Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Dezember 2007 zu den Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit Korea (2007/2186(INI))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf das Rahmenabkommen über den Handel und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits(1),
– in Kenntnis der Studie "Economic Impact of a Potential Free Trade Agreement between the European Union and South Korea" von Copenhagen Economics und Prof. J. F. Francois,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen "Ein wettbewerbsfähiges Europa in einer globalisierten Welt. Ein Beitrag zur EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung" (KOM(2006)0567),
– unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 13. Oktober 2005 zu den Perspektiven für die Handelsbeziehungen zwischen der EU und China(2) und vom 28. September 2006 zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Indien(3),
– in Kenntnis der Leitlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen sowie der Trilateralen Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zu multinationalen Unternehmen und zur Sozialpolitik,
– unter Hinweis auf die OECD-Beschäftigungsstatistik 2007,
– unter Hinweis auf die am 4. Oktober 2007 von der Republik Korea (im Folgenden: Korea) und der Volksrepublik Korea (im Folgenden: Nordkorea) angenommene Erklärung zur Förderung der Nord-Süd-Beziehungen, des Friedens und des Wohlstands,
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für internationalen Handel sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A6-0463/2007),
A. in der Erwägung, dass das auf Regeln beruhende, in der Welthandelsorganisation (WTO) verankerte multilaterale Handelssystem nach wie vor den am besten geeigneten Rahmen zur Regelung des Handels und zur Förderung eines fairen und gerechten Handels bietet, indem angemessene Regeln entwickelt werden und sichergestellt wird, dass sie auch eingehalten werden,
B. in der Erwägung, dass das Erreichen eines ausgewogenen Ergebnisses der Doha-Entwicklungsagenda (DDA), das die Entwicklungsländer dabei unterstützen würde, in vollem Umfang am internationalen Handelssystem teilzunehmen, eine Priorität der EU bleiben sollte,
C. in der Erwägung, dass bilaterale und regionale Handelsabkommen das WTO-Regelwerk durchaus ergänzen können, indem sie Bereiche wie soziale und ökologische Standards abdecken, in denen eine multilaterale Einigung derzeit schwierig ist,
D. in der Erwägung, dass das Abkommen mit Korea auch Fragen der Investitionen und des Handels mit Dienstleistungen regeln kann, allerdings in einer Weise, die sicherstellt, dass infolge der Marktöffnung weder die Regeln der EU oder Koreas zum Schutz der öffentlichen Dienstleistungen und der kulturellen Vielfalt aufs Spiel gesetzt werden, noch der politische Spielraum, der notwendig ist, um nachhaltige soziale, wirtschaftliche und umweltpolitische Maßnahmen in der EU sowie in Korea unilateral umzusetzen, beeinträchtigt werden,
E. in der Erwägung, dass Korea mit einem Pro-Kopf-Einkommen, das dem eines im Mittelfeld liegenden EU-Mitgliedstaats entspricht, zu den führenden Volkswirtschaften der Welt zählt,
F. in der Erwägung, dass das Problem der Armut in Korea noch immer nicht gelöst ist und sich sogar weiter verschärft und dass Korea laut OECD-Statistiken zu den drei OECD-Mitgliedstaaten mit den größten und am stärksten wachsenden Einkommensunterschieden zählt und unter den OECD-Mitgliedstaaten, die weniger als 5 % ihrer Steuereinnahmen für die soziale Sicherheit ausgeben (bei einem OECD-Durchschnitt von 43 %), den letzten Platz einnimmt,
G. in der Erwägung, dass Korea der viertgrößte Handelspartner der EU außerhalb Europas ist und die EU im Jahre 2006 der größte ausländische Investor in Korea war,
