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Eingereichte Texte :

RC-B6-0248/2007

Aussprachen :

PV 21/06/2007 - 14.3
CRE 21/06/2007 - 14.3

Abstimmungen :

PV 21/06/2007 - 15.3

Angenommene Texte :


Angenommene Texte
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Donnerstag, 21. Juni 2007 - Straßburg
Birma/Myanmar
P6_TA(2007)0290RC-B6-0248/2007

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Juni 2007 zu Birma

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die erste formelle Tagung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen am 29. September 2006 zu Birma,

–   unter Hinweis auf die Erklärung des UN-Generalsekretärs Ban Ki-moon vom 25. Mai 2007, verbunden mit einem Aufruf zur Aufhebung der "Beschränkungen gegen Daw Aung San Suu Kyi und andere politische Persönlichkeiten",

–   unter Hinweis auf das 12. ASEAN-Gipfeltreffen vom 9. bis 15. Januar 2007 auf den Philippinen,

–   unter Hinweis auf das achte ASEM-Außenministertreffen vom 28. und 29. Mai 2007 in Deutschland,

–   unter Hinweis auf das von 59 ehemaligen Staatschefs unterzeichnete Schreiben vom 15. Mai 2007 an General Than Shwe, mit dem "die sofortige Freilassung des weltweit einzigen inhaftierten Friedensnobelpreisträgers Daw Aung San Suu Kyi" gefordert wird,

–   unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen vom 12. Mai 2005(1), 17. November 2005(2) und 14. Dezember 2006(3) zu Burma,

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 481/2007 der Kommission vom 27. April 2007(4) zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Birma/Myanmar,

–   unter Hinweis auf den 17. Jahrestag des Wahlsiegs der Nationalen Liga für Demokratie (NLD) bei den Parlamentswahlen vom 27. Mai 1990,

–   gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.   in der Erwägung, dass der Führer der NLD-Partei, der Nobelpreisträger und Sacharow-Preisträger Daw Aung San Suu Kyi, von den letzten 17 Jahren insgesamt 11 Jahre unter Hausarrest zugebracht hat,

B.   in der Erwägung, dass der Staatliche Rat für Frieden und Entwicklung (SPDC) am 25. Mai 2007 die illegale Inhaftierung von Daw Aung San Suu Kyi um ein weiteres Jahr verlängert hat,

C.   in der Erwägung, dass der SPDC nach wie vor Menschen in Birma entsetzlichen Menschenrechtsverletzungen wie Zwangsarbeit, Verfolgung von Dissidenten, Rekrutierung von Kindersoldaten und Zwangsumsiedlung aussetzt,

D.   in der Erwägung, dass 30% der Bevölkerung von Birma, schätzungsweise 15 Millionen Menschen, unterhalb der Armutsgrenze leben,

E.   in der Erwägung, dass der Nationalkonvent, der im Jahre 1993 ein erstes Mal zur Ausarbeitung einer Verfassung zusammenkam, seitdem aber immer wieder ausgesetzt wurde, am 18. Juli 2007 seine Arbeit im Hinblick auf eine abschließende Sitzung wieder aufnehmen wird, aufgrund fehlender demokratisch gewählter Vertreter, insbesondere von der NLD, jedoch nicht über genügend Rechtmäßigkeit und internationale Glaubwürdigkeit verfügt,

F.   in der Erwägung, dass die ASEAN damit begonnen hat, eine härtere Gangart gegen die Menschenrechtsverletzungen des Militärregimes in Birma einzuschlagen und darauf besteht, dass Birma seine Menschenrechtslage verbessert und sich der Demokratie verpflichtet,

G.   in der Erwägung, dass Russland und Birma am 15. Mai 2007 trotz international geäußerter Bedenken in Bezug auf Sicherheitsstandards, Reaktorsicherheit und Doppelnutzung eine Vereinbarung zum Bau eines Atomreaktors zu Forschungszwecken in Birma unterzeichnet haben,

1.   fordert die sofortige und bedingungslose Freilassung von Daw Aung San Suu Kyi;

