Luftverkehrsdienste: Änderung der Abkommen EG/Georgien, EG/Libanon, EG/Malediven, EG/Moldau, EG/Singapur und EG/Uruguay anlässlich des EU-Beitritts Bulgariens und Rumäniens *
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Dezember 2007 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss von Protokollen zur Änderung der Abkommen über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung von Georgien, der Libanesischen Republik, der Republik Malediven, der Republik Moldau, der Regierung der Republik Singapur und der Republik östlich des Uruguay anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (KOM(2007)0366 – C6-0265/2007 – 2007/0125(CNS))
(Verfahren der Konsultation)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM(2007)0366),
– gestützt auf Artikel 80 Absatz 2 und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 erster Satz des EG-Vertrags,
– gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0265/2007),
– gestützt auf Artikel 51, Artikel 83 Absatz 7 und Artikel 43 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A6-0456/2007),
1. stimmt dem Abschluss der Protokolle zu;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Regierung von Georgien, der Libanesischen Republik, der Republik Malediven, der Republik Moldau, der Regierung der Republik Singapur und der Republik östlich des Uruguay zu übermitteln.