Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. September 2007 zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2007 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007, Einzelplan III – Kommission (11707/2007 – C6-0232/2007 – 2007/2162(BUD))
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 272 des EG-Vertrags und Artikel 177 des Euratom-Vertrags,
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(1), insbesondere auf die Artikel 37 und 38,
– unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007, der am 14. Dezember 2006 endgültig festgestellt wurde(2),
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(3),
– in Kenntnis des Vorentwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2007 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007, der von der Kommission am 21. Juni 2007 vorgelegt wurde (KOM(2007)0340),
– in Kenntnis des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2007, der vom Rat am 13. Juli 2007 aufgestellt wurde (11707/2007 – C6-0232/2007),
– gestützt auf Artikel 69 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A6-0300/2007),
A. in der Erwägung, dass der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2007 Änderungen der Haushaltsstruktur infolge der Aktualisierung der Vorausschätzungen der traditionellen Eigenmittel (Zölle, Agrarzölle und Zuckerabgaben) und der MwSt.- und BNE-Bemessungsgrundlagen sowie der Veranschlagung der VK-Haushaltskorrekturen und ihrer Finanzierung mit der sich daraus ergebenden Änderung bei der Verteilung der Eigenmittelbeiträge der einzelnen Mitgliedstaaten zum EU-Haushaltsplan sowie die Rückzahlung des Mehrbetrags des Garantiefonds im Zusammenhang mit außenpolitischen Maßnahmen und die Auswirkungen der Änderungen der Haushaltsordnung auf die Einnahmenseite abdeckt,
B. in der Erwägung, dass mit dem Berichtigungshaushaltsplan Nr. 5/2007 diese Haushaltsmittel formell in den Haushaltsplan 2007 eingesetzt werden sollen,
1. nimmt den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2007 zur Kenntnis;
2. billigt den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2007 in unveränderter Form;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.