2.   bedauert, dass Daw Aung San Suu Kyi jahrelang unter Hausarrest stand, einschließlich Einzelhaft, und seit 2003 seine Wohnung lediglich für dringende medizinische Behandlung und kurz für ein Treffen mit dem UN-Untergeneralsekretär für politische Angelegenheiten verlassen durfte;

3.   verurteilt den SPDC für dessen gnadenlose Unterdrückung der Bevölkerung von Birma und für seine nachdrückliche Verfolgung und Inhaftierung demokratiefreundlicher Aktivisten; weist insbesondere auf den Fall von U Win Tin hin, einen 78 Jahre alten Journalisten, der als politischer Gefangener seit nahezu zwei Jahrzehnten inhaftiert ist, weil er sich in einem Brief an die Vereinten Nationen über die schlechte Behandlung und die schlechten Haftbedingungen politischer Gefangener geäußert hatte;

4.   besteht auf der unverzüglichen Freilassung von U Win Tin und allen weiteren politischen Inhaftierten, deren Zahl auf über 1 200 geschätzt wird, die vom SPDC inhaftiert worden sind;

5.   bedauert den Umstand, dass trotz des Zustands des Landes und trotz regionaler und internationaler Kritik und einer 45 Jahre währenden Herrschaft der SPDC es versäumt hat, ernsthafte Fortschritte auf dem Weg zur Demokratie zu erzielen;

6.   fordert eine Legitimierung des Nationalkonvents durch die Einbeziehung der NLD sowie der übrigen politischen Parteien und Gruppierungen, und fordert den Nationalkonvent auf, statt einer Konsolidierung der militärischen Machtansprüche einen Zeitplan für Demokratie aufzustellen, der den tatsächlichen Wünschen der Bevölkerung von Birma entspricht;

7.   begrüßt die Aussage des Vorsitzenden des 12. ASEAN-Gipfeltreffens, bei dem die ASEAN-Führer Birma ermutigt haben, größere Fortschritte auf dem Weg der nationalen Aussöhnung zu beschreiten, die Freilassung aller Inhaftierter und einen echten Dialog mit allen betroffenen Parteien gefordert haben und darin übereingekommen sind, dass die Glaubwürdigkeit der ASEAN als einer wirksamen regionalen Organisation dadurch gewahrt werden muss, dass die Fähigkeit zur Behandlung wichtiger Fragen innerhalb der Region nachgewiesen wird;

8.   bedauert jedoch, dass die Vor-Ort-Mission des vom 11. ASEAN-Gipfel beauftragten malaysischen Außenministers im Jahre 2006 in Birma bislang nicht zu einer robusteren Gangart gegen die Militärjunta in Birma geführt hat, und vertraut darauf, dass diese Schritte noch bevorstehen;

9.   fordert den Rat und die Kommission nachdrücklich auf, ihre konstruktive Beziehung zu den ASEAN-Ländern fortzusetzen und sicherzustellen, dass die EU-ASEAN-Verhandlungen über den freien Handel als ein Mittel eingesetzt werden, um den Druck auf den SPDC zum Übergang auf eine zivile und demokratische Regierung zu verstärken;

10.   bedauert, dass der Außenminister von Birma, Nyan Win, die Erlaubnis erhielt, am achten ASEM-Außenministertreffen in diesem Jahr in Deutschland teilzunehmen, nur Tage, nachdem die Militärjunta in Birma den illegalen Hausarrest von Daw Aung San Suu Kyi um ein weiteres Jahr verlängert hat; erinnert daran, dass Nyan Win sich auf der Liste der Personen aus Birma befindet, die einem EU-Einreiseverbot unterliegen, und fordert die Mitgliedstaaten der Union auf, das EU-Einreiseverbot rigoroser umzusetzen;

11.  11, besteht darauf, dass die Internationale Atomenergie-Organisation einen Atomreaktor zu Forschungszwecken in Birma umfassenden Sicherheitsmaßnahmen unterstellt, um zu gewährleisten, dass zivile Nuklearprogramme nicht für militärische Zwecke verwendet werden, und fordert das Regime in Birma auf, seinen Verpflichtungen gemäß dem Atomwaffensperrvertrag nachzukommen;

