Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. September 2007 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Umsturzvorrichtungen für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern (kodifizierte Fassung) (KOM(2007)0310 – C6-0163/2007 – 2007/0107(COD))
(Verfahren der Mitentscheidung – Kodifizierung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2007)0310),
– gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 95 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0163/2007),
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten,(1)
– gestützt auf die Artikel 80 und 51 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A6-0334/2007),
1. billigt den Vorschlag der Kommission;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.