Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Juli 2007 zum Jahresbericht der Europäischen Zentralbank für 2006 (2007/2142(INI))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Jahresberichts der Europäischen Zentralbank (EZB) für 2006,
– gestützt auf Artikel 113 des EG-Vertrags,
– unter Hinweis auf Artikel 15 des dem Vertrag beigefügten Protokolls über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2. April 1998 zur demokratischen Rechenschaftspflicht in der dritten Stufe der WWU(1),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2006 zur strategischen Überprüfung des Internationalen Währungsfonds(2),
– unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 6. Juli 2006 zu dem Zugriff auf SWIFT-Überweisungsdaten durch die amerikanischen Geheimdienste(3) und vom 14. Februar 2007 zu der SWIFT, dem Abkommen über Fluggastdatensätze und dem transatlantischen Dialog über diese Themen(4),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Februar 2007 zu der Lage der europäischen Wirtschaft: Vorbereitender Bericht über die Grundzüge der Wirtschaftpolitik für 2007(5),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. April 2007 zu den öffentlichen Finanzen in der WWU 2006(6),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission zu "Fünf Jahre Euro-Banknoten und Euro-Münzen" (KOM(2006)0862),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission zur jährlichen Stellungnahme zum Euroraum 2007(KOM(2007)0231),
– in Kenntnis der Überprüfung der Finanzstabilität durch die EZB von Dezember 2006 und ihren Bericht von März 2007 über die Finanzintegration in Europa,
– in Kenntnis der am 7. Mai 2007 veröffentlichten Frühjahrsprognosen der Kommission,
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A6-0266/2007),
A. in der Erwägung, dass das BIP des Euroraums 2006 um 2,7 % gegenüber 1,4 % im Jahr 2005 gestiegen ist , womit kein Anlass zur Selbstzufriedenheit besteht, obwohl damit die beste Leistung seit 2000 verzeichnet wird, während die Preissteigerungsrate bei 2,2 % lag und damit im Vergleich zu 2005 unverändert geblieben ist,
B. in der Erwägung, dass die Binnennachfrage und insbesondere die Investitionen die wesentliche treibende Kraft für die Zunahme des Wachstums im Euroraum gewesen sind,
C. in der Erwägung, dass der im Jahre 2005 einsetzende Anstieg der Energiepreise nicht zu einem Anstieg des internen Inflationsdrucks geführt hat, da die Lohnsteigerungen moderat blieben und keine Zweitrundeneffekte festzustellen waren,
D. in der Erwägung, dass die in seinen vorangegangenen Entschließungen zu den Jahresberichten der EZB zum Ausdruck gebrachten Empfehlungen in Bezug auf die Transparenz der Abstimmungen und die Veröffentlichung der zusammenfassenden Protokolle bislang nicht berücksichtigt worden sind,
E. unter Hinweis auf seine Bereitschaft, zur Stärkung der Rolle und der internationalen Autorität der EZB und des Euroraums auf internationaler Ebene beizutragen,
F. in der Erwägung, dass es viele Bewerbungen um hochrangige Positionen beim Internationalen Währungsfonds (IWF), der Welthandelsorganisation und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gab, ganz abgesehen von denjenigen für die Weltbank,
G. in der Erwägung, dass die EZB die Zinsen auch 2006 weiter angehoben hat, wobei der Zinssatz seit Dezember 2005 insgesamt achtmal um 200 Basispunkte bis auf derzeit 4 % angehoben wurde,
H. in der Erwägung, dass erwartet wird, dass sich das Wachstum 2007 auf etwa 2,6 % verlangsamen wird, was die Rücknahme der akkommodierenden geldpolitischen Ausrichtung widerspiegelt, bei einem Rückgang der Inflationsrate auf 1,9 %,
