Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Dezember 2007 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss eines Protokolls zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (KOM(2007)0497 – C6-0329/2007 – 2007/0183(CNS))
(Verfahren der Konsultation)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM(2007)0497),
– gestützt auf Artikel 80, Artikel 300 Absatz 2 und Artikel 300 Absatz 4 des EG-Vertrags,
– gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0329/2007),
– gestützt auf Artikel 51, Artikel 83 Absatz 7 und Artikel 43 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A6-0457/2007),
1. stimmt dem Abschluss des Protokolls zu;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und dem Königreich Marokko zu übermitteln.