Entschließung des Europäischen Parlaments vom 31. Januar 2008 zu Iran
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Iran, insbesondere die Entschließungen zum Atomkonflikt und den Menschenrechten, darunter die Entschließungen vom 13. Oktober 2005(1) und 17. November 2005(2), die Entschließung vom 15. Februar 2006 über den Konflikt zwischen Iran und der internationalen Gemeinschaft(3) und die Entschließung vom 25. Oktober 2007 zu Iran(4),
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zu Iran, insbesondere vom 14. Dezember 2007,
– unter Hinweis auf die Resolutionen 1696 (2006), 1737 (2006) und 1747 (2007) des UN-Sicherheitsrates zum iranischen Atomprogramm,
– unter Hinweis auf den Arbeitsplan vom 21. August 2007, der zwischen Iran und der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) vereinbart wurde und der darauf abzielt, Fragen im Hinblick auf das iranische Atomprogramm zu klären (enthalten in Anlage INFCIRC/711 zum Bericht des Gouverneursrates der IAEO (GOV/2007/48) vom 30. August 2007 mit dem Titel "Umsetzung des NVV-Sicherungsabkommens in der Islamischen Republik Iran"),
– unter Hinweis auf die Berichte des Gouverneursrates der IAEO, insbesondere den Bericht vom 15. November 2007 (GOV/2007/58) mit dem Titel "Umsetzung des NVV-Sicherungsabkommens sowie der einschlägigen Bestimmungen der Resolutionen 1737 (2006) und 1747 (2007) des UN-Sicherheitsrates in der Islamischen Republik Iran",
– in Kenntnis der gemeinsamen Analyse der Nachrichtendienste der Vereinigten Staaten "National Intelligence Estimate" (US NIE) zu den iranischen Atomplänen und dem iranischen Atompotential, die am 3. Dezember 2007 veröffentlicht wurde, und der diesbezüglichen Erklärung des IAEO-Generaldirektors Dr. Mohamed ElBaradei (Pressemeldung 2007/22),
– in Kenntnis der Resolution 61/176 der UN-Generalversammlung vom 19. Dezember 2006 sowie insbesondere der Resolution 62/168 der UN-Generalversammlung vom 18. Dezember 2007 zur Lage der Menschenrechte in der Islamischen Republik Iran
– in Kenntnis der Resolution 62/149 der UN-Generalversammlung vom 18. Dezember 2007 zur Aussetzung der Todesstrafe,
– unter Hinweis auf das zweite interparlamentarische Treffen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Majlis der Islamischen Republik Iran, das vom 8. bis 9. Dezember 2007 in Teheran stattgefunden hat,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Vorsitzes des Rates im Namen der Europäischen Union zu den Todesurteilen in Iran vom 25. Januar 2008,
– gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass Artikel IV des Nichtverbreitungsvertrags (NVV) besagt, dass dieser Vertrag nicht so auszulegen ist, als werde dadurch das unveräußerliche Recht aller Vertragsparteien beeinträchtigt, unter Wahrung der Gleichbehandlung und in Übereinstimmung mit den Artikeln I und II dieses Vertrages die Erforschung, Erzeugung und Verwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke zu entwickeln,
B. in der Erwägung, dass Iran bisher nicht alle Aktivitäten im Zusammenhang mit der Anreicherung und Wiederaufbereitung eingestellt und die Zusatzprotokolle zum NVV nicht ratifiziert hat, wozu das Land in den Resolutionen des UN-Sicherheitsrates 1696 (2006), 1737 (2006) und 1747 (2007) aufgefordert worden war, um das Vertrauen in den ausschließlich friedlichen Zweck seines Atomprogramms wiederherzustellen,
