Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. November 2007 zur Ernennung von Hubert Weber zum Mitglied des Rechnungshofes (C6-0310/2007 – 2007/0819(CNS))
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 247 Absatz 3 des EG-Vertrags und Artikel 160 b Absatz 3 des Euratom-Vertrags, gemäß denen es vom Rat konsultiert wurde (C6-0310/2007),
– in der Erwägung, dass der Haushaltskontrollausschuss in seiner Sitzung vom 6. November 2007 den Kandidaten des Rates für das Amt eines Mitglieds des Rechnungshofs angehört und die Qualifikationen des Bewerbers im Lichte der in Artikel 247 Absatz 2 des EG-Vertrags und Artikel 160 b Absatz 2 des Euratom-Vertrags festgelegten Kriterien geprüft hat,
– gestützt auf Artikel 101 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0433/2007),
1. gibt eine befürwortende Stellungnahme zur Ernennung von Hubert Weber zum Mitglied des Rechnungshofes ab;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und, zur Information, dem Rechnungshof, den anderen Organen der Europäischen Gemeinschaften und den Rechnungsprüfungsorganen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.