I. in der Erwägung, dass das US-Leistungsbilanzdefizit 2006 weiter auf 6,5 % des BIP gestiegen ist und dass das Eurosystem weiterhin die Risiken und Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit anhaltend hohen weltweiten Leistungsbilanzungleichgewichten hervorgehoben hat;
J. in der Erwägung, dass die weltweit festzustellenden umfangreichen Ungleichgewichte nach wie vor eine Gefahr für die Wechselkursentwicklung und das weltweite Wirtschaftswachstum darstellen und dass diese Risiken deshalb unbedingt angegangen werden müssen,
K. in der Erwägung, dass 2006 der Wechselkurs des Euro gegenüber dem US-Dollar um 11,4 % zugelegt hat, sowie um 12,4 % gegenüber dem japanischen Yen und um 8 % gegenüber dem chinesischen Renminbi,
Geldpolitische und wirtschaftliche Entwicklungen
1. stellt fest, dass die wirtschaftliche Erholung im Euroraum zu einem selbsttragenden Prozess geworden ist, wobei die Binnenmarktnachfrage Hauptmotor dieses Prozesses ist; vermerkt, dass 2006 2 Millionen Arbeitsplätze geschaffen wurden und dass die Arbeitslosenquote von 8,4 % auf 7,6 % gesunken ist; stellt jedoch auch fest, dass nach wie vor strukturelle Hindernisse, vor allem die niedrigen öffentlichen und privaten Investitionen in einigen Schlüsselbereichen wie Forschung, Bildung und Weiterbildung, zu dieser unannehmbar hohen Arbeitslosenquote beitragen und dass der Beschäftigungsgrad im internationalen Vergleich nach wie vor niedrig ist;
2. betont, dass vor dem Hintergrund der kürzlich festzustellenden Erholung weitere Zinsanhebungen mit Vorsicht vorzunehmen sind, damit das Wirtschaftswachstum nicht gefährdet wird; betont, dass zur Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung die Mitgliedstaaten sowohl die erforderlichen Strukturreformen als auch Investitionsaktivitäten umsetzen müssen;
3. vertritt die Auffassung, dass es nach wie vor zu früh ist, im Zuge dieser wirtschaftlichen Erholung zyklische Aspekte von strukturellen Aspekten unterscheiden zu wollen; ist jedoch der Ansicht, dass einige Strukturreformen größeren Ausmaßes als gemeinhin angenommen doch schon wachstumsfördernd gewirkt haben; ist der Ansicht, dass diese Erholung als Anreiz aufgefasst werden sollte, um nationale Reformen voranzubringen, die an das jeweilige Land angepasst sind und im Wesentlichen die Bereiche Forschung, Innovation und Bildung betreffen sollten, um das Wachstumspotenzial im Euroraum zu erhöhen;
4. nimmt das niedrige Wachstum bei der Arbeitsproduktivität zur Kenntnis und vertritt die Auffassung, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, dass die Löhne nach Maßgabe der Produktivitätsentwicklung steigen, um die Wettbewerbsfähigkeit in den Mitgliedstaaten zu erhalten und die Schaffung von Arbeitsplätzen in einem inflationsfreien Umfeld zu ermöglichen; betont allerdings die Notwendigkeit einer gerechteren Verteilung der Früchte des Wachstums; stellt fest, dass in den vergangenen Jahren das Lohnwachstum unter dem Produktivitätszuwachs zurückgeblieben ist; fordert von Gesellschaftern und Geschäftsführern von Unternehmen die Aufrechterhaltung einer verantwortungsvollen Politik in Bezug auf Bezüge und Sondervergütungen in den Chefetagen der Unternehmen, die zu unverhältnismäßig hohem Wachstum im Vergleich zu den üblichen Lohnniveaus tendieren und damit falsche Signale setzen und der Unterstützung einer verantwortungsbewussten Lohnpolitik die Grundlage entziehen;
