Erklärung des Europäischen Parlements zu der Europäischen Notrufnummer 112
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 116 seiner Geschäftsordnung,
A. unter Hinweis auf die Bedeutung einer wirksamen europäischen Notrufnummer 112 für alle Bürger, die sich frei in der Europäischen Union bewegen,
B. in Kenntnis der Tatsache, dass die Notrufnummer 112 im Jahr 1991 eingerichtet wurde und neue Verpflichtungen in diesem Zusammenhang im Jahr 2002 eingeführt wurden,
C. in Kenntnis der schlechten Qualität der Dienstleistungen, die für die Bürger unter der Notrufnummer 112 bisher erbracht werden,
D. in der Erwägung, dass eine ordnungsgemäße Umsetzung der Notrufnummer 112 mehrere Politikbereiche der Europäischen Union (Telekommunikation, Gesundheit, innere Sicherheit und Zivilschutz) betrifft und Auswirkungen auf andere Politikbereiche (Verkehr, Fremdenverkehr) hat,
E. in der Erwägung, dass die Europäische Union eine qualitativ hochwertige, interoperable Notfall-Telekommunikation zwischen Bürgern und Notfalldiensten mit Blick darauf einrichten sollte, das Leid und die Zahl der Todesopfer bei alltäglichen Unfällen und großen Katastrophen zu verringern,
1. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die erforderlichen Prozesse einzuleiten und Mittel bereit zu stellen, um effiziente Dienstleistungen unter der Notrufnummer 112 in der gesamten Europäischen Union zu gewährleisten;
2. fordert die Kommission auf, durch unabhängige Gremien den tatsächlichen Zustand der Umsetzung der Notrufnummer 112 in der gesamten Europäischen Union evaluieren zu lassen und dabei auf die im Jahre 2003 entwickelte Methodologie zurückzugreifen;
3. fordert die Kommission auf, bei der Organisation der Notfall-Telekommunikation alle betroffenen Politikbereiche einzubeziehen und auf dem Beispiel von Ländern aufzubauen, die für die Behandlung dieser Frage neue und innovative Wege gewählt haben;
4. beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung mit den Namen der Unterzeichner dem Rat und der Kommission zu übermitteln.