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Verfahren : 2007/2629(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B6-0357/2007

Aussprachen :

PV 25/09/2007 - 10
CRE 25/09/2007 - 10

Abstimmungen :

PV 27/09/2007 - 9.3
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2007)0418

Angenommene Texte
PDF 116kWORD 33k
Donnerstag, 27. September 2007 - Straßburg
Durchführung des Beschlusses des Rates über das Moratorium für die Todesstrafe
P6_TA(2007)0418RC-B6-0357/2007

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. September 2007 zu einem weltweiten Moratorium für die Todesstrafe

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 1. Februar 2007(1) und vom 26. April 2007(2) zur italienischen Initiative für ein weltweites Moratorium für die Todesstrafe,

–   unter Hinweis auf die Leitlinien für die Politik der Europäischen Union gegenüber Drittstaaten hinsichtlich der Todesstrafe vom 3. Juni 1998,

–   unter Hinweis auf die vom EU-Vorsitz am 19. Dezember 2006 in der Generalversammlung der Vereinten Nationen abgegebene Erklärung zur Abschaffung der Todesstrafe, die ursprünglich von 85 Staaten aus allen Teilen der Welt unterzeichnet wurde,

–   unter Hinweis auf die Erklärung, die vom EU-Vorsitz während der vierten Tagung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen am 29. März 2007 im Namen der Europäischen Union verlesen wurde,

–   unter Hinweis auf die Unterstützung für ein Moratorium, die vom Generalsekretär der Vereinten Nationen während seines jüngsten Besuchs in Rom öffentlich zum Ausdruck gebracht wurde,

–   unter Hinweis auf die Einführung eines am 10. Oktober jedes Jahres zu begehenden Europäischen Tages gegen die Todesstrafe, die am 12. Juli 2007 auch von der Konferenz der Präsidenten befürwortet wurde,

–   unter Hinweis auf Artikel 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union(3),

–   gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.   in der Erwägung, dass die Forderung nach einem weltweiten Moratorium für die Todesstrafe eine klare politische Entscheidung für das Bestreben ist, die Todesstrafe in allen Ländern abzuschaffen,

B.   in der Erwägung, dass es den EU-Vorsitz in seinen Entschließungen vom 1. Februar 2007 und vom 26. April 2007 aufgefordert hat, der derzeit tagenden Generalversammlung der Vereinten Nationen unverzüglich den Text einer Resolution zu unterbreiten und das Parlament über die erzielten Ergebnisse auf dem Laufenden zu halten; in der Erwägung, dass der laufenden Generalversammlung der Vereinten Nationen derzeit keine Entschließung vorliegt,

C.   in der Erwägung, dass die Erklärung zur Todesstrafe, die die Europäische Union am 19. Dezember 2006 in der Generalversammlung der Vereinten Nationen vorgelegt hat, nunmehr von 95 Ländern aus allen Teilen der Welt unterzeichnet wurde,

D.   in der Erwägung, dass der EU-Vorsitz vom Rat beauftragt wurde, in Zusammenarbeit mit Italien einen Text über ein internationales Moratorium für die Todesstrafe zu verfassen und einzureichen, der der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu übermitteln ist,

1.   bekräftigt gegenüber dem EU-Vorsitz und den Mitgliedstaaten, dass die politische Kernaussage der Resolution darin bestehen muss, dass die Annahme eines weltweiten Moratoriums ein entscheidender Schritt zur Abschaffung der Todesstrafe ist;

2.   fordert den EU-Vorsitz und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, bei der 62. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen eine Resolution zu dem Moratorium unter dem Tagesordnungspunkt "Menschenrechte" vorzulegen, damit sie vor Ablauf dieses Jahres angenommen wird; wiederholt seine Forderung an den EU-Vorsitz, möglichst viele Staaten einzubeziehen, die die Resolution mittragen;

3.   fordert den EU-Vorsitz auf, die noch verbleibenden Länder, die das Zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte bislang nicht unterzeichnet und ratifiziert haben, sowie diejenigen Mitgliedstaaten, die das Protokoll Nr. 13 zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte über die Todesstrafe nicht unterzeichnet haben, dies zu tun;

4.   bekräftigt erneut, dass es die EU-Organe und die Mitgliedstaaten uneingeschränkt darin bestärkt, den 10. Oktober jedes Jahres zusammen mit dem Europarat zum Europäischen Tag gegen die Todesstrafe zu erklären; bedauert, dass im Rat keine Einstimmigkeit in dieser Frage zustande gekommen ist, und fordert die künftige polnische Regierung auf, diese Initiative, die die Grundwerte der Europäischen Union widerspiegelt, uneingeschränkt zu unterstützen; fordert alle Organe und Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf, sich gemeinsam mit dem Europarat weiterhin für diese Aktion einzusetzen, und beauftragt seinen Präsidenten, dieser politischen Initiative Rückendeckung zu geben;

5.   fordert den Rat und die Kommission auf, die Bildung regionaler Koalitionen zu unterstützen, die sich für das Moratorium und die Abschaffung der Todesstrafe einsetzen;

6.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Präsidenten der Generalversammlung der Vereinten Nationen und den Regierungen der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P6_TA(2007)0018.
(2) Angenommene Texte, P6_TA(2007)0166.
(3) Abl. C 364 vom 18.12.2000, S. 1

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