C. in der Erwägung, dass Dr. El Baradei in dem genannten Bericht vom 15. November 2007 festgestellt hat, dass Fortschritte bei der Umsetzung der IAEO-Sicherungsmaßnahmen in Iran erzielt wurden und dass Iran zusätzliche Informationen zu früheren Phasen seines Atomprogramms vorgelegt hat, jedoch betonte, dass die Zusammenarbeit verstärkt werden muss und dass Erklärungen zu den gegenwärtigen Aktivitäten vorgelegt werden müssen, darunter den Spuren von hochangereichertem Uran, die die Inspektoren in Atomanlagen gefunden haben, und dass er Iran nachdrücklich aufgefordert hat, das Zusatzprotokoll schnellstmöglich umzusetzen,
D. in der Erwägung, dass die iranischen Führer in Gesprächen mit Dr. El Baradei, am 12. Januar 2008 in Teheran zugesagt haben, alle noch offenen Fragen zu den vergangenen nuklearen Aktivitäten ihres Landes binnen vier Wochen zu beantworten,
E. in der Erwägung, dass im US NIE festgestellt wurde, dass Iran sein Atomwaffenprogramm 2003 eingestellt und es erst Mitte 2007 wieder aufgenommen hat, und zwar ungeachtet der Bedenken im Hinblick auf die Anreicherung von Uran und dessen mögliche künftige Nutzung für den Bau von Kernwaffen; in der Erwägung, dass eine präventive Militäraktion gegen Iran vor dem Ende der Amtszeit des US-Präsidenten Bush nach der Veröffentlichung dieser US NIE als Möglichkeit ausgeschlossen wurde,
F. in der Erwägung, dass die Staats- und Regierungschefs der G8 auf ihrem jährlichen Gipfel vom 6. bis 8. Juni 2007 in Heiligendamm betont haben, dass Mechanismen für multilaterale Ansätze für den Kernbrennstoffkreislauf als mögliche Alternative zu einzelstaatlichen Anreicherungs- und Wiederaufbereitungsaktivitäten entwickelt und umgesetzt werden müssen,
Zu den Menschenrechten
G. in der Erwägung, dass sich die Situation in der Islamischen Republik Iran in Bezug auf die Möglichkeit der Wahrnehmung der bürgerlichen Rechte und politischen Freiheiten in den letzten zwei Jahren und insbesondere seit den Präsidentschaftswahlen vom Juni 2005 weiter verschlechtert hat, obwohl sich Iran verpflichtet hat, die Menschenrechte und Grundfreiheiten im Rahmen der diversen einschlägigen internationalen Instrumente zu fördern und zu schützen,
H. in der Erwägung, dass die Zahl der Hinrichtungen in Iran, einschließlich der Hinrichtung von Minderjährigen, die oft durch öffentliches Hängen erfolgt, in den letzten Jahren und besonders in den letzten Monaten dramatisch gestiegen ist,
I. in der Erwägung, dass es dokumentierte Fälle von Hinrichtungen, die häufig öffentlich durch Hängen oder Steinigen vollzogen werden, von Folter und Misshandlung von Gefangenen, von systematischer und willkürlicher Anwendung längerer Einzelhaft, von geheimer Inhaftierung, von der Anwendung grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Bestrafung, darunter Auspeitschen und Amputationen, und von Straffreiheit für Verletzungen der Menschenrechte gibt,
J. in der Erwägung, dass die gewaltsame Unterdrückung von politischen Gegnern, Menschenrechtsaktivisten, Journalisten, Webloggern, Lehrern, Intellektuellen, Frauen, Studenten, Gewerkschaftern und Angehörigen religiöser, ethnischer, sprachlicher oder sonstiger Minderheiten zugenommen hat,
K. in der Erwägung, dass Minderheiten wie die Aseris, Sufis und sunnitische Muslime wegen ihrer Religion oder ihrer ethnischen Herkunft zunehmend diskriminiert und schikaniert werden und dass ihnen nach wie vor die ihnen zustehenden kulturellen und bürgerlichen Rechte verwehrt werden; in der Erwägung, dass Angehörige bestimmter Minderheiten wie Ahwasis, Kurden und Belutschen, sogar gefoltert und hingerichtet werden,