H. in der Erwägung, dass Korea Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten und einigen anderen führenden Handelspartnern abgeschlossen hat und Verhandlungen zu weiteren Abkommen führt,
I. in der Erwägung, dass der Marktzugang in zunehmendem Maße durch unterschiedliche Formen nichttarifärer Hemmnisse (NTH), einschließlich der Nichtanwendung internationaler Normen und Standards, behindert wird, die zum Teil für das strukturelle Defizit der EU in den bilateralen Handelsbeziehungen verantwortlich sind,
J. in der Erwägung, dass Studien zufolge ein Abkommen EU-Korea beiden Seiten erhebliche wirtschaftliche Gewinne bescheren könnte, dass jedoch in allen in Betracht gezogenen Szenarien Korea zwei Drittel der Vorteile zugute kommen würden,
Allgemeines
1. ist der Auffassung, dass ein erfolgreicher Abschluss der Doha-Entwicklungsagenda nach wie vor eine Priorität in der Handelspolitik der EU sein sollte, und wäre besorgt, wenn die bilateralen Verhandlungen mit Korea oder anderen Partnern von der Erreichung dieses Ziels ablenken würden;
2. ist der Meinung, dass bilaterale Verhandlungen mit wichtigen Handelspartnern oder Regionen das multilaterale Regelwerk sinnvoll ergänzen können, sofern sie zu anspruchsvollen Abkommen von hoher Qualität führen, die weit über Zollsenkungen hinausgehen;
3. ist der Auffassung, dass Korea angesichts der Größe und des raschen Wachstums seiner Wirtschaft ein geeigneter Kandidat für ein solches Abkommen ist, weist jedoch auf die bedeutenden Probleme hin – beispielsweise erhebliche nichttarifäre Handelshemmnisse -, die einer Lösung bedürfen, um ein zufrieden stellendes Abkommen zu erzielen;
4. ist der Auffassung, dass ein auf den Abbau der Zollschranken beschränktes Abkommen nur kurzfristige Vorteile brächte und fordert deshalb auch den Abbau der nichttariflichen Handelshemmnisse und die Öffnung des Dienstleistungssektors in Korea;
5. ist der Auffassung, dass in einem Freihandelsabkommen mit Korea unbedingt die vier so genannten Singapur-Fragen (Handel und ausländische Investitionen, Handel und Wettbewerbspolitik, Transparenz im öffentlichen Auftragswesen und Handelserleichterungen) berücksichtigt werden sollten;
6. stellt fest, dass der Inhalt des Abkommens, der für beide Partner vorteilhaft sein sollte, weitaus wichtiger ist als ein straffer Zeitplan, und wäre daher besorgt, wenn künstliche Fristen zu einem Abkommen führen würden, das weder umfassend noch anspruchsvoll und ausgewogen ist;
Nachhaltige Entwicklung
7. ist der Auffassung, dass die Zölle für unweltfreundliche Erzeugnisse schneller als für andere Waren gesenkt werden sollten; fordert die Kommission und die Verhandlungsführer Koreas auf, eine klare Definition für solche Produkte festzulegen, und empfiehlt dabei nachdrücklich eine angemessene Berücksichtigung ökologischer Produktionsbedingungen;
8. bedauert, dass angesichts des vorgesehenen Verhandlungszeitplans nicht schon früher eine Nachhaltigkeitsbewertung vorgenommen wurde; hält es für unbedingt erforderlich, dass die Ergebnisse dieser Nachhaltigkeitsbewertung lang genug vor der Unterzeichnung des Abkommens veröffentlicht werden und dass genügend Zeit für eine umfassende öffentliche Anhörung bleibt, so dass diese Ergebnisse den Ausgang der Verhandlungen beeinflussen können; fordert die Kommission auf, das Europäische Parlament, den Rat und die Zivilgesellschaft zu konsultieren, falls angesichts der Ergebnisse dieser Nachhaltigkeitsbewertung Abhilfemaßnahmen und eine entsprechende Aushandlung der endgültigen Fassung des Freihandelsabkommens erforderlich sind;
9. ist der Auffassung, dass sich die Bestrebungen der Kommission zur Verbesserung des Marktzugangs mit einem gleichermaßen ehrgeizigen Vorgehen bei der nachhaltigen Entwicklung die Waage halten sollten; fordert gleichzeitig, dass beim Zugang zum europäischen Binnenmarkt keine Ausnahmen hinsichtlich der Einhaltung von Umweltstandards zugelassen werden dürfen;
