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Verfahren : 2007/0004(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0216/2007

Eingereichte Texte :

A6-0216/2007

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 10/07/2007 - 8.5
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2007)0293

Angenommene Texte
PDF 199kWORD 31k
Dienstag, 10. Juli 2007 - Straßburg
Protokoll zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EG/Ukraine (EU-Beitritt Bulgariens und Rumäniens) *
P6_TA(2007)0293A6-0216/2007

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Juli 2007 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates und der Kommission über den Abschluss eines Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumänien zur Europäischen Union (KOM(2007)0007 – C6-0102/2007 – 2007/0004(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates und der Kommission (KOM(2007)0007)(1),

–   in Kenntnis des Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit mit der Ukraine (9108/2004),

–   gestützt auf Artikel 44 Absatz 2, Artikel 47 Absatz 2 letzter Satz, Artikel 55, Artikel 57 Absatz 2, Artikel 71, Artikel 80 Absatz 2, die Artikel 93, 94, 133 und 181a sowie Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 3 des Euratom-Vertrags,

–   gestützt auf Artikel 101 Absatz 2 des Euratom-Vertrags,

–   gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0102/2007),

–   gestützt auf Artikel 51, Artikel 83 Absatz 7 und Artikel 43 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0216/2007),

1.   stimmt dem Abschluss des Protokolls zu;

2.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Ukraine zu übermitteln.

(1) Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

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