L. in der Erwägung, dass Mitglieder der religiösen Gemeinschaft der Bahai ihren Glauben nicht ausüben dürfen, ernsthaft verfolgt werden und ihnen nahezu all ihre Bürgerrechte entzogen werden (d.h. Eigentumsrechte und Zugang zu höherer Bildung) und ihre religiösen Stätten mutwillig zerstört werden,
M. in der Erwägung, dass mehrere Aktivisten der Bewegung für die Rechte der Frau wegen ihrer Beteiligung an der Kampagne "Eine Million Unterschriften", mit der die Aufhebung frauenfeindlicher Rechtsvorschriften bezweckt wurde und die die eine Million Unterschriften dem nationalen Parlament (Majlis) vorlegen will, strafrechtlich verfolgt werden bzw. wurden; in der Erwägung, dass Iran noch immer nicht Vertragsstaat des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau ist,
N. in der Erwägung, das Hunderte von Dozenten aus dem Lehrbetrieb entfernt wurden, weil sie angeblich zu säkular seien, und in der Erwägung, dass zahlreiche Studierende nach Protesten verhaftet wurden, wie etwa die Teilnehmer der Demonstrationen für einen Nationalen Studententag am 7. Dezember 2007,
O. in der Erwägung, dass die Frist für die Registrierung von Kandidaten für die Parlamentswahlen zur Majlis im März 2008 am 10. Januar 2008 abgelaufen ist; in der Erwägung, dass der Innenminister die Entscheidungen nach dem 22. Januar 2008 bekannt geben wird, und in der Erwägung, dass der Wächterrat, der die Vereinbarkeit der Wahlen mit der Verfassung überwacht, das Recht hat, Kandidaten auszuschließen,
Zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Iran
P. in der Erwägung, dass der umfassende Dialog zwischen der Europäischen Union und Iran im Dezember 2003 durch Iran ausgesetzt wurde und seit Juni 2004 kein Treffen im Rahmen des Menschenrechtsdialogs EU-Iran mehr stattgefunden hat,
Q. in der Erwägung, dass die Beziehungen der Europäischen Union zu Iran in den letzten Jahren auf drei Aspekten beruhten, und zwar Verhandlungen über ein Handels- und Kooperationsabkommen, dem politischen Dialog und einem Menschenrechtsdialog, und dass diese drei Aspekte nicht voneinander zu trennen sind,
Zum Atomkonflikt
1. bekräftigt, dass die Proliferationsrisiken des iranischen Atomprogramms der Europäischen Union und der internationalen Staatengemeinschaft weiterhin ernsthafte Sorgen bereiten, wie dies in den Resolutionen des UN-Sicherheitsrats 1696 (2006), 1737 (2006) und 1747 (2007) des UN-Sicherheitsrates sehr deutlich zum Ausdruck kommt; bedauert daher, dass Iran seinen internationalen Verpflichtungen, jegliche Anreicherungs- und Wiederaufarbeitungstätigkeit einzustellen, noch immer nicht nachgekommen ist;
2. bringt seine Unterstützung für die Bemühungen der Europäischen Union um eine langfristige Verhandlungslösung für den Atomkonflikt mit Iran zum Ausdruck und betont, dass die IAEO einen wichtigen Beitrag dazu leisten kann;
3. nimmt die Fortschritte zur Kenntnis, die bei der Umsetzung des zwischen Iran und der Internationalen Atomenergie-Organisation vereinbarten Arbeitsplans erzielt wurden, und fordert Iran erneut auf, die Transparenz seines Atomprogramms wiederherzustellen, indem das Land der IAEO vollständige, eindeutige und glaubhafte Antworten erteilt, alle noch offenen Fragen und Bedenken im Zusammenhang mit dem Programm klärt, einschließlich der Themen, die möglicherweise militärische Bedeutung haben, die Bestimmungen des umfassenden Sicherungsabkommens, einschließlich seiner zusätzlichen Vereinbarungen, uneingeschränkt umsetzt und das Zusatzprotokoll ratifiziert und umsetzt;
