Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. September 2007 zur Lage in Birma
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Birma, insbesondere auf diejenige vom 6. September 2007(1),
– gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Allianz aller birmanischen buddhistischen Mönche in Birma eine massive Welle friedlicher Demonstrationen gegen die repressive Militärjunta angeführt und die Freilassung von Aung San Suu Kyi und anderen politischen Gefangenen gefordert hat,
B. in der Erwägung, dass sich die Demonstrationen trotz Verhaftungen und der Angst vor einer gewalttätigen Reaktion der Regierungstruppen ausgedehnt haben,
C. unter Hinweis auf den Appell des Dalai Lama vom 23. September 2007, in dem er die birmanische Regierung nachdrücklich aufgefordert hat, auf keinen Fall mit Gewalt gegen die buddhistischen Mönche und andere Demonstranten vorzugehen,
D. in der Erwägung, dass die Lage in Birma im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 20. September 2007 nur kurz erörtert wurde,
1. äußert seine Hochachtung vor der mutigen Haltung der birmanischen Mönche und Tausender anderer friedlicher Demonstranten, die sich dem antidemokratischen und repressiven Regime in Birma entgegenstellen;
2. wiederholt seine Forderung, dass Aung San Suu Kyi umgehend freigelassen und ihr uneingeschränkte Bewegungsfreiheit und freie Meinungsäußerung eingeräumt wird;
3. fordert die Regierung in Birma auf, sich jeglicher gewalttätigen Reaktion auf die Demonstrationen zu enthalten, zu gewährleisten, dass sich die erschreckenden Bilder von Massakern, deren Zeuge die Welt 1988 war, nicht wiederholen, sondern stattdessen die Rechtmäßigkeit der Forderungen anzuerkennen, und die verhafteten Demonstranten und die anderen politischen Gefangenen freizulassen;
4. fordert, dass der laufende Verfassungsprozess, dem jegliche Legitimität fehlt, eingestellt und durch einen uneingeschränkt repräsentativen nationalen Konvent ersetzt wird, dem auch die Nationale Liga für Demokratie (NLD) und andere politische Parteien und Gruppierungen angehören;
5. fordert den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen auf, sich umgehend mit der Lage in Birma zu befassen und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen den Auftrag zu erteilen, tätig zu werden, um in Birma die nationale Aussöhnung und einen Übergang zur Demokratie herbeizuführen, und fordert auch die Generalversammlung der Vereinten Nationen auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen;
6. fordert den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen auf, sicherzustellen, dass der Sonderberater der Vereinten Nationen Ibrahim Gambari seine geplante Reise nach Birma umgehend durchführen kann und ihm uneingeschränkte Bewegungsfreiheit und Zugang gewährt wird;
7. fordert den Rat der Europäischen Union auf, umgehend Verbindung zu den Vereinigten Staaten, zum Verband Südostasiatischer Staaten (ASEAN) und anderen Mitgliedern der internationalen Gemeinschaft aufzunehmen, um eine koordinierte Reihe zusätzlicher Maßnahmen vorzubereiten, einschließlich gezielter Wirtschaftssanktionen, die gegen das birmanische Regime verhängt werden könnten, falls es sich für Gewaltanwendung entscheidet und nicht auf die Aufforderung, zur Demokratie zurückzukehren, reagiert;
8. fordert die Kommission auf, im Rahmen des Finanzinstruments zur Förderung von Demokratie und Menschenrechten die erforderlichen Mittel bereitzustellen, um die pro-demokratische Bewegung und die nichtstaatlichen Organisationen, die sich dafür einsetzen, dass in Birma wieder eine vernünftige Staatsführung einkehrt, aktiv zu unterstützen;
9. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten, den Regierungen der ASEAN-Staaten, der birmanischen Nationalen Liga für Demokratie, dem Staatlichen Rat für Frieden und Entwicklung in Birma und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.