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Verfahren : 2005/0211(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0389/2007

Eingereichte Texte :

A6-0389/2007

Aussprachen :

PV 10/12/2007 - 16
CRE 10/12/2007 - 16

Abstimmungen :

PV 11/12/2007 - 9.18
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2007)0595

Angenommene Texte
PDF 200kWORD 73k
Dienstag, 11. Dezember 2007 - Straßburg
Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt ***II
P6_TA(2007)0595A6-0389/2007
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Dezember 2007 zu dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie) (9388/2/2007 – C6-0261/2007 – 2005/0211(COD))

(Verfahren der Mitentscheidung: zweite Lesung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Gemeinsamen Standpunkts des Rates (9388/2/2007 – C6-0261/2007),

–   unter Hinweis auf seinen Standpunkt aus erster Lesung(1) zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2005)0505),

–   gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 des EG-Vertrags,

–   gestützt auf Artikel 62 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit für die zweite Lesung (A6-0389/2007),

1.   billigt den Gemeinsamen Standpunkt in der geänderten Fassung;

2.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. C 314 E vom 21.12.2006, S. 86.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in zweiter Lesung am 11. Dezember 2007 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2008/…/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie)
P6_TC2-COD(2005)0211

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments in zweiter Lesung dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie2008/56/EG).

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