5. stellt fest, dass die EZB die Lohnentwicklung als Aufwärtsrisiko für die Preisstabilität betrachtet; erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass der Jahresbericht der Kommission zum Euroraum 2007 (SEK(2007)0550) deutlich macht, dass die Löhne im Euroraum trotz des spürbaren Anstiegs der Erdölpreise auch weiterhin moderat gestiegen sind;
6. betont, dass im Vertrag ausdrücklich zwischen den Zielen der Preisstabilität und der Unterstützung allgemeiner Wirtschaftspolitiken unterschieden wird und dass deshalb beide Ziele nicht einfach als austauschbar behandelt werden können;
7. hält eine Haushaltskonsolidierung für wesentlich und gerade in wirtschaftlich guten Zeiten für besonders notwendig, um ein längerfristiges Wachstum zu erzielen, und vertritt die Auffassung, dass eine solche Konsolidierung sorgfältig zugeschnitten sein muss, damit sie zu einer Qualitätssteigerung der öffentlichen Ausgaben führen kann; ist der Ansicht, dass die goldene Regel, der zufolge ein Haushaltsdefizit nur durch Investitionen gerechtfertigt werden kann, ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist;
8. stellt fest, dass bestimmte Volkswirtschaften des Euroraums in Bezug auf Wachstum eine erheblich bessere Leistung zu verzeichnen haben als andere, wobei insbesondere Irland, Luxemburg, Griechenland, Finnland und Spanien eine höhere Wachstumsrate erzielt haben als der Durchschnitt des Euroraums; vermerkt, dass auch mehrere europäische Länder außerhalb des Euroraums ein höheres Wachstum zu verzeichnen haben; vertritt die Auffassung, dass aus diesen Entwicklungen nützliche Lehren gezogen werden könnten und dass eine spezifische Untersuchung der Gründe für diese Trends durch die EZB nützlich wäre;
9. stellt fest, dass sich die Wirtschaftszyklen der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten des Euroraums in sehr unterschiedlichen Phasen befinden; fordert die EZB auf, zu prüfen, inwieweit derart unterschiedliche Verhaltensweisen in einem einheitlichen Währungsraum künftig zu einem Problem für Stabilität und Wirtschaftswachstum werden könnten;
10. bekundet seine Besorgnis über den anhaltenden Wertzuwachs des Euro gegenüber den meisten bedeutenden ausländischen Währungen; erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass Artikel 111 des Vertrags die Zuständigkeit der Wechselkurspolitik dem Rat überträgt, wobei jedoch nicht ausgeführt wird, mit welchen Mitteln diese Zuständigkeit wahrzunehmen ist; ersucht die Eurogruppe, den Rat und die EZB, ihre jeweiligen Zuständigkeiten umfassend wahrzunehmen; stellt fest, dass diese Wertsteigerung für die Exporte auf Ebene des Euroraums bislang noch nicht schädlich war, dass aber die Auswirkungen in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich sind; betont die Risiken im Zusammenhang mit umfangreichen weltweiten Leistungsbilanzungleichgewichten, die zu einem weiteren Anstieg des Euro-Wechselkurses führen könnten; stellt fest, dass es zwischen den politischen Verantwortlichen nunmehr einen breiten Konsens darüber gibt, wie das Problem der weltweiten Ungleichgewichte angegangen werden soll; vermerkt, dass die bisherigen Bemühungen der internationalen Gemeinschaft und der internationalen Finanzinstitutionen bei weitem nicht ausreichen; hofft, dass die Umsetzung von Maßnahmen zur Verringerung des Haushaltsdefizits und zur Förderung des Sparverhaltens der Haushalte in den USA und zur Verwirklichung einer größeren Wechselkursflexibilität in einer Reihe von Überschussländern im aufstrebenden asiatischen Raum, insbesondere in China, die vom IWF überwacht werden muss, wesentlich zur allmählichen Behebung der weltweiten Ungleichgewichte beitragen wird;
