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Verfahren : 2005/0126(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0366/2007

Eingereichte Texte :

A6-0366/2007

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 24/10/2007 - 8.1
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2007)0446

Angenommene Texte
PDF 199kWORD 31k
Mittwoch, 24. Oktober 2007 - Straßburg
Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen ***II
P6_TA(2007)0446A6-0366/2007

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. Oktober 2007 zu dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten ("Zustellung von Schriftstücken") und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates (8703/5/2007 – C6-0217/2007 – 2005/0126(COD))

(Verfahren der Mitentscheidung: zweite Lesung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Gemeinsamen Standpunkts des Rates (8703/5/2007 – C6-0217/2007),

–   unter Hinweis auf seinen Standpunkt aus erster Lesung(1) zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2005)0305),

–   gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 des EG-Vertrags,

–   gestützt auf Artikel 67 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis der Empfehlung des Rechtsausschusses für die zweite Lesung (A6-0366/2007),

1.   billigt den Gemeinsamen Standpunkt;

2.   stellt fest, dass der Rechtsakt entsprechend dem Gemeinsamen Standpunkt erlassen wird;

3.   beauftragt seinen Präsidenten, den Rechtsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 254 Absatz 1 des EG-Vertrags zu unterzeichnen;

4.   beauftragt seinen Generalsekretär, den Rechtsakt zu unterzeichnen, nachdem überprüft worden ist, dass alle Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen worden sind, und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates die Veröffentlichung des Rechtsakts im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

5.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. C 303 E vom 13.12.2006, S. 69.

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