Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Dezember 2007 zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2007 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007 (15715/2007 – C6-0434/2007 – 2007/2237(BUD))
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 272 des EG-Vertrags und Artikel 177 des Euratom-Vertrags,
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(1), insbesondere auf die Artikel 37 und 38,
– unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007, der am 14. Dezember 2006 endgültig festgestellt wurde(2),
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(3),
– in Kenntnis des Vorentwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2007 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007, der von der Kommission am 7. November 2007 vorgelegt (KOM(2007)0687) und durch Schreiben vom 12. November 2007 berichtigt wurde,
– in Kenntnis des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2007, der vom Rat am 26. November 2007 aufgestellt wurde (15715/2007 – C6-0434/2007),
– gestützt auf Artikel 69 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A6-0493/2007),
A. in der Erwägung, dass der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2007 zum Gesamthaushaltsplan 2007 Folgendes vorsieht:
–
eine beträchtliche Erhöhung der Einnahmenansätze, die sich insbesondere aus der Aktualisierung der Voranschläge für die MwSt- und BNE-Salden ergibt (3 830 Millionen EUR);
–
eine weitere Kürzung der Zahlungsermächtigungen bei den Haushaltslinien für die Rubriken 1a, 1b, 2 und 3a (1 651,4 Millionen EUR) im Anschluss an die im Rahmen der globalen Mittelübertragung DEC36/2007 vorgeschlagenen Umschichtungen (425 Millionen EUR),
B. in der Erwägung, dass der Zweck des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2007 darin besteht, diese Haushaltsmittel und technischen Anpassungen förmlich in den Haushaltsplan 2007 einzustellen,
1. nimmt Kenntnis von dem Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2007;
2. ist sich darüber im Klaren, dass die derzeitige Nichtausschöpfung bestimmter Haushaltslinien eine Folge der späten Annahme der Rechtsgrundlagen im ersten Jahr des MFR sein könnte; besteht auf einer genauen Überwachung der Ausführung des Haushaltsplans 2008 mit Hilfe der verschiedenen Instrumente wie den regelmäßigen Berichten im Rahmen des Frühwarnsystems für die Haushaltsführung und den Monitoring-Gruppen; fordert seine Fachausschüsse auf, sich zu einem frühen Zeitpunkt zu den benötigten Mitteln und möglichen Ausführungsproblemen bei den Mehrjahresprogrammen zu äußern;
3. unterstreicht, dass im Haushaltsplan 2008 mit Sicherheit ein höherer Betrag an Zahlungsermächtigungen erforderlich sein wird;
4. billigt den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2007 ohne Abänderungen;
5. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.