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Verfahren : 2007/2226(ACI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0485/2007

Eingereichte Texte :

A6-0485/2007

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 12/12/2007 - 3.3
CRE 12/12/2007 - 3.3
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2007)0602

Angenommene Texte
PDF 210kWORD 39k
Mittwoch, 12. Dezember 2007 - Straßburg
Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung
P6_TA(2007)0602A6-0485/2007
Entschließung
 Anlage

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Dezember 2007 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (KOM(2007)0600 – C6-0343/2007 – 2007/2226(ACI))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2007)0600 – C6-0343/2007),

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(1), insbesondere auf Nummer 28,

–   gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung(2),

–   in Kenntnis der Ergebnisse des Trilogs vom 6. Juli 2007 und der Haushaltskonzertierung vom 13. Juli 2007,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A6-0485/2007),

A.   in der Erwägung, dass die Europäische Union die geeigneten Legislativ- und Haushaltsinstrumente eingerichtet hat, um entlassenen Arbeitnehmern, die infolge der Entwicklungen des Welthandels vom Strukturwandel betroffen sind, zusätzliche Hilfe zu gewähren und sie bei ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen,

B.   in der Erwägung, dass die finanzielle Unterstützung der Europäischen Union für entlassene Arbeitnehmer dynamisch sein und möglichst rasch und effizient bereitgestellt werden sollte,

C.   in der Erwägung, dass Finnland und Deutschland aufgrund von Entlassungen im Mobilfunksektor in zwei Fällen, nämlich bei BenQ in Deutschland und Perlos Oyj in Finnland, mit Schreiben vom 27. Juni und 17. Juli 2007 eine Unterstützung beantragt haben(3),

1.   ersucht die beteiligten Organe, die erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um die Inanspruchnahme des Fonds zu beschleunigen;

2.   billigt den dieser Entschließung beigefügten Beschluss;

3.   beauftragt seinen Präsidenten, die Veröffentlichung dieses Beschlusses im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

4.   beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss, einschließlich der Anlage, dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
(2) ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.
(3) Anträge EGF/2007/003/DE/BenQ und EGF/2007/004/FI/Perlos.


ANLAGE

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 18. Dezember 2007

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(1), insbesondere auf Nummer 28,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung(2),

auf Vorschlag der Kommission,

unter Hinweis auf die Haushaltskonzertierung vom 13. Juli 2007,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)  Die Europäische Union hat einen Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung ("Fonds") errichtet, um entlassene Arbeitnehmer, die infolge der Entwicklungen des Welthandels vom Strukturwandel betroffen sind, bei ihren Bemühungen um Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.

(2)  Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der Fonds bis zur jährlichen Obergrenze von 500 Millionen EUR in Anspruch genommen werden kann.

(3)  In der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 sind die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Fonds niedergelegt.

(4)  Deutschland und Finnland haben im Zusammenhang mit zwei Fällen von Entlassungen im Mobilfunksektor, BenQ in Deutschland und Perlos Oyj in Finnland, Anträge auf Inanspruchnahme des Fonds gestellt.

BESCHLIESSEN:

Artikel 1

Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007 wird aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung ein Gesamtbetrag von 14 794 688 EUR bereitgestellt.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 18. Dezember 2007

Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates

Der Präsident Der Präsident

(1) ABl. C 139 vom 14.06.2006, S. 1.
(2) ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

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