der Grundlage des im Rahmen der oben genannten Verordnung zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit angewandten Verfahrens möglichst rasch zu konkretisieren;
5. fordert die nationalen Parlamente der AKP-Länder auf, bei ihren Regierungen und bei der Kommission immer wieder mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass sie gemeinsam mit den zivilgesellschaftlichen Organisationen an der Programmierung, Durchführung, Überwachung und Bewertung der Länderstrategiepapiere hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihrem Land (Zeitraum 2008-2013) beteiligt werden;
6. fordert die nationalen Parlamente der EU-Länder auf, eine strikte parlamentarische Kontrolle über die Regierungen in Bezug auf die Planung des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) auszuüben;
7. begrüßt den immer ausgeprägteren parlamentarischen Charakter der PPV und die Intensivierung des Engagements ihrer Mitglieder und der Beratungen über den EEF und Fragen, die den Handel zwischen der Europäischen Union und den AKP-Staaten betreffen, sowie die Durchführung des Abkommens von Cotonou;
8. nimmt mit Befriedigung die Tatsache zur Kenntnis, dass die PPV beschlossen hat, sich mit Problemen der Migration, also mit Fragen von gemeinsamem Interesse, zu beschäftigen, wenn diese anliegen, insbesondere mittels:
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der Veranstaltung eines Workshops während der Tagung in Wien,
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der Entsendung einer Studien- und Informationsdelegation in die Aufnahmeländer – 2006 sind dies Malta und Spanien – und der Entsendung einer ähnlichen Delegation in den Senegal im April 2007,
–
des Beschlusses, vom Ausschuss für soziale Angelegenheiten und Umweltfragen einen Bericht über die Migration von Facharbeitern und deren Auswirkung auf die Entwicklung der jeweiligen Länder ausarbeiten zu lassen,
–
des Beschlusses, von den für Menschenrechte im Präsidium zuständigen Vizepräsidenten einen Bericht über Probleme der Migration ausarbeiten zu lassen;
9. ermutigt die PPV, ihre Überlegungen zu Migrationsfragen und ihrem Beitrag für Lösungen zur Entwicklung der Herkunftsländer und zur Bekämpfung des Menschenhandels fortzusetzen und konkrete Empfehlungen hierzu abzugeben;
10. begrüßt die Annahme einer Entschließung zur Lage im Sudan während der Tagung in Wien, die eine eindeutige Haltung zu den Verantwortlichkeiten für den Konflikt in der Region Darfur festlegt; appelliert an die internationale Gemeinschaft, unverzüglich und energischer gemeinsam mit der Afrikanischen Union (AU) tätig zu werden, um den Konflikt, das Leiden der Zivilbevölkerung und die humanitäre Katastrophe zu beenden; ruft die internationale Gemeinschaft dazu auf, für die tatsächliche Entsendung einer multinationalen Truppe gemäß dem Mandat des Sicherheitsrats (insbesondere gemäß der Resolution 1706 vom 31. August 2006) zu sorgen; nimmt zur Kenntnis, dass die sudanesische Regierung die Entsendung einer multinationalen Friedenstruppe gemäß dem Mandat des Sicherheitsrats akzeptiert hat, und hofft, dass dies einen ersten Schritt zu einem konkreten Fortschritt im Friedensprozess in der Region Darfur darstellen könnte;
11. bedauert den Rückgriff auf das Mittel der getrennten Abstimmung, der zur Ablehnung der Entschließung zu Ostafrika während der Tagung in Bridgetown geführt hat, obwohl eine Mehrheit der Mitglieder der PPV diese Entschließung befürwortete;
12. ermutigt alle Parteien, den Rückgriff auf getrennte Abstimmungen zu vermeiden, um das Solidaritätsbewusstsein und das Zusammengehörigkeitsgefühl der PPV zu stärken;
13. fordert die eritreischen Behörden nachdrücklich auf, die Informationsreise, die vom PPV-Präsidium beschlossen und mehrmals bestätigt wurde, zu gestatten;
14. fordert die PPV auf, den Dialog mit dem Panafrikanischen Parlament, insbesondere zu Fragen des Friedens und der Sicherheit, fortzusetzen und zu vertiefen;
15. fordert die PPV auf, eine deutliche gemeinsame Haltung angesichts des Scheiterns der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der Wahrung der Menschenrechte und des Wirtschaftssystems in Simbabwe anzunehmen und darauf zu bestehen, dass die internationalen Reiseverbote für Schlüsselfiguren des simbabwischen Regimes uneingeschränkt eingehalten werden;
16. ermutigt die PPV, sich Gedanken über die Zukunft der Zusammenarbeit AKP-EU zu machen und dabei den neuen Kontext der Gründung der AU – und des Panafrikanischen Parlaments – und die Stärkung der AKP-Subregionen und ihrer Institutionen zu berücksichtigen;