11. stellt fest, dass im gesamten Euroraum seit nunmehr etwa zehn Jahren die Immobilienpreise stark gestiegen sind, von wenigen Ausnahmen abgesehen, darunter vor allem Deutschland; stellt fest, dass es zwar erste Anzeichen dafür gibt, dass diese Entwicklung sich verlangsamt, dass die an Haushalte vergebenen Kredite zum Erwerb von Wohneigentum aber nach wie vor jährlich um etwa 10 % steigen; stellt fest, dass es einen Rückgang bei den Hauspreisen in den USA sowie kürzlich einen Einbruch auf dem Hypothekarkreditmarkt gegeben hat, was Auswirkungen auf die realwirtschaftlichen Größen haben könnte; vertritt die Auffassung, dass eine solche Entwicklung als Warnung dafür betrachtet werden sollte, was im Euroraum passieren könnte; fordert die EZB auf, diese Entwicklungen, die möglicherweise Auswirkungen auf die realwirtschaftlichen Größen haben, sorgfältig zu beobachten; fordert von der EZB, Lösungswege mit den jeweiligen Vorteilen aufzuzeigen, wie etwa die Einbeziehung von Immobilien in den harmonisierten Verbraucherpreisindex oder die Vorgabe eines spezifischen Indikatortyps, oder aber besondere Maßnahmen auf nationaler Ebene aufgrund uneinheitlicher nationaler Märkte vorzuschlagen;
12. ist besorgt darüber, dass die Zinsen für Verbraucherdarlehen an die Haushalte die höchsten Zuwachsraten zu verzeichnen haben; stellt insbesondere fest, dass die Zinsen bei Kontoüberziehungen innerhalb des Euroraums von weniger als 7 % bis 13,5 % oder mehr reichen und damit sehr stark voneinander abweichen, und empfiehlt der EZB weitere Untersuchungen, um die Gründe dafür herauszufinden;
Governance
13. stellt fest, dass die EZB und ihr Direktorium unabhängig sind; betont die Notwendigkeit einer Beachtung des konstitutionellen Grundsatzes gemäß Artikel 112 Absatz 2 Buchstabe b des Vertrags; bekräftigt seine Unterstützung der Unabhängigkeit der EZB und des nachhaltigen Engagements für das Ziel der Wahrung der Preisstabilität und des Schutzes ihrer Glaubwürdigkeit bei der Inflationsbekämpfung;
14. vertritt die Auffassung, dass der von allen Beteiligten am Europäischen Wechselkursmechanismus erzielte Reifegrad die Entstehung eines "Policy mix" begünstigen sollte, der die tatsächliche Umsetzung der erforderlichen Strukturanpassungen, von denen ein Anstieg des Wachstumspotenzials des Euroraums abhängt, begleiten könnte; befürwortet einen aktiveren makroökonomischen Dialog zwischen dem Rat, der Kommission, der EZB, dem Parlament und den europäischen Sozialpartnern und unterstützt die Bemühungen der Eurogruppe, einen solchen Dialog zu erreichen;
Finanzstabilität und Integration
15. begrüßt die Veröffentlichung eines neuen Jahresberichts der EZB über die Finanzintegration in Europa als nützlichen Beitrag zur Förderung der europäischen Finanzintegration;
16. unterstützt vorbehaltlos die Bemühungen der EZB zur Stärkung der finanziellen Integration im Euroraum, vor allem dadurch, dass sie als Katalysator für Maßnahmen des Privatsektors wie etwa den Einheitlichen Europäischen Zahlungsraum (SEPA) und die Initiative für kurzfristige Wertpapiere (STEP) tätig wird; erkennt die Bedeutung einer weiteren Finanzintegration als Beitrag zum Schutz der Europäischen Union vor externen Wirtschaftsschocks an;
