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Verfahren : 2007/2213(ACI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0500/2007

Eingereichte Texte :

A6-0500/2007

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 12/12/2007 - 3.5

Angenommene Texte :

P6_TA(2007)0604

Angenommene Texte
PDF 240kWORD 87k
Mittwoch, 12. Dezember 2007 - Straßburg
Mehrjähriger Finanzrahmen (Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006)
P6_TA(2007)0604A6-0500/2007
Entschließung
 Anlage

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Dezember 2007 zu dem geänderten Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung im Hinblick auf den mehrjährigen Finanzrahmen (KOM(2007)0783 – C6-0321/2007 – 2007/2213(ACI))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des geänderten Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2007)0783) – C6-0321/2007),

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(1), insbesondere auf die Nummern 21, 22 und 23,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Juni 2007 zu der Finanzierung des europäischen Satellitennavigationsprogramms (Galileo) im Rahmen der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 und des mehrjährigen Finanzrahmens 2007-2013(2) ,

–   unter Hinweis auf das Ergebnis der Konzertierungssitzung vom 23. November 2007,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A6-0500/2007),

1.   billigt die Schlussfolgerungen des Konzertierungsausschusses vom 23. November 2007;

2.   betont, dass die erzielte Einigung über die Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) das Ergebnis der höchst erfolgreichen interinstitutionellen Zusammenarbeit und ein politisch wichtiger Schritt im Hinblick auf die Entwicklung des europäischen Satellitennavigationsprogramms ist;

3.   weist darauf hin, dass im nach der Einigung über den MFR 2007-2013 und die dazugehörige Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 im Rahmen des Verhandlungsergebnisses eine Lösung bezüglich mehrerer Defizite noch ausstand,

4.   begrüßt die Nutzung der in den Nummern 21, 22 und 23 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgesehenen Instrumente im Hinblick auf die erste Änderung des Finanzrahmens seit 1994;

5.   billigt den beigefügten Beschluss;

6.   beauftragt seinen Präsidenten, den Rechtsakt mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen;

7.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung einschließlich der Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1
(2) Angenommene Texte, P6_TA(2007)0272.


ANLAGE

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 18. Dezember 2007

zur Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung im Hinblick auf den mehrjährigen Finanzrahmen

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(1), insbesondere auf Nummer 21, Nummer 22 Absätze 1 und 2 und Nummer 23,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)  Im Zuge der Konzertierung vom 23. November 2007 sind die beiden Teile der Haushaltsbehörde übereinkommen, einen Teil der für die Finanzierung der Programme des Europäischen Globalen Navigationssatellitensystems (EGNOS – GALILEO) erforderlichen Mittel über eine Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens 2007–2013 gemäß den Nummern 21, 22 und 23 der Interinstitutionellen Vereinbarung bereitzustellen, wobei die Obergrenzen für Verpflichtungsermächtigungen unter der Teilrubrik 1a für die Jahre 2008 bis 2013 um den Betrag von 1 600 Mio. EUR zu jeweiligen Preisen anzuheben sind. Diese Anhebung wird ausgeglichen, indem die Obergrenze für Verpflichtungsermächtigungen unter der Rubrik 2 für das Jahr 2007 um denselben Betrag gesenkt wird.

(2)  Um ein geordnetes Verhältnis zwischen Verpflichtungen und Zahlungen zu gewährleisten, werden die jährlichen Obergrenzen für Zahlungsermächtigungen angepasst. Diese Anpassung ist neutral.

(3)  Daher ist Anhang I der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung entsprechend zu ändern(2)

BESCHLIESSEN:

Einziger Artikel

Anhang I der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung wird durch den Anhang dieses Beschlusses ersetzt.

Geschehen zu Brüssel am 18. Dezember 2007

Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates

Der Präsident Der Präsident

ANHANG

FINANZRAHMEN 2007-2013 (geändert)

(in Mio. EUR - Preise 2004)

VERPFLICHTUNGSERMÄCHTIGUNGEN

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

Total

2007-2013

1. Nachhaltiges Wachstum

51 267

52 913

54 071

54 860

55 379

56 845

58 256

383 591

1a Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung

8 404

9 595

10 209

11 000

11 306

12 122

12 914

75 550

1b Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung

42 863

43 318

43 862

43 860

44 073

44 723

45 342

308 041

2. Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen

53 478

54 322

53 666

53 035

52 400

51 775

51 161

396 837

davon: marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen

43 120

42 697

42 279

41 864

41 453

41 047

40 645

293 105

3. Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht

1 199

1 258

1 380

1 503

1 645

1 797

1 988

10 770

3a Freiheit, Sicherheit und Recht

600

690

790

910

1 050

1 200

1 390

6 630

3b Unionsbürgerschaft

599

568

590

593

595

597

598

4 140

4. Die EU als globaler Akteur

6 199

6 469

6 739

7 009

7 339

7 679

8 029

49 463

5. Verwaltung (1)

6 633

6 818

6 973

7 111

7 255

7 400

7 610

49 800

6. Ausgleichszahlungen

419

191

190

800

VERPFLICHTUNGSERMÄCHTIGUNGEN INSGESAMT

119 195

121 971

123 019

123 518

124 018

125 496

127 044

864 261

in Prozent des BNE

1,10%

1,08%

1,07%

1,04%

1,03%

1,02%

1.01%

1,048%

ZAHLUNGSERMÄCHTIGUNGEN INSGESAMT

115 142

119 805

112 182

118 549

116 178

119 659

119 161

820 676

in Prozent des BNE

1,06%

1,06%

0,97%

1,00%

0,97%

0,97%

0,95%

1,00%

Verfügbarer Spielraum

0,18%

0,18%

0,27%

0,24%

0,27%

0,27%

0,29%

0,24%

Eigenmittelobergrenze in Prozent des BNE

1,24%

1,24%

1,24%

1,24%

1,24%

1,24%

1,24%

1,24%

(1) Ausgaben für Ruhegehälter: Die innerhalb der Obergrenze dieser Rubrik berücksichtigten Beträge sind Nettobeträge und berücksichtigen nicht die jeweiligen Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung bis zu einer Höhe von 500 Mio. EUR zu Preisen von 2004 für den Zeitraum 2007-2013.

(1) ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
(2) Zu diesem Zwecke werden die aus der genannten Einigung resultierenden Beträge in Beträge zu Preisen von 2004 umgerechnet.

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