17. fordert die subregionalen parlamentarischen Versammlungen innerhalb der AKP-Gruppe, die in einen Dialog mit dem Europäischen Parlament treten möchten, auf, dies im Rahmen der Bestimmungen von Artikel 19 des Abkommens von Cotonou zu tun;
18. begrüßt den Beschluss des PPV-Präsidiums, sich mit der Frage der Beziehungen China-Afrika zu befassen und diese zu einem Thema des politischen Dialogs in der Versammlung zu machen,
19. ermutigt die PPV, die Rolle des Ausschusses für politische Angelegenheiten zu stärken, damit daraus ein echtes Forum der Konfliktverhütung und -beilegung im Rahmen der Partnerschaft AKP-EU wird und zu diesem Zweck die Debatten über für bestimmte Länder spezifische Dringlichkeitssituationen auszuweiten; begrüßt die bei der Bekämpfung von Kleinwaffen und leichten Waffen geleistete Arbeit und ermutigt die PPV, darauf hinzuwirken, dass es zu einer konkreten Weiterbehandlung der Entschließung vom 23. November 2006 kommt;
20. nimmt mit Befriedigung den Wunsch des Ausschusses für wirtschaftliche Entwicklung, Finanzen und Handel zur Kenntnis, sich mit Fragen in Bezug auf die Versorgung mit Energiequellen und die Entwicklung des Tourismus als Entwicklungsfaktor zu beschäftigen;
21. betont die Rolle, die der Ausschuss für soziale Angelegenheiten und Umweltfragen für eine verantwortlichere und einer nachhaltigen Entwicklung dienlichere Fischerei und für die Verwirklichung des Millenniumsziels Nr. 7 "Zugang zum Wasser für alle" gespielt hat;
22. dankt dem österreichischen EU-Ratsvorsitz, der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEO), der Stadt Wien sowie den verschiedenen beteiligten Vereinigungen für ihren Beitrag zur 11. Tagung in Wien, insbesondere zu den Workshops zu folgenden Themen:
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Migration und Integration,
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Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen,
–
öffentlicher Verkehr in Wien;
23. beglückwünscht die Regierung und das Parlament von Barbados sowie die Wirtschafts- und Sozialakteure zu ihrem Beitrag zur 12. Tagung in Bridgetown, insbesondere zu den Workshops zu folgenden Themen:
–
die Elemente der Umweltbewirtschaftungssysteme zum Schutz der Wassereinzugsgebiete und der Ökosysteme der Küsten,
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die Zusammenarbeit der Europäischen Union im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit der Rohstoffe der AKP-Länder: Rum und andere AKP-Produkte,
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die Behandlung von HIV/Aids: Bestimmung, Berechnung und Übernahme der Kosten;
24. betont, dass die Organisation von Sitzungen auf regionaler oder subregionaler Ebene gemäß Artikel 17 Absatz 3 des Abkommens von Cotonou in die Phase der aktiven Umsetzung eintreten muss; fordert die PPV auf, Sitzungen dieser Art zu planen und sich dabei auf die innerhalb der AKP-Gruppe vorhandenen parlamentarischen Strukturen zu stützen, wobei sich diese Sitzungen vor allem mit der regionalen Zusammenarbeit im Zusammenhang mit der Verhütung und Beilegung von Konflikten und mit dem Abschluss und der Umsetzung von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen auseinandersetzen sollten;
25. nimmt die wachsende Teilnahme von nichtstaatlichen Akteuren an den Tagungen der PPV ebenso mit Befriedigung zur Kenntnis wie die Tatsache, dass Rahmenveranstaltungen inzwischen zu einer positiven Ergänzung geworden sind;
26. bekräftigt seine Unterstützung für die Forderung der PPV, die auf ihrer 9. Tagung im April 2005 erhoben wurde, nämlich einen angemessenen Anteil der EEF-Mittel für die politische Bildung und die Fortbildung von Parlamentariern und Führungskräften in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu verwenden, um eine dauerhafte Stärkung der verantwortungsvollen Regierungstätigkeit, der Rechtsstaatlichkeit, der demokratischen Strukturen und des Zusammenspiels von Regierung und Opposition in pluralistischen, aus freien Wahlen hervorgegangenen Demokratien zu erreichen; ist der Ansicht, dass diese Mittel in den Aufbau von Verwaltungsfachhochschulen und in die politische Bildung von Parlamentariern, kommunalen Verwaltungsfachleuten und Personen fließen sollten, die verantwortliche Positionen in Parteien und Verbänden bekleiden;
27. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, dem AKP-Rat sowie den Regierungen und Parlamenten Österreichs und von Barbados zu übermitteln.