17. vertritt die Auffassung, dass EZB-Dienstleistungen die Finanzintegration in Europa stärken können, und stellt in diesem Zusammenhang fest, dass Target dazu beigetragen hat, ein hohes Maß an Integration der Geldmärkte und des Repo-Markts zu erreichen; ist der Ansicht, dass das Projekt Target 2 für Wertpapiere das Potenzial besitzen könnte, die Integration, die Effizienz und die Sicherheit der Verrechnungs- und Abwicklungsinfrastruktur, die üblicherweise nur einen unzureichenden Grad an Integration und Interoperabilität bietet, zu stärken; betont aber, dass die EZB hierdurch zu einem aktiven Marktteilnehmer wird, was eine entsprechende Kontrolle der EZB außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs in der Geldpolitik erforderlich macht; erinnert daran, dass die Schaffung eines geeigneten Governance - Rahmens überfällig ist; nimmt deshalb mit Interesse das Projekt Target 2 für Wertpapiere zur Kenntnis und wird die weitere Entwicklung dieses Projekts sorgfältig beobachten; hält es für wesentlich, dass ein geeigneter Governance - Rahmen vorgesehen wird;
18. ist sich voll und ganz der raschen Zunahme alternativer Investitionsformen (Hedgefonds und privates Beteiligungskapital) bewusst, erkennt an, dass sie für Liquidität und Diversifizierung auf dem Markt sorgen sowie eine Gelegenheit bieten, die Effizienz der Unternehmen zu verbessern, teilt jedoch auch die von einigen Zentralbanken und Aufsichtsgremien geäußerten Befürchtungen, dass sie systemische Risiken und eine hohe Gefährdung anderer Finanzinstitutionen nach sich ziehen könnten; begrüßt die jüngsten Studien der Kommission über Hedgefonds und private Kapitalbeteiligung, bedauert aber, dass sich diese Studien bisher nur auf Wachstumshemmnisse für derartige Fonds konzentriert haben; ersucht die Kommission, etwaige politische Versäumnisse zu überwachen, und fordert einen breiteren und kritischeren Ansatz bezüglich des Ausmaßes, in dem Hedgefonds eine Gefahr für die finanzielle Stabilität und das Risikomanagement des Umfangs der Verschuldung und der Diversifizierung bedeuten; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Qualität der Kontrollen an Off-Shore-Standorten zu bewerten und die Zusammenarbeit mit den Aufsichtsgremien in diesen Zuständigkeitsbereichen auszuweiten;
19. stellt fest, dass bankfremde Geldgeber (private equity) eine immer wichtigere Rolle auf den Kapitalmärkten der Europäischen Union spielen und bereit sind, in vielen Fällen ein höheres Risiko einzugehen als traditionelle Bankinstitute; stellt des Weiteren fest, dass bankfremde Geldgeber signifikant zu mehr Beschäftigung und Wachstum in den Unternehmen ihrer Branche beigetragen haben; vertritt die Ansicht, dass dies zu Problemen führen könnte, wenn der Kreditzyklus ein weiteres Mal umschwenkt und zu einem weitaus komplexeren Zyklus umfangreicher Schuldenumstrukturierungen von Großunternehmen führen könnte; fordert die EZB und andere betroffene Gremien auf, die Eignung der derzeitigen Schuldenumstrukturierungsprozesse in diesem neuen Kontext zu prüfen;
20. nimmt die energische Position der EZB gegen detaillierte Pläne für eine öffentliche Sanierung einer in Konkurs geratenen Bank innerhalb der Europäischen Union zur Kenntnis; ist der Ansicht, dass mehr zur Verbesserung der Zusammenarbeit und zur Planung von Stresstests getan werden muss, dass aber das moralische Risiko durch ein nachdrückliches Engagement für den Vorrang von Lösungen des privaten Sektors im Krisenmanagement auf ein Minimum beschränkt werden sollte, um die Banken nicht zu veranlassen, schlecht abgeschätzte Risiken einzugehen;
21. wiederholt im Zusammenhang mit der Übermittlung von Daten an die US-Behörden mit Hilfe des SWIFT-Systems seine Aufforderung an den Rat und die EZB, gemeinsam über Möglichkeiten zur Verbesserung des Systems zur Überwachung von SWIFT nachzudenken, sowie seine Forderung an die EZB, in ihrer Eigenschaft als Aufsichtsbehörde, Nutzer und Politikgestalter in Bezug auf SWIFT Maßnahmen zu ergreifen;
