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Verfahren : 2007/2237(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0493/2007

Eingereichte Texte :

A6-0493/2007

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 11/12/2007 - 9.16
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2007)0593

Angenommene Texte
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Dienstag, 11. Dezember 2007 - Straßburg
Berichtigungshaushaltsplan Nr.7/2007
P6_TA(2007)0593A6-0493/2007

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Dezember 2007 zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2007 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007 (15715/2007 – C6-0434/2007 – 2007/2237(BUD))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 272 des EG-Vertrags und Artikel 177 des Euratom-Vertrags,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(1), insbesondere auf die Artikel 37 und 38,

–   unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007, der am 14. Dezember 2006 endgültig festgestellt wurde(2),

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(3),

–   in Kenntnis des Vorentwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2007 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007, der von der Kommission am 7. November 2007 vorgelegt (KOM(2007)0687) und durch Schreiben vom 12. November 2007 berichtigt wurde,

–   in Kenntnis des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2007, der vom Rat am 26. November 2007 aufgestellt wurde (15715/2007 – C6-0434/2007),

–   gestützt auf Artikel 69 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A6-0493/2007),

A.   in der Erwägung, dass der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2007 zum Gesamthaushaltsplan 2007 Folgendes vorsieht:

   eine beträchtliche Erhöhung der Einnahmenansätze, die sich insbesondere aus der Aktualisierung der Voranschläge für die MwSt- und BNE-Salden ergibt (3 830 Millionen EUR);
   eine weitere Kürzung der Zahlungsermächtigungen bei den Haushaltslinien für die Rubriken 1a, 1b, 2 und 3a (1 651,4 Millionen EUR) im Anschluss an die im Rahmen der globalen Mittelübertragung DEC36/2007 vorgeschlagenen Umschichtungen (425 Millionen EUR),

B.   in der Erwägung, dass der Zweck des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2007 darin besteht, diese Haushaltsmittel und technischen Anpassungen förmlich in den Haushaltsplan 2007 einzustellen,

1.   nimmt Kenntnis von dem Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2007;

2.   ist sich darüber im Klaren, dass die derzeitige Nichtausschöpfung bestimmter Haushaltslinien eine Folge der späten Annahme der Rechtsgrundlagen im ersten Jahr des MFR sein könnte; besteht auf einer genauen Überwachung der Ausführung des Haushaltsplans 2008 mit Hilfe der verschiedenen Instrumente wie den regelmäßigen Berichten im Rahmen des Frühwarnsystems für die Haushaltsführung und den Monitoring-Gruppen; fordert seine Fachausschüsse auf, sich zu einem frühen Zeitpunkt zu den benötigten Mitteln und möglichen Ausführungsproblemen bei den Mehrjahresprogrammen zu äußern;

3.   unterstreicht, dass im Haushaltsplan 2008 mit Sicherheit ein höherer Betrag an Zahlungsermächtigungen erforderlich sein wird;

4.   billigt den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2007 ohne Abänderungen;

5.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1. Verordnung geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 (ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1).
(2) ABl. L 77 vom 16.3.2007, S. 1.
(3) ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

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