Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Dezember 2007 zu dem geänderten Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung im Hinblick auf den mehrjährigen Finanzrahmen (KOM(2007)0783 – C6-0321/2007 – 2007/2213(ACI))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des geänderten Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2007)0783) – C6-0321/2007),
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(1), insbesondere auf die Nummern 21, 22 und 23,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Juni 2007 zu der Finanzierung des europäischen Satellitennavigationsprogramms (Galileo) im Rahmen der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 und des mehrjährigen Finanzrahmens 2007-2013(2) ,
– unter Hinweis auf das Ergebnis der Konzertierungssitzung vom 23. November 2007,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A6-0500/2007),
1. billigt die Schlussfolgerungen des Konzertierungsausschusses vom 23. November 2007;
2. betont, dass die erzielte Einigung über die Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) das Ergebnis der höchst erfolgreichen interinstitutionellen Zusammenarbeit und ein politisch wichtiger Schritt im Hinblick auf die Entwicklung des europäischen Satellitennavigationsprogramms ist;
3. weist darauf hin, dass im nach der Einigung über den MFR 2007-2013 und die dazugehörige Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 im Rahmen des Verhandlungsergebnisses eine Lösung bezüglich mehrerer Defizite noch ausstand,
4. begrüßt die Nutzung der in den Nummern 21, 22 und 23 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgesehenen Instrumente im Hinblick auf die erste Änderung des Finanzrahmens seit 1994;
5. billigt den beigefügten Beschluss;
6. beauftragt seinen Präsidenten, den Rechtsakt mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen;
7. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung einschließlich der Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 18. Dezember 2007
zur Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung im Hinblick auf den mehrjährigen Finanzrahmen
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –
gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(1), insbesondere auf Nummer 21, Nummer 22 Absätze 1 und 2 und Nummer 23,
auf Vorschlag der Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Im Zuge der Konzertierung vom 23. November 2007 sind die beiden Teile der Haushaltsbehörde übereinkommen, einen Teil der für die Finanzierung der Programme des Europäischen Globalen Navigationssatellitensystems (EGNOS – GALILEO) erforderlichen Mittel über eine Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens 2007–2013 gemäß den Nummern 21, 22 und 23 der Interinstitutionellen Vereinbarung bereitzustellen, wobei die Obergrenzen für Verpflichtungsermächtigungen unter der Teilrubrik 1a für die Jahre 2008 bis 2013 um den Betrag von 1 600 Mio. EUR zu jeweiligen Preisen anzuheben sind. Diese Anhebung wird ausgeglichen, indem die Obergrenze für Verpflichtungsermächtigungen unter der Rubrik 2 für das Jahr 2007 um denselben Betrag gesenkt wird.
(2) Um ein geordnetes Verhältnis zwischen Verpflichtungen und Zahlungen zu gewährleisten, werden die jährlichen Obergrenzen für Zahlungsermächtigungen angepasst. Diese Anpassung ist neutral.
(3) Daher ist Anhang I der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung entsprechend zu ändern(2) –
BESCHLIESSEN:
Einziger Artikel
Anhang I der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung wird durch den Anhang dieses Beschlusses ersetzt.
Geschehen zu Brüssel am 18. Dezember 2007
Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates
Der Präsident Der Präsident
ANHANG
FINANZRAHMEN 2007-2013 (geändert)
(in Mio. EUR - Preise 2004)
VERPFLICHTUNGSERMÄCHTIGUNGEN
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Total
2007-2013
1. Nachhaltiges Wachstum
51 267
52 913
54 071
54 860
55 379
56 845
58 256
383 591
1a Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung
8 404
9 595
10 209
11 000
11 306
12 122
12 914
75 550
1b Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung
42 863
43 318
43 862
43 860
44 073
44 723
45 342
308 041
2. Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen
53 478
54 322
53 666
53 035
52 400
51 775
51 161
396 837
davon: marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen
43 120
42 697
42 279
41 864
41 453
41 047
40 645
293 105
3. Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht
1 199
1 258
1 380
1 503
1 645
1 797
1 988
10 770
3a Freiheit, Sicherheit und Recht
600
690
790
910
1 050
1 200
1 390
6 630
3b Unionsbürgerschaft
599
568
590
593
595
597
598
4 140
4. Die EU als globaler Akteur
6 199
6 469
6 739
7 009
7 339
7 679
8 029
49 463
5. Verwaltung(1)
6 633
6 818
6 973
7 111
7 255
7 400
7 610
49 800
6. Ausgleichszahlungen
419
191
190
800
VERPFLICHTUNGSERMÄCHTIGUNGEN INSGESAMT
119 195
121 971
123 019
123 518
124 018
125 496
127 044
864 261
in Prozent des BNE
1,10%
1,08%
1,07%
1,04%
1,03%
1,02%
1.01%
1,048%
ZAHLUNGSERMÄCHTIGUNGEN INSGESAMT
115 142
119 805
112 182
118 549
116 178
119 659
119 161
820 676
in Prozent des BNE
1,06%
1,06%
0,97%
1,00%
0,97%
0,97%
0,95%
1,00%
Verfügbarer Spielraum
0,18%
0,18%
0,27%
0,24%
0,27%
0,27%
0,29%
0,24%
Eigenmittelobergrenze in Prozent des BNE
1,24%
1,24%
1,24%
1,24%
1,24%
1,24%
1,24%
1,24%
(1) Ausgaben für Ruhegehälter: Die innerhalb der Obergrenze dieser Rubrik berücksichtigten Beträge sind Nettobeträge und berücksichtigen nicht die jeweiligen Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung bis zu einer Höhe von 500 Mio. EUR zu Preisen von 2004 für den Zeitraum 2007-2013.