4. bekräftigt seine uneingeschränkte Unterstützung für die Resolutionen des UN-Sicherheitsrates, die gemäß Artikel 41 Kapitel VII der UN-Charta angenommen wurden; billigt die oben genannten Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 14. Dezember 2007; begrüßt die Vereinbarung, die die Außenminister der ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates und Deutschlands sowie der Hohe Vertreter der Europäischen Union für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) auf ihrem Treffen am 22. Januar 2008 in Berlin zu einem Entwurf einer neuen Resolution zu Iran erzielt haben, in der weitere Maßnahmen vorgesehen sind und die Tatsache betont wird, dass die Völkergemeinschaft einen gemeinsamen Ansatz in dieser Frage verfolgt;
5. bekräftigt seine Position, dass eine Lösung für die gegenwärtige Eskalation in der Atomfrage möglich ist und dass keine militärischen Maßnahmen ins Auge gefasst werden sollten; bringt seine Unterstützung für die Bemühungen von Dr. El Baradei um die Beilegung aller noch ungeklärten Fragen mit Iran bis März 2008 zum Ausdruck; fordert die Regierung der Vereinigten Staaten sowie alle anderen Beteiligten auf, sämtliche Äußerungen über militärische Optionen und Maßnahmen für einen Regimewechsel in Iran zu unterlassen;
6. nimmt die jüngsten Erkenntnisse der US NIE zum militärischen und zivilen Atomprogramm Irans zur Kenntnis; ist der Auffassung, dass sie eine Bestätigung der EU-Politik eines zweigleisigen Ansatzes darstellen, der darauf abzielt, Iran mit diplomatischen Mitteln dazu zu veranlassen, den Forderungen der IAEO nach Aufgabe der potentiell militärischen Verbindung zu dem zivilen Programm auf glaubwürdige und nachprüfbare Weise nachzukommen;
7. fordert Iran nachdrücklich auf, unverzüglich neue Verhandlungen über die künftige Ausrichtung seines Atomprogramms aufzunehmen und alle Aktivitäten im Zusammenhang mit der Anreicherung auszusetzen; fordert die Vereinigten Staaten auf, nach dem Erfolg ihrer Diplomatie in den Verhandlungen mit Nordkorea gemeinsam mit der Europäischen Union unmittelbar an den Verhandlungen mit Iran teilzunehmen, da die Vereinigten Staaten in der Lage sind, zusätzliche Sicherheitsgarantien zu bieten, insbesondere in einem multilateralen Rahmen unter der Ägide der IAEO in Wien;
8. fordert glaubwürdige Schritte hin zur multilateralen atomaren Abrüstung durch Stärkung des NVV und fordert die Europäische Union auf, sich an vorderster Front dafür einzusetzen, dass ein Ausweg aus der gegenwärtig festgefahrenen Situation bei den Verhandlungen über atomare Abrüstung gefunden wird;
9. unterstreicht die Bedeutung der Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten Russland, China und blockfreien Ländern, um weitere Konzepte zu prüfen, mit deren Hilfe eine umfassende Vereinbarung mit Iran über seine Atomanlagen und ihre Nutzung unter Berücksichtigung der iranischen Sicherheitsbelange erreicht werden kann;
10. ist der Auffassung, dass eine umfassende Vereinbarung dazu beitragen dürfte, ein nachhaltiges System der regionalen Sicherheit unter Einbeziehung von Indien, Pakistan sowie anderer Atommächte in der Region zu erreichen, und ist der Auffassung, dass Iran seiner Verantwortung als regionaler Akteur gerecht werden sollte;
11. fordert die Völkergemeinschaft auf, ernsthaft die Schaffung eines neuen multilateralen Rahmens für die Nutzung der Atomenergie zu prüfen und dringend in diese Richtung aktiv zu werden, bei dem die Versorgung mit Kernbrennstoffen gewährleistet ist und gleichzeitig die Gefahr der Verbreitung möglichst gering gehalten wird, wie von der IAEO vorgeschlagen;
Zu den Menschenrechten
