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Verfahren : 2007/2137(REG)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0354/2007

Eingereichte Texte :

A6-0354/2007

Aussprachen :

PV 22/10/2007 - 15
CRE 22/10/2007 - 15

Abstimmungen :

PV 24/10/2007 - 8.15
CRE 24/10/2007 - 8.15
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2007)0460

Angenommene Texte
PDF 113kWORD 40k
Mittwoch, 24. Oktober 2007 - Straßburg
Änderung von Artikel 173 GO (Ausführlicher Sitzungsbericht)
P6_TA(2007)0460A6-0354/2007

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 24. Oktober 2007 über die Änderung von Artikel 173 und die Einfügung von Artikel 173 a der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments - Ausführlicher Sitzungsbericht und audiovisuelle Aufzeichnung der Verhandlungen (2007/2137(REG))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Schreibens seines Präsidenten vom 12. April 2007,

–   gestützt auf die Artikel 201 und 202 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (A6-0354/2007),

1.   beschließt, an seiner Geschäftsordnung nachstehende Änderungen vorzunehmen;

2.   erinnert daran, dass diese Änderungen am ersten Tag der nächsten Tagung in Kraft treten;

3.   beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und der Kommission zur Information zu übermitteln.

Derzeitiger Wortlaut   Änderungsvorschläge
Abänderungen 2, 7 und 8
Artikel 173
1.  Von jeder Sitzung wird ein ausführlicher Sitzungsbericht in den Amtssprachen verfasst.
1.  Von jeder Sitzung wird ein ausführlicher Sitzungsbericht in allen Amtssprachen verfasst.
2.  Die Redner haben die ihnen übermittelte Niederschrift ihrer Reden spätestens einen Tag nach Erhalt dem Sekretariat zurückzugeben.
2.  Die Redner haben Korrekturen in der Niederschrift ihrer Reden binnen einer Woche dem Sekretariat zuzuleiten.
3.  Der ausführliche Sitzungsbericht wird als Anhang zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
3.  Der ausführliche Sitzungsbericht wird als Anhang zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
4.  Die Mitglieder können kurzfristig die Übersetzung von Auszügen aus dem ausführlichen Sitzungsbericht beantragen.
Abänderungen 3, 6 und 9
Artikel 173 a (neu)
Artikel 173a
Audiovisuelle Aufzeichnung der Verhandlungen
Unmittelbar nach der Sitzung wird eine audiovisuelle Aufzeichnung der Verhandlungen einschließlich der Tonspur aus allen Dolmetscherkabinen produziert und über das Internet zugänglich gemacht.
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