10. begrüßt die Aufnahme strenger Sozial- und Umweltklauseln in das kürzlich abgeschlossene Freihandelsabkommen USA-Korea infolge des Drucks vonseiten des US-Kongresses;
11. ist der Auffassung, dass die Verhandlungsführer der EU dies als Grundlage betrachten sollten, von der aus sich weitere Fortschritte erzielen lassen, insbesondere im Hinblick auf die Ratifizierung und Durchsetzung grundlegender Normen der Internationalen Arbeitsorganisation, Koreas Beteiligung an einer Strategie zur Bekämpfung des Klimawandels nach 2012 und die Anerkennung bestehender Umweltnormen und -rechtsvorschriften der EU;
12. fordert die Aufnahme verbindlicher Sozial- und Umweltklauseln in jedes Handelsabkommen mit Korea;
13. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, bei den bilateralen Verhandlungen mit Korea die OECD-Leitlinien zur Corporate Governance und zur sozialen Verantwortung von Unternehmen sowohl für koreanische Unternehmen, die in Europa tätig sind, als auch für europäische Unternehmen mit Sitz in Korea zu unterstützen und zu fördern;
14. betrachtet ein ehrgeiziges Kapitel zur nachhaltigen Entwicklung als wesentlichen Bestandteil eines jeden Abkommens, weist jedoch darauf hin, dass das Ziel letztendlich die Durchsetzung der vereinbarten Normen ist; vertritt die Ansicht, dass deshalb für dieses Kapitel der maßgebende Streitbeilegungsmechanismus anwendbar sein muss;
15. ist der Auffassung, dass ein Forum für Handel und nachhaltige Entwicklung, das sich aus Vertretern von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen sowie von NRO zusammensetzt, eine nützliche Rolle spielen könnte, um sicherzustellen, dass eine größere Marktöffnung mit strengeren ökologischen und sozialen Standards einhergeht;
16. schlägt vor, dass ein Mechanismus eingeführt wird, wonach anerkannte gemeinschaftliche oder koreanische Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen befähigt sein sollten, Aufforderungen zum Tätigwerden vorzulegen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums behandelt werden und in Bestimmungen für die Weiterbehandlung und Revision münden könnten, damit Druck gegen die Verletzung der Rechte der Arbeitnehmer gemacht wird;
Sektorspezifische Fragen
17. fordert, dass der Abschluss eines Freihandelsabkommens mit Korea, welches den Handel mit Waren und Dienstleistungen abdeckt, einen wesentlichen Bestandteil der bilateralen Verhandlungen auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeit und des geistigen Eigentums bildet, die Zusammenarbeit im Bereich Energieeffizienz fördert, dem Klimawandel entgegenwirkt und andere externe Aspekte der Energiepolitik, nukleare sowie regenerative Energiequellen und das Galileoprogramm umfasst;
18. ist der Auffassung, dass Koreas Abweichen von internationalen Normen und Kennzeichnungsanforderungen ein erhebliches nichttarifäres Handelshemmnis darstellt, das besonders die Automobil-, Arzneimittel-, Kosmetik- und Elektronikindustrie vor Probleme stellt; fordert die koreanische Regierung auf, eine zufrieden stellende Erklärung für dieses Abweichen abzugeben oder sich andernfalls im Zuge der FHA-Verhandlungen dazu zu verpflichten, Abhilfe zu schaffen;
19. unterstützt das Ziel der Kommission, die gemeinschaftlichen Exporteure von Arzneimitteln und Medizinprodukten dadurch zu unterstützen, dass größere Transparenz im koreanischen Gesundheitswesen sichergestellt wird, fordert jedoch nachdrücklich, dass das Abkommen keine rechtlichen oder praktischen Hindernisse für koreanische Unternehmen schaffen darf, die die in den Absätzen 4 und 5 der am 14. November 2001 von der WTO-Ministerkonferenz in Doha angenommenen Erklärung zum TRIPS-Übereinkommen zur Förderung des Zugangs zu Arzneimitteln in Entwicklungsländern genannte Flexibilität zu Nutze machen;