12. bekundet seine tiefe Sorge über die Verschlechterung der Menschenrechtssituation in Iran in den letzten Jahren; fordert die iranische Regierung auf, ihren Verpflichtungen gemäß den von Iran ratifizierten internationalen Menschenrechtsstandards und -instrumenten nachzukommen, indem sie die universellen Werte fördert und allen Menschen das Recht zugesteht, ihre Bürgerrechte und politischen Freiheiten wahrzunehmen; verweist auf seine oben genannte Entschließung vom 25. Oktober 2007 zu diesem Thema;
13. verurteilt entschieden die Todesurteile und die Hinrichtungen in Iran, insbesondere diejenigen, die gegen Jugendliche und Minderjährige verhängt oder an ihnen vollstreckt werden, und fordert die iranischen Staatsorgane auf, die international anerkannten rechtlichen Schutzbestimmungen für Minderjährige, wie beispielsweise das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, einzuhalten;
14. ist zutiefst besorgt über den dramatischen Anstieg der Repressionen gegen die Bürgerrechtsbewegungen in Iran im letzten Jahr; fordert die iranischen Staatsorgane auf, den brutalen Repressionen gegen diejenigen, die sich für die Rechte der Frau einsetzen, sowie gegen Aktivisten der Kampagne "Eine Million Unterschriften", Studentenbewegungen, Minderheitenaktivisten, Intellektuelle, Journalisten, Weblogger und Gewerkschaftsmitglieder – u. a. Mansour Osanloo und Mahmoud Salehi – ein Ende zu setzen, und fordert die Freilassung aller, die inhaftiert sind, weil sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung friedlich wahrgenommen haben;
15. protestiert energisch gegen die Hinrichtung des Ahwasi-Aktivisten Zamal Bawi im Iran am 30. Januar 2008 um 4 Uhr Ortszeit, der damit der 19. Ahwasi-Aktivist ist, der im Laufe der letzten 12 Monate hingerichtet wurde, und drängt die iranische Regierung dazu, Abstand zu nehmen von der Hinrichtung des niederländischen Staatsbürgers und Menschenrechtskämpfers Faleh Abdulah al-Mansouri und der beim UNHCR registrierten Flüchtlinge Rasoul Ali Mazrea und Said Saki, deren Umsiedlung nach Norwegen gesichert ist, und diesen die Reise in das Land ihrer Staatsangehörigkeit oder Zuflucht zu gestatten; fordert ferner die Freilassung der zum Tode verurteilten kurdischen Journalisten Abdolvahed "Hiwa" Butimar und Adnan Hassanpour
16. fordert die iranischen Staatsorgane auf, im Recht und in der Praxis alle Formen von Folter - einschließlich extrem unmenschlicher Hinrichtungen - und anderer grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Bestrafung abzuschaffen, Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten und der Straffreiheit für Verletzungen der Menschenrechte ein Ende zu setzen; fordert die iranische Regierung nachdrücklich auf, das Strafgesetzbuch zu ändern und Steinigungen nicht nur auszusetzen, sondern endgültig zu verbieten;
17. begrüßt die oben genannte Resolution 62/149 der UN-Generalversammlung, in der als erster Schritt zur Abschaffung der Todesstrafe eine weltweite Aussetzung dieser Art der Strafe gefordert wird; fordert Iran auf, die Resolution zur Aussetzung der Todesstrafe umzusetzen, die vor kurzem angenommen wurde;
18. fordert die iranischen Staatsorgane auf, die international anerkannten Schutzbestimmungen für Angehörige von religiösen, ethnischen, sprachlichen und sonstigen Minderheiten einzuhalten, ob diese nun anerkannt werden oder nicht; verurteilt entschieden die derzeitige Nichtachtung der Rechte der Minderheiten und fordert, dass den Minderheiten die Ausübung aller Rechte ermöglicht wird, die von der iranischen Verfassung und dem internationalen Recht gewährt werden; fordert die iranischen Staatsorgane auf, verfassungsgemäß zu handeln und im Recht und in der Praxis alle Formen der Diskriminierung und sonstiger Verletzungen der Menschenrechte von Angehörigen religiöser, ethnischer, sprachlicher oder sonstiger Minderheiten, u. a. Araber, Aseris, Belutschen, Kurden, Bahais, Christen, Juden, Sufis und sunnitische Muslime, abzuschaffen; fordert insbesondere, dass das faktische Verbot der Bahai-Religion aufgehoben wird;