Externe Rolle des Euro
22. stellt fest, dass der Euro eine erfolgreiche Entwicklung hin zu einer weltweit genutzten Reserve- und Referenzwährung vollzogen hat; weist darauf hin, dass weitere Schritte notwendig sind, um die positive Entwicklung der Euro-Bargeldnutzung weiterzuführen (z. B. Fakturierung von Luft- und Raumfahrtgütern und Rohstoffen in Euro);
23. erinnert an seine Forderung nach einer einheitlichen Vertretung des Euroraums bei den internationalen Finanzinstitutionen, damit ihre Interessen mit einem Nachdruck verteidigt werden können, der ihrem wirtschaftlichen Gewicht entspricht;
24. fordert die EZB auf, die Entwicklung der Verwendung des Euro als Reservewährung durch die Zentralbanken aufmerksam zu beobachten und im Rahmen ihres Jahresberichts über die internationale Rolle des Euro eine Quantifizierung und Analyse dieser Entwicklung vorzulegen und dabei ihre Folgen insbesondere für den Wechselkurs zu untersuchen;
Demokratische Kontrolle
25. vertritt in Bezug auf das Verfahren zur Ernennung der Mitglieder des Direktoriums der EZB die Auffassung, dass demokratische Kontrolle und Transparenz im Vorfeld verbessert werden könnten, wenn der Rat mehrere potentielle Bewerber beurteilen würde und der vom Rat vorgeschlagene Bewerber anschließend einer zustimmenden Abstimmung durch das Parlament unterliegen würde; betont seine Bereitschaft, sich mit den anderen Organen ins Benehmen zu setzen, um vor der nächsten Erneuerung des Direktoriums 2010 nach möglichen Verbesserungen des Ernennungsverfahrens zu suchen;
26. betont, dass die Glaubwürdigkeit der EZB auch von einem hohen Maß an Transparenz bei ihren Entscheidungsprozessen abhängt; bekräftigt deshalb seine Forderung, dass kurz nach den Sitzungen des EZB-Rats zusammenfassende Protokolle dieser Sitzungen mit eindeutigen Darlegungen der Argumente für und wider die gefassten Beschlüsse und mit Angabe der Tatsache, inwieweit diese Beschlüsse einstimmig gefasst wurden, veröffentlicht werden;
27. erinnert daran, dass es das für die Beschlüsse des EZB-Rats 2003 beschlossene System rotierender Stimmrechte als zu komplex abgelehnt hat; vertritt die Auffassung, dass es im Hinblick auf künftige Erweiterungen des Euroraums angebracht erscheint, ein System einzuführen, das Ausgewogenheit und Effizienz vereint;
28. ersucht die EZB, den Anhörungen ihres Präsidenten im Ausschuss des Parlaments für Wirtschaft und Währung in ihrer Kommunikationsstrategie mehr Bedeutung beizumessen;
29. fordert die EZB auf, dem Europäischen Parlament und der Öffentlichkeit eine jährliche Aufstellung der Maßnahmen zu übermitteln, die sie ergriffen hat, um ihre Leistung im Einklang mit dieser Entschließung zu verbessern;
Fünf Jahre Euro-Banknoten und -Münzen
30. stellt fest, dass der Wert der in Umlauf befindlichen Euro-Banknoten rasch und stetig gestiegen ist und dass 2006 ein Anstieg um 11,2 % zu verzeichnen ist; vermerkt, dass dieser kontinuierliche Anstieg weiterhin im Wesentlichen auf Banknoten mit hohem Nennwert entfällt, insbesondere 500 Euro-Banknoten, deren Umlauf um 13,2 % zugenommen hat; bekräftigt seine Forderung gegenüber der EZB, die Gründe für diesen erheblichen Anstieg zu prüfen und die Art der Transaktionen zu untersuchen, die mit diesen Banknoten ausgeführt wurden, ebenso aber auch eine Aufschlüsselung der Nachfrage nach Ländern im Hinblick auf die Identifizierung möglicher Risiken;
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31. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vorsitzenden der Eurogruppe und der Europäischen Zentralbank zu übermitteln.