20. betont, dass ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung in das FHA EU-Korea angenommen werden sollte, damit Handelshemmnisse infolge unnötiger Doppelverfahren in Korea, die in verschiedenen Sektoren gemeinschaftliche Unternehmen, die ihre Produkte in Korea absetzen wollen, behindern, weiter abgebaut werden;
21. bedauert, dass Tiere unnötigen Doppeltests ausgesetzt werden, weil Korea internationale Normen nicht anwendet; ist der Ansicht, dass mit dem Abkommen sichergestellt werden sollte, dass davon ausgegangen werden kann, dass wissenschaftlich validierte alternative Testmethoden zu Tierversuchen, die von einer Partei zugelassen wurden, auch für die andere Partei annehmbar sind;
22. ist besorgt darüber, dass das FHA EU-Korea schwerwiegende negative Auswirkungen auf die europäische Automobilindustrie haben könnte; fordert die Kommission daher auf, eine Strategie des schrittweisen Abbaus der EU-Einfuhrzölle mit Schutzmaßnahmen in Erwägung zu ziehen; empfiehlt, dass dieser Abbau an die Aufhebung der größten nichttarifären Handelshemmnisse auf koreanischer Seite geknüpft werden soll;
23. stellt in Bezug auf die Automobilindustrie fest, dass Korea das Übereinkommen der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UN/ECE) über die Festlegung globaler technischer Regelungen für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, unterzeichnet und ratifiziert hat und sich damit zur Umsetzung der Standardvorschriften verpflichtet hat; fordert die Kommission auf, auf deren rasche Umsetzung zu dringen; fordert die Kommission gleichzeitig auf, nachdrücklich zu fordern, dass die gemeinschaftlichen Fahrzeuge, die die UN/ECE-Standards erfüllen, ohne Prüfung oder Genehmigung nach Korea eingeführt werden können; lehnt Ausnahmeregelungen für koreanische Fahrzeuge im Bereich des Emissionsschutzes ab;
24. ist der Ansicht, dass aufgrund der schwierigen EU-Erfahrungen mit der Schiffbauindustrie in Korea diesem Sektor bei den Verhandlungen besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte;
25. ist der Ansicht, dass die Kommission bei den Verhandlungen auch die Besorgnis des Agrarsektors sowohl in Korea als auch in Europa, insbesondere im Zusammenhang mit den eventuellen negativen Auswirkungen des Freihandelsabkommens auf die betroffenen sensiblen Waren, berücksichtigen muss;
26. misst dem Spitzenzollsatz und den übermäßigen Kennzeichnungsanforderungen für die Branntweinindustrie in den Verhandlungen Priorität bei; fordert den umgehenden Abbau der nichttarifären Handelhemmnisse für Obst und Gemüse und die sofortige Abschaffung der überhöhten Zollsätze für Dosenfrüchte; hält das Erreichen eines zufrieden stellenden Ergebnisses bei geografischen Angaben für äußerst wichtig;
27. ist besorgt über die Schwierigkeiten, auf die ausländische Unternehmen beim Zugang zum Dienstleistungsmarkt, einschließlich Bankwesen, Versicherungen und Rechtsberatung, stoßen;
28. misst der wirksamen Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum, einschließlich der Einführung angemessener Strafen für Nachahmung und Piraterie, hohe Priorität bei; ist der Ansicht, dass Sondermechanismen zur raschen und wirksamen Streitbeilegung im Rahmen der bestehenden WTO-Regeln aufgenommen werden sollten, so dass diese und andere unfaire Wettbewerbspraktiken angemessen bekämpft werden können; stellt fest, dass die laufenden Verhandlungen mit Korea über den Schutz der Rechte am geistigen Eigentum legitime politische Ziele wie Zugang zu Arzneimitteln keineswegs aushöhlen sollten, indem über die Verpflichtungen nach dem TRIPS-Übereinkommen hinausgegangen wird, sondern dass stattdessen die Anwendung der TRIPS-Flexibilität gefördert werden sollte;