19. verurteilt die gewaltsame Unterdrückung von politischen Gegnern, Menschenrechtsaktivisten, Journalisten, Webloggern, Lehrern, Intellektuellen, Frauen, Studenten, Gewerkschaftern und Angehörigen religiöser, ethnischer, sprachlicher oder sonstiger Minderheiten; fordert die iranischen Staatsorgane auf, die Repressalien gegen diese Bürger sowie deren Einschüchterung und Verfolgung einzustellen und alle Gefangenen aus Gewissensgründen bedingungslos freizulassen;
20. ersucht den Rat und die Kommission, die Menschenrechtssituation in Iran weiter zu beobachten und dem Parlament im ersten Halbjahr 2008 einen umfassenden Bericht über diese Frage vorzulegen, der auch Vorschläge für Projekte enthält, die im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte finanziert werden könnten;
21. bringt seine Unterstützung für alle demokratischen politischen Kräfte und die Zivilgesellschaft zum Ausdruck, insbesondere die Frauen- und Studentenvereinigungen, die sich in Iran trotz wachsender Repression gewaltfrei für Demokratie und Menschenrechte einsetzen;
22. erwartet, dass die zuständigen iranischen Stellen bei der Prüfung der Kandidaten für die nächsten nationalen Wahlen ihre Verantwortung so wahrnehmen, dass freie und faire Wahlen gewährleistet sind;
Zum Verhältnis zwischen der Europäischen Union und Iran
23. betont, dass der mögliche Abschluss eines Kooperations- und Handelsabkommens zwischen Iran und der Europäischen Union von einer erheblichen Verbesserung der Menschenrechtslage in Iran sowie der umfassenden Zusammenarbeit Irans mit der IAEO und objektiven Garantien für die friedlichen Zwecke seines Atomprogramms abhängig ist;
24. nimmt Kenntnis von dem Beschluss der britischen Berufungskommission für verbotene Organisationen vom 30. November 2007, in dem der britische Innenminister aufgefordert wird, die PMOI (Organisation der Volksmudschahedin des Iran) unverzüglich von der Liste der verbotenen Organisationen zu streichen;
25. nimmt Kenntnis von dem Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 12. Dezember 2006(5);
26. fordert die Kommission auf, eine Mitteilung zum Stand und zu den Aussichten der Beziehungen EU-Iran vorzulegen, und fordert beide Seiten auf, den Menschenrechtsdialog wieder aufzunehmen, und zwar parallel zu den Verhandlungen über ein Kooperations- und Handelsabkommen, das geschlossen werden könnte, wenn Iran im Bereich der Menschenrechte und in der Atomfrage die erforderlichen Fortschritte aufzuweisen hat;
27. fordert die Kommission auf, eine Delegation in Iran einzurichten und so den Dialog mit der Regierung und der Bürgergesellschaft zu fördern und Kontakte vor allem im Bereich Flüchtlingshilfe und Bekämpfung des Drogenhandels zu intensivieren;
o o o
28. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Hohen Vertreter für die GASP, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem UN-Generalsekretär, den Präsidenten des UN-Sicherheitsrats, der UN-Generalversammlung, des UN-Menschenrechtsrats, dem Generaldirektor der IAEO, dem Präsidenten des Obersten iranischen Gerichtshofs sowie der Regierung und dem Parlament der Islamischen Republik Iran zu übermitteln.