12.   fordert China und Indien eindringlich auf, ihr beträchtliches wirtschaftliches und politisches Gewicht gegenüber dem Regime von Birma einzusetzen, um einschneidende Verbesserungen in diesem Lande zu bewirken, und auf jeden Fall die Lieferung von Waffen und anderen strategischem Material einzustellen;

13.   fordert die Industrien, die in Birma investieren, auf, sicherzustellen, dass ihre Projekte unter Wahrung der grundlegenden Menschenrechte durchgeführt werden, und im Falle von Menschenrechtsverletzungen ihre Aktivitäten in Birma auszusetzen; bekundet seine Enttäuschung darüber, dass einige Länder sich veranlasst gesehen haben, unabhängig von der schwerwiegenden Menschenrechtslage in Birma ihre Investitionen in diesem Land erheblich auszuweiten;

14.   begrüßt die Erneuerung der gezielten Sanktionen der Europäischen Union, stellt jedoch fest, dass es auch mit diesen Sanktionen nicht gelungen ist, die gewünschte Wirkung bei jenen zu erzielen, die für das Leid der Bevölkerung in Birma direkt verantwortlich sind; fordert den Rat auf, sicherzustellen, dass alle Mitgliedstaaten die vorhandenen restriktiven Maßnahmen rigoros anwenden;

15.   fordert den Rat auf, den Umfang der Sanktionen auszuweiten und auch die Liste der betroffenen Personen auszuweiten, damit darin auch alle dem SPDC angehörenden Minister, Abgeordneten, Mitglieder, Anhänger und Arbeitnehmer zusätzlich zu ihren Familienmitgliedern sowie Geschäftsleute und andere Prominente in Verbindung mit diesem Regime einbezogen werden;

16.   stellt fest, dass gemäß dem Gemeinsamen Standpunkt 2006/318/GASP des Rates vom 27. April 2006 zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Birma/Myanmar(5) die Unterstützung auf humanitäre Hilfe und Unterstützung für die am meisten Bedürftigen begrenzt bleibt; besteht darauf, dass alle für Birma bestimmten Hilfen über echte nichtstaatliche Organisationen abgewickelt werden und die Menschen erreichen müssen, für die sie bezweckt sind, wobei der SPDC so wenig wie möglich einbezogen werden sollte;

17.   regt in diesem Zusammenhang an, alles zu unternehmen, um die Kontakte auszuweiten und Programme zu entwickeln, die sich an die Zivilbevölkerung von Birma richten, insbesondere an Frauengruppen und ethnische Minderheiten;

18.   bedauert, dass China und Russland, unterstützt durch Südafrika, am 12. Januar 2007 im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ihr Veto gegen den Entwurf einer Resolution zu Birma eingelegt haben, und fordert den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen auf, seine Bemühungen zu verstärken, um einen einstimmigen Rückhalt für eine verbindliche Resolution zu erhalten, mit der die Freilassung der politischen Gefangenen, einschließlich von Daw Aung San Suu Kyi, gefordert wird;

19.   begrüßt die Benennung von Ibrahim Gambari als Sonderberater des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zu Birma, ein Umstand, der zu einem kritischen Zeitpunkt in Bezug auf den Ansatz der Vereinten Nationen zu Birma erfolgt, und fordert den SPDC auf, mit den Vereinten Nationen umfassend zusammenzuarbeiten und ihre Arbeiten nicht zu behindern;

20.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten, den Regierungen der ASEAN-Länder, der Nationalen Liga für Demokratie von Birma, dem Staatlichen Rat für Frieden und Entwicklung von Birma, der Regierung der Volksrepublik China, der Regierung von Indien und der Regierung von Russland sowie dem Generaldirektor der Internationalen Atomenergiebehörde und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.

(1) ABl. C 92 E vom 20.4.2006, S. 410.
(2) ABl. C 280 E vom 18.11.2006, S. 473.
(3) Angenommene Texte, P6_TA(2006)0607.
(4) ABl. L 111 vom 28.4.2007, S. 50.
(5) ABl. L 116 vom 29.4.2006, S. 77.

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