29. fordert Südkorea nachdrücklich auf, öffentliche Aufführungsrechte für die Produzenten von Tonaufnahmen im Einklang mit dem Internationalen Abkommen über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen (Übereinkommen von Rom), dem Vertrag der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) über Darbietungen und Tonträger (WPPT) von 1996 und der Richtlinie 2006/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums(4) einzuführen;
30. fordert Südkorea auf, die WIPO-Internet-Verträge (den Urheberrechtsvertrag aus 1996 und den WPPT) umfassend zu erfüllen, einschließlich eines umfassenden Rechtsschutzes für technologische Schutzmaßnahmen von Inhabern von Urheberrechten, u. a. durch ein Verbot der Umgehung, der Gewährung von Exklusivrechten für Produzenten von Tonaufnahmen für alle Arten der Verbreitung im Internet, der Einführung eines wirksamen Verfahrens zur Meldung und Entfernung rechtswidriger Inhalte, der Anerkennung des Schutzes von zeitlich befristeten Kopien und der Einschränkung der Ausnahmen für privates Kopieren digitaler Tonträger;
31. fordert Südkorea nachdrücklich auf, den Kampf gegen die Internet-Piraterie zu verstärken, indem für Netzbetreiber Anreize für die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Piraterie geschaffen werden, das Zentrum für Urheberrechtsschutz ermuntert wird, ausländische Rechteinhaber gegen Online-Piraterie ihrer Werke zu schützen, und indem gegen Personen, die an illegalen Internetseiten, Servern, Speicherdiensten und Dateitauschbörsen beteiligt sind, ermittelt und vorgegangen wird;
32. hebt hervor, dass jedes Freihandelsabkommen mit Korea folgende Punkte umfassen sollte:
–
eine Verbesserung und Vereinfachung von Ursprungsregeln der Gemeinschaft,
–
eine erweiterte Harmonisierung bereits existierender internationaler Normen und Standards anstelle der Einführung neuer Standards,
–
strengere Angabepflichten und die Förderung von bewährten Verfahren im Regulierungsbereich,
–
Transparenz der staatlichen Förderungsmechanismen und Abbau vorhandener nicht tarifärer Handelshemmnisse;
Nordkorea und Kaesŏng
33. begrüßt den Beitrag, den der Industriekomplex Kaesŏng zu Frieden und Sicherheit in der Region leistet, ist jedoch der Ansicht, dass die Einbeziehung von Waren aus dem Industriekomplex Kaesŏng (KIC) in ein Freihandelsabkommen erhebliche rechtliche und technische Probleme aufwirft;
34. empfiehlt der Kommission, gewissenhaft zu prüfen, inwieweit die Handelsbeziehungen zwischen Nordkorea und Südkorea durch ein Freihandelsabkommen mit der Europäischen Union gefördert werden können;
35. betont, dass jedes Abkommen die Verpflichtung umfassen sollte, die Arbeitsnormen nicht aufzuweichen, damit ausländische Investitionen in das Hoheitsgebiet der Parteien einschließlich der Sonderwirtschaftszonen angezogen werden;
Sonstige Fragen
36. ist der Auffassung, dass Korea, um sein fortwährendes Engagement für multilaterale Verhandlungen unter Beweis zu stellen, bereit sein sollte, nach dem Vorbild der EU-Initiative "Alles außer Waffen" und unter umfassender Achtung der entsprechenden Arbeits- und Umweltnormen den am wenigsten entwickelten Ländern einen zoll- und kontingentfreien Marktzugang zu gewähren;
Rolle des Parlaments
37. ist der Auffassung, dass zur Sicherung der Legitimität und öffentlichen Akzeptanz eines Abkommens das Parlament in jede Verhandlungsphase eng eingebunden sein und Gelegenheit erhalten muss, seine Auffassung zur der Akzeptabilität des ausgehandelten Textes zu äußern; erwartet von der Kommission und vom Rat, dass sie versuchen, das Abkommen in einer Form vorzulegen, die die Zustimmung des Parlaments gemäß Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 2 des EG-Vertrags erfordert;
o o o
38. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament der Republik Korea zu übermitteln.