Erklärung des Europäischen Parlaments zur Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen für die römisch-katholische St. Joseph-Kathedrale in Bukarest, Rumänien, ein gefährdetes historisches Baudenkmal
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 116 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass Artikel 151 des EG-Vertrages, der die Grundlage für gemeinschaftliche Maßnahmen im Kulturbereich sicherstellt, die Förderung und den Schutz des kulturellen Erbes der Mitgliedsstaaten vorsieht,
B. in der Erwägung, dass in einer Entfernung von nur acht Metern von der St. Joseph-Kathedrale in Bukarest, in einer für dieses historische Bauwerk gesetzlich geschützten Zone, ein zwanzigstöckiger Wolkenkratzer mit vier Untergeschossen gebaut wird,
C. in der Erwägung, dass die rumänischen Behörden in diesem Fall die Anwendung sowohl der Gemeinschaftsbestimmungen zum Schutz historischer Denkmäler als auch der Vorschriften des Gemeinschaftsrechts zum Schutz des architektonischen Erbes systematisch ablehnen,
1. verurteilt nachdrücklich die unrechtmäßige Errichtung dieses Hochhauses, das zwei Gebäude der römisch-katholischen Erzdiözese in Bukarest gefährdet, und zwar die St. Joseph-Kathedrale und das römisch-katholische erzbischöfliche Palais, die beide auf der Liste der historischen Baudenkmäler in Rumänien stehen;
2. fordert die Kommission und den Rat auf, die Haltung der rumänischen Behörden nachdrücklich zu verurteilen und die erforderlichen rechtlichen Schritte einzuleiten, um die zuständigen Behörden zur Einhaltung ihrer gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen nach Artikel 151 des EG-Vertrags zum Schutz des kulturellen architektonischen Erbes zu bewegen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung mit den Namen der Unterzeichner dem Rat, der Kommission und der rumänischen Regierung sowie den für den Schutz des europäischen Kulturerbes zuständigen Behörden zu übermitteln: