Erklärung des Europäischen Parlaments zur Notwendigkeit einer umfassenden Strategie gegen den Krebs
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 116 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Gemeinschaft gemäß den Verträgen aufgefordert ist, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Subsidiarität eine aktive Rolle im Bereich der Gesundheit zu spielen,
B. in der Erwägung, das Krebs nach wie vor die Haupttodesursache in Europa ist,
C. in der Erwägung, dass bekannt ist, dass ein Drittel aller Krebserkrankungen verhindert werden kann und es möglich ist, ein Drittel aller Krebserkrankungen frühzeitig zu erkennen und damit erfolgreich zu behandeln,
1. ist der Ansicht, dass Krebs, wenn er im Rahmen einer umfassenden Strategie bekämpft wird, bald nicht mehr die Haupttodesursache sein wird;
2. fordert den Rat und die Kommission aus, eine umfassende Strategie für die vier wichtigsten Elemente im Kampf gegen den Krebs zu formulieren:
a.
Prävention,
b.
Früherkennung,
c.
Diagnose, Therapie und Nachsorge,
d.
Palliativbetreuung;
3. fordert die Kommission auf, die Gemeinschaftsvorschriften und –maßnahmen zu überprüfen und sie zu aktualisieren und auf die neuesten wissenschaftlichen Fortschritte abzustimmen;
4. fordert die Kommission auf:
–
Forschung und Innovation im Bereich der Primärprävention und der Krebsfrüherkennung zu fördern,
–
einschlägige Informationskampagnen für die Öffentlichkeit und Anbieter von Gesundheitsleistungen zu fördern,
–
dafür zu sorgen, dass die Rechtsvorschriften der Gemeinschaft Anreize sowohl für die Industrie als auch die Forschung enthalten, um die Fortsetzung der Forschungstätigkeit zu sichern und die Entwicklung neuer Generationen von Arzneimitteln und neuer Therapien der Krebsbekämpfung zu gewährleisten,
–
über entsprechende Netzwerke für die Verbreitung bewährter Verfahren zu sorgen, um den Bürgern die beste verfügbare Therapie anbieten zu können;
5. beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung mit den Namen der Unterzeichner dem Rat und der Kommission zu übermitteln: